Hallo,
kann mir jemand bitte erklären warum ich in meine Rechnung, nur weil das nicht einmal vom Konto abgebucht wurde, eine Einmalbeitrag wegen Rücklastschrift von 19,-€ netto entstehen kann?
Langsam fühle ich mich hier verarscht.
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Gelöst
Rücklastschrift 19,-!?
- 16. März 2011
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Lösung von bielo
niko2010 schrieb:Wenn es nicht dein verschulden war, wird O² da auch mit sich reden lassen.
Liegt das Verschulden einwandfrei bei mir sehe ich das alles ein aber mich bei 7 Verträgen mit 17€ Rücklastschriftgebühr zu belasten ist eine Frechheit.
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- 25. Oktober 2012
Lies dir mal den Thread durch. Da gibt es gute Hinweise, wie User um die 19 EUR herumgekommen sind.
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- 25. Oktober 2012
bielo schrieb:
Lies dir mal den Thread durch. Da gibt es gute Hinweise, wie User um die 19 EUR herumgekommen sind.
Dürfte aber heute eher schwerer sein, als noch vor ein paar Monaten, da O2 erst vor kurzem seine Kulanz-Vorschriften deutlich erhöht hat. Früher durfte KBs gern mal 19 euro gutschreiben, schon alleine um den nervigen kunden endlich los zu werden. Heute ist das alles nicht mehr so einfach.
In dem oben genannten Fall, sehe ich kaum Spielraum, da es, auch wenn es nur paar cent sind, halt eigenverschulden sind.
Und nein ich fange jetzt nicht wieder an über Sinn und unsinn der Höhe zu diskutieren, das ist eh ne never ending story.
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- 25. Oktober 2012
Marcooooo schrieb:Das hat aber in den 2 Fällen hier im Thread, die nicht bezahlt haben, wenig mit Kulanz zu tun, sondern mit der Angst vor den Gerichten. Die meisten Leute meckern zwar, zahlen dann aber doch. Wenn dann ein paar Leute sich weigern, lässt man lieber mal "Kulanz" walten, als den Kunden zu verklagen und möglicherweise eine Schlappe vor Gericht zu kassieren 😉 .
bielo schrieb:
Lies dir mal den Thread durch. Da gibt es gute Hinweise, wie User um die 19 EUR herumgekommen sind.
Dürfte aber heute eher schwerer sein, als noch vor ein paar Monaten, da O2 erst vor kurzem seine Kulanz-Vorschriften deutlich erhöht hat. Früher durfte KBs gern mal 19 euro gutschreiben, schon alleine um den nervigen kunden endlich los zu werden. Heute ist das alles nicht mehr so einfach.
In dem oben genannten Fall, sehe ich kaum Spielraum, da es, auch wenn es nur paar cent sind, halt eigenverschulden sind.
Und nein ich fange jetzt nicht wieder an über Sinn und unsinn der Höhe zu diskutieren, das ist eh ne never ending story.
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- 26. Oktober 2012
Na wenn denn alle soviel Zeit, Spaß und Geduld bei der Sache haben, bitte sollen sie. Wäre ich Agents, mir wäre das ziemlich egal was der Kunde mir da so alles vorsagt, denn ich persönlich wäre ja im Recht und müsste mir daher keinen Vorwurf machen.
Viel einfacher wäre alles, wenn jeder auf seinen Kontostand achten würde, aber das ist natürlich viel zu viel verlangt 😉
aber ja, ich will das Thema nicht wieder aufwärmen 😉
Viel einfacher wäre alles, wenn jeder auf seinen Kontostand achten würde, aber das ist natürlich viel zu viel verlangt 😉
aber ja, ich will das Thema nicht wieder aufwärmen 😉
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- 26. Oktober 2012
Marcooooo schrieb:Wer hat hier was von Anruf an der Hotline gesagt? Den kann man sich garantiert sparen. Nee, das macht man natürlich schriftlich, kürzt ggf die Rechnung und wünscht o2 dann viel Glück beim klagen. Dann werden erstmal ein paar böse Briefe kommen (Mahnungen, Inkasso) und evtl sogar ein gerichtlicher Mahnbescheid. Wer dann immer noch hart bleibt und nicht zahlt bzw gegen einen Mahnbescheid innerhalb der 14-tägigen Frist Widerspruch einlegt, wird dann wohl einen Brief bekommen, wo aus "Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" auf die 19 Euro verzichtet wird. Andernfalls müsste o2 klagen, mit ungewissem Ausgang. Aber wir erinnern uns, andere Anbieter wurden schon dazu verurteilt, die RL-Gebühren zu senken 😉 .
