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Warum O2 Service
Frage

Wie definiert O2 zu hohen Verbrauch an Datenvolumen bei Mobile Unlimited Max?


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165 Antworten

Das soll dann bitte ein Gericht entscheiden. Ich werde mich hierzu nicht mehr äußern, weil ich dies nun zur Genüge getan habe. Dann muss ich es drauf ankommen lassen. Meine Ansicht hierzu ist bekannt.


@Sutranix 

🤣🤣🤣 geil. Besser kann man es echt nicht schreiben.


Ich finde, wir brauchen eine klare höchstrichterliche Defintion von Flatrate und Unlimited. Dann würde Klarheit herrschen, wann ein Anbieter dies als Missbrauch werten darf und wann nicht. Eine solche Definition gibt es bislang noch nicht. Daher vertrete ich weiterhin die Auffassung das Unlimited mit Flatrate gleichzusetzen ist, man daher für einen Pauschalpreis eine entsprechende Leistung unbegrenzt nutzen kann. Unbegrenzt bedeutet ohne Begrenzung, also auch nicht 22 TB, 50 TB oder 100 TB. Daher gehe ich hier weiterhin von keiner missbräuchlichen Nutzung aus.


Gemäß meiner AGB Punkt 4.4 “Pflichten des Kunden” gilt in Bezug auf eine missbräuchliche Nutzung des Netzes folgendes:

“Der Kunde darf die Leistungen von Telefónica Germany nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere
a) keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte verbreiten, nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder
Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen, keine rechts-
oder sittenwidrigen Inhalte abrufen, speichern, Dritten zugänglich zu machen, auf Angebote mit sol-
chen Inhalten hinweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitstellen (z.B. Hyperlinks). Es
wird darauf hingewiesen, dass die unaufgeforderte Übersendung von Informationen und Leistungen,
z. B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Telefon, unter bestimmten
Umständen gesetzlich verboten ist.
b) weder entgeltlich noch unentgeltlich Telekommunikations- oder Telemediendienste gegenüber Drit-
ten anbieten, insbesondere auch keine WLAN/ WiFi-HotSpots („Tethering“) zur (Mit-) Nutzung durch
Dritte öffnen,
c) nicht für den Einsatz in Vermittlungs- Zusammenschaltungs- und Übertragungssystemen, die dazu
dienen Sprach- oder Datenverbindungen eines Dritten an einen anderen Dritten ein- oder weiterzu-
leiten (z.B. SIM-Boxing).”

Nichts davon, trifft auf mich zu. Daher sehe ich auch deswegen keinen Missbrauch, zumindest nicht nach den für mich geltenden AGB.


  • Fortgeschritten
  • 420 Antworten
  • 26. März 2025

Ich gehe auch mal davon aus, dass du (wenn) deine Quittung erst zum Ablauf der Mindestlaufzeit bekommst. Dann war es das erstmal mit Unlimited bei O2. 

 


Bis dahin sind es noch gut 1,5 Jahre, da mache ich mir jetzt noch keine Gedanken. Ich kann dann immer noch zur Telekom oder Vodafone oder einem Reseller wie Freenet wechseln, die bieten diesen Tarif auch an, aber mit eigenen AGB und dann auch weiter bei O2.


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41465 Antworten
  • 26. März 2025

Unbegrenzt wird in vielen Bereichen mit "Nutzung im für Privatkunden üblichen Maße" definiert. Wenn es feste Grenzen gäbe, dürfte man nicht mit Unlimited werben. Wer es mit der Nutzung übertreibt kann also mit einer ordentlichen Kündigung rechnen. Das muss nicht wegen Mißbrauch sein, der ja definiert ist. Anbieter kalkulieren mit einer durchschnittlichen Nutzung. Wird diese von einzelnen Nutzern deutlich überschritten, sind diese Kunden nicht rentabel.


Was wäre denn dieses “Privatkunden üblichen Maße”? Wo liegt dies? Man darf auch nicht vergessen, dass die Netze immer leistungsfähiger und auch schneller werden, d.h. das damit auch mehr Daten in kürzerer Zeit übertragen werden können und damit auch ein höherer Traffic einhergeht. Das bedeutet, was heute üblich ist, muss es morgen nicht mehr sein. Daher wäre eine solche Begrenzung bei einem Unlimited-Tarif durchaus fragwürdig.


