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Rücklastschrift 19,-!?


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630 Antworten

2ndback
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  • July 4, 2012
Bei mir gab es zwei Rücklastschriften von jeweils 19€ (Tarif+MyHandy). Darin sind laut CCA 3€ RÜcklastschriftgebühr, Personalkosten und Verwaltungsaufwand enthalten, hieß es. Ich halte es für Abzocke.

 

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Infos:

Das Oberlandes­gericht Brandenburg (Beschluss vom 24.02.2012, Az.: 7 W 92/11) hat dies bereits bei einem anderen Mobilfunkanbieter festgestellt, dass der Betrag nicht so weit über die übliche Bankgebühr hinausgehen darf. Auch das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 30.09.2010 (Az. 2 U 1388/09) ein ähnliches Urteil gefällt mit der Begründung, dass solche allgemeinen Buchungsvorfälle wie bei einer Rücklastschrift zu den Aufgaben einer jeden Buchhaltungsabteilung gehören.
Oberlandesgericht (OLG Schleswig – Aktenzeichen 2 U 2/11)

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Bei O2 habe ich jetzt das Lastschriftverfahren widerrufen und denen per Fax geschrieben, dass ich das nicht bezahlen werde. Ich habe sofort nach der Rücklastschrift die ausstehende Summe, aber ohne die insgesamt 38€ Rücklastschriftgebühr  in zwei Teilen überwiesen. Jetzt wollen die die Rücklastschriftgebühr per Mahnung einfordern und danach per Inkassebüro. Ist das krank oder was? NIE WIEDER O2 !!!!!!!!!


bielo
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  • July 4, 2012
Ohne eigene Klage wirst du da nichts machen können. Das Urteil ist nicht gegen o2 gefällt worden. Die 19 EUR sind Bestandteil der Preisliste, die widerum Bestandteil der AGB sind.

 

Wieso hast du dich nach Erhalt der Rechnung nicht mit der Hotline in Verbindung gesetzt? Das man Rechnungen bezahlen muss ist dir klar?


neno
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  • July 4, 2012
Dazu braucht man auch nicht wieder anfangen zu diskutieren reicht auch nur die vorgeschriebene Beiträge zu lesen


2ndback
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  • July 4, 2012
Also ich werde das jetzt machen und verklage o2. Diese Mafiagebühr sehe ich nicht ein.


bielo
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  • July 4, 2012
2ndback schrieb:
Also ich werde das jetzt machen und verklage o2.

Berichte bitte laufend. 

 

Aber Moment, welchen Klagegrund? Die 19 EUR hast du ja zurückgebucht. Musst nun warten, ob o2 dich verklagt.


andante
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  • July 4, 2012
Da darf man ja gespannt sein!


stefanniehaus
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2ndback schrieb:
Also ich werde das jetzt machen und verklage o2. Diese Mafiagebühr sehe ich nicht ein.

Pass besser auf, dass o2 dich nicht verklagt.

Die Rechnungen nicht bezahlen und dann auch noch meckern... jaja..

 

Und die o.g. Urteile greifen hier nicht, weil die darauf bauen, dass das Lastschriftverfahren Pflicht ist.

Das ist bei o2 aber nicht der Fall. Entsprechend lassen sich die Urteile auch nicht auf diesen Fall übertragen.

Du hättest selbst bei o2 anrufen und den Einzug aufschieben können.


brianna
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  • July 4, 2012
Wir werden ja sehen stefanniehaus was der Richter dazu zu sagen hat. Ich bin auch einmal gespannt! Aber grundsätzlich gilt natürlich: Vermeiden durch einen Anruf ist möglich!


2ndback
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  • July 4, 2012
bielo schrieb:
Aber Moment, welchen Klagegrund? Die 19 EUR hast du ja zurückgebucht. Musst nun warten, ob o2 dich verklagt.

