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Rücklastschrift 19,-!?



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Würde ich zum einen auch so sehen und zum anderen, dass o2 - nach eigenen Aussagen des TE - so oft hat Kulanz walten lassen, dass ich an seiner Stelle einfach ruhig wäre und das eine Mal die Gebühren zahlen würde.

Außerdem gibts die Möglichkeit den Abrechnungszeitraum anpassen zu lassen, dann kann sowas erst gar nicht mehr passieren, sollte der Lohn tatsächlich mal ein paar Tage später kommen.

O2 war bis dahin das einzige was abgebucht wurde, da unser gehalt immer so unregelmäßig kam und wir hatten ja auch vor O2 Blue keine RLS-Gebühr aufgebrummt bekommen - wer lesen kann ist klar im Vorteil. Sicher hat O2 "Kulanz" walten lassen beim ersten mal. Wie kann es aber sein, dass O2 eine kündigung der Einzugsermächtigung per Fax bekommt, ein halbes Jahr nicht abbucht und dann aufeinmal meint; "nöööö, dess wollen wir per Post haben" und ungefragt wieder abbucht?!?

Ihr müsst zugeben - da ist nicht wirklich Logik dahinter, das ist meiner Meinung  nach Verarsche am Kunden, tut mir Leid ...

Tja, leider werden diese 19€ auch berechnet wenn es nciht wirklich was zu tun gibt!

 

Hallo,

 

mir bekannter Fall - Kunde hat RLS entdeckt und sofort im Shop eingezahlt - das war die RLS bei O2 noch nicht mal erfasst!

 

Wo war also der Arbeitsaufwand dabei??

Wo ist die Mehrarbeit die O2 hat , die anderen, die nur 5€ berechnen nicht haben?

 

Für mich unverständlich - aber egal, die ganze Clique hat die Verträge gekündigt - besser und auch günstiger als 02 geht es allemale.

 

...... und fürs Volk was für so'ne Abzocke auch noch Akzeptanz findet - herzlichen Glüclwunsch.

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Rücklastschrift ist Rücklastschrift, da ist es egal wann sie erkannt wird.

Dadurch, dass auch nur kurz später bezahlt wird, sind die anfallenden Kosten ja nicht geringer; wie soll das auch gehen?

 

Wenn man sich rechtzeitig vor Einzug bei der Hotline meldet, kommt es erst garnicht mehr soweit.

Die RLS-Gebühren sind nicht zu beanstanden. 19 Euro sind gemessen am Aufwand nicht zuviel und es ist bekannt, dass Gebühren anfallen. Durch ein nicht gedecktes Konto hat man eben einen Schaden verursacht, der dadurch ausgeglichen wird. Nicht mehr und nicht weniger.

 

Wenn euch jemand für eure Leistung nicht bezahlt, dann wollt ihr doch sicherlich auch das Geld haben und eventuell auch einen Aufschlag für die entstandenen Aufwendungen, oder?

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daniellauxen schrieb:
Die RLS-Gebühren sind nicht zu beanstanden. 19 Euro sind gemessen am Aufwand nicht zuviel und es ist bekannt, dass Gebühren anfallen. Durch ein nicht gedecktes Konto hat man eben einen Schaden verursacht, der dadurch ausgeglichen wird. Nicht mehr und nicht weniger.

 

Wenn euch jemand für eure Leistung nicht bezahlt, dann wollt ihr doch sicherlich auch das Geld haben und eventuell auch einen Aufschlag für die entstandenen Aufwendungen, oder?

Das sieht die Verbraucherzentrale aber ganz anders und deshalb gibt es wegen der 19 Euro auch eine Klage beim Landgericht München. Die Bank berechnet auch keine 19 Euro, sondern in der Regel 3-5 Euro. Alles was über die reinen Rücklastschriftgebühren hinaus geht, darf auch nicht berechnet werden.E-Plus musste seine Gebühren nach einem Gerichtsurteil schon senken und viele andere Unternehmen haben eine Unterlassungserklärung unterschrieben und dann ebenfalls die Gebühren gesenkt (Fonic z.B. auf 7,50 Euro). Es ist nur eine Frage der Zeit, bis o2 ebenfalls die Gebühren senken muss 😉 .

Ein Hoch auf die Verbraucherzentrale und ein Urteil des LG München - dafür werden in Deutschland Gerichte bemüht.

 

Mal im Ernst...ich habe mein Konto nicht gedeckt und rege mich wegen 19 Euro auf, die ich aufgrund meines Fehlers berechnet bekomme? o2 hat auch nicht nur die Bankgebühren zu tragen - auch innerhalb des Unternehmens fallen zur Bearbeitung solcher Sachverhalte Kosten an.

 

 

 

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daniellauxen schrieb:
Ein Hoch auf die Verbraucherzentrale und ein Urteil des LG München - dafür werden in Deutschland Gerichte bemüht.

 

Mal im Ernst...ich habe mein Konto nicht gedeckt und rege mich wegen 19 Euro auf, die ich aufgrund meines Fehlers berechnet bekomme? o2 hat auch nicht nur die Bankgebühren zu tragen - auch innerhalb des Unternehmens fallen zur Bearbeitung solcher Sachverhalte Kosten an.

