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Rücklastschrift 19,-!?


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630 Antworten

bielo
Legende
  • April 20, 2012
Kunde_0815 schrieb:
@ bielo: Lass mich man da mitmachen, wo ich es für richtig halte.

 

Was stört dich denn an einem weiteren Chat zu dem Thema? Kann dir doch egal sein wo die Kunden hier ihre Meinung äußern.

 

 

 

Gar nichts. Lies doch erst mal die anderen Threads dazu und wenn es dann noch was neues gibt, dann machen wir gern weiter.


Kunde_0815
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  • April 20, 2012
Wer sagt denn, dass ich etwas neues beitragen möchte. Ich äußere einfach meine Meinung. Und dazu wähle ich diesen Threat...

 


bielo
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  • April 20, 2012
Mach man.....tut mir leid, wenn ich dich auf bestehende Toppics mit weit aus mehr Inhalt hingewiesen habe.


Kunde_0815
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  • April 20, 2012
ach man...tut mir leid, ich bin heute etwas begriffsstutzig und hab das wohl falsch verstanden....

 

Also wenn du Moderator oder Admin etc. wärest, dann könnte ich deine Einstellung verstehen. Aber so erschließt sich mir deine Rolle hier nicht wirklich.

 

 


andante
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  • April 20, 2012
Er versucht zu helfen! Ist Kunde, genau wie du und ich und gibt gern seine Erfahrungen weiter und das völlig kostenlos!


andrea1966
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  • April 20, 2012
Mich hat es selbst erst getroffen und ich habe mir den Abbuchungstermin ganz dick an den Spiegel geschrieben !


Kunde_0815
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  • April 20, 2012
Tut er das? Sehe ich anders...

 

Er beklagt sich, dass alles schon 100 x beprochen wurde und die Diskussion im Grunde sinnfrei ist.

 

Mag es ja aus seiner Sicht sein, aber dann soll er sich halt raushalten und den Kopf kopf schütteln.

 

Solange hier kein Admin diesen Threat zu macht, kann hier jeder seine Beiträge posten wie er möchte.

 

Da wirken seine Hinweise eher störend als hilfreich (sorry, aber seh ich so)


stefanniehaus
Legende
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Kunde_0815 schrieb:

Solange hier kein Admin diesen Threat zu macht, kann hier jeder seine Beiträge posten wie er möchte.

 

 

 Eben. Also dürfen auch alle andere Ihre Meinung dazu kund tun!

 

 

Kunde_0815 schrieb:

Da wirken seine Hinweise eher störend als hilfreich (sorry, aber seh ich so)

 Wir reden hier über Fakten, die keiner von uns ändern kann. Entsprechend gibt es in dieser Diskussion keine hilfreichen Beiträge. Es geht offensichtlich nur ums Prinzip.


Kunde_0815
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  • April 20, 2012
Du hast so recht.

 

Nur war es Freund bielo, der dem Ganzen diese Richtung gab.

 

Schönes Leben noch.

 

gojiita
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  • April 25, 2012
BleibteinemwohlnurdieVerbraucherzentrale.

OdermanZahltnicht, lässtsichdie19eurozurückbuchenundlässtesdraufankommen 😉 . DannaberwohlwegvonO2


bielo
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  • April 26, 2012
gojiita schrieb:
 

OdermanZahltnicht, lässtsichdie19eurozurückbuchenundlässtesdraufankommen 😉 . DannaberwohlwegvonO2

Ja, leider- Da zu erwarten ist, dass dann deine Karte gesperrt wird, solltest du in der Tat auf den Vertrag verzichten können.


alefro
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  • May 14, 2012
Moin!

 

Ich ärger mich auch gerad über die 19€ RLS...

 

Als ich bei o2 anrief, sagte man mir, dass steht so in den AGB´s - jetzt durchwühle ich seit knapp 2 Tagen sämtliche

AGB´s kann aber nix darüber finden???

