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Warum O2 Service
Frage

Wie definiert O2 zu hohen Verbrauch an Datenvolumen bei Mobile Unlimited Max?


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165 Antworten

Ich warte schon lange darauf das es endlich Mal jemanden gibt, der die Begriffe “Flatrate” und “Unlimited” höchstrichterlich klären lässt. Dann hätten wir Klarheit und auch die Anbieter. Ich kann mir beim Besten Willen nicht vorstellen das ein Gericht ernsthaft Unlimited mit einer GB-Angabe durchgehen lässt. Dann ist es ja begrenzt und nicht mehr unbegrenzt, oder was soll nach Verbrauch dieser 999 GB passieren? Bisher war es immer so, dass die Tarife nach einem solchen Verbrauch gedrosselt wurden, ob man einen Kunden nach einem solchen Verbrauch so einfach bei 24-Monatsverträgen kündigen kann, wage ich zu bezweifeln. Damit müssten sich dann auch die Gerichte beschäftigen. Sollte es bis dahin schon eine Rechtssprechung zu Unlimited/Flatrate geben, beispielsweise das es sich tatsächlich um einen Tarif mit einer oder mehreren inkludierten Leistungen ohne Begrenzung zum Pauschalpreis handelt, wäre diese Bezeichnung ohnehin unzulässig.


noreply
Fortgeschritten
  • 1959 Antworten
  • 29. März 2025

„Ich warte schon lange darauf das es endlich Mal jemanden gibt, der die Begriffe “Flatrate” und “Unlimited” höchstrichterlich klären lässt.“

 

Wenn du so heiß darauf bist, wer hindert dich daran das feststellen zu lassen?


Nö, das würde ich nur dann ggf. tun, wenn ich einer der gekündigten Personen wäre, sonst habe ich da ja keinen Grund zu.


The_Voice_70
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 436 Antworten
  • 29. März 2025

Ich fasse einfach mal zusammen: 

Im Endeffekt hat sich o2 mit diesen jetzigen AGB's keinen Gefallen getan. Da sollte Klarheit geschaffen werden wie o2 den Verbrauch exakt definiert der zur Kündigung führt. Das muss klar geregelt werden. Sprich nach Verbrauch x. Dann weiß Kunde exakt woran er ist weil es klar kommuniziert ist dann. Man wird jetzt einfach sehen was genau passiert. 


Es gab oder gibt bei Vodafone eine Klausel, nach der sich das Unternehmen bei Erreichen von, ich glaube, 15.000 Gesprächsminuten pro Abrechnungszeitraum eine erleichtertes Kündigungsrecht eingeräumt hat, aber nur erleichtert, es gab darin keine Kündigungsandrohung.


Es muss daher ein Limit sein, welches unrealistisch zu erreichen ist und das sind 999 GB nun einmal nicht. Sollte man den vollen vertraglichen Speed von 300 Mbit/Sekunde ausreizen, könnte man diese 999 GB innerhalb von knapp 8 Stunden erreichen. Da die Netze immer leistungsstärker und auch schneller werden, wäre dies ein Wert, den man durchaus in einem Abrechnungsmonat erreichen könnte. Die Grenze muss daher wesentlich weiter oben angesiedelt sein.


Was ist genau das Anliegen? Man hat dir mehrfach versucht zu erklären ud trotzdem fängst du immer wieder von vorne an. Da bringt nichts wenn du die Antworten nicht liest oder nicht verstehen möchtest.


  • Lehrling
  • 168 Antworten
  • 30. März 2025

Vermutlich deswegen auch die 300/50-Drossel, damit das interne Kündigungslimit, welches nur o2 kennt, etwas langsamer erreicht ist :D


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41465 Antworten
  • 30. März 2025

@The_Voice_70 Wenn o2 eine Grenze vertraglich festlegen würde, würde sie womöglich einen Wettbewerbsverstoss begehen, den Tarif als Unlimited zu bezeichnen, aber ohne eine definierte Grenze ist die Klausel in den AGB mit Sicherheit unwirksam. Aber das wurde hier schon mehrfach geschrieben, auch, dass man nur abwarten kann ob und wie o2 diese abwendet. Es wird seit Tagen und teilweise wiederholt über hypothetische Folgen diskutiert.


o2_Matze
  • Moderator
  • 21814 Antworten
  • 31. März 2025

Hallo zusammen.

Danke für den regen Austausch und die sehr gesittete Diskussion, das haben wir in der Vergangenheit auch schon ganz anders erlebt, daher ist es immer wieder schön auch bei kontroversen oder kritischen Themen das ganze in einem angenehmen Rahmen zu besprechen. 

VG Matze 


Hallo ​@o2_Matze,

sehr sehr gern. ich finde höfliche und vernünftige, sachliche Diskussionen auch besser. Ich bin kein Freund von verbalen Anfeindungen und dergleichen. Ich bin auch immer gern bereit, mich durch rationale und nachvollziehbare Argumente von meiner, eventuell falschen Ansicht, abbringen und vom Gegenteil überzeugen zu lassen.

Viele Grüße,


The_Voice_70
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 436 Antworten
  • 31. März 2025

Hallo ​@o2_Matze 

Ich bin da auch immer sehr entspannt. Was habe ich davon um mich zu schlagen oder unter die Gürtellinie zu gehen? Nichts. Außerdem bin ich mittlerweile “altersmilde”. 😉


Guten Morgen,

gerade ging bei mir auf meine Nachfrage hinsichtlich der veränderten AGBs, der Gültigkeit für Verträge, die vor Mitte März abgeschlpssen wurde und der Kündigung wegen zu hohen Verbrauchs eine Antwort von O2 ein, die ich euch hier nicht vorenthalten möchte:

 

 

“Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an unseren neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), die seit Mitte März 2025 gültig sind. Wir schätzen Ihre kritischen Anmerkungen und Fragen sehr und möchten diese im Folgenden gerne detailliert beantworten.

