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Rücklastschrift 19,-!?



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630 Antworten

stefanniehaus schrieb:
@norddeich: Was soll das rumgespamme? Du willst doch offensichtlich gar keine Hilfe haben.

was soll dass denn heißen?

Ob meine Meinung und Erfahrung weiterhilft, kann derjenige wohl noch selber entscheiden..

Hinweis: Beiräge kann man recht oben, über das Menü Optionen, noch ca. 60 min. editieren. Bitte keine Doppelposting und vor allem weiter zum Thema. Klärt das per PM.

hallo,

 

das ist ja interessant was du da schreibst!!!!!! ich habe auch maßive probleme mit o2 und deren rücklastschriftgebühren! war lange krank und dadurch war mein konto zwei monate nicht ausreichend gedeckt und schon fingen die probleme an. ich bin seit 2002 kunde und es gab noch nie probleme mit meinen zahlungen. ich habe auch schon einen brief an o2 geschickt, mal sehen was sie antworten! ich habe auch keine probleme weiter zu gehn! ich  möchte das o2 richtig eine auf den deckel bekommt, so eine abzocke!! frechheit!!!! bei was für einem anwalt warst du und wie teuer war der anwalt?

 

und nun mal an alle klug............. hier, die hier mit """""selber schuld wenn das konto nicht gedeckt ist"""""""" aussagen kommen!!! schon mal daran gedacht das man manchmal nichts dafür kann, wenn ein konto nicht gedeckt ist???????????????  aber an alle deren konto""""""" immmmer"""""" gedeckt ist......HERZLICHEN GLÜCKWÜNCH und betet mal das es auch immer so bleibt!

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Auch wenn du es nicht wahr haben willst: Natürlich ist jeder selbst Schuld an einer Rücklastschrift.

Natürlich kann es vorkommen, dass ein Konto mal nicht gedeckt ist.

Dann reicht ein einizger Anruf bei o2 und das Geld wird nicht eingezogen. Entsprechend gibt es auch keine RLS.

Aber nein... man lässt es ja lieber darauf ankommen anstatt einmalig 20cent zu bezahlen...

Da geht es zwar nicht um o2 aber auch um eine saftige Rücklastschriftgebühr.

 

19€ sind einfach zu viel.

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-kippt-Gebuehr-fuer-Rueckzahlung-von-Prepaid-Guthaben-1485843.html

ed_saxum schrieb:
 

19€ sind einfach zu viel.

Das ist unstrittig und schon zig mal im Thema angesprochen worden. Daher ist die Verbraucherzentrale an der Geschichte dran, alles in allem nichts neues.

 

Gruß Sandroschubert

Benutzerebene 2
pati11 schrieb:
hallo,

 

das ist ja interessant was du da schreibst!!!!!! ich habe auch maßive probleme mit o2 und deren rücklastschriftgebühren! war lange krank und dadurch war mein konto zwei monate nicht ausreichend gedeckt und schon fingen die probleme an. ich bin seit 2002 kunde und es gab noch nie probleme mit meinen zahlungen. ich habe auch schon einen brief an o2 geschickt, mal sehen was sie antworten! ich habe auch keine probleme weiter zu gehn! ich  möchte das o2 richtig eine auf den deckel bekommt, so eine abzocke!! frechheit!!!! bei was für einem anwalt warst du und wie teuer war der anwalt?

 

und nun mal an alle klug............. hier, die hier mit """""selber schuld wenn das konto nicht gedeckt ist"""""""" aussagen kommen!!! schon mal daran gedacht das man manchmal nichts dafür kann, wenn ein konto nicht gedeckt ist???????????????  aber an alle deren konto""""""" immmmer"""""" gedeckt ist......HERZLICHEN GLÜCKWÜNCH und betet mal das es auch immer so bleibt!

 

 

 

 

und was kann o2 dafür das dein konto nicht gedeckt war?

