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Hallo,



 



kann mir jemand bitte erklären warum ich in meine Rechnung, nur weil das nicht einmal vom Konto abgebucht wurde, eine Einmalbeitrag wegen Rücklastschrift von 19,-€ netto entstehen kann?



 



Langsam fühle ich mich hier verarscht.



stefanniehaus schrieb:

Marcooooo schrieb:

und es bleibt auch beim 100. posting dieses urteils immer noch ein "EINZELURTEIL" , soweit ich weiß ging dies damals gegen E Plus.



Richtig. Zudem war Grundlage des Urteils, dass man ausschließlich per Lastschrift zahlen konnte.



Das ist bei o2 aber nicht der Fall. Somit sind die RLS-Kosten keine "Folge der Angebotsstruktur".



Allein deswegen kann man das Urteil bezogen auf o2 schon in die Tonne kloppen ;-)



Ja, wenns ein Urteil gegen einen o2-Kunden gibt, diese 19 Euro bezahlen zu müssen, glaub ich das auch 😉 . Mir ist jedenfalls kein entsprechendes Urteil bekannt.



Aber wie schonmal geschrieben: Fragt bei der Bank nach, was die an Rücklastschriften von o2 verlangen, schickt das zu o2 und kürzt den Betrag entsprechend 😉 .




Es sind maximal 3 Euro was die Hausbank für eine Rücklastschrift nehmen darf. Wenn man eine Weile auf den Anschluss verzichten kann, ist die Idee gut, denn o2 wird erstmal eine Sperrung vornehmen.



 



Unabhängig davon, wer kann, wenn er blank ist, gegen o2 klagen? Hier müsste man die VZ ins Boot holen um diese für ein verbraucherfreundliches Urteil zu animieren.



 



Gruß Sandroschubert




Wobei ich immer noch der Meinung bin, es müsste gar nicht soweit kommen, würde der Kunde einfach seinen Pflichten nachkommen.



 



Aber das ist ja, wie ja nun schon über zich Seiten hier diskutiert, anscheinend Ansichtssache :frowning :frowning



 



 




Richtig. Hier wird gerne die Ursache und die Wirkung verwechselt. O2 setzt die Ursache nicht und wenn der Kunde rechtzeitig nach Rechnungserhalt anruft, kann auch mal gestundet werden. Aber wenn er es, wie im aktuellen Fall x-mal in einem Zeitraum macht, dann kann ich völlig verstehen, wenn o2 sagt, nein die Rechnung wird nicht noch einmal gestundet.



 



Dann muss man entweder a) den Rechnungszyklus ändern lassen z.B. vom 15 auf den 30. oder b) 1-2 Monate die Backen zuzemmenkneifen, so das genügend Deckung drauf ist, wenn o2 abbucht.



 



Zumal ich mir nicht vorstellen kann, das o2 der einzigste ist der abbucht... Und die Extrakosten hat man in ein paar Monaten rein...



 



Gruß sandroschubert



 




Sandroschubert schrieb:

Es sind maximal 3 Euro was die Hausbank für eine Rücklastschrift nehmen darf. Wenn man eine Weile auf den Anschluss verzichten kann, ist die Idee gut, denn o2 wird erstmal eine Sperrung vornehmen.



 



Unabhängig davon, wer kann, wenn er blank ist, gegen o2 klagen? Hier müsste man die VZ ins Boot holen um diese für ein verbraucherfreundliches Urteil zu animieren.



 



Gruß Sandroschubert



Richtig, das könnte natürlich passieren, das gesperrt wird. Andererseits sollte doch in das neue TKG die 75 Euro Sperr-Regelung auch für Mobilfunk eingeführt werden. Was ist eigentlich daraus geworden? Entsprechende Urteile gab es ja ohnehin schon.