Na wenn denn alle soviel Zeit, Spaß und Geduld bei der Sache haben, bitte sollen sie. Wäre ich Agents, mir wäre das ziemlich egal was der Kunde mir da so alles vorsagt, denn ich persönlich wäre ja im Recht und müsste mir daher keinen Vorwurf machen.
Viel einfacher wäre alles, wenn jeder auf seinen Kontostand achten würde, aber das ist natürlich viel zu viel verlangt 😉
aber ja, ich will das Thema nicht wieder aufwärmen 😉
Und wer sagt, das Rücklastschriften immer durch ein ungedecktes Konto entstehen? Es kann auch passieren, das man eine andere Kontoverbindung hat, diese rechtzeitig mitteilt und dann trotzdem vom falschen Konto versucht wird, abzubuchen. Oder das es strittige Rechnungspositionen gibt.
Oder noch besser, das o2 rechtwidrig gekündigte Verträge verlängert, weil o2 glaubt, das ein Portierungs-Auftrag eine zuvor ausgesprochene Kündigung aufhebt: Klick Mich
Also, da würde ich auch zurückbuchen lassen und die 19 Euro könnte sich o2 sonstwo hinschieben. Die Telekom hatte mir auch mal Monate lang Grundgebühren für einen gekündigten und abgeschalteten Analog-Anschluss berechnet. Die Telekom-Hotline sagte dann halt nur, das sei Systembedingt und mit der Endabrechnung bekäme ich das Geld wieder zurück, könne aber 3 Monate dauern. Da hab ich erstmal gelacht und das Geld dann zurückbuchen lassen. Ergebnis: Monatelang witzige Briefe der Telekomiker mit Mahnungen über Grundgebühren, Mahngebühren (2 Euro) und RL-Gebühren (4 Euro). Die Telekom war auch so nett und ist erstmal vom Lastschrift-Verfahren zurückgetreten (um es mir in der nächsten Mahnung wieder anzubieten 😉 ), was mir immerhin das ständige laufen zur Sparkasse erspart hat. Bezahlt habe ich von diesen absurden Forderungen natürlich keinen Cent. Einfach Briefe abgeheftet und das Thema ausgesessen. Übrigens ohne Anwalt, Verbraucherschutz usw. 😉
gruß, zündi
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- 26. Oktober 2012
Wie gesagt, wenn du so ausdauernd bist und den ganzen sTress aufdich nimmst, mach dies, keiner hält dich auf. Mir wäre das zu blöde.
Die Fälle die du ansprichst, sind aber auch Ausnahmefälle ( aka falsche Rechnung, Kontoänderung etc. ) und ich bin mir sicher, das da jeder betroffene dann von O2 auch geholfen wurde.
Wenn aber das Konto nicht gedeckt ist, und O2 nicht abbuchen kann, bin ich da voll auf der Seite von O2 und sehe auch nicht ein, warum ich dann mit jemanden dann mitleid haben soll. Der kann ja immerhin vorher noch anrufen und das mit O2 klären.
Wenn man aber zu faul ist die Rechnung anzuschauen und dann später nur den Kontoauszug nimmt, dann ist das eigenverschulden. Punkt. Wie gesagt, meine Meinung, daran wird sich nichts ändern. Und nachdem hier ja seit Jahren immer wieder selbsternannte Retter der O2 Kunden auftauchen, mit Anwalt, gift und galle drohen, bisher aber nie was passiert ist ( natürlich weil immer O2 nachgegeben hat, ob man dem so glauben kann, darf auch bezweifelt werden ) warte ich mal ab, was die neue so groß angekündigte Klage so alles bewirkt.
Fakt ist doch, wenn es dann zu einer entscheidung kommt, dürfen dann alle die jubeln, die es mit pünktlicher Zahlung nicht so genau nehmen. Alle die, die immer pünktlich zahlen sind die dummen, da O2 sich dann die entgangenen Kosten an anderer Stelle zurück holen wird.
Die Fälle die du ansprichst, sind aber auch Ausnahmefälle ( aka falsche Rechnung, Kontoänderung etc. ) und ich bin mir sicher, das da jeder betroffene dann von O2 auch geholfen wurde.
