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Rücklastschrift 19,-!?



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630 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Und seine Rechnungen nicht pünktlich zu bezahlen ist keine Schweinerei?!?

Benutzerebene 2
stefanniehaus schrieb:
Und seine Rechnungen nicht pünktlich zu bezahlen ist keine Schweinerei?!?


ne, ist für viele hier anscheinend ein Kavaliersdelikt.  😖

Marcooooo schrieb:
Und ich find es immer noch lächerlich das sich viele darüber so aufregen.

 [...] 

19 € sind hoch, keine Frage, aber sie sollen ja auch abschrecken. Und was viele in ihrer "wir sind die armen Opfer" Auffassung vergessen ist, das auch dem Unternehmen dadurch schaden entsteht.

[...]

   

Es geht ganz einfach darum, dass o2 rechtlich gesehen nur die tatsächlich entstanden Kosten berechnen darf.

Würde o2 dies machen, würde sich wohl auch niemand aufregen.



Problem ist nur, dass wegen diesen 19€ bis jetzt niemand vor Gericht gegangen ist.



Und bevor jetzt wieder jemand meint das o2 genau diese Kosten entstehen, bitte ich mal die Posten einzeln aufzulisten.

Bitte dabei beachten, dass es sich um einen komplett automatisierten Prozess handelt und Banken maximal 5€ berechnen.

Benutzerebene 1
leinadbhv schreibt:

 Es geht ganz einfach darum, dass o2 rechtlich gesehen nur die tatsächlich entstanden Kosten berechnen darf.

Würde o2 dies machen, würde sich wohl auch niemand aufregen.

 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Jede soll seinen Rechnung bezahlen und muss nicht 19€ zahlen

So leicht kann man es sich nicht machen.

Aber genau das ist ja wieder die typisch deutsche Einstellung:

Bloß alles gefallen lassen.

 

Daher eigentlich schade, dass mir bis jetzt noch keine Rücklastschrift passiert ist.

Da würde ich mich sehr gerne ein Spaß draus machen.

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
leinadbhv schrieb:
Problem ist nur, dass wegen diesen 19€ bis jetzt niemand vor Gericht gegangen ist.



Und bis das jemand tut wird sich jede Woche hier jemand darüber aufregen. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass es o2 nicht zu einem Gerichtsprozess kommen lassen würde, eben weil sie wahsrcheinlich verlieren würden. Klagen müsste also z.B. die Verbraucherschutzzentral, damit es tatsächlich zu einer entsprechenden Änderung der AGB kommt.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
leinadbhv schrieb:
 

Daher eigentlich schade, dass mir bis jetzt noch keine Rücklastschrift passiert ist.

Da würde ich mich sehr gerne ein Spaß draus machen.

 

Und das würde wie aussehen?

Benutzerebene 1
leinadbhv schreibt:

Aber genau das ist ja wieder die typisch deutsche Einstellung:

Bloß alles gefallen lassen.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

 

Erst mal bin ich keine deutsche und zweites wenn es dir nicht passt was machst du hier…

Oh man: The same procedure as every year

 

Leute, wenn ihr die 19 EUR für zu hoch empfindet gibt es genau 2 Möglichkeiten:

 

  1. Rechnung zahlen
  2. nicht zahlen und dann gegen die 19 EUR vorgehen.
 

Das rumgeheule hier bringt euch nicht weiter. Ihr könnt hier Urteile zitieren oder o2 beschimpfen oder sonst was. Es bringt euch nicht weiter. Denn ihr werdet entweder doch zahlen müssen oder aber das Risiko eingehen, dass die SIM gesperrt wird. Ihr glaubt doch nicht, dass o2 euch verklagt? Nö, die Karte wird gesperrt und ihr müsst tätig werden.

 

Mit diesem Post drücke ich nicht meine Meinung über die Höhe aus. Ich persönlich empfinde auch, dass sie in der Höhe garantiert keiner gerichtlichen Prüfung stand halten wird. Aber, man sitzt halt am kürzeren Hebel. Da könnt ihr auch erzählen typisch deutsch oder sonst was. Mir wäre der Aufriss nicht wert. Da lege ich deutlich mehr Nerven rein, als die 19 EUR. 

 

Was ich aber echt schlimm finde, dass es zu diesen 19 EUR kommt. 

