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Rücklastschrift 19,-!?



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630 Antworten

Hexer07 schrieb:O2 Rechtfertig dies mit seine ALG weist aber nicht nach das ihnen Kosten in höhe von 19,-€ entstanden sind. Das werden Sie auch nicht können und das wissen sie auch.

 

 

Das ist auch nicht Aufgabe von o2. Du kannst gem. den von dir akzeptierten AGB den Nachweis führen, dass diese Gebühren nicht entstanden sind.

 

Zudem sind hier im Forum eine Reihe von Tipps niedergeschrieben, wie man nun in diesem Fall vorgehen kann.

Hexer07 schrieb:
Also hier ist schon viel geschrieben worden über das Thema aber Fakt ist das sicj O2 hier meiner Meinung nach zu Unrecht brreichert und das auf Kosten seiner "Kunden"

 

Unsinn, du verwechselst Ursache und Wirkung. Wenn keine Lastschrift zurück geht dann fallen auch keine Kosten an!

 

Kurz Angemerkt - bisher war ich mit den Service sehr zufrieden aber dann kam leider eine Rückbuchung (meine Schuld) und dann merkte ich was Abzocke ist bei O2. Obwohl am selben Tag (laut Bankbeleg) der Rechnungsbetrag von mir Überwiesen wurde verlangt O2 19,-€ !

 

Hallo, hast du den Thread auch gelesen? Mit der Rückbuchung sind die Kosten entstanden. Ob du nach 5 Minuten oder 5 Tagen die Rechnung begleichst spielt keine Rolle.

 

O2 Rechtfertig dies mit seine ALG weist aber nicht nach das ihnen Kosten in höhe von 19,-€ entstanden sind. Das werden Sie auch nicht können und das wissen sie auch.Meine Bank berechnet für eine Rückbuchung 2,50€!

 

Und? O2 muss an ihre Bank auch Geld für die Rückbuchung bezahlen. Im Übrigen bezahlst du nur Kosten für die Rückbuchung mangels Deckung. O2 werden von deiner Bank bis 3,- separat in Rechnung gestellt. Und du hast oben noch gesagt es war deine Schuld - nun plötzlich o2? Wenn man mal klamm ist, ruft man vor Rechnungseinzug an, dann fallen diese Kosten auch nicht an. Hinterher meckern ist immer einfach.

 

Dies merkt man schon beim Kundenservice den der ist bei diesen Thema in keinster weis an ein Kundenorentierten Reglung Intressiert. Das hier der Kunde verprellt wird und somithin auch diesen Anbieter nicht weiterempfelen kann scheint auch egal zu sein. Ich persönlich wollte noch eine zweite Karte (Familie) und hab es auch eien guten Freund weiterempfohlen.

 

Das ist doch schön. Solange keine Rücklastschrift passiert kann o2 nicht extra in die Kasse greifen. Des Weiteren könnt ihr zu guten Konditionen untereinander telefonieren.

 

Ok die zweite Karte (Vertrag) werde ich nun bestimmt nicht von O2 holen und mein Freund werde ich auch dringends abratten und auch ansonste kann ich O2 nicht guten Gewissens weiterempfehlen.

 

Das ist schade das du durch deinen Fehler gleich alles schlechte in o2 siehst, so ist das halt.

 

Gruß Sandroschubert

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

O2 verlangt im Falle, dass falls beim Bankeinzug (Lastschrift) der Betrag nicht abgebucht werden kann, eine Gebühr von 19,- €.

 

Es gibt schon diverse Urteile, in denen auch überhöhte Rücklastschriftgebühren kassiert wurden. Ein Unternehmen darf nur die tatsächlich entstandenen kosten in Rechnung stellen. Dies sind je nach Bank 5,00 - 8,11 €.

 

Ich bin von diesem Fall bestroffen: Ich bin schon Kunde bei O2 als O2 noch Viag Intercom hieß und mir ist dies zum ersten Mal passiert. Ich habe mich sofort von meiner Seite darum gekümmert und die Rechnung per Überweisung beglichen, noch bevor O2 überhaupt gemrkt hat, dass der Betrag zurückgebucht wurde.