Wenn aber das Konto nicht gedeckt ist, und O2 nicht abbuchen kann, bin ich da voll auf der Seite von O2 und sehe auch nicht ein, warum ich dann mit jemanden dann mitleid haben soll. Der kann ja immerhin vorher noch anrufen und das mit O2 klären.
Wenn man aber zu faul ist die Rechnung anzuschauen und dann später nur den Kontoauszug nimmt, dann ist das eigenverschulden. Punkt. Wie gesagt, meine Meinung, daran wird sich nichts ändern. Und nachdem hier ja seit Jahren immer wieder selbsternannte Retter der O2 Kunden auftauchen, mit Anwalt, gift und galle drohen, bisher aber nie was passiert ist ( natürlich weil immer O2 nachgegeben hat, ob man dem so glauben kann, darf auch bezweifelt werden ) warte ich mal ab, was die neue so groß angekündigte Klage so alles bewirkt.
Fakt ist doch, wenn es dann zu einer entscheidung kommt, dürfen dann alle die jubeln, die es mit pünktlicher Zahlung nicht so genau nehmen. Alle die, die immer pünktlich zahlen sind die dummen, da O2 sich dann die entgangenen Kosten an anderer Stelle zurück holen wird.
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- 26. Oktober 2012
Marcooooo schrieb:Ausnahmen? Nee, scheint leider eher die regel zu sein. Da muss man sich nur mal im DSL-Forum umschauen. Und o2 ist nicht gerade einsichtig, was die illegalen Vertragsverlängerungen angeht. Selbst die Moderatoren können scheinbar nix machen.
Wie gesagt, wenn du so ausdauernd bist und den ganzen sTress aufdich nimmst, mach dies, keiner hält dich auf. Mir wäre das zu blöde.
Die Fälle die du ansprichst, sind aber auch Ausnahmefälle ( aka falsche Rechnung, Kontoänderung etc. ) und ich bin mir sicher, das da jeder betroffene dann von O2 auch geholfen wurde.
Und was den Stress angeht. Einmal Widerspruch schreiben und ggf Einzugsermächtigung entziehen mach nun soviel Stress auch nicht. Dann ist erstmal o2 am Zug und man kann sich bis zur Klageeinreichung (wenn sie denn jemals kommt) zurücklehnen. Ist eigentlich ganz einfach.
Und was glaubst du wohl, was ich machen würde, wenn o2 meinen tarif zwangsumstellt und plötzlich irgendeine Grundgebühr oder erhöhte Minutenpreise berechnet. Dann kann o2 gleich mal eine Gutschrift klarmachen. Bis zum wirksamwerden einer Kündigung durch o2 würde ich jedenfalls nur den alten Tarif weiterzahlen und ggf auch die Rechnung gegen den willen von o2 kürzen, wenn sie ihren Fehler nicht einsehen würden (sieht im Moment aber so aus, als hätte o2 hier die Notbremse gezogen).
Berechtigte Rechnungen würde ich natürlich pünktlich zahlen, ggf halt per Überweisung.
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- 30. Oktober 2012
Da arbeitet wohl einer für O2 oder ist sonst irgenwie schief gewickelt. Es läuft eine Klage gegen O2 und zahlreiche Mobilfunkanbieter wegen völlig überhöhten Rücklastschriftgebühren (siehe unten). Es kann wohlgemerkt jedem passieren, mir weil ich umgezogen bin und kein Anruf bei O2 hat Verständnis ausgelöst! Im Gegenteil ich habe meine Rechnungen unter Vorbehalt bezahlt, bis zur Entscheidung des Gerichtes.
http://www.prepaid-vergleich.com/stiftung-warentest-mobilfunkanbieter-gebuehren.html
http://www.prepaid-vergleich.com/stiftung-warentest-mobilfunkanbieter-gebuehren.html
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- 30. Oktober 2012
Es läuft eine Klage gegen O2
Habe ich jetzt gar nicht gelesen in dem Artikel. Aber das Klagen vorbereitet werden, das schon. Sind wir mal gespannt.
Verstehe nicht, wie es da zur Rückbuchung kommen kann.
