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Warum O2 Service
Frage

Wie definiert O2 zu hohen Verbrauch an Datenvolumen bei Mobile Unlimited Max?


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165 Antworten

The_Voice_70
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 478 Antworten
  • 26. März 2025

Der Standard ist das o2 Powerusern kündigt. Das meinte ich damit. 


@Jaspero 

Aktuell hat man da auch kurzfristig mit Hinweis auf die Missbrauchsklauseln gekündigt.

Hast du dazu mal ein paar Beispiele? Ich kenne aktuell keins wo mitten in der Vertragslaufzeit gekündigt wurde.

Danke 

 


Die werden aber künftig nicht weniger werden, befürchte ich. Dann muss O2 ganz schön vielen Kunden kündigen, das dürfte sich irgendwann auch auf deren Einnahmen und Gewinne auswirken. Wenn die das wirklich wollen, sollen sie so weitermachen. Ich kehre dann aber auch später nicht mehr zu o2 zurück. Ich schaue dann ganz genau zu wem ich wechsele und schaue mir die AGB noch genauer an, bevor ich einen Vertrag eingehe.


Nein, aber wenn eine solche Klausel bereits im PIB auftaucht, gibt einem das doch zu denken. Sobald ich ein Beispiel oder selbst was erhalten habe, werde ich natürlich berichten.


o2_Matze
  • Moderator
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  • 26. März 2025

Hallo zusammen \o/

Ich nutze ebenfalls einen solchen Tarif und bin auch nicht gerade ein Nutzer mit wenig Traffic. Dies liegt daran, dass ich derzeit meine Daten, die sich auf jahrealten Festplatten befanden, die, wie ich kürzlich festgestellt habe, sich so langsam in den Ruhestand verabschieden, auf meine Clouds als Backup transferiere.

@Kassiopeia1986 Rein interessehalber: Kannst du das mal mit greifbaren Zahlen untermauern? Schaufelst du aktuell mehrere TB in die Cloud hoch, oder wie muss ich mir das genau vorstellen?

Sind das am Ende des Tages nicht auch ziemlich hohe Cloudkosten über das Jahr summiert, so dass sich da ein RAID im Keller aus vielen Gründen mehr lohnen würden?  

VG Matze 


Ja, es sind etwas mehr als 22 TB, die ich hochlade. Wie gesagt, Daten, die schon Jahre und Jahrzehnte alt sind und bei denen die HDDs derzeit den Geist aufgeben. Ich will die Daten nicht verlieren, habe aber auch nicht unbedingt schon jetzt das Geld um mir neue HDDs in dieser Größenordnung zu besorgen.

Die Cloud kostet mich monatlich mit 25 TB knapp 55 Euro, das ist nicht viel, gut aufs Jahr gerechnet wäre das schon eine Summe, daher will ich das ja auch wieder rückgängig machen, muss hierzu aber erst einmal schauen wie ich Geld akquiriere um mir eine solche Investition leisten zu können.


o2_Matze
  • Moderator
  • 22056 Antworten
  • 26. März 2025

Ja, es sind etwas mehr als 22 TB 

Hui, okay, das ist dann schon eine ganze Menge. Ich persönlich hätte irgendwie Bedenken, mein komplettes digitales Vermächtnis einem Cloudanbieter anzuvertrauen, wohlmöglich noch in Übersee, der uns im Fall der Fälle einfach abklemmt.

Deine generellen Bedenken kann ich auf jeden Fall bei dieser beeindruckenden Zahl durchaus nachvollziehen, da 22 TB sicher weit von einer “normalen” Nutzung entfernt sind.

Wie das aber am Ende des Tages gesehen und bewertet wird können wir nicht abschätzen, da muss ich um Verständnis bitten. Die Beurteilung geschieht an anderer Stelle in der Fachabteilung, in diesen kompletten und komplexen Prozess sind wir nicht involviert und können diesen auch nicht einsehen.

VG Matze  


Nun ja, wie soll man Backups denn bitte sonst auf eine Cloud transferieren, etwa mittels Brieftaube, die hunderte von USB-Sticks transportiert, damit diese vom Cloudanbieter eingelesen werden können? Das ist doch nun wirklich lächerlich. Clouds sind mitunter dafür da, dass Backups darauf gesichert werden, wenn man diese nicht verlieren möchte. Die Wahrscheinlichkeit dass eine Cloud in die Knie geht, ist wesentlich geringer, als das meine HDD das zeitliche segnet. Dort herrscht normalerweise Redundanz, Clouds sind mehrfach abgesichert gegen Ausfälle von Datenträgern, haben eine USV etc. Daher sehe ich dies sehr wohl als normale Nutzung an. Es können im Laufe der Jahre auch größere Backups anfallen, da ich einige PCs oder Smartphone gesichert habe, außerdem finden sich darauf auch noch andere, für mich wichtige Daten, die nicht verlorengehen dürfen. Festplatten, auch klassische HDDs (also keine SSDs) kosten in der Größenordnung auch noch sehr viel Geld, unter 400 Euro kommt man da normalerweise nicht weg. Daher muss ich nun schauen, ob ich mir diese Investiton ratenweise erlauben kann. Ein Ratenplan über beispielsweise 36 Monate für derartige Devices ist immer noch wesentlich günstiger als die Kosten, die ich fürs OneDrive von Microsoft berappen muss.


