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Warum O2 Service
Frage

Wie definiert O2 zu hohen Verbrauch an Datenvolumen bei Mobile Unlimited Max?


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165 Antworten

o2_Gerrit
  • Moderator
  • 6050 Antworten
  • 26. März 2025

Hallo ​@Michael_83,

herzlich willkommen hier bei uns in unserer o2 Community 🙂

Verträge können auch von unserer Seite her gekündigt werden, auch wir können dies ohne Angabe von Gründen machen, wollen dies jedoch so selten wie möglich machen.

Dies kann in einer Situation erfolgen, wo wir den Nachteil für uns und für einen unserer Kunden, seinen Vertrag von unserer Seite zu kündigen, gegenüber Verträgen mit einer Vielzahl von Kunden abwägen müssen, wodurch diese Vielzahl von Kunden dadurch eine mögliche Verbesserung erfahren - ein solches Vorgehen ist gegebenenfalls möglich.

Viele Grüße,

Gerrit


Ja, aber nicht während einer laufenden Mindestvertragslaufzeit. Genauso wie ich mich daran zu halten habe, dass ich deise 24 Monate abwarten muss, ehe ich erstmals kündigen kann, müsst ihr dies genauso. Aber das kann ja im Fall der Fälle gern durch ein Gericht geklärt werden, sollte ich eine solche Kündigung von euch erhalten. Es besteht eine Rechtsschutzversicherung, sodass für mich kein Risiko besteht, für euch, wie ich hier im Thread nachgewiesen habe, jedoch schon. Könnt ihr so machen, das ist nicht mein Geld, welches dann im Verfahren quasi verbrannt wird. Es wäre dann nur dreist solche unnötigen Kosten auf die restlichen Kunden wieder umzulegen. Das würde ich mir an eurer Stelle sehr gut überlegen.


Nur mal so als kurze Anmerkung: Es heißt doch “Mindestvertragslaufzeit”, da steckt das Wort “mindestens” drin, also wenigstens. Was o2 da macht, führt diese Bezeichnung ad absurdum, denn dann wird diese Mindestzeit ja gar nicht eingehalten. Insofern steht schon allein deswegen außer Frage das ein Vertrag mit einer MVLZ genauso lange laufen muss, ehe er erstmals regulär gekündigt werden kann, dann aber natürlich ohne Begründung, das ist völlig korrekt und legitim. Davor aber nur außerordentlich und dafür braucht man einen trifftigen Grund, den ich hier nicht sehe, wie ich bereits mehrfach erklärt habe.


  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 26. März 2025

Moin ​@o2_Gerrit,

vielen Dank! :)

Ich möchte o2 gar nicht das Recht absprechen, Verträge kündigen zu können. Was mich stört ist die ungleiche Behandlung mit der Sicherheit für nur eine Partei einhergeht. Wenn ich einen 2jahres-Vertrag mit einem Unternehmen eingehe, gilt das für beide Seiten.

Rein hypothetisch: Solange ich nicht gegen die AGB verstoße und o2 die Leistung erbringt, sind beide Seiten glücklich. Bin ich unzufrieden weil beispielsweise das Netz versagt, muss ich das Ende der Vertragslaufzeit abwarten. Verwende ich zu viel Datenvolumen, will o2 mich aber mit 1monatiger Frist kündigen können. Das kann nicht richtig sein!

Nochmal: Natürlich darf o2 auch kündigen - ebenso wie der Kunde. Ich würde mir nur Ehrlichkeit in der Sache wünschen: Verkaufe ich Unlimited Tarife haben diese auch Unlimited zu sein. Sind sie es nicht: Was sind die Rahmenbedingungen? Wäre man hier transparent wüsste man worauf man sich als Kunde sich einlässt und o2 muss sich nicht das Recht einräumen vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen zu wollen (aus nicht weiter konkretisierten Gründen). Das würde auch gleich das Vertrauen erhöhen. 
 