Klagen müsste man ja nicht, wenn man die Rechnung kürzt. Stattdessen müsste dann o2 klagen 😉



 



Aber es stimmt natürlich auch, das das alles nicht sein muss. Ein Entzug der Einzugsermächtigung und das zahlen der Rechnung per Überweisung/Einzahlung im Shop kann ebenso eine Rücklastschrift verhindern wie ein Dispo-Kredit. Und die Einrichtung eines Dispo kostet normalerweise nichts und die Überziehungszinsen sind in der Regel günstiger als Mahn- oder Rücklastschrift-Gebühren. Vor allem aber spart man sich den ganzen Stress und Papierkram.




Oder man stellt einfach sicher das man auch genug Geld zum Zeitpunkt der Abbuchung auf dem Konto hat oder greift sonst, wenn nicht, ganz altmodisch zum Hörer und ruft an und klärt dies. So ersparrt man sich auch ganz einfach die Rücklastschriftgebühr.



 



Nicht umsonst bekommt man ja ne Woche vorher die Rechnung. ABer ist ja leider schon fast standart das manch einer gar nicht mal mehr auf die Rechnung guckt, sondern nur noch auf den Bankauszug, also wenn das Kind schon in den BRunnen gefallen ist.



 



 



PS: die 75 € Geschichte ist immer noch das dümmste was ich je gehört habe...




Marcooooo schrieb:



PS: die 75 € Geschichte ist immer noch das dümmste was ich je gehört habe...





Das sehe ich anders. Es kann nicht sein, das ich als Kunde der Willkür des Anbieters ausgesetzt bin, wenn ich z.B. eine fehlerhafte Rechnung bekomme (und das waren bei mir in den letzten 5 Monate eigentlich alle) und sofort gesperrt werden kann, weil ich die Rechnung möglicherweise berechtigt kürze (nach vorherigem Widerspruch und Ankündigung der Kürzung) und das dann wegen ein paar Euro (die umstritten sind) die Karte gesperrt wird.




Ich habe noch nicht gehört, das wenn ein Fehler auf der Rechnung ist und man dies bei O2 Reklamiert und es in die Prüfung geht, dann die Karte gesperrt wird. Soweit ich weiß ( und so war es auch, als ich selbst noch bei O2 gearbeitet habe ) wurde erst man der Zahlungsvollzug gestoppt, bis die Sache geklärt war.



 



Da muss halt jeder Einzelfall genau geprüft werden. Doch diese geplante 75 € gibt auch den Leuten einen Freibrief, die es mit absicht drauf anlegen. Und das finde ich nicht gut.



 



Davon abgesehen scheinen mir ( und das ist meine private Meinung) die Gerichte neuerdings fast nur noch ausschließlich contra Mobilfunkanbieter zu urteilen und zwar kann ich das in einigen Fällen nachvollziehen, in vielen Fällen aber weiß gott nicht.



 



Denn es sind nicht immer nur die Mobilfunkanbieter die bösen.




Ich muss gestehen mein Konto war auch mal nicht gedeckt, da hatte ich über MyHandy ein Gerät erstanden die 1. Abbuchung ist auch erfolg und statt 1 Monat später, wurde 1 Woche später abgebucht. Der Witz ist gewesen ich habe 3 Std. später mein Gehalt bekommen und bei der Hotline angerufen und alles geklärt, es hieß ich müsse diese gebühr nicht zahlen. die Gebühr wurde trotzdem abgebucht aber ich habe diese als gutschrift verrechnet bekommen.



 



Als ich meinte 19,-€ sind ganz schön hoch habe ich auch ein unfreundliche Antwort bekommen. dies ist aber auch fast 2 Jahre her und sollte es leider wieder mal zu einer Rücklastschriftkommen werde ich keine 19.-€ da dazu einen Beschluss vom OLG Brandenburg gab. ein Anbieter war gezwungen die Rücklastschrift von 15,- auf 8,50 € zu senken.