  • Fortgeschritten
  • 420 Antworten
  • 27. März 2025

22 TB sind rund das 70-fache des monatlichen Verbrauchs eines durchschnittlichen Haushalts im Festnetz im Jahr 2023. Und das rund 3080-fache des durchschnittlichen Verbrauchs an mobilen Daten im selben Jahr. 

Ist zwar nur der Durchschnitt, da mag auch das doppelte, dreifache, vierfache... noch im "üblichen Maße" liege, aber mein Gefühl sagt mir, dass dein Verbrauch dann doch etwas unüblich ist. 


Nun ja, wenn nicht permanent ein solcher Traffic erzeugt wird, sehe ich hier kein Problem. Es ist überdurchschnittlich, ja, aber wie bereits beschrieben, müssen diese Angaben in Zukunft nicht mehr ausreichen, wenn die Netze noch schneller werden und damit dann auch wesentlich mehr Daten innerhalb kürzester Zeit übermittelt werden können. Bei einer Geschwindigkeit von 1 Gbit/Sek. (was bei 5G SA nicht unrealistisch ist) können binnen einer Minute 7,6 GB übertragen werden. In einer Stunde wären es dann schon 460 GB und somit pro Monat max. 331 TB. Was ich damit sagen will, dass diese Werte dann nicht mehr zugrunde gelegt werden können.


Wollte Microsoft nicht Mal ein OS veröffentlichen, welches in der Cloud läuft? Das dürfte sich damit wohl erledigt haben, wenn man Angst vor einer Kündigung haben muss, wenn man das OS verwendet und dann noch über Mobilfunk online ist. Ich bin nicht der einzige, den dies betreffen würde. Microsoft wird es sicherlich interessieren wenn denen potentielle Kunden wegbrechen wegen einer solchen Geschäftspolitik von o2.


Schon gelesen? Die Verbraucherzentrale geht gegen diese “Schikane-Tarife” von 1&1 hinsichtlich der Kündigung, bei zu häufiger Nachbuchung von Datenvolumen vor. Die VZ sieht hier intransparente Vertragsklauseln.  Konkret geht es um die besagte "unüb­liche Nutzung", wonach sich der Tele­kommu­nika­tions­anbieter das Recht vorbe­hält, Verträge einzu­schränken oder zu kündigen.  "Diese Praxis halten wir für rechts­widrig", sagt Erol Burak Tergek, Jurist bei der Verbraucher­zentrale NRW, in einer Mittei­lung.

Quelle: https://www.teltarif.de/1-und-1-unlimited-verbraucherzentrale/news/98198.html


Man kann nur hoffen, dass die VZ dann auch künftig gegen O2 vorgehen, wenn diese ebenfalls wegen einer zu hohen Nutzung die Verträge kündigen. Ich würde es jedenfalls sehr begrüßen.


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41465 Antworten
  • 27. März 2025

Die VZ wird bestimmt gegen o2 vorgehen, wenn sich Kunden dort beschweren. Dazu muss o2 nicht mal vom Recht Gebrauch machen. Hat das 1&1 schon?


Omikron
Fortgeschritten
  • 199 Antworten
  • 27. März 2025

Ich vermute, dass 1&1 genauso wie o2 sich hier auf rechtlich sehr dünnem Eis bewegen und ein eventuelles, diesbezügliches Einschreiten seitens einer Verbraucherzentrale oder ein Vorgehen von durch Kunden mandatierter Rechtsanwälte erfolgversprechend wären.

Genauso vermute ich, dass die betreffenden Mobilfunkanbieter sich dessen ebenso bewusst sind.  

Daher verstehe ich deren Vorgehensweise nicht so recht. 


o2_Matze
  • Moderator
  • 21814 Antworten
  • 27. März 2025

Zum Glück verstehe ich von der Juristerei so wenig wie der Blinde von der Farbe, daher will ich mich dazu gar nicht weiter äußern, da sind hier einige von euch wesentlich tiefer in der Materie und können sicher mehr dazu sagen. Ich kann mich nur an meinen alten Jura Prof erinnern, der immer gesagt hat “Auf hoher See und vor Gericht sind sie in Gottes Hand” und das hat das ganze Themengebiet für mich schon maximal unsympathisch gemacht 😄 

Am Ende des Tages sind wir hier auch wieder bei den ungelegten Eiern (high five ​@Sutranix 😄) und wir sprechen über ein Szenario, das bisher so noch nie stattgefunden hat. 