 

Kulanz? Keine Spur! Die telefonische O2 Hotline hat immer nur auf die AGBs gepocht und meine Anfrage per E-Mail an O2 ist nach Aussage der Hotline leider nie angekommen...

 

Hier sind die Verweise auf ein Paar der Urteile, in denen überhöhte Rücklastschriftgebühren kassiert wurden:

 

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.03.2012 - 2 U 2/11 -

 

Landgericht Kiel, Urteil vom 17.03.2011 - 18 O 243/10 -

 

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.09.2009 - Xa ZR 40/08 -

 

Landgericht Dortmund, Urteil vom 25.05.2007 - 8 O 55/06 -

 

 

Wenn diese Praxis von O2 nicht abgestellt wird, werde ich meinen Vertrag kündigen.

 

Wäre schön, wenn hier mal ein O2 Verantwortlicher zu diesem Thema Stellung nimmt.

 

 

Edit: An einen bestehendden Thread angefügt.

modowa schrieb: 

Wäre schön, wenn hier mal ein O2 Verantwortlicher zu diesem Thema Stellung nimmt.

 

Bin ich zwar nicht, aber dennoch kann ich dir sagen, dass die Urteile nicht o2 betreffen und auch keine Grundsatzurteile sind. Es gibt derzeit Bewegung in Sachen Abmahnung wegen dieser Gebühren. 

 

Zur Zeit musst du wohl selbst klagen.

 

Edit: Hier auch ein Thread, der ganz interessant ist. Klick

Benutzerebene 1
bielo schrieb:
 Zur Zeit musst du wohl selbst klagen.

 

 

Das glaube ich nicht bis jetzt sind nur lehre Drohungen rausgekommen viele wollten zu Anwalt gehen und was ist dabei rausgekommen nichts   

Wieso auch ein Anwalt? So ein Zivilrechtlicher Prozess kostet wohl ein bisschen mehr als läppische 19€. Mein Gott. Bezahl die und sorg einfach beim nächsten mal dafür, dass dein Konto gedeckt ist und alle sind glücklich
Horacio1990 schrieb:
Wieso auch ein Anwalt? So ein Zivilrechtlicher Prozess kostet wohl ein bisschen mehr als läppische 19€. Mein Gott. Bezahl die und sorg einfach beim nächsten mal dafür, dass dein Konto gedeckt ist und alle sind glücklich
Wie kommst du darauf? Wer verliert zahlt. So kenne ich es zumindest...

 

Gruß Sandroschubert

Nicht in allen gerichtlichen Verfahren. (ich meine Finanzsgericht ist das anders). Oft endet das Gerichtsverfahren im Vergleich, weil man, gerade im Zivilprozess, gegenseitige Ansprüche hat. Dann werden die Kosten ohnehin geteilt. 

 

zum Thema: Mit etwas Lesen im Forum kann man herausbekommen, was ein guter Weg ist. Ich mag es nicht mehr schreiben.

Benutzerebene 1
Sandroschubert schrieb:
Horacio1990 schrieb:
Wieso auch ein Anwalt? So ein Zivilrechtlicher Prozess kostet wohl ein bisschen mehr als läppische 19€. Mein Gott. Bezahl die und sorg einfach beim nächsten mal dafür, dass dein Konto gedeckt ist und alle sind glücklich
Wie kommst du darauf? Wer verliert zahlt. So kenne ich es zumindest...

 

Gruß Sandroschubert

Und wer verliert am ende  😉

 

Genau das meine ich ja damit? Was glaubt ihr denn wer am Ende verlieren wird. Also lieber 19€. Oder besser noch Konto gedeckt halten. Kann ja wohl nicht so schwer sein -.-
Horacio1990 schrieb:
Genau das meine ich ja damit? Was glaubt ihr denn wer am Ende verlieren wird. 
Da wäre ich mir nicht so sicher. Sicher ist da eher, dass es zu keinem Verfahren kommen wird, weil man sich einigt.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Und wenn man sich einigt, bleibt jeder auf seinen Kosten sitzen; vom Ergebnis her also nichts anderes ;-)

Wie man hier liest, einigt man sich da ohnehin vorher. 

neno schrieb:
Und wer verliert am ende  😉

Soll das jetzt eine Frage sein oder was möchtest du mit deinem Posting bezwecken?

