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Hallo,



 



kann mir jemand bitte erklären warum ich in meine Rechnung, nur weil das nicht einmal vom Konto abgebucht wurde, eine Einmalbeitrag wegen Rücklastschrift von 19,-€ netto entstehen kann?



 



Langsam fühle ich mich hier verarscht.



Kunde_0815 schrieb:

@ bielo: Lass mich man da mitmachen, wo ich es für richtig halte.



 



Was stört dich denn an einem weiteren Chat zu dem Thema? Kann dir doch egal sein wo die Kunden hier ihre Meinung äußern.



 



 



 



Gar nichts. Lies doch erst mal die anderen Threads dazu und wenn es dann noch was neues gibt, dann machen wir gern weiter.




Wer sagt denn, dass ich etwas neues beitragen möchte. Ich äußere einfach meine Meinung. Und dazu wähle ich diesen Threat...



 




Mach man.....tut mir leid, wenn ich dich auf bestehende Toppics mit weit aus mehr Inhalt hingewiesen habe.




ach man...tut mir leid, ich bin heute etwas begriffsstutzig und hab das wohl falsch verstanden....



 



Also wenn du Moderator oder Admin etc. wärest, dann könnte ich deine Einstellung verstehen. Aber so erschließt sich mir deine Rolle hier nicht wirklich.



 



 




Er versucht zu helfen! Ist Kunde, genau wie du und ich und gibt gern seine Erfahrungen weiter und das völlig kostenlos!




Mich hat es selbst erst getroffen und ich habe mir den Abbuchungstermin ganz dick an den Spiegel geschrieben !




Tut er das? Sehe ich anders...



 



Er beklagt sich, dass alles schon 100 x beprochen wurde und die Diskussion im Grunde sinnfrei ist.



 



Mag es ja aus seiner Sicht sein, aber dann soll er sich halt raushalten und den Kopf kopf schütteln.



 



Solange hier kein Admin diesen Threat zu macht, kann hier jeder seine Beiträge posten wie er möchte.



 



Da wirken seine Hinweise eher störend als hilfreich (sorry, aber seh ich so)




Kunde_0815 schrieb:



Solange hier kein Admin diesen Threat zu macht, kann hier jeder seine Beiträge posten wie er möchte.



 



 



 Eben. Also dürfen auch alle andere Ihre Meinung dazu kund tun!



 



 



Kunde_0815 schrieb:



Da wirken seine Hinweise eher störend als hilfreich (sorry, aber seh ich so)



 Wir reden hier über Fakten, die keiner von uns ändern kann. Entsprechend gibt es in dieser Diskussion keine hilfreichen Beiträge. Es geht offensichtlich nur ums Prinzip.




Du hast so recht.



 



Nur war es Freund bielo, der dem Ganzen diese Richtung gab.



 



Schönes Leben noch.



 

BleibteinemwohlnurdieVerbraucherzentrale.



OdermanZahltnicht, lässtsichdie19eurozurückbuchenundlässtesdraufankommen 😉 . DannaberwohlwegvonO2




gojiita schrieb:

 



OdermanZahltnicht, lässtsichdie19eurozurückbuchenundlässtesdraufankommen 😉 . DannaberwohlwegvonO2



Ja, leider- Da zu erwarten ist, dass dann deine Karte gesperrt wird, solltest du in der Tat auf den Vertrag verzichten können.




Moin!



 



Ich ärger mich auch gerad über die 19€ RLS...



 



Als ich bei o2 anrief, sagte man mir, dass steht so in den AGB´s - jetzt durchwühle ich seit knapp 2 Tagen sämtliche



AGB´s kann aber nix darüber finden???



 



Hab ich was übersehen, oder steht es wirklich nicht drin?




Es steht in der Preisliste drin. Diese dürfte Bestandteil der AGB sein




In Punkt 9.6 der AGB wird diesbezüglich auch auf die Preisliste verwiesen.




Pure Geldgier...



 



Das Konto ist nicht vollständich gedeckt und die Geldbörse gibt auch nichts mehr her..... Studentenlenben eben.



Auf Nachfrage nach einem Zahlungsaufschub lehnt O2 ab. Das dritte mal dieses Jahr ist denen anscheinend zu oft. Die Abbuchung wird erfolgen und bei Rückbuchung kommt eine Gebühr von 19 Euro auf mich zu.