Im Fall der Fälle werden wir euch dann hier aber mit besten Wissen und Gewissen unterstützen.

VG Matze 


  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 27. März 2025

Der Vollständigkeit halber: Ich habe meine Vertragsverlängerung heute widerrufen. Ob ungelegte Eier oder nicht, ich möchte keinen Vertrag eingehen mit zweifelhaften Bedingungen, die mich im Zweifel benachteiligen - zumal ich nicht auf o2 angewiesen bin. Ich verweise nochmal auf meinen letzten Beitrag mit den Stichpunkten Transparenz, Ehrlichkeit und Fairness. 
 

VG

Michael


o2_Matze
  • Moderator
  • 21814 Antworten
  • 27. März 2025

@Michael_83 Danke für die ehrliche und sachliche Kritik, wir nehmen deine Eindrücke und Hinweise gerne mit und stellen diese bei den verantwortlichen Kolleg:innen zur Diskussion. 

Dein Widerruf ist eingegangen und wird nun von der Fachabteilung entsprechend bearbeitet. 

VG Matze 


  • Lehrling
  • 168 Antworten
  • 27. März 2025

Es gab hier mal die Aussage, dass eine Datennutzung von über 800 GB pro Monat über mehrere Monate hinweg für o2 eine “missbräuchliche” Nutzung darstellt. Aber ob man wirklich terabyteweise Cloud Backups über eine o2 Mobilfunkleitung machen will, wo der Upload auf 50 MBit/s gedrosselt ist?

Ich finde diese Kündigungstaktik von o2 auch wenig kundenorientiert. Wenn man Netz und RiFu-Links ausreichend dimensioniert, braucht man sich auch keine Sorgen um Netzlast zu machen.


Mein Upload ist nicht auf 50 Mbit/Sek. gedrosselt, ich schaffe auch schon 60 oder 70 Mbit/Sek, manchmal sogar noch mehr. Insofern ist das kein Ausschlusskriterium.


  • Lehrling
  • 168 Antworten
  • 27. März 2025

Die Drosselung hat ein wenig Toleranz, 60 MBit/s ist hier auch manchmal drin, aber selten mehr. Währenddessen habe ich bei Vodafone hier 150-190 MBit/s Upload, was aber nicht an besserem Ausbau liegt (dieser ist bei o2 in meinem Ort sogar am besten), sondern am künstlichen Limit.

Mehrere TB mit 50, oder seien es von mir aus auch 70 MBit/s hochzuladen ist eine Angelegenheit von Tagen.


Der Router ist mit 192 Mbit/Sek. im Upload synchron.


  • Lehrling
  • 168 Antworten
  • 27. März 2025

Das kann ja sein dass das Netz es technisch kann, hab das ja nicht in Frage gestellt, aber bei o2 in deren Systemen ist eine Drosselung von 50 MBit/s eingestellt, die bis zu 30% nach oben abweichen kann.


Du meinst den AMBR? Dieser regelt ja die Raten, soweit ich das jetzt erfahren habe und dieser liegt bei mir bei den genannten 192 Mbit/Sek.


  • Lehrling
  • 168 Antworten
  • 27. März 2025

Von einer automatischen Bandbreitenregulierung wäre mir nichts bekannt. Stattdessen hat o2 eine statische Drosselung von 300/50 (+30%) drin, wobei es einige Kunden gibt, für die diese Drosselung nicht gilt. Keine Ahnung nach welchem Muster das o2 entscheidet, bei mir greift sie jedenfalls brav. Hab mal nen Test mitten in der Nacht bei mir gemacht, steigt kurz auf 500 MBit/s und wird dann sofort auf 350 MBit/s abgebremst. In Stuttgart an einer gut bestückten Zelle für den Bruchteil einer Sekunde auf 800 MBit/s hoch, dann auch schnell wieder auf 350 MBit/s runter. Beim Upload das gleiche, beginnt in beiden Fällen bei um die 100 MBit/s und sackt dann schnell auf Werte zwischen 50-60 MBit/s ein.


Nein, ich komme locker auf 500 Mbit/Sek. im Download und das fast immer, also von einer statischen Drossel kann ich nicht reden.


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