Monatliche Kündigungsmöglichkeit bei 24-monatigen Verträgen

Sie haben recht, dass Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten traditionell Planungssicherheit für beide Seiten bieten und häufig mit attraktiven Rabatten verbunden sind, die bei Flex-Tarifen in der Regel nicht verfügbar sind. Die Einführung einer monatlichen Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit entspricht jedoch den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie dem Gesetz für faire Verbraucherverträge. Diese Regelungen sehen vor, dass nach Ablauf der initialen Vertragslaufzeit eine automatische Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit erfolgen darf und Verbrauchern eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat eingeräumt werden muss. Ziel ist es, die Flexibilität der Kunden zu erhöhen und sie nicht unnötig lange an Verträge zu binden. Wir verstehen Ihren Einwand zur Planungssicherheit und möchten betonen, dass diese Regelung erst nach Ablauf der 24 Monate greift, sodass die ursprüngliche Laufzeit und die damit verbundenen Vorteile vollständig erhalten bleiben.

Tarif "Mobile Unlimited Max" und Kündigungen wegen hohen Verbrauchs

Zu Ihrer Frage bezüglich des "Mobile Unlimited Max"-Tarifs möchten wir zunächst klarstellen, dass es unser Ziel ist, mit diesem Tarif ein sorgenfreies Surferlebnis mit unbegrenztem Datenvolumen zu ermöglichen. Der Begriff "Unlimited" steht dabei für ein Angebot ohne festgelegte Datenobergrenze, sodass Sie grundsätzlich so viel Datenvolumen in der maximalen Tarifgeschwindigkeit von 300 Mbit/s nutzen können, wie Sie benötigen.

Berichte über Kündigungen aufgrund eines "zu hohen Verbrauchs" beziehen sich auf Einzelfälle, in denen eine Nutzung festgestellt wurde, die über ein normales Kundenverhalten weit hinausgeht und unsere Netzinfrastruktur lokal übermäßig belastet hat. Solche Maßnahmen sind in unseren AGBs unter dem Punkt "faire Nutzung" verankert, um die Netzqualität für alle Kunden sicherzustellen. Ein "zu hoher Verbrauch" wird nicht pauschal anhand eines festen Limits definiert, sondern anhand einer individuellen Prüfung, etwa bei exzessiver Nutzung als Festnetz-Ersatz oder bei auffälligen Datenverkehrsmustern, die auf eine kommerzielle Nutzung hindeuten könnten. Wir versichern Ihnen jedoch, dass dies Ausnahmen bleiben und die überwiegende Mehrheit unserer Kunden von keinerlei Einschränkungen betroffen ist. Eine Kündigung aufgrund eines hohen, aber privaten und legitimen Datenverbrauchs ist nicht vorgesehen und wäre mit dem Versprechen des Tarifs nicht vereinbar.

Anwendung der neuen AGBs auf bestehende Verträge

Sie fragen zudem nach der Gültigkeit der neuen AGBs für ältere Verträge, etwa aus dem vergangenen Jahr. Hierzu möchten wir erläutern, dass Änderungen der AGBs bei bestehenden Verträgen gemäß deutschem Recht der Zustimmung der Kunden bedürfen, sofern sie deren Rechte und Pflichten wesentlich verändern. Eine stillschweigende Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn wir Sie ausdrücklich auf die Änderungen hinweisen, deren Bedeutung erläutern und Ihnen eine angemessene Frist zum Widerspruch einräumen. Für Verträge, die vor dem Inkrafttreten der neuen AGBs (Mitte März 2025) geschlossen wurden, gelten daher grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Bedingungen, es sei denn, Sie haben einer Anpassung aktiv zugestimmt. Sollten wir planen, bestehende Verträge an die neuen AGBs anzupassen, würden wir Sie hierüber rechtzeitig informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, der Änderung zu widersprechen.”

 

Das heißt, ich muss mir keine großen Sorgen machen und andere dann wohl auch nicht, wenn ich dies der Mail richtig entnehme. Unlimited bleibt Unlimited und gekündigt wird wohl auch nicht innerhalb eines Monats, sondern, wenn überhaupt erst nach der MVLZ und die neuen AGB gelten auch nicht für mich, denn ich habe keiner AGB-Änderung zugestimmt.


o2_Matze
  • Moderator
  • 21814 Antworten
  • 2. April 2025
The_Voice_70 schrieb:

Ich bin da auch immer sehr entspannt. Was habe ich davon um mich zu schlagen oder unter die Gürtellinie zu gehen? Nichts. Außerdem bin ich mittlerweile “altersmilde”. 😉

@The_Voice_70 Weise und sehr löblich.

Gechillt lebt es sich einfach besser und vermutlich auch länger. Wenn Pumpe und Blutdruck immer dauerhaft im roten Bereich operieren kann das einfach nicht gut sein 🤓


Sächsin
Superstar
  • 25423 Antworten
  • 2. April 2025

Zitat:

"und die neuen AGB gelten auch nicht für mich, denn ich habe keiner AGB-Änderung zugestimmt."

 

Und genau das wurde doch bereits mehrfach hier im Thread erklärt, auch du selbst hast es genauso beschrieben...


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