Nein. O2 hat mir 19€ Rücklastschriftgebühr berechnet und das gleich 2x für beide Sachen. Ich habe aber nur den korrekten Betrag bezahlt, weil ich diese Abzocke nicht dulde. Die bestehen jetzt auf 19€x2 und wollen mich anmahnen und es übers Inkassobüro und später dann den Vollstreckungsbescheid durchbringen. Vorher werde ich aber die Verklagen weil das Wucher und dreiste Abzocke ist und diese Abzocke eine überraschende Klausel der AGB darstellt (Noch dazu versteckt in einer Preisliste).

 

Egal. NIE WIEDER O2 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


bielo
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  • July 4, 2012
Du hättest nicht zurückbuchen sollen. Du hättest auch die 2x19 EUR zahlen sollen. Nun hast du keine Forderung mehr. Diese hat o2.
 


stefanniehaus
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Eine Rücklastschriftgebühr ist eine überraschende Klausel?

Da wird sich der Richter aber schlapplachen ;-)


andante
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  • July 4, 2012
bielo schrieb:
Du hättest nicht zurückbuchen sollen. Nun hast du keine Forderung mehr. Diese hat o2.
 

Hat er nicht bielo! Er hat dazu seinen Post eine Seite weiter vorne ganz unten editiert.


stefanniehaus
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Dann wird wohl bald das mobile Internet gesperrt ;-)


bielo
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  • July 4, 2012
andante schrieb:
Hat er nicht bielo! Er hat dazu seinen Post eine Seite weiter vorne ganz unten editiert.

Ich lese das so, dass zurückgebucht wurde und er nur den Rechnungsbetrag an sich überwiesen hat. Wie soll o2 sonst mit Inkasso drohen?


Soundchef
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  • July 4, 2012
stefanniehaus schrieb:
2ndback schrieb:
Also ich werde das jetzt machen und verklage o2. Diese Mafiagebühr sehe ich nicht ein.

Pass besser auf, dass o2 dich nicht verklagt.

Die Rechnungen nicht bezahlen und dann auch noch meckern... jaja..

 

Und die o.g. Urteile greifen hier nicht, weil die darauf bauen, dass das Lastschriftverfahren Pflicht ist.

Das ist bei o2 aber nicht der Fall. Entsprechend lassen sich die Urteile auch nicht auf diesen Fall übertragen.

Du hättest selbst bei o2 anrufen und den Einzug aufschieben können.

 

Sorry, da muss ich besserwisserisch eingreifen. Aufschieben hätte er nicht können. Zahlungsaufschübe macht o2 nicht mehr. Er hätte aber natürlich die Lastschrift stoppen können (ich nehme mal an, dass das noch geht) und dadurch die Gebühren sparen können.

 

Sorry, ich bring hier nochmal meinen alten Hinweis: Click and Buy verlangt 15€ (früher waren es 25€) bei einer fehlgeschlagenen Abbuchung. Selbst wenn es nur 0,79€ waren.

Fakt ist: Es ist vermeidbar. Ich kann verstehen, dass die 38€ happig sind und ärgerlich. Aber es ist bekannt, dass Rücklastschriftgebühren berechnet werden. Das macht eigentlich JEDE Firma. Über die Höhe lässt sich streiten, aber es soll ja auch ein gewisser Abschreckungseffekt sein.

Die genauen Preislisten sind öffentlich frei zugängig und man wird bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen. Sie sind ja auch Bestandteil des Vertrags/Tarifs. Also von wegen Unkenntnis kann man nur sagen selber Schuld.

Ob o2 damit jetzt rechtlich korrekt handelt oder nicht, kann wohl nur ein Gericht entscheiden. Und bis das nicht geschehen ist, ist die weitere Diskussion relativ sinnlos (meine Meinung).

 


Marcooooo
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  • July 4, 2012
2ndback schrieb:
bielo schrieb:
Aber Moment, welchen Klagegrund? Die 19 EUR hast du ja zurückgebucht. Musst nun warten, ob o2 dich verklagt.