Es bleibt aber Fakt, dass ich, solltet ihr eine vorzeitige Kündigung aussprechen, weil ihr meint mit den neuen AGB, die für mich überhaupt nicht gelten, dennoch aus dem Vertrag rauszukommen, alles dafür tun werde, dass dies nicht passiert und ihr mich wieder aufnehmen müsst. Ich lasse dann auch prüfen, ob ein Verbot der Buchung derartiger Unlimited-Tarife wirklich wirksam ist. Es kann durchaus sein, dass ihr hier im Rahmen der Vertragsautonomie Recht bekommt und ihr mich dann aussperren dürft. In dem Fall würde ich nach Ablauf der Vertragslaufzeit, die ja noch ein wenig läuft, zu einem anderen Anbieter wechseln, auch wenn ich damit ggf. die öffentliche IPv4-Adresse verliere. Es wird andere Wege geben um meine private Cloud dennoch zu realisieren. Das müsst ihr aber wissen, wenn euch Kunden so egal sind. Wie gesagt, dass es zu einer solchen Nutzung von verschiedenen Kunden kommen kann, war absehbar, d.h. ihr könnt euch nicht hinter Unwissen verstecken. Das hoffe ich, dass euch das in einem solchen Fall ein Gericht auch verdeutlicht.


Klaus_VoIP
Legende
  • 31719 Antworten
  • 26. März 2025

Das Problem ist doch ganz klar der verwendete Mobilfunk!

Bei klassischem Festnetz könntest Du auch 500TB übertragen und o2 würde nicht mal zucken. Bei einem shared-medium sieht das etwas anders aus. Nach meinem Eindruck wären auch einmalige 22TB nicht das Problem. Bei einem Dauertraffik >1TB/Monat könnte die Toleranz aber enden. Ich meine es selbst schon mal mit einmaligen 2TB über LTE gestresst zu haben … ohne Folgen. Danach war der Traffik aber nur noch 10 ...200 GB/Monat.

 

 


Es wäre so schön, wenn hier DSL oder Kabel einwandfrei funktionieren würden.

Ich war, bevor ich zum Mobilfunk gewechselt bin, zunächst bei Unitymedia, welches jetzt Vodafone ist, mit Kabel. Hier hatte ich mit häufigen Unterbrechungen zu kämpfen, daher bot mir Vodafone einen internen Wechsel auf DSL an, aber auch dies wollte nicht stabil laufen. Ich habe hier mehrere Störungen gemeldet, Vodafone stand dem aber hilflos gegenüber. Es konnte seltsamerweise keine genaue Ursache gefunden werden, weswegen ich den Vertrag auch vorzeitig beenden konnte und dann zu Mobilfunk gewechselt bin. Zunächst mit einem O2 Mobile M Flex, mit der My Data Unlimited-Option und dann, im Rahmen einer VVL zum Mobile Unlimited Max. Ich habe nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass ich einen stationären Router verwende und dafür eine MC gebucht habe. Ich habe auch geschildert, dass ich dies als DSL-Ersatz nutze. Also nichts verschwiegen.

Daher kann ich auf keine dieser Technologien wechseln, weil es hier einfach nicht läuft. Ich werde mir keinen weiteren Test einer dieser Anschlussarten antun, weil dies auch immer, wenn man einen Flex-Vertrag eingeht (nur dieser macht bei einem Test Sinn), Bereitstellungs- und höhere Grundgebühren berechnet werden. Außerdem hat der jetzige Vertrag ein paar Vorteile:

  • Keine Kosten im Falle eines Umzugs innerhalb Deutschlands
  • Anschluss ist in einer neuen Wohnung sofort betriebsbereit und kann genutzt werden, d.h. man muss auf keinen Techniker warten
  • Ich habe zwei SIM-Karten für einen Tarif/Vertrag, auf denen ich eingehend erreichbar bin und auch ausgehend telefonieren kann (nicht gleichzeitig)

Ich müsste ansonsten einmal einen DSL- oder Kabel-Anschluss bezahlen und dann auch noch den Mobilfunkvertrag, das wären schon höhere Kosten, als ich sie jetzt habe.

