Warum O2
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Rücklastschrift 19,-!?



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630 Antworten

So, O2 gibt bereits klein bei (aber wirklich sehr klein) und hat bereits jetzt eingelenkt, obwohl mein Anwalt noch nichts rausgeschickt hat. O2 will jetzt nur noch 28€ haben anstatt 38€. Das reicht mir aber nicht. Ich bin höchstens für 6€ zu sprechen, wenn überhaupt Bankgebühren angefallen sind. Ich werde der Gutschrift von 10€ erstmal zustimmen und den Betrag von 28€ (2x jetzt nur noch 14€ pro RLS) nochmal nachverhandeln, aber diesmal mit Anwaltsschreiben. Die müssen einfach sehen, dass ich es ernst meine. Ich lasse mir das nicht gefallen. Bin aber überrascht, dass sie schonmal einen ganz kleinen Schritt auf mich zukommen. Trotzdem: Die Klage muss sein, wenn ich nicht alles erstattet bekomme (Bei 6€ Gesamtforderung höre ich mit dem Streit natürlich auf, mehr gibts nicht von mir).

Warum habe ich das nur geahnt.  😖

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
Weil es bisher immer so war 😛

Benutzerebene 2
Also irgendwie hört sich die ganze Story ziemlich konfus an. Entweder issa ein Troll der sich nur wichtig spielen will oder aber er erzählt nicht die ganze Geschichte.

 

Warum bitte soll O2 nun klein bei geben, wenn sein Anwalt noch nichts gemacht hat, wie er selbst sagt? Ist ja nicht so das O2 sieht, oh der Herr XY hat noch 38 bei uns offen, diese noch nicht gezahlt, hui gehen wir mal 10 euro runter, mal schauen ob er dann zahlt".

 

Wahrscheinlich hat er heute die Hotline angerufen und hatte Glück das er einen netten Agent dran hatte, der sich bereit erklärt hat ihn 10 euro zu erlassen und das auf seine Kappe zu nehmen (den eigentlich ist das nicht erlaubt ).

 

Ansonsten sind mir in dieser Geschichte zuviele Widersprüche und offene Fragen drin....

Marcooooo schrieb:
 

Ansonsten sind mir in dieser Geschichte zuviele Widersprüche und offene Fragen drin....

Richtig, da es sich um 2*19 Euro handelt. Das sind getrennte Forderungen. Ich gehe auch davon aus das ein Bettelanruf bei der Hotline die 10 Eurospende gebracht hat.

 

Gruß Sandroschubert

Da ist nun fraglich, wer dann die Kosten für den Anwalt übernimmt. Das Schreiben wird er doch nicht gratis machen. 

Marcooooo schrieb:Warum bitte soll O2 nun klein bei geben, wenn sein Anwalt noch nichts gemacht hat, wie er selbst sagt? Ist ja nicht so das O2 sieht, oh der Herr XY hat noch 38 bei uns offen, diese noch nicht gezahlt, hui gehen wir mal 10 euro runter, mal schauen ob er dann zahlt". 

Wahrscheinlich hat er heute die Hotline angerufen und hatte Glück das er einen netten Agent dran hatte, der sich bereit erklärt hat ihn 10 euro zu erlassen und das auf seine Kappe zu nehmen (den eigentlich ist das nicht erlaubt ).

 

Ansonsten sind mir in dieser Geschichte zuviele Widersprüche und offene Fragen drin....

Also erstmal, kann ich mich dunkel daran erinnern, dass du doch raus warst (vielleicht war es weiter oben auch ein anderer User). Ich habe natürlich auf die Antworten von der O2-Pressestelle (Keine Ahnung, warum die den Fall übernommen haben) gesprochen. Und die haben mir jetzt pro RLS jeweils 5€ Gutschrieben.

 

Die haben geschrieben, dass die insgesamt 38€ (2x19€) haben wollen. Ich habe geschrieben (bla bla gekürzt):

... Hierzu fordere ich einen Nachweis, ob und in welcher Höhe ...Ich werde Personalkosten und Bearbeitungsgebühren nicht zahlen, sondern nur die Rücklastschriftgebühr Ihrer Bank, ausgehend davon, dass diese überhaupt angefallen ist. ... Ich werde dann erstmal abwarten müssen, bis mein Anwalt eine Klageschrift gefertigt hat und ich die Unterlagen beilegen kann. Dann muss wohl das Gericht entscheiden, ob Ich nun die Beträge bezahlen soll, oder nicht. Auf jeden Fall werde ich das Ergebnis auch im Internet verbreiten, was dabei rumkommt.Ich habe bereits die beiden Rechnungen bezahlt und damit sind aus meiner Sicht keine weiteren Beträge offen. Die Rücklastschriftgebühren widerrufe ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für beide Rechnungsbeträge. 

