Bollermann schrieb:
Es reicht die Abmeldebestätigung aus Deutschland. Das andere sind Alternativen.
Die Abmeldung reicht meines Wissens nicht. Man muss nämlich auch den Wohnsitz im Ausland nachweisen bzw. glaubhaft machen. Im Formular steht auch:
Damit wir Ihren Vertrag vorzeitig beenden können, benötigen wir noch Kopien dieser Dokumente:
-die Abmeldebestätigung Ihres bisherigen Wohnortes
-die Anmeldebescheinigung Ihres neuen Wohnsitzes im Auslandalternativ zur Anmeldebescheinigung eine Bestätigung durch Ihren Arbeitgeber oder Vermieter(z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag)
Hier scheint das Problem zu sein, dass weder Anmeldebescheinigung noch Arbeitsvertrag noch Mietvertrag vorgelegt werden können. Das sind aber nur Beispiele.