 

Wenn dein Arbeitgeber mal 2 Monate nicht zahlt, weil er keine lust hat oder gerade mal urlaub macht, würdest du bestimmt vor Freude auch nicht glücklich sein oder?

 

Wie gesagt, ein Anruf hätte gerreicht, das ist nicht zu viel verlangt. Ansonsten solltest du dich vielleicht eher fragen, ob ein Vertrag für dich das richtige ist, wenn du nicht sicher stellen kannst, dass genug geld auf dem Konto ist.

 

Mit freundlichem gruß, ein Klugscheißer ☺️

Edit: Beitrag an ein bestehendes Topic angehängt (andante)

 

 

 

Mir wurden für eine Rücklastschrift 19€,- berechnet, obwohl ich den Rechnungsbetrag sofort per Überweisung beglichen habe.

 

Wen das auch schon getroffen hat, hier ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg von Anfang 2012: Urteil Oberlandesgericht Brandenburg

 

Ich lasse den Vorgang gerade von einem befreundeten Anwalt überprüfen.

 

Der Vertrag bei O2 wird auf jeden Fall gekündigt.

 

Ich bitte die Moderatoren des Forums, von den meist unqualifizierten und teilweise beleidigenden Kommentaren wie in vielen anderen Threads abzusehen.

 

Dies soll lediglich als Information für andere O2-Kunden dienen.


Ich bitte die Moderatoren des Forums, von den meist unqualifizierten und teilweise beleidigenden Kommentaren wie in vielen anderen Threads abzusehen.

 

??????????????

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
smn_241 schrieb:
Mir wurden für eine Rücklastschrift 19€,- berechnet, obwohl ich den Rechnungsbetrag sofort per Überweisung beglichen habe.

 

Wen das auch schon getroffen hat, hier ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg von Anfang 2012: Urteil Oberlandesgericht Brandenburg

.
Wie schon so oft:

1.) Die Gebühr fällt an für die Rücklastschrift und nicht für verspätetes Zahlen der Rechnung. Da ist es dann egal, wann man den rechnungsbetrag überweise

2.) Das Urteil gilt nicht für o2, du kannst es also ruhig in die Tonne kloppen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
smn_241 schrieb:
 

Dies soll lediglich als Information für andere O2-Kunden dienen.

Ist es aber nicht, weil eben unqualifiziert und gar nicht zutreffend. Es läuft allerdings derzeit eine Klage gegen o2 von der Verbraucherschutzzentrale aufgrund der Höhe der Gebühr. Ändert aber trotzdem nichts daran, dass diese in deinem Fall berechnet wurde, weil die Lastschrift nicht eingelöst werden konnte. Dein Anwalt kann also höchstens die Höhe beanstanden. Und den Vertrag nur deswegen zu kündigen ist auch übertrieben, findest du nicht?

EDIT: Beitrag an den Sammelthread für "Rücklastschriftkostan ja aber das ist mir zu teuer" geheftet.

 

Mir ging es gestern auch so. Ich habe mich gewundert warum meine Rechnung teurer ist als erwartet. Ich habe nix dagegen, wenn man solche Mangebühren zahlen muss wenn man selbst den Fehler macht und sein Konto nicht genügend gedeckt ist. Allerdings ist es wirklich eine UNVERSCHÄMTHEIT 19€ zu verlangen !!!!

Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken der Kundenzufriedenheit zuliebe die Gebühren zu senken !!!!

Traumtänzer schrieb:
Mir ging es gestern auch so. Ich habe mich gewundert warum meine Rechnung teurer ist als erwartet.
Mit wieviel hast du denn gerechnet? Das es höher ist sollte dir klar sein, da dein Konto nicht gedeckt war und eine Rücklastschrift generiert hat.

