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Rücklastschrift 19,-!?



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630 Antworten

Die Kosten sind nicht Zinsen oder so. Sie sind allein die Rückbuchung.

bielo schrieb:
Die Kosten sind nicht Zinsen oder so. Sie sind allein die Rückbuchung.

3€ ungleich 19€. Die Personalkosten und "Bearbeitungsgebühren" interessieren mich nicht. Und ich bin schon gespannt, was der Richter sagt. Die 300€ Klagekosten sind mir egal. Ich mache es und gut ist.

Verstehe mich nicht falsch. Ich will dich da keineswegs abhalten. Was sind jetzt die 3 EUR? Ich finde immer noch, dass, wenn es zu Gutachten kommen sollte, die Kosten deutlich steigen werden. 

3€ sind die tatsächlichen Rücklastschriftgebühren, macht 6€ für beide 19€-Abzockbeträge. Mit oder ohne Gutachten. Ich ziehe es durch. Ich lasse mich doch nicht von O2 mit so einem Wucherbetrag verarschen.

Benutzerebene 2
2ndback schrieb:
bielo schrieb:
Die Kosten sind nicht Zinsen oder so. Sie sind allein die Rückbuchung.

3€ ungleich 19€. Die Personalkosten und "Bearbeitungsgebühren" interessieren mich nicht. Und ich bin schon gespannt, was der Richter sagt. Die 300€ Klagekosten sind mir egal. Ich mache es und gut ist.

Eigentlich wollte ich ja nichts mehr schreiben, aber hier muss ich dann doch nochmal

 

Und warum interessieren die dich nicht? Immerhin musste die ja wegen dir überhaupt Personal mit Arbeit dafür beauftragen.

 

naja aber wie gesagt, es macht kein Sinn, mach dein Ding, rette alle Kunden vor bösen RLG und gut ist 😉

 

werden die Gebühren halt woanders draufgeschlagen 😀

Marcooooo schrieb:
2ndback schrieb:
bielo schrieb:
Die Kosten sind nicht Zinsen oder so. Sie sind allein die Rückbuchung.

3€ ungleich 19€. Die Personalkosten und "Bearbeitungsgebühren" interessieren mich nicht. Und ich bin schon gespannt, was der Richter sagt. Die 300€ Klagekosten sind mir egal. Ich mache es und gut ist.

Eigentlich wollte ich ja nichts mehr schreiben, aber hier muss ich dann doch nochmal

 

Und warum interessieren die dich nicht? Immerhin musste die ja wegen dir überhaupt Personal mit Arbeit dafür beauftragen.

Auch eine Rücklastschrift ist ein ganz normaler Buchungsvorfall. Das ist nichts Weltbewegendes. O2 spielt nur mit der Dummheit der Masse. Das Lachen wird euch noch vergehen, wenn ihr seht, wie ihr die 19€ nicht mehr verlangen dürft.

Benutzerebene 2
2ndback schrieb:
Marcooooo schrieb:
2ndback schrieb:
bielo schrieb:
Die Kosten sind nicht Zinsen oder so. Sie sind allein die Rückbuchung.

3€ ungleich 19€. Die Personalkosten und "Bearbeitungsgebühren" interessieren mich nicht. Und ich bin schon gespannt, was der Richter sagt. Die 300€ Klagekosten sind mir egal. Ich mache es und gut ist.

Eigentlich wollte ich ja nichts mehr schreiben, aber hier muss ich dann doch nochmal

 

Und warum interessieren die dich nicht? Immerhin musste die ja wegen dir überhaupt Personal mit Arbeit dafür beauftragen.

Auch eine Rücklastschrift ist ein ganz normaler Buchungsvorfall. Das ist nichts Weltbewegendes. O2 spielt nur mit der Dummheit der Masse. Das Lachen wird euch noch vergehen, wenn ihr seht, wie ihr die 19€ nicht mehr verlangen dürft.

Ich bin nicht O2, von daher vergeht mir gar nichts 😉 😀

 

und ja, dann wie schon geschrieben werde Retter aller Säumigen. Mir egal. Wird O2 halt wie Base auch dazu verdonnert auf 8 € RLG runter zu gehen. Dafür gleichen sie das dann wieder bei den Tarifen bzw. anderen Servicekosten aus. Somit werden dann eigentlich leider nur die Kunden bestraft, die noch nie vergessen haben, pünktlich zu zahlen. Aber solange es dein Ego rettet, bitte ☺️

 

Und ja, ich bin mal wieder sehr sarkastisch, nur falls sich wieder wer auf dem Schlimps getreten fühlt 😉

Benutzerebene 1
Also mit den 3€ kommt das nicht ganz hin. Ich zitiere hier mal das Preisverzeichnis der Commerzbank:

 

Einzugsermächtigungslastschrift

– Entgelt für die Einreicher einer Lastschrift bei Rükbelastung an den Einreicher Pro Auftrag ⅓ vom

(unabhängig davon, ob Retoure von anderer Bank oder unserem Hause eingeht) Lastschriftbetrag,

mind. 5,11 EUR

 

Und das ist auch bei Grosskunden so.