Es kann wohlgemerkt jedem passieren, mir weil ich umgezogen bin und kein Anruf bei O2 hat Verständnis ausgelöst!
geobo schrieb:
Da arbeitet wohl einer für O2 oder ist sonst irgenwie schief gewickelt.
Super Einstand in einem Forum. Du musst andere Meinungen nicht aktzeptieren, dennoch ist ein solcher Umgang hier unangebracht.
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- 3. November 2012
Leider habe ich auch das Problem mit den 19 euro. Ich habe Internet und Festnetz und Handyvertrag damals bei Alice abgeschlossen.Wie jeder weiß hat o2 ja alice übernommen. Ich habe noch einen Vertrag bei o2 direkt abgeschlossen (Handyvertrag). Jetzt ist leider mein Konto nicht gedeckt gewesen wegen Insolvenz meines Arbeitgebers. Ich bekam allso die Mahnung vom Festnetz Internet ( damals Alice)jetzt ja o2 und muß dort eine Rücklastschriftgebühr von 5.50 euro bezahlen was ja auch korekt ist. dann kam meine rechnung für das zweite Handy vertrag direkt bei o2 abgeschlossen mit einer Rücklastschriftgebühr von 19 euro.Jetzt frage ich mich ja da alle verträge ja jetzt über o2 laufen wie es angehen kann das für den einen Vertrag 5.50 gebühr genommen wird und für den zweiten vertag 19 euro genommen wird. ich denke mal das bei o2 richtig abgezockt wird.Bin immer zufrieden gewesen mit o2 aber was jetzt grade abgeht das geht garnicht.Bin seid ca 8 jahren bei o2.
- Neuling
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- 3. November 2012
Stiftung Warentest prüft Mobilfunkanbieter und erzwingt verbraucherfreundliche Änderungen der Gebühren
Als Verbraucher hält man einige Serviceleistungen von Mobilfunkanbietern wohl für selbstverständlich. Beispielsweise, dass der Anbieter das Restguthaben eines Prepaid-Guthabens ohne Anstalten wieder zurück überweist. Oder, dass für eine Rücklastschrift maximal eine Mini-Gebühr fällig wird. Dem ist besonders in der Mobilfunkbranche nicht so. Teilweise horrende Gebühren verlangen einige Anbieter. Nach Urteilen mit einem positiven Signal für die Kunden weitere Mobilfunkanbieter nun Post von der Verbraucherzentrale bekommen. Mit Erfolg – 17 Anbieter haben bereits mit einer Unterlassungserklärung Ihre Vertragsbedingungen geändert.
Restguthaben muss anstandslos zurück gezahlt werdenDas Guthaben auf einer Prepaid-Karte gehört dessen Besitzer, doch die Rückzahlung hat sich der Anbieter klarmobil.de vor einiger Zeit noch eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro kosten lassen. Dass das nicht geht entschied auf eine Klage hin das Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein im März 2012. Die Rückzahlung sei eine gesetzliche Pflicht und damit nicht vereinbar mit Gebühren. Auch E-Plus wurde ein solches Urteil vom Bundesgerichtshof präsentiert, nachdem der Mobilfunkanbieter die Rückzahlung nach Vertragsende gänzlich verneinte.
Die Verbraucherzentralen haben insgesamt 24 andere Anbieter mit diesen Urteilen konfrontiert. 17 Anbieter haben bis dato bereits Ihre AGB geändert. Gegen die anderen, unter anderem mobilcom debitel, simyo, den Dienstleister Drillisch und o2 wurde dagegen jetzt Klage eingereicht.
Mahnungen und Rücklastschriften müssen im Rahmen bleibenWenn ein Konto nicht gedeckt ist, geht die Lastschrift zurück. Für den Antragsteller entstehen dadurch bei der Bank eventuell Gebühren. Um diese abzudecken, verlangten einige Anbieter horrende Bußen von bis zu 20,95 Euro (mobilcom debitel) von Ihren Kunden, so die Verbraucherzentralen. Mahngebühren für verspätete Zahlungen kletterten schnell bis auf 10,90 Euro pro Erinnerungsschreiben. Weil diese Summen den Schaden weit übersteigen, wurden sie vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein im Prozess gegen klarmobil ebenfalls für unzulässig erklärt.