 

  1. Jeden Monat bekomme ich zum gleichen Zeitpunkt meine Rechnung.
  2. Habe dann noch 7 Tage Zeit, einer Abbuchung gegen zu steuern.
  3. Kenne ich hier 2 Fälle, denen auch die 19 EUR nicht berechnet wurden. Sicherlich alles eine Frage des Auftritts oder der Häufigkeit.
Vermutlich machen sich aber die wenigsten hier darüber Gedanken, dass für empfangene Leistung auch gezahlt werden muss. 

Benutzerebene 2
leinadbhv schrieb:
Marcooooo schrieb:
Und ich find es immer noch lächerlich das sich viele darüber so aufregen.

 [...] 

19 € sind hoch, keine Frage, aber sie sollen ja auch abschrecken. Und was viele in ihrer "wir sind die armen Opfer" Auffassung vergessen ist, das auch dem Unternehmen dadurch schaden entsteht.

[...]

   

Es geht ganz einfach darum, dass o2 rechtlich gesehen nur die tatsächlich entstanden Kosten berechnen darf.

Würde o2 dies machen, würde sich wohl auch niemand aufregen.



Problem ist nur, dass wegen diesen 19€ bis jetzt niemand vor Gericht gegangen ist.



Und bevor jetzt wieder jemand meint das o2 genau diese Kosten entstehen, bitte ich mal die Posten einzeln aufzulisten.

Bitte dabei beachten, dass es sich um einen komplett automatisierten Prozess handelt und Banken maximal 5€ berechnen.

ja und dann ? Selbst wenn O2 seine kosten wieder senkt, würde sich hier noch genug dumme finden, die sich auch über 5 € aufregen würden.

 

Ich persönlich kann es absolut nicht nachvollziehen, das jemand, der seine Rechnung nicht pünktlich bezahlt, noch die große Klappe hat und den Leuten in der Hotline damit auf die nerven geht. Ich persönlich würde rot vor Scharm im Boden versinken, stillschweigend meine Lastschrift zahlen und da mir eine Lehre sein lassen und dafür sorgen, das sowas garantiert NIE WIEDER passiert.

 

Aber hier gibt es ja selbst Leute, für die es anscheinend Standart ist, es nicht so genau zu nehmen mit Terminen. Oder wie soll man solche Aussagen wie

 

"Vor ein paar Monaten war dies schon mal, da hat mir die Hotline die 19 € erlassen, find ich scheiße das sie das nun nicht wieder tun, drecks verein o2 "

 

sonst auslegen ?

 

 

Eine grundlegende typische Deutsche Art ist es nähmlich auch, immer zu jammern und allen anderen die Schuld zu geben, aber ja nicht selbst.

 

Wenn du dich hier durch die Seiten liest, dann findest du ja sogar Leute, die sich noch darüber beschweren, das die Lastschrift gleich gültig ist und O2 sich nicht noch extra bei denen meldet und sie erinnert, die Rechnung pünktlich zu zahlen.

 

Ich habe für viel Kritik an O2 verständniss, aber in diesem Fall, absolut nicht und finde, das sie von mir aus die Rücklastschriftgebühr noch viel höher ansetzen könnten! PUNKT

 

Und dann immer diese "Ich geh zum Anwalt" ... "Ich lasse mir das nicht bieten" bla bla bla

ja, wie oft wurde das hier denn schon geschrieben ? Wo sind denn die urteile von allen 1-Beitrags-schreibern hier, die anscheinend zu dumm sind, ihre Rechnungen richtig zu lesen, bzw. den Kontostand im Auge zu behalten und dauernd mit Anwalt und Klage drohen ? Keine Zeit mal für nen Anruf der die 19 € erlassen würde, dann aber wird über 19 € gejammert, aber alle haben sie den mega-Anwalt und anscheinend auch nen Jurastudium nebenbei laufen.

 

PS: Gerüchten zu folge hat BASE wegen einem Einzelurteil seine RLS Gebühr von 15 auf 8,50 € gesenkt. Bestätigt ist dies noch nicht.

Benutzerebene 1
Oder wenn es wirklich nicht geht man kann ja immer noch Hotline anrufen und sagen das es im Moment nicht geht und bekommt 14 Tage zeit um dem Betrag zu überweisen immer hin billiger als 19€ Rücklastschriftgebühren

neno schrieb:
Oder wenn es wirklich nicht geht man kann ja immer noch Hotline anrufen und sagen das es im Moment nicht geht und bekommt 14 Tage zeit um dem Betrag zu überweisen immer hin billiger als 19€ Rücklastschriftgebühren

Genau. Man muss halt nur aktiv werden. 

Ich finde 19 Euro sind viel zu hoch!