Nein. O2 hat mir 19€ Rücklastschriftgebühr berechnet und das gleich 2x für beide Sachen. Ich habe aber nur den korrekten Betrag bezahlt, weil ich diese Abzocke nicht dulde. Die bestehen jetzt auf 19€x2 und wollen mich anmahnen und es übers Inkassobüro und später dann den Vollstreckungsbescheid durchbringen. Vorher werde ich aber die Verklagen weil das Wucher und dreiste Abzocke ist und diese Abzocke eine überraschende Klausel der AGB darstellt (Noch dazu versteckt in einer Preisliste).

 

Egal. NIE WIEDER O2 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

nur mal so, die Rücklastschtrift Gebühr ist ja sicherlich nicht ohne Grund berechnet worden.

 

Heißt imho du hast nicht pünktlich bezahlt oder nicht sicher gestellt, das auf deinen Konto genügend Deckung ist. Da sowohl Vertrag als o2 My Handy laufen ( und dies in den seltensten Fällen gleichzeitig abgebucht wird), heißt das für mich du hast sogar über mehrere Tage dazwischen verschlafen, dich mal um dein Konto zu kümmern.

 

ERgo

 

A) Warum hast du dein Konto nicht im Auge, bzw. überprüfst die Rechnungen, die du ja bekommst, nicht ? Du hast 7 Tage Zeit ??

😎 WArum wendest du dich nicht an O2 und klärst das mit der Rechnungsabteilung, wenn es Probleme mit der Zahlung gibt? Dann hättest du dir auch die RLG sparen können.

C) Du hast genug Zeit, nun zu klagen, dich wegen knapp 40 euro zum Anwalt zu bewegen und und und, aber nicht Zeit, mal ne Minute auf die Rechnung oder Kontostand zu gucken?

 

Ich persönlich, kann nun nur für mich sprechen, würde vor Scharm rot anlaufen, wenn bei mir mal die Rechnung nicht pünktlich bezahlt wird, oder nicht agebucht werden kann und mich der Mobilfunkanbieter noch ermahnen muss. Würde Zahlen und mir dann i Kalender ankreuzen jedesmal auch mein Konto im Auge zu behalten um sicher zu gehen das sowas nie wieder passiert.

 

Aber allgemein, immer klag, berichte mal wie es ausgeht, falls du dich noch jemals hier her wieder zurück verlaufen solltest. Soweit ich weiß warten wie immer noch auf gefühlte 100 andere 1 - 5 mal Poster hier, die mit Anwalt, Richter und Co. gedroht hatten. Passiert ist bis heute nix... nun ja.

 

 

________________________________________

Egal. NIE WIEDER O2 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

__________________________________________

 

Meinst du andere Anbieter wie Telekom, E Plus, Vodafone und Co. verfahren in solchen Fällen anders?


andante
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  • July 4, 2012
bielo schrieb:
andante schrieb:
Hat er nicht bielo! Er hat dazu seinen Post eine Seite weiter vorne ganz unten editiert.

Ich lese das so, dass zurückgebucht wurde und er nur den Rechnungsbetrag an sich überwiesen hat. Wie soll o2 sonst mit Inkasso drohen?

JA! Die Lastschrift konnte nicht eingelöst werden! Ich hab dich falsch verstanden! Ich dachte du meintest, dass ER die Lastschrift hat zurückgehen lassen! Sorry!!!


bielo
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  • July 4, 2012
andante schrieb:JA! Die Lastschrift konnte nicht eingelöst werden! Ich hab dich falsch verstanden! Ich dachte du meintest, dass ER die Lastschrift hat zurückgehen lassen! Sorry!!!


Ja, ok. Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich habe das mal editiert.

 

Fakt ist, o2 hat eine Forderung, nicht er. Ergo kann er nicht gegen die 2x19EUR klagen.


bs0
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  • July 4, 2012
bielo schrieb:
Fakt ist, o2 hat eine Forderung, nicht er. Ergo kann er nicht gegen die 2x19EUR klagen.
Richtig. o2 muss ihn deswegen verklagen. Das machen sie aber vermutlich nicht, weil sie dann die Grundlage für die 19 Euro offen legen mussten und der Betrag eventuell vom Gericht für unzulässig erklärt wird.