 

 

 

Die internen Kosten wurden aber in ähnlichen Urteilen gegen andere Unternehmen (u.a. E-Plus) nicht als erstattungsfähig anerkannt. Bei o2 dürften allerdings keine weiteren Kosten anfallen, da es ein automatisierter Prozess ist und auch keine separate Rechnung ausgestellt wird.

 

Und ja, wegen sowas muss ein Gericht bemüht werden. Hätte o2 wie z.B. Fonic die Unterlassungserklärung unterschrieben und die Gebühr gesenkt (Fonic z.B. 7,50 Euro), dann wäre die Klage überflüssig. Aber o2 will es halt auf die harte Tour.

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Bisher wurden die internen Kosten nie anerkannt, weil der Anbieter nur die Begleichung der Lastschrift angeboten hat und RLS somit zwangsläufig waren.

Das trifft hier aber nicht zu, da jeder die Wahl hat ob er per Lastschrift bezahlen oder selbst überweisen möchte.

Die bisherigen Urteile sind diesbezüglich also alle fürn Mülleimer...

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stefanniehaus schrieb:
Bisher wurden die internen Kosten nie anerkannt, weil der Anbieter nur die Begleichung der Lastschrift angeboten hat und RLS somit zwangsläufig waren.

Das trifft hier aber nicht zu, da jeder die Wahl hat ob er per Lastschrift bezahlen oder selbst überweisen möchte.

Die bisherigen Urteile sind diesbezüglich also alle fürn Mülleimer...

Das stimmt eben nicht. Schließlich kann man auch bei E-Plus und anderen Anbietern per Überweisung zahlen. Von daher gibt es rechtlich auch keinen Unterschied zu o2 😉

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Aber nicht kostenlos!

Zumindest bei T-Mobile und Vodafone zahlst du für jede einzelne Überweisung.

Das ist definitiv schon was anderes!

 

edit: Bei ePlus ist das ebenfalls so.

edit2: Beim Mobilcom-Debitel zahlst du ebenso wenn du das Lastschriftverfahren nicht nutzt.

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stefanniehaus schrieb:
Aber nicht kostenlos!

Zumindest bei T-Mobile und Vodafone zahlst du für jede einzelne Überweisung.

Das ist definitiv schon was anderes!

 

edit: Bei ePlus ist das ebenfalls so.

Das stimmt, aber ob das wirklich ausschlaggebend ist? Man wird wohl das Urteil abwarten müssen. Wobei man auch sagen muss, das bei keinem Anbieter die Bezahlung per Überweisung bei Vertragsabschluss angeboten wird. Grundsätzlich muss man erstmal dem Lastschriftverfahren zustimmen und anschließend widerrufen.

Das sehe ich ähnlich. Die kosten sind einfach überzogen und stehen in keinem verhältnis zum Schaden und Aufwand.

 

Wie gesagt der Kunde setzt die Ursache. Wenn kein Kunde mehr eine Rücklastschrift hat, würde das Thema nicht so hochkochen. Da aber einige ihre Konten spitz auf Knopf an der Saldogrenze haben, kann eine Lastschriftrückgabe immer wieder passieren. Auch das Argument das o2 ein paar Tage vor der Gehaltszahlung abbucht, ist absolut Banane.

 

Aber wie gesagt, es ist mühselig hier zu diskutieren. Ein Gericht wird es wohl entscheiden. Lassen wir uns überraschen.

 

Gruß Sandroschubert

Eine Rückbuchung kommt zustande, wenn das Konto nicht gedeckt ist. Für sowas gibt es Dispo-Kredite - zur Überbrückung solcher Umstände. Und wenn der bis zum Anschlag ausgereizt ist, hab ich was falsch gemacht. Wenn ich Verträge eingehe, muss ich mir diese durchlesen und möglichst erfüllen.
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Es ist keine Frage, dass RLS berechnet werden, es geht hier allein um die Höhe und allein das wird vom LG in münchen entschieden. Aber ob wir dann das Thema los sind? Angenommen o2 darf nunmehr höchstens 7,50 verlangen kommt der nächste und sagt, dass die tatsächlichen Bankkosten nur 6 Euro betragen.

 

Zum Thema Mehraufwand umlegen gibt es auch in anderen Branchen Urteile, die genau das für unzulässig erklärt haben, unabhängig davon welche Zahlungsmöglichkeiten es gibt.

bs0 schrieb:
stefanniehaus schrieb:
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass o2 deinen Anwalt bezahlt?!?

Weil du die Vertragsbedingungen nicht einhalten willst?

Wo leben wir denn.

Ich befürchte, das glaubt er wirklich. Vielleicht hat ihm der Anwalt das auch erzählt, aber natürlich bleibt er auf die eigenen Kosten sitzen, wenn o2 auf das Schreiben "positiv" reagiert den geforderten Betrag, natürlich abzüglich der Gutschrift zurückzahlt.