 



Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss v. 24.02.2012 - Az.: 7 W 92/11




semper schrieb:



Ich muss gestehen mein Konto war auch mal nicht gedeckt, da hatte ich über MyHandy ein Gerät erstanden die 1. Abbuchung ist auch erfolg und statt 1 Monat später, wurde 1 Woche später abgebucht. Der Witz ist gewesen ich habe 3 Std. später mein Gehalt bekommen und bei der Hotline angerufen und alles geklärt, es hieß ich müsse diese gebühr nicht zahlen. die Gebühr wurde trotzdem abgebucht aber ich habe diese als gutschrift verrechnet bekommen.



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Wenn ich das richtig verstehe bei zweiter Abbuchung war deine Konto nicht gedeckt aber drei Stunde später hast du dein Gehalt erhalten.



Wie ist dann Rückbuchung entstanden, weil Rückbuchung würd erst am nächstfolgende tag  zurück gebucht wenn Konto bis dann nicht gedeckt ist?




semper schrieb:

Der Witz ist gewesen ich habe 3 Std. später mein Gehalt bekommen und bei der Hotline angerufen und alles geklärt, es hieß ich müsse diese gebühr nicht zahlen. 



Und warum musstest du nicht zahlen? Bestimmt weil es ein fehler von o2 war. Zahlungseingänge am gleichen Tag wie eine Abbuchung werden berücksichtigt - die Rücklastschrift erfolgt also nicht sofort, sondern am Ende des Banktages.



 



semper schrieb:

 



...sollte es leider wieder mal zu einer Rücklastschriftkommen werde ich keine 19.-€ da dazu einen Beschluss vom OLG Brandenburg gab. ein Anbieter war gezwungen die Rücklastschrift von 15,- auf 8,50 € zu senken.



 



Ja, ein Anbieter, aber nicht o2. Das war eine Einzelfallentscheidung, die für o2 nicht verbindlich ist. Du müsstest also gegen o2 klagen.




Dieses leidige Thema wird leider immer wieder passieren bzw. vorkommen, bis sich jemand mal wirklich aufrafft und gegen o2 klagt um endlich mal Gewissenheit zu bekommen, ob die 19 Euro-Klausel so Bestand hat.



Vorher wird sich da leider nichts ändern!



 



Gruß



Lexmark




Ja das stimmt schon das 19€ zu viel sind aber anderseits jeder weiß wann würd Rechnung abgebucht und dafür sollte jede sorgen das Konto gedeckt ist oder rechtzeitig mit Hotline klären und so mit 19€ sparen




Das schon! Es geht aber im Grunde nach nicht um die RLS-Gebühr als solches, sondern um die Höhe!

Diese sollte angemessen und in einem gewissen Rahmen sich bewegen (meiner persönlichen Meinung nach max. 8 Euro) und nicht den Anschein von Wucher bzw. "Abzocke" erwecken.

Jeder würde sich aufregen, wenn es bei Falschparken statt 15 Euro Bußgeld, eine Strafe von 150 Euro gebe.

Da könnte man ja auch sagen, Pech wer falsch parkt...



Strafe muss sein, keine Frage. Und das RLS-Gebühren eine gewisse Art von Erziehung sein soll (nämlich für ein gedecktes Konto zu sorgen auch) auch.

Aber alles bitte mit Maß und Anstand.



Gruß

Lexmark
Ich habe auch das Problem mit den 19 Euro für Rechnungen



und so wie du sagst das es im Vertrag steht stimmt nicht habe



grade mein Vertrag durch gelesen und da steht von 19 Euro



garnichts also ich finde das echt frech




Die AGB verweisen auf die Preisliste und dort stehen sie drin, die 19 EUR. Die AGB sind Bestandteil deines Vertrages. Warum rufst du nicht mit Erhalt der Rechnung an, um um Aufschub zu bitten?




Rückbuchungskosten; eine neverending story! 😉



 



So viel ich die User auch verstehe (bin selbst ein sehr kritischer Kunde), kann ich dieses Thema schon bald echt nicht mehr lesen!