In der Mail heißt es von denen nun:

... ich möchte Ihr Anliegen gerne zu Ihrer Zufriedenheit klären. Sie sind mir als Kunde wirklich sehr wichtig. Ich habe mich in diesem Einzelfall daher dazu entschlossen, Ihnen pro Kundennummer 5 EUR Gutschrift einzurichten. ... Nach Berücksichtigung dieser Gutschrift, besteht auf beiden Ihrer Kundennummern jeweils noch ein offener Posten in Höhe von 14 EUR. Ich bitte Sie um Ausgleich. 

Und meine Antwort darauf:

 

... die Gutschrift nehme ich hiermit gerne an und bedanke mich, dass Sie schon einmal einen kleinen Schritt auf mich zukommen. ... Ich werde die Restforderung von insgesamt 28€ vorläufig unter Vorbehalt und Nichtanerkennung dieser Forderung überweisen. Mein Anwalt wird sich dann um den Restbetrag kümmern, da ich den auch nicht akzeptiere und nicht zahlen will. ... 

So ist der Stand der Dinge.

Wenn ich jetzt noch dreist bin, könnte ich trotz der 10€ Gutschrift, die er wohl schon gebucht hat, trotzdem die 38€ Euro übers Gericht geltend machen und habe dann sogar 10€ plus gemacht 😀 . Schließlich geht es ja trotzdem um 2x 19€ als Streitwert und mein Anwalt hat dann auch mehr davon.

 

Benutzerebene 2
Und wieso zahlst du dann doch ( wenn auch unter vorbehalt) wenn dir der Betrag zu hoch ist?  Da du dich ja gestern schon quasi Selbstgefeiert hast für den aus deiner Sicht glasklaren Sieg, verstehe ich das nicht.

 

Zumal es schon ziemlich absurd wirkt, wenn du erst auf Deals mit O2 eingehst, dann aber trotzdem dagegen klagst.

 

Und was dieses

"Auf jeden Fall werde ich das Ergebnis auch im Internet verbreiten, was dabei rumkommt."nun unbedingt in deinen Schreiben zu suchen hat (Drohungen sind ja cool ) wirkt auf mich auch eher ziemlich, nun ja...

 

just my two sense

Marcoo... du kannst meckern wie du willst, ich ziehe es durch und durch die Zahlung unter Vorbehalt und Nichtanerkennung der Forderung habe ich mich dann auch noch für den Fall abgesichert, sollte ich vor Gericht, warum auch immer, verlieren. Dann würden keine Zinsen oder Inkasso auf mich zukommen, sondern nur noch die Gerichtskosten.  Ich gehe aber stark davon aus, das ich gewinnen werde und O2 auf die Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien sitzen bleibt und ich mein vorläufig gezahltes Geld (28€ + evtl. 10€ wenn das auch noch klappt) zurückbekomme. Aber dadurch, dass die jetzt schon einlenken, obwohl noch nichts passiert ist (eigentlich), zeigt mir, dass ich am längeren Hebel sitze. Wäre die Forderung berechtigt, bräuchte man auch nichts gutschreiben.

Es wird nie vor Gericht gehen. Das hatten wir doch schon. Du wirst am Ende alles erlassen bekommen und gut ist es. Dein Vorhaben, auf jeden Fall zu klagen, hast du nun ja schon fallen gelassen. Ist ja auch dein Recht.

bielo schrieb:
Dein Vorhaben, auf jeden Fall zu klagen, hast du nun ja schon fallen gelassen. Ist ja auch dein Recht.

Wenn die mir das erlassen, dann höre ich mit dem Streit auf. Das wäre die einzige Möglichkeit mich zufriedenzustellen und die 19€-Masche bei anderen RLS-Opfern weiterzumachen. Bin mal gespannt, was die denn antworten werden. Ein Einlenken werde ich natürlich auch berichten. Begrüßenswert wäre es ja. Aber ich denke, es könnte auch vor Gericht ausgetragen werden, mit allen Konsequenzen für O2s 19€-Abzocke und die Kostenverteilung dieser Sache demnächst auf andere O2-Produkte.

stefanniehaus schrieb:
Der Nachweis ist aber nicht erfolgt und es wurden 0€ für eine RLS angesetzt, was schon mal definitiv falsch ist.

 


Was meinst du damit?

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Du hast bisher keinen Nachweis erbracht, dass o2 eine RLS weniger kostet.

nicht o2 ist verpflichtet die Kosten zu begründen, sondern du musst nachweisen, dass die Kosten für o2 geringer als 19€ sind. Das dürfte nicht so einfach sein.