 



Woraus setzt sich denn der Betrag zusammen, bitte schön? Es entsteht nicht mal ein Mahnschreiben, wobei Porto- und Papierkosten entstanden wären! Man wird lediglich per sms benachrichtigt (höchstens 19 Cent). Ist O2 nach solchen Erkenntnissen noch als seriös zu betrachten? Für jede Kleinigkeit wird Geld verlangt,  und keine Kleinbeträge (als ich den Zeitpunkt der Abbuchung ändern lassen wollte, hat O2 15 Euro verlangt, wobei es noch unabsehbare Zeit aus technischen Gründen unmöglich war). Ein Entgegenkommen ist nur dann zu erwarten, wenn man androht den Anbieter zu wechseln.



 



Im Fernsehen wird öfters über Abzocke durch unseriöse Firmen berichtet und so fühle ich mich jetzt auch - abgezockt!



Nach insgesamt zehn Jahren werde ich O2 bei nächstmöglicher Gelegenheit verlassen!




Grenka13 schrieb:

Pure Geldgier...



 



Das Konto ist nicht vollständich gedeckt und die Geldbörse gibt auch nichts mehr her..... Studentenlenben eben.



Auf Nachfrage nach einem Zahlungsaufschub lehnt O2 ab. Das dritte mal dieses Jahr ist denen anscheinend zu oft. Die Abbuchung wird erfolgen und bei Rückbuchung kommt eine Gebühr von 19 Euro auf mich zu.



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Die Kosten sind zu hoch keine Frage, aber das 3. mal dieses Jahr? Wir haben Mai, sorry, aber du bist kein solventer Kunde. Für dich ist eine Prepaidkarte Ideal, die kannst du aufladen, wenn du flüssig bist.





 



Woraus setzt sich denn der Betrag zusammen, bitte schön? Es entsteht nicht mal ein Mahnschreiben, wobei Porto- und Papierkosten entstanden wären! Man wird lediglich per sms benachrichtigt (höchstens 19 Cent). Ist O2 nach solchen Erkenntnissen noch als seriös zu betrachten? Für jede Kleinigkeit wird Geld verlangt,  und keine Kleinbeträge (als ich den Zeitpunkt der Abbuchung ändern lassen wollte, hat O2 15 Euro verlangt, wobei es noch unabsehbare Zeit aus technischen Gründen unmöglich war).



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O2 muss nicht belegen wie die Kosten sich zusammensetzen, sondern du muss belegen das es nicht so ist (ist es auch nicht, aber wer kann schon klagen, wenn es nicht mal für eine normale Rechnung reicht).



 



Ein Entgegenkommen ist nur dann zu erwarten, wenn man androht den Anbieter zu wechseln.



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Hallo? Engegenkommen? 1mal ist das sicher keine Frage aber immer wieder? Vielleicht kannst du den Abbuchungstermin ändern lassen?





Gruß sandroschubert
 




Dem ist wirklich gar nichts mehr hinzuzufügen sandroschubert!!!




Grenka13 schrieb:



Ein Entgegenkommen ist nur dann zu erwarten, wenn man androht den Anbieter zu wechseln.



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Meinst du andere Anbieter sagen kein Thema zahlst du wenn du kannst ist egal  




Und ein Entgegenkommen wird in diesem Fall auch nicht zu erwarten sein, wenn er bereits drei mal dieses Jahr nicht zahlen konnte. o2 hat wahrscheinlich auch nichts dagegen, wenn er den Anbieter wechselt.




Vorausgesetzt die offenen Rechnungen werden beglichen vorm Anbieterwechsel. ;-)



Nee, aber im Ernst; die Rücklastschriftgebühr wird immer ein leidiges Thema bleiben.

Das die 19 Euro sehr hoch abgesetzt sind, wird niemand hier bestreiten.

Allerdings hat man es in 99% der Fälle selbst in der Hand, dass es gar nicht erst soweit kommt.



Gruß

Lexmark
Die Leute in der Hotline sind verständnisvoll und wenn es mal eng wird braucht man doch nur anzurufen ! Das hat mein Freund gemacht als sein Chef schon den dritten Monat kein Gehalt mehr überwiesen hatte. Mein Freund hat eine Lösung mit der Hotline finden können !