 

Und bei der Hypovereinsbank (Bank von o2):

 

Einreicherentgelt für nicht eingelöste Schecks/Lastschriften     7,67EUR

 

Also ist das schonmal deutlich mehr als nur die genannten 3€. Die Gebühren gelten im übrigen für Großkunden genauso wie für andere.

 

 

Ansonsten muss ich ganz ehrlich mal sagen. Die ganze Diskussion ist völlig hypothetisch und eigentlich Unsinnig. Wenn 2ndback das machen will, dann soll er es machen. Dann würde ich aber ehrlich gesagt nicht so viel hier tönen sondern einfach mal machen. Wenn Du dann gewonnen hast, darfst Dich hier gerne feiern lassen. Alles andere wirkt unglaubwürdig. 

Soundchef schrieb:
Ansonsten muss ich ganz ehrlich mal sagen. Die ganze Diskussion ist völlig hypothetisch und eigentlich Unsinnig. Wenn 2ndback das machen will, dann soll er es machen. Dann würde ich aber ehrlich gesagt nicht so viel hier tönen sondern einfach mal machen. Wenn Du dann gewonnen hast, darfst Dich hier gerne feiern lassen. Alles andere wirkt unglaubwürdig. 


Vielen Dank, dass das endlich mal einer sagt!!! Gott, was hier angeberisch geschrieben wird. Einfach mal machen und dann kann man immer noch bejubelt werden.

Also auf 2ndback, werde der Retter aller o2 Kunden die sich Handyverträge entweder nicht leisten können oder mit Geld nicht umgehen können.

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
Das hab ich schon eine Seite weiter vorne geschrieben. Da sieht man mal, wie hier gelesen wird 😀  klick

Mir egal, wie ihr darüber denkt. Ich ziehe es durch. Und umso, mehr hier gegen meine Klagesucht (möchte ich fast schreiben) gemeckert wird, umso mehr fühle ich mich bestätigt, im Namen aller Rücklastschriftgebührenverweigerer hier gegen O2 vorzugehen.

 

Ich sehe schon die Pressemitteilungen bei Heise, Golem und Co: "Ein ehem. O2-Kunde hat gegen die 19€-Rücklastschriftgebühr Klage eingereicht. Das OLG Bla hat entschieden, bla..."

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Du kannst ja auch versuchen, gegen die monatliche Grundgebühr deines Mobilfunkvertrages zu klagen.

Ist ja deiner Ansicht nach auch Abzocke und eine überraschende Klausel; obwohl sie in derselben Preisliste steht ;-)

Benutzerebene 2
2ndback schrieb:
Mir egal, wie ihr darüber denkt. Ich ziehe es durch. Und umso, mehr hier gegen meine Klagesucht (möchte ich fast schreiben) gemeckert wird, umso mehr fühle ich mich bestätigt, im Namen aller Rücklastschriftgebührenverweigerer hier gegen O2 vorzugehen.

 

Ich sehe schon die Pressemitteilungen bei Heise, Golem und Co: "Ein ehem. O2-Kunde hat gegen die 19€-Rücklastschriftgebühr Klage eingereicht. Das OLG Bla hat entschieden, bla..."


oh je, spätestens jetzt kann zumindest ich dich nicht mehr ernst nehmen 😀

so, ich bin raus und warte dann mal die Pressemitteilungen ab 😀 😀

Marcooooo schrieb:
Das heißt, du hast weder deine Rechnungen kontrolliert, noch hast du dein Kontostand wohl richtig im Auge.

Um hier Missverständnisse zu vermeiden. Für My-Handy gibt es keine Extrarechnung. Ich bemerke es hier, da es immer wieder erwähnt wird, was aber nicht stimmt.

 

Gruß Sandroschubert

2ndback schrieb:
3€ ungleich 19€. Die Personalkosten und "Bearbeitungsgebühren" interessieren mich nicht. Und ich bin schon gespannt, was der Richter sagt. Die 300€ Klagekosten sind mir egal. Ich mache es und gut ist.
Es sind keine 3 Euro (Aber auch keine 19). 3 Euro nimmt deine Bank für die Lastschriftrückgabe. O2 bekommt bei Ihrer Hausbank auch noch Kosten aufgebrummt (max. 5,66). Der Betrag kann also theoretisch schon bei 8,66 Euro pro Vorgang sein. Der Rest muss von o2 belegt werden.