 


Sutranix
Fortgeschritten
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  • 448 Antworten
  • 26. März 2025

Also sollten O2 dann die anderen Kunden, denen du mit so einer nicht mehr "normalen" Mobilfunknutzung die Kapazitäten weg schnappst, egal sein? 

 


Nein, überhaupt nicht, aber eine solche Regelung ist nun einmal rechtswidrig und damit unwirksam. Es kann nicht sein, dass ich 24 Monate lang gebunden bin, während sich der Anbieter früher lösen kann. Es gelten gleiche Regeln für alle Beteiligten und keine, die den Anbieter so dermaßen bevorteilen. Außerdem ist das 5G-Netz quasi noch leer, d.h. von einem “Wegschnappen” von Mobilfunkkapazitäten kann keine Rede sein. Aber auch dies wird in einem juristischen Verfahren zur Sprache kommen, dazu könnte sich O2 dann sehr gern äußern und belegen, dass es anders ist. Dies steht ihnen natürlich frei. Es wird in einem solchen Fall nicht mehr darauf ankommen, ob O2 etwas egal ist, sondern was das deutsche Recht und ein Gericht dazu sagt.


Ich habe auch erklärt, warum ich dies sehr wohl als “normale” Nutzung ansehe. Wenn Teenies oder junge Erwachsene stundenlang zocken, dabei Videocalls führen und sich UHD-Streams ansehen und hierdurch einen hohen Traffic generieren wird das hingenommen und als gewöhnlich angesehen, aber ein Transfer von Backups und wichtigen Daten auf eine Cloud, die hierzu vorgesehen ist, ist dann unnormal? Warum das? Wie soll ich die Daten denn sonst auf meiner Cloud vor dem Verlust sichern?


Sutranix
Fortgeschritten
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  • 26. März 2025

Deswegen verstehe ich auch deine große Welle über ungelegte Eier nicht 😉 Dich betrifft weder die neue Regelung, noch überlastet du deinen Angaben nach derzeit das Netz vor Ort. Ob die neue Regelung rechtswidrig und unwirksam ist, müssen Gerichte entscheiden, nicht wir. Ich halte es auch für fragwürdig, es müsste zumindest auch deutlicher gegenüber dem Kunden kommuniziert werden. 

 


o2_Matze
  • Moderator
  • 22056 Antworten
  • 26. März 2025

@Kassiopeia1986 Es ist okay, dass du das so siehst, dennoch bleibe ich dabei, dass 22 TB Upload eben keine normale Nutzung sind. Das sind halt Werte die auch mit  “stundenlang zocken, dabei Videocalls führen und sich UHD-Streams ansehen” nur mit Nachdruck zu erreichen sind. 

Im Übrigens sprechen wir hier doch alle über ungelegte Eier, da das befürchtete Szenario noch gar nicht eingetroffen ist und vielleicht auch nie wird. 

Edit:

Ein virtuelles High Five an ​@Sutranix für “ungelegte Eier”.

Zwei Füchse ein Gedanke 😁


Ich kann nicht sagen, ob ich hier vor Ort das Netz auslaste, oder nicht, in einem Online-Magazin wurde aber darüber berichtet, dass die 5G-Netze noch relativ leer sein sollen. Wenn dem tatsächlich so wäre, würde eine Kündigung, die mit einer Netzüberlastung oder einem vergleichbaren Netzmissbrauch begründet wird, ins Leere führen. Dies könnte ja dann mit recht einfachen Mitteln ermittelt werden.


Sutranix
Fortgeschritten
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  • 448 Antworten
  • 26. März 2025

Das machen die Teenies in der Regel auch über den heimischen Festanschluss und nicht über das Mobilfunknetz. 


Ich will es sehr hoffen. Aber wie leicht kommen 22 TB zusammen, wenn man Daten über mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte sammelt? Das normale Consumer-Festplatten über Kurz oder Lang einfach nicht mehr wollen, ist auch klar. Daher ist die Sicherung in einer Cloud, unabhängig vom Standort derselben, die beste Lösung in meinen Augen. Daher bleibe ich dabei, das ein Transfer solcher Daten nur zu Sicherungszwecken eine normale Verwendung des Internets und Netzes durchaus begründet.


@Sutranix Das ist in der Regel korrekt, aber es wird auch hier Kunden geben, die dies anders realisieren, weil nicht überall (V)DSL und/oder Kabel ausgebaut sind und es noch Gebiete gibt, in denen man nur eine sehr geringe Geschwindigkeit über diese Technologien erreichen kann und man dann halt aufs Mobilfunknetz ausweicht, auch hierfür. Bei 5G SA soll es ja auch sehr geringe Latenzen geben, die man beim Onlinegaming benötigt.