Ich habe nix dagegen, wenn man solche Mangebühren zahlen muss wenn man selbst den Fehler macht und sein Konto nicht genügend gedeckt ist. Allerdings ist es wirklich eine UNVERSCHÄMTHEIT 19€ zu verlangen !!!!
Steht aber so in der Preisliste... Allerdings bist du nicht der einzigste der findet das es zu teuer ist. Die Verbraucherzentrale ist an dem Thema dran, schaun wir mal.

Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken der Kundenzufriedenheit zuliebe die Gebühren zu senken !!!!
Oder als Kunde mal den Hörer in die Hand nehmen, wenn man weiss das die Abbuchung nicht klappt...

Gruß Sandroschubert

Die Verbraucherzentrale sagt, wenn man "seiner Zahlungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen" ist und " eine wirksame vertraglichen Vereinbarung" vorlag, in der das genau drin steht mit den 19 €, geht es (also das Einfordern von 19€ Rücklastschriftgebühr). Das ist hier wohl nicht der Fall - du bist der Pflicht doch nachgekommen? Dann kann man mit dem Verbraucherschutz Rückzahlungsforderungen geltend machen - das mache ich jetzt.

 

Dauerthema: Kosten für nicht ausgeführte Lastschriften Vertragspartner darf vereinbarten Schadenersatz fordern

 

In jüngster Zeit häuft sich bei den sächsischen Verbraucherschützern die Anfrage, ob etwa ein Telekommunikationsunternehmen für eine nicht ausgeführte Lastschrift vom Verbraucher 15 € Schadenersatz fordern darf.

„Ja, das ist grundsätzlich zulässig“, sagt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Was Banken und Sparkassen in diesen Fällen als beteiligten Dritten nicht zusteht, kann jedoch von den Anbietern selbst geltend gemacht werden. Telekommunikationsunternehmen, Warenhäuser, Supermärkte, Vereine, Versicherungen und andere Anbieter dürfen von ihren Kunden bei der Nichteinlösung von Lastschriften die Erstattung der durch die Rücklastschrift entstandenen Kosten fordern. Allerdings muss der Verbraucher zunächst seiner Zahlungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen sein und im Weiteren bedarf es dazu vorab einer wirksamen vertraglichen Vereinbarung.

Sofern der Schadenersatz in Form einer Pauschale verlangt wird, muss es darüber im Vertrag mit dem Verbraucher, etwa dem Handyvertrag, eine Vereinbarung geben. Der Anbieter hat dabei nachzuweisen, wann und in welcher Form die Schadenspauschale bei Vertragsabschluss Bestandteil des Vertrages geworden ist. Ohne diesen Nachweis kann die Zahlung der Pauschale durch den Verbraucher verweigert werden.

Nach Meinung der Verbraucherschützer enthalten viele Altverträge keine derartigen Klauseln. Es bedarf dann eines konkreten Schadensnachweises. Vorhandene Klauseln in neuen Vertragsbedingungen sollten auf ihre rechtliche Gültigkeit hin geprüft werden. Häufig haben sich einzelne Klauseln Allgemeiner Geschäftsbedingungen schon als intransparent und damit nichtig erwiesen. Bei der Klauselüberprüfung ist die Verbraucherzentrale Sachsen gern behilflich. Sie unterstützt betroffene Verbraucher auch bei der Abwehr unberechtigt erhobener Forderungen bzw. bei der Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
@kims:

 

Was willst du uns jetzt damit sagen?

Rücklastschriftgebühren sind seit Jahren Vertragsbestandteil.

Desweiteren ist der TO seiner Zahlungspflicht eben nicht nachgekommen, weil der vereinbarte Einzug per Lastschrift nicht erfolgreich war.

Die Zahlungsbeziehung zwischen TO und Arbeitgeber ist für den Vertrag mit o2 irrelevant.

Es bleibt zu prüfen, ob der TO die Rücklastschrift von seinem Arbeitgeber wieder bekommen kann.