VG


Danke ​@Michael_83, genauso sehe ich das auch. Mal ganz davon abgesehen, dass AGB-Änderungen der Zustimmung des Kunden bedürfen, damit sie wirksam werden. Es gibt hier keine stillschweigende Zustimmung. Mein Vertrag wurde geschlossen, bevor es diese Änderungen in den AGB gab, daher sehe ich mich auch deswegen im Recht. In “meinen” AGBs und Produktinformationsblatt zum Unlimited Max steht jedenfalls nichts von einer monatlichen Kündbarkeit aufseiten O2. Daher kann ich hier eigentlich ganz entspannt sein und es schon allein deswegen auf ein Verfahren ankommen lassen, sollte es O2 doch versuchen.


@Kassiopeia1986 Welche Änderung genau? Dieser stimmt man bei Abschluss/Verlängerung zu. Für alle anderen Kunden gelten die AGB zu Vertragsabschluss. Nicht verschiedene Sachen miteinander durcheinanderbringen.


Also ich habe den Vertrag zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, an dem weder in den AGBs noch im Produktinformationsblatt zu diesem Tarif von einer Kündigungsfrist von 1 Monat aufseiten O2 die Rede war. Diese Klausel existierte nicht. Diese wurde erst Mitte März 2025 eingeführt, daher gilt diese für mich nicht. Mein Vertrag kann von beiden Seiten erst nach Ablauf von 24 Monaten lt. meiner AGB / PIB gekündigt werden.


Sutranix
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  • 26. März 2025

@Kassiopeia1986 

Und genau deswegen gibt es auch keinen Grund darüber zu diskutieren, dass O2 ohne Zustimmung des Kunden keine neue Klausel für laufende Verträge einführen darf. Weil sie es eben gar nicht gemacht haben. Du diskutierst es trotzdem, wozu? 


@Sutranix Wie darf ich das verstehen? Ich stehe auf dem Schlauch. Im März wurde diese Klausel eingeführt, zugegeben, für Neuverträge. Meine Befürchtung ging dahin, dass o2 dies auch auf ältere Verträge anwenden und versuchen so Bestandskunden aus denselben zu drängen. Daher habe ich dies diskutiert. 


bs0
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  • 26. März 2025

@o2_Gerrit Ich denke niemand hat ein Problem damit, dass o2 ordentlich zum Laufzeitende kündigen darf und zwar auch aus den genannten Gründen, ohne diese konkret nennen zu müssen. Während der Laufzeit wäre natürlich eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Für den wichtigen Grund müssen dann aber entsprechende Nachweise geliefert werden. Dafür muss aber nichts in den AGB stehen, da diese Möglichkeit im BGB geregelt ist.


@bs0 Das ist auch korrekt, da stimme ich Dir voll und ganz zu. Ich vertrete einfach nur die Auffassung, dass mein Verhalten keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, denn unlimited ist unlimited, also unbegrenzt. In “Mein O2” steht auch “National unbegrenztes Datenvolumen”. Meiner Ansicht nach, heißt das doch alles. 


Sutranix
Fortgeschritten
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  • 26. März 2025

@Kassiopeia1986 

Für die Befürchtung gibt es doch gar keinen Anlass, eben weil die Klausel dort gar nicht anwendbar ist. Wie kommst du auf die Idee, dass O2 das anders sehen könnte?


bs0
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  • 26. März 2025

@Kassiopeia1986 Es gibt m.E. keinen Grund für deine Befürchtung, aber wenn o2 das doch versuchen sollte, wäre es ein klarer Vertragsbruch, und man könnte sehr einfach dagegen vorgehen.


@Sutranix Wie ich darauf komme? Sagen wir Mal, die Berichte in Online-Magazinen über diese Kündigungen haben meine Befürchtungen verstärkt, dass sich o2 auch bei älteren Verträgen so versucht von unliebsamen Kunden zu lösen und sie es dann versuchen auszusitzen. Ist einfach ein Bauchgefühl, ein ungutes. 