Ich meine bei sowas mal ein Auge zu zudrücken wäre viel kundenfreundlicher, als dann diese Mitarbeiter, die einen am Telefon nach der Kundenzufriedenheit zu befragen. Die Treueprämien sind ja auch ganz nett - aber darüber kann man sich dann auch nicht mehr freuen. Wenn man dann mal an früher denkt mit den Rechnungen, die noch monatlich nach Hause kamen und heute.  Die Mobilfunkanbietern machen es sich ohnehin schon so leicht mit den Einzugsermächtigungen - und dann müssen sie einmal einen Brief schreiben und das muss dann mal so richtig kosten. Einfach ärgerlich, wenn man so außerhalb jeder Relation zum Rechnungspreis eine viel zu hohe Pauschale bezahlen muss. Ich denke das führt nicht nur bei mir ganz massiv zu Unzufriedenheit beim Kunden. Ich hab bei Vodafone deswegen meinen Vertrag gekündigt. Aber hier ist es ja auch nicht besser. Wenn ich was besseres wüsste, dann würde ich sofort dahin wechseln, denn für mich ist das ein Basic beim Service den Kunden nicht zu verärgern.

 

Und dann, wollte ich das mit den Kundenbetreuern besprechen. Das erste Mal, dass ich überhaupt diesen Service nutzen wollte. Und dann steht auf dem Brief auch noch eine Nummer bei der man sich für 0,49 Cent vier Minuten (danach hab ich aufgelegt) das Wartegebimsel anhören muss. Dafür dann auch wieder 2 Euro weg man ist immernoch genauso doof wie vorher. Zum Glück kann ich ja jeden Monat kündigen. Wenigstens da mal nicht ins .... gegriffen und sich wieder so einen Knebelvertrag aufschwatzen lassen. Da kann man sich nur über diese Mobilfunkanbieter wundern, werben was das Zeug hält und dann Kunden vergraulen...

laut Oberlandesgericht sind hohe Gebühren für die Rücklastschrift nicht zulässig

http://www.teltarif.de/keine-pauschale-gebuehr-fuer-ruecklastschrift-olg-brandenburg-agb-klausel/news/46190.html

Benutzerebene 2
userID123 schrieb:
Ich finde 19 Euro sind viel zu hoch!

Ich meine bei sowas mal ein Auge zu zudrücken wäre viel kundenfreundlicher, als dann diese Mitarbeiter, die einen am Telefon nach der Kundenzufriedenheit zu befragen. Die Treueprämien sind ja auch ganz nett - aber darüber kann man sich dann auch nicht mehr freuen. Wenn man dann mal an früher denkt mit den Rechnungen, die noch monatlich nach Hause kamen und heute.  Die Mobilfunkanbietern machen es sich ohnehin schon so leicht mit den Einzugsermächtigungen - und dann müssen sie einmal einen Brief schreiben und das muss dann mal so richtig kosten. Einfach ärgerlich, wenn man so außerhalb jeder Relation zum Rechnungspreis eine viel zu hohe Pauschale bezahlen muss. Ich denke das führt nicht nur bei mir ganz massiv zu Unzufriedenheit beim Kunden. Ich hab bei Vodafone deswegen meinen Vertrag gekündigt. Aber hier ist es ja auch nicht besser. Wenn ich was besseres wüsste, dann würde ich sofort dahin wechseln, denn für mich ist das ein Basic beim Service den Kunden nicht zu verärgern.

 

Und dann, wollte ich das mit den Kundenbetreuern besprechen. Das erste Mal, dass ich überhaupt diesen Service nutzen wollte. Und dann steht auf dem Brief auch noch eine Nummer bei der man sich für 0,49 Cent vier Minuten (danach hab ich aufgelegt) das Wartegebimsel anhören muss. Dafür dann auch wieder 2 Euro weg man ist immernoch genauso doof wie vorher. Zum Glück kann ich ja jeden Monat kündigen. Wenigstens da mal nicht ins .... gegriffen und sich wieder so einen Knebelvertrag aufschwatzen lassen. Da kann man sich nur über diese Mobilfunkanbieter wundern, werben was das Zeug hält und dann Kunden vergraulen...

 

 

 

 

ähm verstehe ich dich also richtig, du beschwerst dich noch dadrüber, das du einen Fehler gemacht hast und O2 dich nun dafür bestraft ?  Und anscheinend kommt das ja bei dir nicht zum ersten mal vor, wie du ja selbst schreibst und selbst bei anderen Anbietern hast du ja schon deine Erfahrungen damit gemacht. Bei dem was du schreibst, gehe ich nun davon aus, das dein Konto öfter mal nicht gedeckt ist und du daher schon ab und an mal ne RLG bekommen hast.