 

Gruß Sandroschubert

Soundchef schrieb:
Also mit den 3€ kommt das nicht ganz hin. Ich zitiere hier mal das Preisverzeichnis der Commerzbank:

 

Einzugsermächtigungslastschrift

– Entgelt für die Einreicher einer Lastschrift bei Rükbelastung an den Einreicher Pro Auftrag ⅓ vom

(unabhängig davon, ob Retoure von anderer Bank oder unserem Hause eingeht) Lastschriftbetrag,

mind. 5,11 EUR

 

Und das ist auch bei Grosskunden so.

 

Und bei der Hypovereinsbank (Bank von o2):

 

Einreicherentgelt für nicht eingelöste Schecks/Lastschriften     7,67EUR

 

Also ist das schonmal deutlich mehr als nur die genannten 3€. Die Gebühren gelten im übrigen für Großkunden genauso wie für andere.

Wie kommst du darauf das es auch für Grosskunden gilt? Du kannst dir sicher sein das o2 andere Konditionen bekommt als ein Händler der ein paar Tausend Lastschrift pro Jahr generiert. Oder kannst du deine Aussage belegen?

 

Danke und Gruß Sandroschubert

Benutzerebene 2
Sandroschubert schrieb:
Marcooooo schrieb:
Das heißt, du hast weder deine Rechnungen kontrolliert, noch hast du dein Kontostand wohl richtig im Auge.

Um hier Missverständnisse zu vermeiden. Für My-Handy gibt es keine Extrarechnung. Ich bemerke es hier, da es immer wieder erwähnt wird, was aber nicht stimmt.

 

Gruß Sandroschubert

Das ist schon klar, ist ja auch immer die gleiche summe an Rate die abgebucht wird zum gleichen Zeitraum, wenn man nicht gerade ne RLG aufgebrummt bekommt 😉

Wollen wir uns darauf einigen, die Dikussion auf Neuigkeiten zu beschränken?

 

Gemäß den gültigen AGB nimmt der Kunde nur sein Recht war.

 

Auszug AGB:8.6 Das Entgelt wird in der Regel per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden eingezogen. Der Einzug erfolgt in diesem Fall frühestens 5 Werktage nach Zugang der Rechnung. Wird die Lastschrift nicht eingelöst, kann Telefónica Germany eine Kostenpauschale gemäß Preisliste geltend machen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die Kosten nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Der Nachweis ist aber nicht erfolgt und es wurden 0€ für eine RLS angesetzt, was schon mal definitiv falsch ist.

 

Anhand der Auszüge habe ich noch keine Gebühr erkannt. Ich vermute, die kommt erst auf der nächsten Rechnung.

Benutzerebene 1
Die Gebühren sind auch für Großkunden gleich. Ich arbeite bei einer Bank daher weiß ich das aus erster Hand. Im Vergleich zu einem mittelständischen Unternehmen zahlen solche Großkunden auch deutlich mehr Gebühren!
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ich glaube immer noch nicht, dass das vor Gericht geht. o2 wird nach Erhalt des Anwaltsschreibens auf die 19 Euro verzichten und damit ist die Forderung vom Tisch. Und sollte es tatsächlich vor Gericht gehen, denke ich, dass die zulässigen Gebürhen bei ca. 10 Euro liegen könnten. Kurz danach kommt der nächste und beschwert sich, dass 10 Euro Abzocke ist und die ganze Diskussion beginnt von vorne.

Auch meine Vermutung. Wie sieht es mit einer Kontrolle der AGB aus?

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Wäre möglich, diese verweisen aber nur auf die Preisliste. Es müsste also ggf. die Verbraucherschutzzentrale eingeshcaltet werden, um die zulässigkeit der Gebühren prüfen zu lassen, was nur bei einigen Beschwerden passieren wird. 

Soundchef schrieb:
Die Gebühren sind auch für Großkunden gleich. Ich arbeite bei einer Bank daher weiß ich das aus erster Hand. Im Vergleich zu einem mittelständischen Unternehmen zahlen solche Großkunden auch deutlich mehr Gebühren!
Ok, ich kenne es anders. Scheint dann von Bank zu Bank verschieden zu sein. Ich habe nämlich in der Richtung auch Impact... Egal, für hier spielt es keine Rolle.

 

Gruß