Aktuell lauern noch diese Gebührenfallen
Simyo: Rücklastschrift 15 Euro, Mahngebühr 10 Euro
o2: Rücklastschrift 19 Euro
callmobile: Rücklastschrift 15 Euro, Guthabenauszahlung 6 Euro
McSim: Gebühr für Auszahlung
helloMobil: Gebühr für Auszahlung
Bereits geänderte AGB haben
Fonic (ehemals Rücklastschrift 15 Euro, Mahngebühr 7,50 Euro)
discotel (ehemals Rücklastschrift 20,47 Euro)
Drillisch (ehemals Rücklastschrift 18,49 Euro)
Stiftung Warentest hat eine Übersicht der 24 abgemahnten Mobilfunkanbieter und den Verfahrensstand vom Bundesverband der Verbraucherzentrale ins Netz gestellt.
Als Verbraucher hält man einige Serviceleistungen von Mobilfunkanbietern wohl für selbstverständlich. Beispielsweise, dass der Anbieter das Restguthaben eines Prepaid-Guthabens ohne Anstalten wieder zurück überweist. Oder, dass für eine Rücklastschrift maximal eine Mini-Gebühr fällig wird. Dem ist besonders in der Mobilfunkbranche nicht so. Teilweise horrende Gebühren verlangen einige Anbieter. Nach Urteilen mit einem positiven Signal für die Kunden weitere Mobilfunkanbieter nun Post von der Verbraucherzentrale bekommen. Mit Erfolg – 17 Anbieter haben bereits mit einer Unterlassungserklärung Ihre Vertragsbedingungen geändert.
Restguthaben muss anstandslos zurück gezahlt werdenDas Guthaben auf einer Prepaid-Karte gehört dessen Besitzer, doch die Rückzahlung hat sich der Anbieter klarmobil.de vor einiger Zeit noch eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro kosten lassen. Dass das nicht geht entschied auf eine Klage hin das Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein im März 2012. Die Rückzahlung sei eine gesetzliche Pflicht und damit nicht vereinbar mit Gebühren. Auch E-Plus wurde ein solches Urteil vom Bundesgerichtshof präsentiert, nachdem der Mobilfunkanbieter die Rückzahlung nach Vertragsende gänzlich verneinte.
Die Verbraucherzentralen haben insgesamt 24 andere Anbieter mit diesen Urteilen konfrontiert. 17 Anbieter haben bis dato bereits Ihre AGB geändert. Gegen die anderen, unter anderem mobilcom debitel, simyo, den Dienstleister Drillisch und o2 wurde dagegen jetzt Klage eingereicht.
Mahnungen und Rücklastschriften müssen im Rahmen bleibenWenn ein Konto nicht gedeckt ist, geht die Lastschrift zurück. Für den Antragsteller entstehen dadurch bei der Bank eventuell Gebühren. Um diese abzudecken, verlangten einige Anbieter horrende Bußen von bis zu 20,95 Euro (mobilcom debitel) von Ihren Kunden, so die Verbraucherzentralen. Mahngebühren für verspätete Zahlungen kletterten schnell bis auf 10,90 Euro pro Erinnerungsschreiben. Weil diese Summen den Schaden weit übersteigen, wurden sie vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein im Prozess gegen klarmobil ebenfalls für unzulässig erklärt.
Aktuell lauern noch diese Gebührenfallen
Simyo: Rücklastschrift 15 Euro, Mahngebühr 10 Euro
o2: Rücklastschrift 19 Euro
callmobile: Rücklastschrift 15 Euro, Guthabenauszahlung 6 Euro
McSim: Gebühr für Auszahlung
helloMobil: Gebühr für Auszahlung
Bereits geänderte AGB haben
Fonic (ehemals Rücklastschrift 15 Euro, Mahngebühr 7,50 Euro)
discotel (ehemals Rücklastschrift 20,47 Euro)
Drillisch (ehemals Rücklastschrift 18,49 Euro)
Stiftung Warentest hat eine Übersicht der 24 abgemahnten Mobilfunkanbieter und den Verfahrensstand vom Bundesverband der Verbraucherzentrale ins Netz gestellt.
- 49556 Antworten
- 3. November 2012
volker1965 schrieb:Ja und warum hast du nicht gedacht als du gemerkt hast das es nicht für die Abbuchung reicht? Hotline anrufen und bescheid sagen das nicht abgebucht werden soll. Aber nein, du lässt es erst buchen und dann schreist du ganz laut. Böser Anbieter, allerdings hast du die Ursache gesetzt und ein nicht gedecktes Konto bei Abbuchung gehabt. Das kostet, laut Preisliste 19 euro extra.
ich denke mal das bei o2 richtig abgezockt wird.Bin immer zufrieden gewesen mit o2 aber was jetzt grade abgeht das geht garnicht.Bin seid ca 8 jahren bei o2.