Benutzerebene 1
Sandroschubert schrieb:
neno schrieb:
Und wer verliert am ende  😉

Soll das jetzt eine Frage sein oder was möchtest du mit deinem Posting bezwecken?

Ich glaube das o2 sehr gute Anwalte hat dann kannst du dir denken wer verliert wenn es überhaupt so weit kommt      

 

neno schrieb:
Ich glaube das o2 sehr gute Anwalte hat dann kannst du dir denken wer verliert wenn es überhaupt so weit kommt      

Gut das du dich so gut in der Materie auskennst. Da haben schon andere Mobilfunkunternehmen eingesteckt, aber wenn du es sagst wird es so ein.

 

Benutzerebene 1
Sandroschubert schrieb:
neno schrieb:
Ich glaube das o2 sehr gute Anwalte hat dann kannst du dir denken wer verliert wenn es überhaupt so weit kommt      

Gut das du dich so gut in der Materie auskennst. Da haben schon andere Mobilfunkunternehmen eingesteckt, aber wenn du es sagst wird es so ein.

 

Ich gehe davon aus dem bei so einem großen Unternehmen würd nicht anders sein wie bei dem Versicherung und die habe sehr gute Anwälte seit 10 Jahren bin ich mit denen am Gericht obwohl müssen die 100% bezahlen aber wie gesagt die sind mit allen Wasser ausgewaschen und probieren alles mögliche sich auszureden       

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Die anderen betroffenen Anbieter haben aber den Nachteil, dass man entweder die Rechnungen nicht überweisen kann oder für jede Überweisung bezahlen muss, sodass man gerade zum Lastschriftverfahren gezwungen wird.

Keiner der Fälle trifft auf o2 zu, weswegen die Situation auch völlig anders zu bewerten ist.

Benutzerebene 1
Ist alles nix neues, wer solche (traum) Gebühren bezahlt ist selbst schuld 😀

stefanniehaus schrieb:
Keiner der Fälle trifft auf o2 zu, weswegen die Situation auch völlig anders zu bewerten ist.

Völlig nicht. Aber egal, die Verbraucherzentrale ist dran, da o2 geblockt hat. Schaun wir mal was dann raus kommt.

 

Wenn es runter geht, kommt dann sicher ein anderer Serviceposten in die Preisliste. Vielleicht für die Mahnung oder temporäre Sperre. Das gleicht sich am Ende alles wieder aus.

 

Wie schon mehrmals gesagt, wer immer am Rechnungstag klamm ist, sollte auf Überweisung umstellen oder bei der Hotline anrufen das die Rechnung nicht eingezogen wird (das geht natürlich nicht jeden Monat).

 

Gruß Sandroschubert

 

Benutzerebene 6
Abzeichen
Sandroschubert schrieb:
stefanniehaus schrieb:
Keiner der Fälle trifft auf o2 zu, weswegen die Situation auch völlig anders zu bewerten ist.

Völlig nicht. Aber egal, die Verbraucherzentrale ist dran, da o2 geblockt hat. Schaun wir mal was dann raus kommt.

 

Wenn es runter geht, kommt dann sicher ein anderer Serviceposten in die Preisliste. Vielleicht für die Mahnung oder temporäre Sperre. Das gleicht sich am Ende alles wieder aus.