Johanne85 schrieb:

Die Leute in der Hotline sind verständnisvoll und wenn es mal eng wird braucht man doch nur anzurufen ! 





Und genau das (!) machen leider nicht viele, bzw. erst, wenn das Kind schon im Brunnen gefallen ist.



Rechtzeitig die Hotline anrufen und den Sachverhalt schildern. Schämen muss man sich dafür nicht. Gibt genug Gründe, warum mal eine Lastschrift zurück geht:



 



Johanne85 schrieb:

 Das hat mein Freund gemacht als sein Chef schon den dritten Monat kein Gehalt mehr überwiesen hatte. 



Also, bei sowas ruhig mal rechtzeitig und vor Abbuchungstermin die Hotline anrufen! Sind auch "nur" Menschen und haben bestimmt auch ein Herz!



 



Gruß



Lexmark




Mobilfunker darf nicht generell 15 Euro für Rücklastschrift kassieren



 Das Oberlandesgericht Brandenburg Ein Mobilfunk-Anbieter darf keine pauschale Gebühr im Falle einer Rücklast­schrift erheben - zumindest dann nicht, wenn diese deutlich über dem von Banken normalerweise berechneten Entgelt liegt. Das entschied das Oberlandes­gericht Brandenburg (Beschluss vom 24.02.2012, Az.: 7 W 92/11), wie die Kanzlei Dr. Bahrberichtet. Mobilfunker verlangte pauschal 15 EuroIm konkreten Fall hatte ein Mobilfunk-Unternehmen in seinen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) Klauseln untergebracht, nach denen im Falle einer mangels Kontodeckung entstehenden Rücklastschrift eine Pauschale in Höhe von 15 Euro fällig wurde. Kunden des Unternehmens konnten ihre Rechnung indes ausschließlich per Lastschrift­verfahren zahlen.



Gegen diese fixe Kostenpauschale ging eine Verbraucher­schutz­organisation vor und verklagte den Anbieter auf Unterlassung. Das OLG Brandenburg schlug sich auf die Seite der Verbraucherschützer: Die monierte Klausel, nach der Kunden im Falle einer Rücklastschrift generell 15 Euro zahlen sollten, verstoße gegen das Recht der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen, befanden die Richter. Dies gelte zumindest dann, wenn "die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteige".



Verwaltungs- und Personalkosten dürfen nicht auf den Kunden abgewälzt werdenNormalerweise berechneten Geldinstitute lediglich Beträge zwischen 3 Euro und 8,11 Euro für eine Rücklastschrift, hatten die Verbraucherschützer vorgerechnet. Die Brandenburger Richter sahen das ebenso: Der Mobilfunkanbieter dürfe interne Verwaltungskosten nicht in die Schadenspauschale für eine Rücklastschrift einrechnen. Da das Unternehmen ausschließlich die Lastschriftzahlung anbiete, seien die anfallenden Personalkosten eine "Folge der Angebotsstruktur" und müssten vom Anbieter als "Aufwendungen zur weiteren Durchführung und Abwicklung des Vertrags" getragen werden.



Verlange ein Anbieter einen beliebigen Pauschalbetrag als Schadenersatz für eine Rücklastschrift, sei dies einseitig und benachteilige den Kunden




und es bleibt auch beim 100. posting dieses urteils immer noch ein "EINZELURTEIL" , soweit ich weiß ging dies damals gegen E Plus.



 



Aber nun noch mal das ganze Thema aufzuwärmen um es dann wieder eskalieren zu lassen, darauf hab ich nun keine große Lust.




Marcooooo schrieb:

und es bleibt auch beim 100. posting dieses urteils immer noch ein "EINZELURTEIL" , soweit ich weiß ging dies damals gegen E Plus.



Richtig. Zudem war Grundlage des Urteils, dass man ausschließlich per Lastschrift zahlen konnte.



Das ist bei o2 aber nicht der Fall. Somit sind die RLS-Kosten keine "Folge der Angebotsstruktur".



Allein deswegen kann man das Urteil bezogen auf o2 schon in die Tonne kloppen ;-)