Und zu sagen: Ich zahle nichts, geht vor Gericht keinesfalls durch, da eine RLS mit Sicherheit mehr als 0€ kostet.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
2ndback schrieb:
mit allen Konsequenzen für O2s 19€-Abzocke und die Kostenverteilung dieser Sache demnächst auf andere O2-Produkte.

Dann wäre es ja angebracht, dass - wenn du Erfolg haben solltest - wir hier deine Adresse etc. posten, damit sich alle bei dir dafür bedanken können, dass sie wegen dir nun mehr zahlen müssen... das wird ein Spaß...

Na soweit wird ja angeblich nicht kommen, wenn O2 einlenkt und auf die Forderung verzichtet. Also brauche ich auch nicht meine Daten hier posten.

Die Rechnung ist doch einfach, 100 Euro für Anwaltskosten, dafür 38 Euro Rücklastschriftkosten gespart. So einfach kann die Rechnung sein.

 

Wer wirklich diese Kosten mal auf den Prüfstand stellen will, macht das mit Sicherheit geschickter, als alles hier im Thread breitzutreten und diesen künstlich am Leben zu erhalten...

 

Gruß Sandroschubert

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Wie bereits geschrieben - die Forderung hat o2, also muss o2 klagen. Das machen sie aber nicht und sobald das Anwaltsschreiben eingeht kann man davon ausgehen, dass die Forderung vom Tisch ist.

 

Ja, der Kunde muss nachweisen, dass die 19 Euro unberechtigt sind, aber o2 würde im Falle einer Klage vor Gericht nachweisen müssen, dass sie berechtigt sind. Und genau das werden sie eben nicht machen wollen. 

Was oder wem nutzt das ganze, wenn O2 den Vertrag kündigt, was sie ja auch unter Fristeinhaltung dürfen, und man dann auf einer schwarzen Liste steht die alle Provider und Betreiber einesehen können? Ja, es gibt solche Listen. Was die User im Net machen, machen die Firmen auch, nur nicht öffentlich, was ich aus erster Hand weiß.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Diese angebliche schwarze Listen, sofern es sie wirklich gibt, sind natürlich illegal, da es sich um einen unzulässigen Datenaustausch handelt. Man kann das nur sehr schwer nachweisen.

abraxas1026 schrieb:
Was die User im Net machen, machen die Firmen auch, nur nicht öffentlich, was ich aus erster Hand weiß.

Innerhalb Firmengruppen ist das üblich und auch in den AGB verankert, aber zwischen Providern wäre das, wie gesagt, unzulässig, wenn keine Einwilligung des Kunden erfolgt.

 

Also Provider wäre ich allerdings vorsichtig bei der verwendung solcher Listen für eine Entscheidung über Vertragsannahmen, denn damit verlässt man sich auf eine eventuell falsche Beurteilung, bzw. Einzelfallentscheidung der Konkurrenz.

Da hast Du sehr wohl Recht.

Bei Versicherungen gibt es das ja schon seit vielen vielen Monden.

Teilweise ist es ja auch legalisiert, dann nennt man es Schufaauskunft.

 

Schau Dir mal den Adresshandel an, damit werden Millionen verdient, auch wenns illegal ist.

 

Benutzerebene 4
Wenn ihr nicht aufhört euch über die RLS Gebühr zu beschweren, dann verkauf ich eure Adressen für 19 EUR an den nächstbesten Anwalt 😆 😆 😆 😆

Aber jede einzeln bitte.  😛

Und nur gegen Kostennachweis (Aufschlüsselung). Nicht das das hinterher noch Reklamationen gibt...

Benutzerebene 2
ach was, das machen doch heute schon die Ämter mit freundlicher Genehmigung des abwesenden, in gedanken beim Fußball sitzendem, Bundestag 😀   😛

 

 

Wie schon oft geschrieben, anstatt dafür zu sorgen, das säumige Zahlen noch deutlich mehr Freirraum von den MF Anbietern bekommen, bis sie gesperrt werden ( Wozu auch pünktlich zahlen, können mir ja eh nix ) , hätte sich das neue TKG lieber mehr um den Datenhandel kümmern sollen.

So Leute, die Rückbuchungskosten habe ich ja inzwischen unter Vorbehalt bezahlt. Mein Anwalt übernimmt den Rest. Das Verfahren beginnt. Da O2 ja im Moment keine Forderungen mehr hat, beginnt die Klage natürlich von meiner Seite aus, weil ich das Geld zurückfordere, eben über den Klageweg.