2ndback
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  • July 4, 2012
bs0 schrieb:
bielo schrieb:
Fakt ist, o2 hat eine Forderung, nicht er. Ergo kann er nicht gegen die 2x19EUR klagen.
Richtig. o2 muss ihn deswegen verklagen. Das machen sie aber vermutlich nicht, weil sie dann die Grundlage für die 19 Euro offen legen mussten und der Betrag eventuell vom Gericht für unzulässig erklärt wird.

Ah super. Also genau genommen ist das sogar die bequeme Variante. Ich lasse es also einfach ankommen und muss einfach gar nichts tun. Klasse.


stefanniehaus
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Naja in Kürze wird vermutlich dein mobiles Internet gesperrt.

Ob du aktiv werden musst oder nicht, bleibt deine Entscheidung.


bs0
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  • July 4, 2012
stefanniehaus schrieb:
Naja in Kürze wird vermutlich dein mobiles Internet gesperrt.

Ob du aktiv werden musst oder nicht, bleibt deine Entscheidung.

Spätestens beim Mahnbescheid muss er so oder so aktiv werden.

 

Bei einer Sperre könnte er dann ggf. o2 verklagen (was er ja eigentlich vor hatte).


zündi
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  • July 4, 2012
bs0 schrieb:
stefanniehaus schrieb:
Naja in Kürze wird vermutlich dein mobiles Internet gesperrt.

Ob du aktiv werden musst oder nicht, bleibt deine Entscheidung.

Spätestens beim Mahnbescheid muss er so oder so aktiv werden.

 

Bei einer Sperre könnte er dann ggf. o2 verklagen (was er ja eigentlich vor hatte).

Richtig, innerhalb der 14-Tage-Frist muss Widerspruch eingelegt werden, sonst kommt der Gerichtsvollzieher, egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

 

Gegen die Sperrung des Internets könnte er vorgehen oder evtl auch die Rechnung kürzen bzw einfach das Internet-Pack abbestellen (30 Tage Kündigungsfrist). Bei einem Blue-Tarif wäre das schon schwieriger, weil die Internetflat Bestandteil des Basistarifs ist.

Wie auch immer, eine Internet-Sperrung ist ohnehin ein ziemlich stumpfes Schwert. Da kann man sich fürs erste einfach ne billige Discounter-Karte mit Internetflat ins Smartphone stecken und die o2-Karte ins Zweithandy zum telefonieren und SMSen. Ich hoffe aber, das er der Rechnung mit den Rücklastschriftgebühren innerhalb der 8-Wochen-Frist widersprochen hat bzw noch widerspricht. Bei Überweisung von Teilbeträgen würde ich außerdem schriftlich mitteilen, für was der überwiesene Betrag verwendet werden darf, damit o2 das nicht anteilig verrechnen kann. Ob das jetzt in so einem Fall alles notwendig ist, kann ich nicht beurteilen, aber schaden kanns auch nicht 😉 .


bielo
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  • July 5, 2012
Ich denke, dass es nach Mahnbescheid und eingelegtem Widerspruch zu keinen weiteren Aktionen mehr kommen wird.


oggy14
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  • July 5, 2012
ääähm - gegen die 2x19 kann man versuchen generell vorzugehen, wenn vermutet wird, dass diese überhöht sind.
bei erfolg würden dann wohl auch diese 2x19 kassiert werden. aber dahin ist's ein langer und u.u. nicht gerade preiswerter weg...
ein nettes gespräch hilft oft mehr als 100 drohungen. hab' ich selber auch erfahren dürfen.

ohne böswillig wirken zu wollen:
ich muss da immer lachen, wenn ich lese oder höre "ich geh' zum anwalt", "ich geh' zur presse", "ich verklage die"...
denn - a) interessiert's die meisten nicht, und b) macht's zu 99% eh keiner.