Sutranix
Fortgeschritten
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  • 26. März 2025

@o2_Matze 

Haha. Ja, musste da auch lachen 😁

@Kassiopeia1986 

Du musst dich nicht rechtfertigen, dass sich im Laufe der Zeit 22 TB Daten angesammelt haben oder du aufgrund technischer Probleme Mobilfunk als Festnetzersatz nutzt. 

Aber du schießt nun mal weit über normale Nutzung hinaus, auch über normale Nutzung als Festnetzersatz. Das als normale Mobilfunknutzung zu deklarieren und mit zockenden Teens zu argumentieren ist schon abenteuerlich. 

Mit 44 TB für Up- und Download bist du nun mal "Poweruser sein Vadda" 😄


Ich würde es gern anders handhaben, aber dies war die für mich einzige Mögilchkeit um diese Daten sicher auf meine Cloud zu transferieren. Eine Alternative dazu besteht nicht. Wir vergessen hierbei aber auch, dass selbst wenn diese Mängel am DSL bzw. Kabel inzwischen doch beseitigt worden sein sollten, ich nicht die Möglichkeit habe, den Vertrag binnen Monatsfrist zu kündigen, das kann, bei den neuen Verträgen, ausschließlich o2, wenn es nach denen geht. Ich bleibe in dem Vertrag gefangen, auch wenn es eine zweite oder dritte Option für einen Internetzugang gäbe. Ich kann mir aber keinen weiteren Vertrag leisten, das wäre auch für meine Finanzen too much. Ich müsste dafür diesen Mobilfunkvertrag, wie er jetzt besteht, abstoßen und mich für eine andere Variante entscheiden. Aber warum soll ich Mehrkosten verursachen, wenn es auch so funktioniert?


  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 26. März 2025

Moin,

 

ich habe vor ein paar Tagen in den Unlimited Max (2025) verlängert und bin auch über diese Kündigungsfrist gestolpert. Ich sehe hier 2 Probleme:

  1. Hier wird immer auf normale Nutzung verwiesen. Was ist denn allgemein normal und was nicht? Wie viel Unlimited steckt in Unlimited drin? Genau diese Frage wurde initial gestellt und sie wird in keiner Preisliste oder den AGB beantwortet. D.h. als Kunde kaufe ich platt gesagt die Katze im Sack mit Gefahr der Kündigung, denn die Bedingungen kennt nur o2.
  2. Die einseitige Einräumung jederzeit kündigen zu können, das ist eine ganz schlechte Art. Ein Vertrag gilt für beide Seiten. Dann noch in Kombination mit der Nichtnennung wo die Grenzen von Unlimited liegen, schwierig…

Just my 2 Cents. Ich überlege die Verlängerung zu widerrufen… Ich bin sicher kein Poweruser, mir gehts hier ums Prinzip. 
 

VG


Ja, Verträge sind von beiden Seiten einzuhalten, das besagt schon der jurstische Grundsatz “pacta sund servanda” (Verträge sind einzuhalten). Im § 307 BGB setzt der Gesetzgeber darüber hinaus auch klare Regeln dafür. So sind Bestimmungen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine solche unangemessene Benachteiligung kann auch daraus entstehen, dass die Bestimmungen nicht klar und verständlich sind. So wäre beispielsweise eine unangemessene Benachteiligung, wenn eine Bestimmung wesentliche Rechte oder Pflichten, sie sich aus der Natur eines solchen Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Verwendungszwecks hierdurch gefährdet ist.

Ich würde mir daher an Stelle von O2 wirklich überlegen, ob man diese Regelung anwendet und dann versucht durchzusetzen, das dürfte wohl ins Auge und noch mehr ins Geld gehen, wenn man ein solches Verfahren verliert.


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41594 Antworten
  • 26. März 2025

Die Klausel dürfte aus zwei Gründen unwirksam sein: Unangemessene Benachteiligung der anderen Partei (es scheint keine Grundlage für ein einseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht zu geben) und die Tatsache, dass eine solche Klausel bei Verbraucherverträgen überraschend ist, da die Regel eine Vertragsbindung für beide Seiten ist.


So sehe ich das auch. Dankeschön. Ich kann nur hoffen, dass ich nicht zu den armen Kunden zähle, die sich damit herumärgern müssen. Ich möchte mich aber für alle Beiträge in meinem Thread ausdrücklich bedanken. Ihr habt mir sehr weitergeholfen mit eurer Sichtweise und Anmerkungen. Davon lebt so eine Community. Vielen herzlichen Dank.


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