 

Und nun regst du dich echt darüber auf ?

 

WAs hindert dich dann bitte daran, zu gucken, ob am Ende des Monats genug GEld drauf ist, damit der Betrag, den du laut Vertrag O2 schuldest abgebucht werden kann ?

 

Was hindert dich daran, wenn dem nicht so ist, auf deine REchnung zu schauen ( du hast 7 Tage Zeite !! ) und dann bei der Hotline anzurufen und das zu erklären, damit ein neuer späterer Termin ausgemacht wird ?

 

 

O2 bietet dir Leistung und will dafür bezahlt werden und das pünktlich! Du willst doch auch pünktlich dein Gehalt haben, und nicht erst drei Tage oder gar ne Woche später, weil dein Chef gerade mal danach ist, oder ?

 

Ob 19 € zu hoch ist ? Ja ist es, finde es aber richtig und angemessen, denn es soll abschrecken.

 

Das einige, obwohl sie es selbst verschuldet haben, dann noch die Dreistigkeit haben, nachzurechnen, mit Anwalt zu drohen, hier den Moralpostel raushängen zu lassen, finde ich eher beschämend. MAn hat Zeit hier ganze Foren abzusuchen, nur nach irgendwelchen Einzelurteilen, man hat Zeit mit Anwälten zu sprechen und und und, aber keine Zeit mal kurz O2 bescheid zu geben, das es Probleme geben könnte ? Ich würde, wenn mir sowas passiert, knall rot werden im GEsicht, diese RLG bezahlen und dann gott normal dafür sorgen, das sowas nie mehr passiert.

 

Aber selbst am eigenen Verschulden, schaffen es hier noch einige, O2 dafür die Schuld zu geben. Immer wieder erstaunlich.

 

 

 

Tom_ schrieb:
laut Oberlandesgericht sind hohe Gebühren für die Rücklastschrift nicht zulässig

http://www.teltarif.de/keine-pauschale-gebuehr-fuer-ruecklastschrift-olg-brandenburg-agb-klausel/news/46190.html


und ? ist ein Einzelurteil, betrifft soweit ich weiß Base.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Tom_ schrieb:
laut Oberlandesgericht sind hohe Gebühren für die Rücklastschrift nicht zulässig

http://www.teltarif.de/keine-pauschale-gebuehr-fuer-ruecklastschrift-olg-brandenburg-agb-klausel/news/46190.html

1.) Einzelurteil, das für o2 nicht gilt

2.) Hat o2 zusätzlich noch einen Passus, der den Nachweis eines geringeren Schadens ermöglicht

3.) Gibt es im Gegensatz zum genannten Fall bei o2 auch die Möglichkeit den Rechnungsbetrag selbst zu überweisen, sodass die Kosten eben keine "Folge der Angebotsstruktur" sind.

Benutzerebene 2
Das Thema wird hier im Forum nie zu Ruhe kommen. ;-)

Fakt ist; 19 Euro sind happig, gar kein Thema!
o2 in Schutz nehmen kann ich auch nicht, auch wenn viele diese RLG selbst verschulden.
Nur rumjammern bringt nichts!

Wer wirklich was erreichen will, sollte halt mal wirklich gegen diese 19 Euro Gebühr klagen,damit o2 sich vor Gericht mal ne blutige Nase holt.
So lange das keiner macht, bzw. die, die hier rumjammern nicht dazu bereit sind, wird sich nie etwas ändern! Punkt.

Gruß
Lexmark
Benutzerebene 6
Abzeichen
Tom_ schrieb:
laut Oberlandesgericht sind hohe Gebühren für die Rücklastschrift nicht zulässig

http://www.teltarif.de/keine-pauschale-gebuehr-fuer-ruecklastschrift-olg-brandenburg-agb-klausel/news/46190.html