 

Hoffentlich verklagt er o2 dann nicht auf Bezahlung der Anwaltskosten 😉

So, nachdem mir O2 aufgrund meines Anwalts ja inzwischen alles zurückgezahlt hat (anfangs waren es 10€ "Kulanz" und später noch die restlichen 2x 14€), hat mir mein Anwalt auch bestätigt, dass er die Anwaltskosten von O2 bekommen hat. Sehr schön. Nur ist es schon dreißt, dass O2 hier so lange rumgezickt hatte, denn 19€ Rücklastschriftgebühren waren einfach nur eine Frechheit. Es mag ja Leute geben, die O2 mit ihren überzogenen Rücklastschriftgebühren sofort bedienen und alles hinnehmen, sofern es irgendwie amtlich, gesetzlich oder per AGB geregelt wurde, aber ich gehöre da sicherlich nicht zu dieser Sorte obrigkeitshöriger Menschen.

 

Hallo zusammen,

 

Eure Probleme liegen zwar zwei Jahre zurück aber jetzt gab es endlich ein Urteil, denn auch ich sollte 19 Euro zahlen und das sehe ich überhaupt nicht ein.

 

Ein Mobilfunk-Anbieter darf keine pauschale Gebühr im Falle einer Rücklast­schrift erheben - zumindest dann nicht, wenn diese deutlich über dem von Banken normalerweise berechneten Entgelt liegt. Das entschied das Oberlandes­gericht Brandenburg (Beschluss vom 24.02.2012, Az.: 7 W 92/11)

 

Grüße

Benutzerebene 1
Ja aber es gibt auch urteile das Verbraucher seine Kosten zu vereinbarte zeit bezahlen muss und somit spart man Rücklastschriftgebühr

Benutzerebene 7
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@Cig:

 

Urteil auch gelesen? Das bezieht sich darauf, dass nur Lastschrift angeboten wird.

Das ist zumindest bei o2 aber nicht der Fall. Das Urteil ist also nicht so ohne weiteres übertragbar.

Cig schrieb:. 

Ein Mobilfunk-Anbieter darf keine pauschale Gebühr im Falle einer Rücklast­schrift erheben - zumindest dann nicht, wenn diese deutlich über dem von Banken normalerweise berechneten Entgelt liegt. Das entschied das Oberlandes­gericht Brandenburg (Beschluss vom 24.02.2012, Az.: 7 W 92/11)

Hast du das Urteil und den Thread auch richtig gelesen? Nein! Es wurde ein Mobilfunkunternehmen verklagt, allerdings handelt es sich nicht um O2, daher ist es auch nicht bindend. Allerdings ist die Verbraucherzentrale dran (im Moment) eine Reihe von Mobilfunkanbietern abzumahnen (diesmal ist o2 dabei) und gegebenfalls vor Gericht zu gehen.

 

Das wird aber alles hier im Thread mehrmals behandelt...

 

Gruß Sandroschubert

 

Nehmt die Rücklastschriftgebühren einfach hin oder lasst es. Man kann es sich aber natürlich aussuchen: 19€ und fertig oder man wählt die Möglichkeit die hier mitlerweile an der Tagesordnung steht und verklagt o2. Da bin ich mir aber sicher werden die Kosten deutlich höher liegen als 19€ 😉 Jedem das Seine 😛
Benutzerebene 1
Horacio1990 schrieb:
Nehmt die Rücklastschriftgebühren einfach hin oder lasst es. Man kann es sich aber natürlich aussuchen: 19€ und fertig oder
 

Man bezahlt rechtzeitig seine Rechnung 😛

das wäre sicherlich das einfachste. Aber darauf kommen manche ja nicht. und dann auch noch von Abzocke und Wucher reden 😉
Man kann auch per Überweisung zahlen. Aber das ist nicht bequem. Aber bequem ist es eigene Fehler wegzuwischen und auf andere zu schieben...

 

Gruß Sandroschubert

Also hier ist schon viel geschrieben worden über das Thema aber Fakt ist das sicj O2 hier meiner Meinung nach zu Unrecht brreichert und das auf Kosten seiner "Kunden"

 

Kurz Angemerkt - bisher war ich mit den Service sehr zufrieden aber dann kam leider eine Rückbuchung (meine Schuld) und dann merkte ich was Abzocke ist bei O2. Obwohl am selben Tag (laut Bankbeleg) der Rechnungsbetrag von mir Überwiesen wurde verlangt O2 19,-€ !

O2 Rechtfertig dies mit seine ALG weist aber nicht nach das ihnen Kosten in höhe von 19,-€ entstanden sind. Das werden Sie auch nicht können und das wissen sie auch.Meine Bank berechnet für eine Rückbuchung 2,50€!

Dies merkt man schon beim Kundenservice den der ist bei diesen Thema in keinster weis an ein Kundenorentierten Reglung Intressiert. Das hier der Kunde verprellt wird und somithin auch diesen Anbieter nicht weiterempfelen kann scheint auch egal zu sein. Ich persönlich wollte noch eine zweite Karte (Familie) und hab es auch eien guten Freund weiterempfohlen.

Ok die zweite Karte (Vertrag) werde ich nun bestimmt nicht von O2 holen und mein Freund werde ich auch dringends abratten und auch ansonste kann ich O2 nicht guten Gewissens weiterempfehlen.