Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe Ihnen, per Post, bereits die Überweisung der Post (keine Rücklastschrift zugeschickt. Nochmals, es gab am 4. Dezember keine Rücklastschrift. Somit ist auch Ihre neue Forderung gegenstandslos da bereits die Januar ungerechtfetigt ist. Bitte Prüfen Sie in Ihrer Re wo dieser Fehler entstand. Ich hoffe Sie können die korrekten von nicht gezahlten Rechnungen nachvollziehen.
Auch eine schöne Restwoche
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Dodrimong
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