 

 

Welche Sperre? Unter 75 Euro Rückstand darf nichts gesperrt werden und bei widersprochenen Forderungen auch darüber hinaus nicht. Das beste, was man bei den 19 Euro RLG macht, ist Widerspruch einzulegen und die Zahlung zu verweigern und sich dann von o2 verklagen zu lassen. Mir ist allerdings niemand bekannt, der tatsächlich wegen der Rücklastschriftgebühren verklagt wurde 😉 . Und auch wenn die Deutschen eher dafür bekannt sind, zähneknirschend alles zu bezahlen als es mal drauf ankommen zu lassen, ein paar Leute werden sicher schon die Zahlung der 19 Euro verweigert haben. Dafür braucht man übrigens auch keinen Anwalt. Den kann man sich immer noch holen, wenn ein Schreiben vom Gericht kommt.

 

 

gruß, zündi

Ich möchte mal festhalten, dass O2 immer noch keine Stellung bezogen hat.

 

 

HALLO O2,

 

WO IST  DIE TRANZPARENZ VON DER IHR REDET?

 

 

Siehe:

 

"Liebe Nutzer des o2 Kundenforums,

o2 möchte seinen Kunden, aber auch Interessenten, die noch nicht Kunden von o2 sind, die Möglichkeit bieten, offen und ehrlich die Produkte und Angebote von o2 zu besprechen. Wir möchten Transparenz schaffen und euch die Möglichkeit bieten, eure Tipps und Empfehlungen, aber auch eure Kritik anderen Kunden und Personen zugänglich zu machen. (...)" (Quelle)

Benutzerebene 2
MCA2010 schrieb:
Ist alles nix neues, wer solche (traum) Gebühren bezahlt ist selbst schuld 😀

 

hm ich vertrete eher die Meinung, wer Leistung in Anspruch nimmt, sie bekommt und dann  nicht pünktlich zahlt für die von ihm in Anspruch genommene Leistung, obwohl er weiß wann das GEld abgeht, ist selbst schuld.

 

Ich find es ohnehin interessant das viele die mal ne RLS aufgebrummt bekommen haben, die Schuld immer noch bei O2 suchen und nicht bei sich selbst. Aber auch das sind die Deutschen 😉

 

Wenn dann irgendwann mal das Urteil kommt, was hier viele ja so herbei wünschen, werden eher dann die O2 Kunden bestraft, die immer pünktlich zahlen, da O2 sich seine entgangenen Kosten dann halt, wie schon hier schrieb, an anderen STellen zurück holen wird. Verlierer sind also die normalen O2 kunden.

 

Solange euch aber einer abgeht, weil man es mal O2 so richtig gezeigt hat, ist aber natürlich alles gut 😉

Benutzerebene 6
Abzeichen
Marcooooo schrieb:
MCA2010 schrieb:
Ist alles nix neues, wer solche (traum) Gebühren bezahlt ist selbst schuld 😀

 

Wenn dann irgendwann mal das Urteil kommt, was hier viele ja so herbei wünschen, werden eher dann die O2 Kunden bestraft, die immer pünktlich zahlen, da O2 sich seine entgangenen Kosten dann halt, wie schon hier schrieb, an anderen STellen zurück holen wird. Verlierer sind also die normalen O2 kunden.

 

 

Welche entgangenen Kosten? Durch eine Rücklastschrift entstehen o2 max 5 Euro Bankgebühren + vielleicht noch ein paar Cent an Verzugszinsen (bei sehr hohen Rechnungen natürlich mehr). Für das automatische Aufschlagen der 19 Euro Gebühren auf die nächste Rechnung entstehen o2 keine Kosten, durch den Aufwand, den unzufriedene Kunden dann an der Hotline verursachen möglicherweise aber schon. Aber wären die RLG bei nur 7 Euro, würden die meisten das sicherlich akzeptieren. Und ein Gericht wird die Gebühr sicher auch nicht auf 0 Euro senken, sondern lediglich auf ein vernünftiges Maß begrenzen. Und damit können dann eigentlich alle leben.

 

gruß, zündi

Benutzerebene 2
Aber können damit wirklich die meisten leben? Oder wäre dieses forum dann nicht fast genauso voll mit Beiträgen wie "Rücklastschrift 7 € - ich fühle mich von O2 verarschT" Threads ?