Wie oft wurde hier schon angesprochen, dass die 19 Euro in den AGB's von o2 stehen und somit Vertragsbestandteil sind?!



Unzählige Male!!!



 



Wann klagt denn jetzt endlich einer mal gegen diese hohe Gebühr, statt hier immer rumzujammern!? Ändern wird sich durch "Luftmachen" wenig bis gar nichts!



Ist zwar schlimm, ist aber leider so.



 



Wer von diesen 19 Euro betroffen ist, sollte wirklich mal dagegen vorgehen und diesen Sachverhalt vor Gericht bringen (auch wenns "nur" 19 Euro sind) damit endlich mal die Sache richterlich geklärt wird und das leidige Thema hoffentlich bald mal ein Ende hat.



 



Gruß



Lexmark




@lexmark und der Jenninger soll sagen ich habe kosten bei o2 gemacht und nicht bezahlt und jetzt soll ich noch 19€ dazu zahlen…



Es gibt immer Wege um diese 19€ Rucklastschrift umzugehen aber wenn man faul ist oder interessiert ihm nicht dann braucht auch nicht rumzujammern, es gibt Situationen wo man in not ist aber dann muss der/die auch das sagen dann können sie einen Ausweg finden ohne diese 19€   




neno schrieb:

@lexmark und der Jenninger soll sagen ich habe kosten bei o2 gemacht und nicht bezahlt und jetzt soll ich noch 19€ dazu zahlen…



Es gibt immer Wege um diese 19€ Rucklastschrift umzugehen aber wenn man faul ist oder interessiert ihm nicht dann braucht auch nicht rumzujammern, es gibt Situationen wo man in not ist aber dann muss der/die auch das sagen dann können sie einen Ausweg finden ohne diese 19€   



Es geht mir hier nicht um die Situation neno! Wenn ich einen Mobilfunkvertrag abschließe, verpflichte ich mich dazu, die erbrachten Leistungen von o2 auch zu bezahlen und zwar pünktlich!



Kann ich das nicht, darf ich erst gar keinen Vertrag abschließen!



 



Aber es geht wie gesagt nicht um die Situation, warum die 19 Euro erhoben werden, sondern generell um die Höhe!!!



Wäre diese nur 5 Euro (als Beispiel), würde sich wohl kaum einer beschweren.



Aber so lange keiner dagegen und gegen o2 klagt, wird sich an der Höhe der Rücklastschriftgebühr nichts ändern!



Da helfen auch nicht Verweise auf "ähnliche" Urteile gegen andere Mobilfunkprovider! So lange es kein aktuelles Urteil gegen o2 und den 19 Euro gibt, wird sich definitiv nichts ändern!!!



 



Gruß



Lexmark




lexmark schrieb:



Es geht mir hier nicht um die Situation  neno! Wenn ich einen Mobilfunkvertrag abschließe, verpflichte ich mich dazu, die erbrachten Leistungen von o2 auch zu betzahlen und zwar pünktlich!



Kann ich das nicht, darf ich erst gar keinen Vertrag abschließen!



 



Aber es geht wie gesagt nicht um die Situation, warum die 19 Euro erhoben werden, sondern generell um die Höhe!!!



Wäre diese nur 5 Euro (als Beispiel), würde sich wohl kaum einer beschweren.



Aber so lange keiner dagegen und gegen o2 klagt, wird sich an der Höhe der Rücklastschriftgebühr nichts ändern!



Da helfen auch nicht Verweise auf "ähnliche" Urteile gegen andere Mobilfunkprovider! So lange es kein aktuelles Urteil gegen o2 und den 19 Euro gibt, wird sich definitiv nichts ändern!!!