Wieder mal ein sehr vernünftiges Urteil ☺️ . Auch bei o2 würde es wohl nicht viel anders ausgehen, wenn es mal jemand drauf ankommen lassen würde und die 19 Euro nicht zahlt. Einen Anwalt braucht man auch nicht, um einer Rechnung bzw der Rücklastschriftgebühr zu widersprechen. Man muss aber zur Zeit noch damit rechnen, das o2 den Anschluss sperrt, wenn man die Rechnung kürzt. Spätestens mit dem neuen TKG, das wohl demnächst in Kraft tritt, ist dieses Druckmittel (man könnte es auch Erpressung nennen) wohl hinfällig. Denn 1. gilt dann die 75 Euro-Regel wohl auch für Mobilfunkverträge und 2. kann man jederzeit seine Rufnummer aus einem laufenden Vertrag rausportieren. Damit o2 die Portierung nicht verweigert, wäre es aber trotzdem klug, erstmal zu widersprechen und die 19 Euro zurückzuverlangen und für den Fall, das nichts zurück kommt, die 19 Euro von der nächsten oder übernächsten Rechnung abzuziehen, nachdem man die Rufnummer portiert hat. Denn ist die Nummer erstmal woanders, kann o2 sie auch nicht mehr sperren 😉

Benutzerebene 4
persönliches Kommentar:

 

In dem Urteil wird aber auch darauf hingewiesen, dass es so ausgefallen ist, weil der Anbieter nur Lastschrift anbietet und keine eigene Überweisung. Das ist bei o2 nicht so. Ich frag mich daher, ob das Urteil in dem Fall nicht anders ausfallen würde.

 

Ansonsten ist es, wie so viele Verbraucherurteile, einfach blauäugig, weil der verklagte Anbieter natürlich die Personal- und Systemkosten auf seine normalen Tarife oder Services aufschlagen wird und so im Endeffekt noch viel mehr Geld an jedem einzelnem Kunden verdienen wird. Also auch an denen, die immer für eine ausreichende Deckung sorgen.

 

Ich als Kunde habe kein Verständnis dafür die von anderen verursachten Kosten mit zu bezahlen.

Benutzerebene 6
Abzeichen
o2_Henning schrieb:
persönliches Kommentar:

 

In dem Urteil wird aber auch darauf hingewiesen, dass es so ausgefallen ist, weil der Anbieter nur Lastschrift anbietet und keine eigene Überweisung. Das ist bei o2 nicht so. Ich frag mich daher, ob das Urteil in dem Fall nicht anders ausfallen würde.

 

Ansonsten ist es, wie so viele Verbraucherurteile, einfach blauäugig, weil der verklagte Anbieter natürlich die Personal- und Systemkosten auf seine normalen Tarife oder Services aufschlagen wird und so im Endeffekt noch viel mehr Geld an jedem einzelnem Kunden verdienen wird. Also auch an denen, die immer für eine ausreichende Deckung sorgen.

 

Ich als Kunde habe kein Verständnis dafür die von anderen verursachten Kosten mit zu bezahlen.

Fakt ist aber doch auch, das o2 keine separaten Kosten entstehen. Es wird weder zusätzliches Personal eingesetzt noch ein separater Brief geschrieben. Stattdessen werden einfach auf die nächste Rechnung 19 Euro draufgepackt, obwohl die tatsächlichen Kosten deutlich niedriger sind. Von daher ist das Urteil sehr zu begrüßen und auch wenn o2 die Möglichkeit anbietet, Rechnungen per Überweisung zu bezahlen (was die meisten nicht wissen, denn bei Vertragsabschluss muss man erstmal dem Lastschriftverfahren zustimmen), kann o2 nicht einfach einen x-beliebigen Betrag verlangen.

 

Und ich habe übrigens immer ausreichend Deckung, zusätzlich einen Dispo und auch noch nie eine versehentliche Rücklastschrift gehabt (dafür aber eine absichtliche bei der Telekom wegen wegfalls der Vertragsgrundlage. Die 4 Euro Rücklastschriftgebühren hab ich natürlich auch nicht bezahlt 😛 ).

o2_Henning schrieb:
persönliches Kommentar:

 

In dem Urteil wird aber auch darauf hingewiesen, dass es so ausgefallen ist, weil der Anbieter nur Lastschrift anbietet und keine eigene Überweisung. Das ist bei o2 nicht so. Ich frag mich daher, ob das Urteil in dem Fall nicht anders ausfallen würde.

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Es würde genauso ausfallen, denn o2 bietet bei Vertragsabschluss nur Lastschrift an, genau wie Base. Auch kann man bei Base mit Überweisung zahlen.

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Ansonsten ist es, wie so viele Verbraucherurteile, einfach blauäugig, weil der verklagte Anbieter natürlich die Personal- und Systemkosten auf seine normalen Tarife oder Services aufschlagen wird und so im Endeffekt noch viel mehr Geld an jedem einzelnem Kunden verdienen wird. Also auch an denen, die immer für eine ausreichende Deckung sorgen.

