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Warum O2 Service
Frage

Keine Rücklastschrift

  • 5. Februar 2019
  • 1 Antwort
  • 55 Aufrufe

Mdodrimong
Neuling
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe Ihnen, per Post, bereits die Überweisung der Post (keine Rücklastschrift zugeschickt. Nochmals, es gab am 4. Dezember keine Rücklastschrift. Somit ist auch Ihre neue Forderung gegenstandslos da bereits die Januar ungerechtfetigt ist. Bitte Prüfen Sie in Ihrer Re wo dieser Fehler entstand. Ich hoffe Sie können die korrekten von nicht gezahlten Rechnungen nachvollziehen.


Auch eine schöne Restwoche

Mit freundlichen Grüßen
Marcel Dodrimong

1 Antwort

bs0
Profi
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  • Profi
  • 41898 Antworten
  • 5. Februar 2019
Wende dich zwecks Klärung deines Anliegens an die o2-Rechnungsabteilung, die du telefonisch über die Hotline erreichst.

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