Aber o2 steht die Rücklastschriftgebühr zu.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Und der Thread ist vom Juni 2011  😉

Edit: Beitrag in bestehendes Topic geschoben (sandroschubert)

 

Nur weil es im Vertrag drin heißt nicht, dass das auch rechtlich ist.

 

Eine so große Firma darf zu Recht Mahngebühren für eine Rücklastschrift verlangen. Eben genau die Kosten, die Ihr dabei durch die Bank in Rechnung gestellt wurden. Etwaige Kosten für die Bearbeitungszeit der Mahnung oder Ähnliches dürfen nicht dem Kunden zulasten gelegt werden.

Die 19 Euro und auch die 15 Euro bei einem anderen Mobilfunkbetreiber sind unzulässig. Egal ob das so im Vertrag drin steht oder nicht.

Nur weil dein Chef in deinen Vertrag rein schreibt du bekommst keinen Urlaub, glaubst du dem Blatt Papier?

 

Das Landgericht Kiel und Brandenburg haben dazu auch bereits eindeutige Urteile gefällt. Warum zB EPlus das Urteil so schnell anerkannt hat? Ein Schelm wer sich hier böses denkt...

Ich habe hier natürlich keine Gesetzestexte hinterlegt. Rechtsauskunft (und sowas braucht man leider immer häufiger) wie immer nur beim Anwalt.

 

Link zu einem Artikel des Verbraucherschutzes: http://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/presse/20120402_Ruecklastschrift_Mobilcom-Debitel_E-Plus.html

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Und wie immer dasselbe:

Irgendwelche Urteile sind völlig irrelevant, da sie a.) gegen andere Anbieter gesprochen wurden und b.) davon ausgehen, dass die Lastschrift die einzige kostenlose Zahlungsmöglichkeit ist; was im Gegensatz zu den anderen Anbietern bei o2 nicht so ist.

 

Also sind die bisherigen Urteile alle für die Mülltonne ;-)

teletaggi schrieb:
Nur weil es im Vertrag drin heißt nicht, dass das auch rechtlich ist.

Das es was ist?

 

Eine so große Firma darf zu Recht Mahngebühren für eine Rücklastschrift verlangen. Eben genau die Kosten, die Ihr dabei durch die Bank in Rechnung gestellt wurden. Etwaige Kosten für die Bearbeitungszeit der Mahnung oder Ähnliches dürfen nicht dem Kunden zulasten gelegt werden.
Was du gern vor Gericht belegen kannst, denn der Beweis geringerer Kosten steht dir gern frei.

Die 19 Euro und auch die 15 Euro bei einem anderen Mobilfunkbetreiber sind unzulässig. Egal ob das so im Vertrag drin steht oder nicht.
Doch du hast den Vertrag akzeptiert, oder liest du etwa nicht was du unterschreibst?

Nur weil dein Chef in deinen Vertrag rein schreibt du bekommst keinen Urlaub, glaubst du dem Blatt Papier?
Achso du unterschreibst, obwohl du weisst das es nicht in Ordnung ist und regst dich dann auf?

 

Das Landgericht Kiel und Brandenburg haben dazu auch bereits eindeutige Urteile gefällt. Warum zB EPlus das Urteil so schnell anerkannt hat? Ein Schelm wer sich hier böses denkt...
Ist doch egal was der Schelm denkt. Bis jetzt war O2 deshalb nicht vor Gericht...

Ich habe hier natürlich keine Gesetzestexte hinterlegt. Rechtsauskunft (und sowas braucht man leider immer häufiger) wie immer nur beim Anwalt.
Würde ich dir auch nicht raten, für Rechtsberatung bist du, aus meiner Sicht, eh nicht geeignet (nicht bös gemeint aber deine Aussagen erinnern mich an Stammtischgespräche)

 

Link zu einem Artikel des Verbraucherschutzes: http://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/presse/20120402_Ruecklastschrift_Mobilcom-Debitel_E-Plus.html
Und was genau hat das mit O2 zu tun? Klar sind die Kosten zu hoch, aber wo kein Kläger, da kein Richter... Aber zur Beruhigung für dich die Verbraucherzentrale ist an dem Thema dran...