Das 2. Post verstehe ich nicht, da steht nicht eine neue Silbe, welche auch hier behandelt worden ist...
Gruß Sandroschubert
Ausser Betrieb - bitte versuchen sie es später noch einmal
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- 3. November 2012
@volker1965
Ja, bei Alice-Tarifen gibts halt Sonderpreise auf Rücklastschriften, deshalb nur 5,50 Euro. Da o2 aber eine Premium-Marke ist, kostet die Premium-Rücklastschrift natürlich auch mehr als 3 mal so viel 😉 .
Nee, im Ernst. Man sieht daran, das es auch günstiger geht, und das, obwohl o2 bei Alice-Tarifen sogar eine extra Mahnung rausschickt, während bei Mobilfunk oder o2-DSL nichts extra verschickt wird. Aber andererseits ist mir auch kein Urteil bekannt, wo jemand zur Zahlung der 19 Euro verurteilt wurde. Mir ist nicht nicht einmal bekannt, das o2 überhaupt jemals einen Rücklastschrift-Verweigerer verklagt hätte. Dafür wird es schon Gründe geben 😉 .
gruß, zündi
Ja, bei Alice-Tarifen gibts halt Sonderpreise auf Rücklastschriften, deshalb nur 5,50 Euro. Da o2 aber eine Premium-Marke ist, kostet die Premium-Rücklastschrift natürlich auch mehr als 3 mal so viel 😉 .
Nee, im Ernst. Man sieht daran, das es auch günstiger geht, und das, obwohl o2 bei Alice-Tarifen sogar eine extra Mahnung rausschickt, während bei Mobilfunk oder o2-DSL nichts extra verschickt wird. Aber andererseits ist mir auch kein Urteil bekannt, wo jemand zur Zahlung der 19 Euro verurteilt wurde. Mir ist nicht nicht einmal bekannt, das o2 überhaupt jemals einen Rücklastschrift-Verweigerer verklagt hätte. Dafür wird es schon Gründe geben 😉 .
gruß, zündi
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- 9. November 2012
Falsch, dazu gibt es bereits Urteile.Der Kunde muss lediglich die von seiner Bank berechneten Gebühren bezahlen. Hierzu gibt es ein Urtel vom OLG Brandenburg.
- Neuling
- 2 Antworten
- 9. November 2012
Ach so O2 steht also über dem Gesetz? In dem Fall würde es sich ja um vorsätzlichen Betrug handeln!
- 92958 Antworten
- 9. November 2012
Glatzenmann schrieb:
Falsch, dazu gibt es bereits Urteile.Der Kunde muss lediglich die von seiner Bank berechneten Gebühren bezahlen. Hierzu gibt es ein Urtel vom OLG Brandenburg.
Falsch, weil zum einen das Urteil des OLG nicht gegen o2 erging und zum anderen der Sachverhalt ein anderer war. Dort wurde der Kunde gezwungen, am Lastschriftverfahren teilzunehmen, was bei o2 nicht der Fall ist. Insoweit ist das Urteil ein Indiz, mehr nicht.
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- 92958 Antworten
- 9. November 2012
Glatzenmann schrieb:
Ach so O2 steht also über dem Gesetz? In dem Fall würde es sich ja um vorsätzlichen Betrug handeln!
Welches Gesetz schwebt dir da vor deinen Augen?
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- 31269 Antworten
- 9. November 2012
Danke Glatzenmann für die Bestätigung, dass du nicht des lesens mächtig bist ;-)
- Neuling
- 2 Antworten
- 20. November 2012
Ich bin seit Jahren Kunde bei O2. Ich habe festgestellt, dass ich ZWEI verschiedene Mahnung auf zwei Rechnungen (in einem Monat), nur weil die Bank die Rechnungen zurückgefordert hat, obwohl ich gleich sie überwiesen habe.
Viele Kunden sind von solchen Mahnungen auch betroffen. 40€ Mahnung nur wegen einer Verspätung weniger als ein Tag? Oder weil ich ein Kunde bin, der alles bei O2 kaufe und deshalb mehrere Verträge hat?