@bs0 Vielen Dank für die aufbauenden Worte. Das denke ich auch. Daher werde ich nun ganz entspannt sein. Vielen herzlichen Dank euch allen nochmals!


Sutranix
Fortgeschritten
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  • 26. März 2025

@Kassiopeia1986 

Dann hast du wohl überlesen, dass O2 diesen Kunden ordentlich, nach Ablauf der Mindestlaufzeit und nicht außerordentlich gekündigt hat. Ich kann daher deine Befürchtung immer noch nicht nachvollziehen. 


Ja, mir stellte sich aber die Frage, warum o2 sich dann so eine leichte Kündigungsmöglichkeit einräumen, wenn sie nicht vorhaben davon auch Gebrauch zu machen? Das mache ich doch nur dann, wenn ich dies auch nutzen will, sonst macht das keinen Sinn.


allgäuhunter
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  • 26. März 2025

Diese Klausel in den AGB dürfte ungültig sein, denn das Oberlandesgericht Koblenz entschied schon 2003, dass asymmetrische Kündigungsfristen/Kündigungen gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB verstoßen:

“Eine Vertragsklausel, nach der der Internet-Provider einen Vertrag über die Zurverfügungstellung eines Internet-Zugangs mit Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen kann, der Kunde aber nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit, verstößt gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, da die in der unterschiedlichen Dauer der Vertragsbindung zum Ausdruck kommende Ungleichbehandlung der Vertragspartner gegen Treu und Glauben verstößt.”

Quelle: https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20040053

Das dürfte auch der Rechtsabteilung seitens O2 bekannt sein - vermute ich jetzt mal so salopp.

O2 kann aber sehr wohl ohne Probleme kündigen, wenn sie missbräuchliche Nutzung des Tarifes vermuten, und das könnte bei einem Traffic von stattlichen 22TB sicher zu vermuten sein.

Ich wäre da also sehr vorsichtig, solch große Datenmengen über diesen Vertrag zu transferieren.

 


Sutranix
Fortgeschritten
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  • 26. März 2025

@Kassiopeia1986 

Richtig, es ist anzunehmen, dass sie die Möglichkeit auch nutzen. Das wäre dann auch eine ordentliche Kündigung. Die Möglichkeit besteht aber bei dir nun mal nicht. 


@allgäuhunter Ich habe was zu diesem Traffic geschrieben, das sagt alles. Ich habe nicht vor das Netz dauerhaft “missbräuchlich” zu benutzen, das mache ich nur, damit meine Daten gesichert werden, die ich auf keinem anderen Wege sichern kann. Würde mir o2 Festplatten in der Größenordnung zur Verfügung stellen, wäre das Problem erledigt. Ich habe keine andere Option, sonst würde ich diese in Erwägung ziehen. 


@Sutranix Ja, das wäre eine ordentliche Kündigung, aber mit den bereits erwähnten Risiken für O2. Für mich aber tatsächlich irrelevant, das ist korrekt. 


allgäuhunter
Fortgeschritten
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  • 26. März 2025

@Kassiopeia1986 

Na dann viel Glück, dass es gut geht


@allgäuhunter Wie bereits erwähnt, habe ich für den Fall der Fälle eine Rechtsschutzversicherung, die mich sicherlich gern bei der Führung eines solchen Verfahrens unterstützen wird. 


bs0
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  • 26. März 2025

@Sutranix Das wäre eine ordentliche Kündigung unter Anwendung einer unwirksamen Vertragsklausel, die, wie bereits gerichtlich festgestellt wurde, gegen § 307 BGB verstößt.


Sutranix
Fortgeschritten
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  • 26. März 2025

Ich würde mal sagen, Missbrauch ist Missbrauch. Ich kann auch nicht im Aldi eine Packung ungelegte Eier klauen und dann sagen "Ich habe nicht vor dauerhaft Eier zu klauen. Das mache ich nur, weil ich die dringend für mein Rührei brauche. Würde Aldi mir ein Huhn zur Verfügung stellen, wäre das Problem erledigt" 😄


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