 

Gruß Sandroschubert

stefanniehaus schrieb:
Und wie immer dasselbe:

Irgendwelche Urteile sind völlig irrelevant, da sie a.) gegen andere Anbieter gesprochen wurden und b.) davon ausgehen, dass die Lastschrift die einzige kostenlose Zahlungsmöglichkeit ist; was im Gegensatz zu den anderen Anbietern bei o2 nicht so ist.

 

Also sind die bisherigen Urteile alle für die Mülltonne ;-)

Ich komme aus keinem der beiden Bundesländer und bin offensichtlich bei einem anderen Anbieter. Also sind die Urteile eh für die Mülltonne - egal welche Kleinigkeiten da unterschiedlich sind ☺️ Wenn die Urteile gegen o2 wären, würden die 19 Euro wohl nicht mehr gelten 😉

Sandroschubert schrieb: Und was genau hat das mit O2 zu tun? Klar sind die Kosten zu hoch, aber wo kein Kläger, da kein Richter... Aber zur Beruhigung für dich die Verbraucherzentrale ist an dem Thema dran... Gruß Sandroschubert
Die Antwort hatte sich da iwie im Zitat versteckt darum mal ein Doppelposting 😉

 

Was das mit O2 zu tun hat hast du selber beantwortet und auch für Verbraucherzentrale gilt ähnliches wie beim Richter: Wo sich keiner beschwert wird sie (idR..) nicht tätig 😉

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
teletaggi schrieb:
stefanniehaus schrieb:
Und wie immer dasselbe:

Irgendwelche Urteile sind völlig irrelevant, da sie a.) gegen andere Anbieter gesprochen wurden und b.) davon ausgehen, dass die Lastschrift die einzige kostenlose Zahlungsmöglichkeit ist; was im Gegensatz zu den anderen Anbietern bei o2 nicht so ist.

 

Also sind die bisherigen Urteile alle für die Mülltonne ;-)

Ich komme aus keinem der beiden Bundesländer und bin offensichtlich bei einem anderen Anbieter. Also sind die Urteile eh für die Mülltonne - egal welche Kleinigkeiten da unterschiedlich sind ☺️ Wenn die Urteile gegen o2 wären, würden die 19 Euro wohl nicht mehr gelten 😉

Danke für die Bestätigung, dass ich Recht habe. Was anderes kann man deinem Post ja nicht entnehmen

Benutzerebene 2
So wie es aussieht haben nun alle das bekommen was sie wollten. O2 hat ab heute seine RLG gesenkt (bzw für alt Hansenet-Kunden angezogen). Wurde gerade von der Hotline bestätigt, als ein Kumpel von mir anrief und eigentlich nur fragte, ob er später zahlen könnte.

 

Statt 19 euro nun 7,50 € ( für Hansenet-altkunden statt 5 euro nun 7,50 ) .

 

 

Damit haben nun ja alle "ich kann zwar nicht sicher stellen das mein Konto gedeckt ist, habe mir aber trotzdem ein Vertrag zugelegt und wenn nicht abgebucht werden kann, ist natürlich trotzdem o2 schuld 😉 " - Kunden ihren Willen bekommen.

 

Mal sehen wie sich o2 die Gebühren die nun entgehen zurück holen wird ( ich tippe mal auf anstieg bei anderen Serviceleistungen ( Übernahme, Sperrungen etc. ).

 

Und bin gespannt wann der erste hier aufschlägt und sich über die viel zu hohen Rücklastschriftgebühr vpn 7,50 euro beschwert 😀 😀

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Lt. Preisliste gilt das seit gestern.

 

Aber stimmt, irgendjemand wird sich trotzdem beschweren ;-)