Wo kann ich meine offizielle Widerspruch senden? Habe ich eine Chance, dass die Mahnung behoben wird?
Chat funktioniert gerade nicht und auf die Hotline muss ich viel warten. Ich finde auch keine E-Mail-Adresse, wo ich mich beschwerden kann. Ich denke ernsthaft, dass ich alles bei O2 kündige! Schade dass ich so viele Verträge habe. 2 Handy-Verträge, ein DSL-Anschluss, ein Surfstick... Noch 2 Hand-Verträge von meiner Frau und ihrer Mutter und Handys, die wir jede 2-Jahren neu kaufen... O2 verliert bald einen guten Kunde....
Viele Kunden sind von solchen Mahnungen auch betroffen. 40€ Mahnung nur wegen einer Verspätung weniger als ein Tag? Oder weil ich ein Kunde bin, der alles bei O2 kaufe und deshalb mehrere Verträge hat?
Wo kann ich meine offizielle Widerspruch senden? Habe ich eine Chance, dass die Mahnung behoben wird?
Chat funktioniert gerade nicht und auf die Hotline muss ich viel warten. Ich finde auch keine E-Mail-Adresse, wo ich mich beschwerden kann. Ich denke ernsthaft, dass ich alles bei O2 kündige! Schade dass ich so viele Verträge habe. 2 Handy-Verträge, ein DSL-Anschluss, ein Surfstick... Noch 2 Hand-Verträge von meiner Frau und ihrer Mutter und Handys, die wir jede 2-Jahren neu kaufen... O2 verliert bald einen guten Kunde....
- 92958 Antworten
- 20. November 2012
Vermutlich einmal die Rechnung vom Mobilfunkvertrag und Rechnung o2 My Handy? Das sind zwei Verträge und wenn bei beiden keine Abbuchung gemacht werden konnte, dann wird die Gebühr (2x 19 EUR) berechnet.
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- Neuling
- 2 Antworten
- 20. November 2012
Die sind auf jeden Fall verschiedene Rechnungen. Das ist mir bewusst. Ich finde es aber nicht ok, dass ein treuer Kunde nur wegen einer kleiner Verspätung so viel bezahlen muss. Wissen Sie, wo ich meinen Widerspruch senden kann?
- 92958 Antworten
- 20. November 2012
Wir duzen uns hier.
Versuch es mal hier: vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de. Ich würde mir da keine hohen Chancen ausrechnen. Es gibt hier einen großen Thread, der sich auch damit befast, ob es rechtens ist und was man machen kann. Dahin verschiebe ich deine Beiträge. Lies dir den mal durch. Da sind gute Tipps drin. Falls noch Fragen sind, stell sie einfach.
Wissen Sie, wo ich meinen Widerspruch senden kann?
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- Profi
- 31269 Antworten
- 20. November 2012
eks_ schrieb:Es geht nicht um die verspätete Zahlung.
Die sind auf jeden Fall verschiedene Rechnungen. Das ist mir bewusst. Ich finde es aber nicht ok, dass ein treuer Kunde nur wegen einer kleiner Verspätung so viel bezahlen muss. Wissen Sie, wo ich meinen Widerspruch senden kann?
Es geht darum, dass die Lastschriften nicht eingelöst werden konnten. Und das verursacht nunmal Kosten. Allein die Bank möchte dafür schon mal Geld haben. Ob das Geld dann einen Tag später oder 20 Tage später bei o2 eingeht, ist irrelevant.
Rücklastschrift ist Rücklastschrift
- Lehrling
- 50 Antworten
- 20. November 2012
Wann man Pech hat, gibt es gar keine Abbuchung per Lastschrift mehr..
Die Zeit für den Anruf bei der Hotline, kannst du dir wohl sparen...
http://hilfe.o2online.de/t5/Tarife-Rechnung-Vertrag/Mahngeb%C3%BChren/m-p/353664#M2429
Die Zeit für den Anruf bei der Hotline, kannst du dir wohl sparen...
http://hilfe.o2online.de/t5/Tarife-Rechnung-Vertrag/Mahngeb%C3%BChren/m-p/353664#M2429
- Profi
- 31269 Antworten
- 20. November 2012
@norddeich: Was soll das rumgespamme? Du willst doch offensichtlich gar keine Hilfe haben.
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