 



Gruß



Lexmark



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Ja aber das sehen nicht alle so, manche denken ah egal wenn ich nicht jetzt zahle dann zahle ich später und dann ist für denen dass gegessen aber wenn die dann bekommen 19€ Rücklastschriftgebühr dann ist das was anderes, 19€ ist für Rücklastschriftgebühr Zuviel aber wenn sich jeder hält an die Regel muss auch nicht 19€ Rücklastschriftgebühr bezahlen    




neno schrieb:

 



Ja aber das sehen nicht alle so, manche denken ah egal wenn ich nicht jetzt zahle dann zahle ich später und dann ist für denen dass gegessen aber wenn die dann bekommen 19€ Rücklastschriftgebühr dann ist das was anderes, 19€ ist für Rücklastschriftgebühr Zuviel aber wenn sich jeder hält an die Regel muss auch nicht 19€ Rücklastschriftgebühr bezahlen    





Das bestreite ich gar nicht neno! Wenn die Rechnung bezahlt wird, kommts erst gar nicht zu dieser Situation.



Trotzdem halte auch ich 19 Euro einfach für überteuert! 5-7 Euro wäre meiner Meinung nach "in Ordnung".



 



Aber so lange keiner gegen die Höhe, sprich die 19 Euro klagt, wird sich nie etwas ändern! Da hilft auch rumjammern im Kundenforum nichts!



Klingt hart, ist aber nunmal so.



 



Gruß



Lexmark




Das bringt die huetige Geiz ist Geil Mentalität nun mal so mit sich. Alles darf nichts kosten aber die Leistungserwartung ist um so größer. Dies ist jetzt mal aus einem anderen Forum, was sich eine Kundin so vorstellt.



 



Zitat;

- Festnetz (1 Nummer reicht) mit Flat für Festnetzgespräche

- DSL mit Flat (Bandbreite ist mir egal - bei uns gibt es eh noch nicht alles)

- Anrufe vom Festnetz ins Handynetz und aus dem Handynetz aufs Festnetz des Anbieters sollten kostenlos sein oder möglichst günstig

- Hardware (WLAN-Router) möglichst kostenlos

- keine sonstigen Kosten bei Abschluß

- möglichst keine oder nur kurze Mindestvertragslaufzeit

- Rufnummernmitnahme vom Handy sollte kostenfrei erfolgen



Zitat Ende.



 



Irgendwie arbeiten wir alle Geweinnorientiert. Erstrecht die Betreiber und Provider von Telefonnetzen. Wenn es nicht auf dem Weg und zu Lasten der Verbrauchsrechnugen geht, wird eben zu anderen Mitteln gegriffen.




Da hast du völlig Recht abraxas. Ich geh ja sowieso davon aus, dass die 19€ einfach abschrecken sollen! Wenns nur 5 oder 10€ kostet, hat es diese Wirkung nicht mehr!




andante schrieb:

Da hast du völlig Recht abraxas. Ich geh ja sowieso davon aus, dass die 19€ einfach abschrecken sollen! Wenns nur 5 oder 10€ kostet, hat es diese Wirkung nicht mehr!



Das ist ganz bestimmt der Zweck, und ich finde Kommentare wie "Frechheit" in diesem Zusammenhang auch unpassen, weil schließlich ist der Betroffene seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen und hat beim Vertragsschluss der Berechnung der 19 EUR zugestimmt. Auch kann man durch einen kurzen Anruf diese Kosten vermeiden.



 



Der Grund warum sich so viele aufregen ist, dass o2 nur die tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen darf, allerdings ist wohl niemand bereit, o2 deswegen zu verklagen, damit o2 die 19 Euro rechtfertigen muss. Es gibt genügend Urteile gegen Unternehmen, die übertriebende Rücklastschriftgebühren verlangt hatten, aber dafür musste jemand klagen.




Wie soeben in meinem anderen Posting beschrieben:



Ein Zahlungsaufschub ist über die o2 Hotline nicht mehr möglich. Ich weiß natürlich nicht, ob man nicht dennoch die Abbuchung stoppen kann und sich somit die Gebühren für die Rücklastschrift spart. Aber eine Sperrung/Einschränkung des Anschlusses bekommt man wohl seit Mai dennoch, wenn das Zahlungsziel nicht eingehalten wird.