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Das kann bzw. stimmt so nicht. Jede Firma kalkuliert ein, das Lastschriften platzen und hält entsprechendes Personal vor. Zumindest sollte es so sein. Mir kann auch keiner erzählen das o2 extra Personal anfordert, wenn Rücklastschriften bearbeitet werden.

Das heisst der Kostenpunkt Personal ist kalkulierbar und kann im Preis mit eingerechnet werden.

 

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Ich als Kunde habe kein Verständnis dafür die von anderen verursachten Kosten mit zu bezahlen.

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Welche Kosten? Für die Rücklastschrift fallen max. 3,- von der Fremdbank an. Die Hausbank von o2 nimmt maximal einen kleinen Betrag dafür. Das sind wir bei ca. 5,-. Der Rest geht halb(automatisch).

 

Daher ist der Betrag definitiv zu hoch. Aber das ist auch nur meine Meinung. Es muss tatsächlich ein Kunde mal klagen bzw. eine Verbraucherorganisation überzeugen das sie es in die Hand zu nehmen.

 

sandroschubert

Sandroschubert schrieb: Das kann bzw. stimmt so nicht. Jede Firma kalkuliert ein, das Lastschriften platzen und hält entsprechendes Personal vor. Zumindest sollte es so sein. Mir kann auch keiner erzählen das o2 extra Personal anfordert, wenn Rücklastschriften bearbeitet werden.Das heisst der Kostenpunkt Personal ist kalkulierbar und kann im Preis mit eingerechnet werden.  

Ich glaube, das hat Henning anders gemeint. Wenn ein Gericht die 19 EUR Rücklast für o2 für ungültig erklärt, würde o2 diese 19 EUR dann auf die allgemeinen Gebühren aufschlagen.

Benutzerebene 2
Mit den 19 € wie gesagt, sehe ich zwiespaltig, da ich es zum einen recht übertrieben hoch finde, zum anderen aber auch verstehen kann, warum es so hoch ansätzt.

 

Wenn es nun gekippt wird und einheitlich ne Gebührt von sagen wir 5 - 8 € anfällt, kann ich aber auch gut damit leben.

 

 

Was mich aber immer noch mit dem Kopf schütteln lässt und ich nie verstehen werde, ist wenn dieses GEsetz mit den 75 € wirklich durchkommt. Da bin ich eindeutig auf der Seite der Mobilfunkanbieter !

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Marcooooo schrieb:
 

Was mich aber immer noch mit dem Kopf schütteln lässt und ich nie verstehen werde, ist wenn dieses GEsetz mit den 75 € wirklich durchkommt. Da bin ich eindeutig auf der Seite der Mobilfunkanbieter !

Das kommt meiner Meinung nach darauf an, warum gesperrt wird. Bei einer ausbleibenden Zahlung finde ich die Sperrung auch unter 75 Euro in Ordnung, aber nur sofern man a) nicht selber aktiv wurde und aus einem triftigen Grund um eine Verlängerung des Zahlungstermins gebet hat, oder b) die Rechnung nicht ganz oder teilweise reklamiert hat. Da es (verständlicherweise) keine Einzelfallprüfung vor der Sperrung gibt, muss der Kunde auf jeden Fall die Möglichkeit haben, eine Sperrung zu verhindern, und das egal ob es um 20, 50 oder 100 Euro geht.

Marcooooo schrieb:
Ich persönlich kann es absolut nicht nachvollziehen, das jemand, der seine Rechnung nicht pünktlich bezahlt, noch die große Klappe hat und den Leuten in der Hotline damit auf die nerven geht. Ich persönlich würde rot vor Scharm im Boden versinken, stillschweigend meine Lastschrift zahlen und da mir eine Lehre sein lassen und dafür sorgen, das sowas garantiert NIE WIEDER passiert.

Ah, also sagen wir mal du hättest einen kleinen Autounfall und das gegnerische Auto hat nur eine minimale Schramme in der Stoßstange, dann würdest du also auch rot vor Scharm im Boden versinken und brav bezahlen, wenn die gegnerische Partei dir diesen Kratzer als Totalschaden verkaufen würde. 

 

Unrecht hebt Unrecht nicht auf, auch wenn dies einige gerne so hätten 😉

 

Aber egal, beim nächsten mal lege ich dann mal Widerspruch ein, als MayHandy Kunde habe ich ja keine SIM Sperrung zu befürchten ☺️