 

Hab ich was übersehen, oder steht es wirklich nicht drin?


bielo
Legende
  • May 14, 2012
Es steht in der Preisliste drin. Diese dürfte Bestandteil der AGB sein


stefanniehaus
Legende
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In Punkt 9.6 der AGB wird diesbezüglich auch auf die Preisliste verwiesen.


Grenka13
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  • May 23, 2012
Pure Geldgier...

 

Das Konto ist nicht vollständich gedeckt und die Geldbörse gibt auch nichts mehr her..... Studentenlenben eben.

Auf Nachfrage nach einem Zahlungsaufschub lehnt O2 ab. Das dritte mal dieses Jahr ist denen anscheinend zu oft. Die Abbuchung wird erfolgen und bei Rückbuchung kommt eine Gebühr von 19 Euro auf mich zu.

 

Woraus setzt sich denn der Betrag zusammen, bitte schön? Es entsteht nicht mal ein Mahnschreiben, wobei Porto- und Papierkosten entstanden wären! Man wird lediglich per sms benachrichtigt (höchstens 19 Cent). Ist O2 nach solchen Erkenntnissen noch als seriös zu betrachten? Für jede Kleinigkeit wird Geld verlangt,  und keine Kleinbeträge (als ich den Zeitpunkt der Abbuchung ändern lassen wollte, hat O2 15 Euro verlangt, wobei es noch unabsehbare Zeit aus technischen Gründen unmöglich war). Ein Entgegenkommen ist nur dann zu erwarten, wenn man androht den Anbieter zu wechseln.

 

Im Fernsehen wird öfters über Abzocke durch unseriöse Firmen berichtet und so fühle ich mich jetzt auch - abgezockt!

Nach insgesamt zehn Jahren werde ich O2 bei nächstmöglicher Gelegenheit verlassen!


Sandroschubert
Legende
Grenka13 schrieb:
Pure Geldgier...

 

Das Konto ist nicht vollständich gedeckt und die Geldbörse gibt auch nichts mehr her..... Studentenlenben eben.

Auf Nachfrage nach einem Zahlungsaufschub lehnt O2 ab. Das dritte mal dieses Jahr ist denen anscheinend zu oft. Die Abbuchung wird erfolgen und bei Rückbuchung kommt eine Gebühr von 19 Euro auf mich zu.

____________________________

Die Kosten sind zu hoch keine Frage, aber das 3. mal dieses Jahr? Wir haben Mai, sorry, aber du bist kein solventer Kunde. Für dich ist eine Prepaidkarte Ideal, die kannst du aufladen, wenn du flüssig bist.


 

Woraus setzt sich denn der Betrag zusammen, bitte schön? Es entsteht nicht mal ein Mahnschreiben, wobei Porto- und Papierkosten entstanden wären! Man wird lediglich per sms benachrichtigt (höchstens 19 Cent). Ist O2 nach solchen Erkenntnissen noch als seriös zu betrachten? Für jede Kleinigkeit wird Geld verlangt,  und keine Kleinbeträge (als ich den Zeitpunkt der Abbuchung ändern lassen wollte, hat O2 15 Euro verlangt, wobei es noch unabsehbare Zeit aus technischen Gründen unmöglich war).

_____________________

O2 muss nicht belegen wie die Kosten sich zusammensetzen, sondern du muss belegen das es nicht so ist (ist es auch nicht, aber wer kann schon klagen, wenn es nicht mal für eine normale Rechnung reicht).

 

Ein Entgegenkommen ist nur dann zu erwarten, wenn man androht den Anbieter zu wechseln.

_______________________

Hallo? Engegenkommen? 1mal ist das sicher keine Frage aber immer wieder? Vielleicht kannst du den Abbuchungstermin ändern lassen?


Gruß sandroschubert
 


andante
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  • May 23, 2012
Dem ist wirklich gar nichts mehr hinzuzufügen sandroschubert!!!


neno
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  • May 23, 2012
Grenka13 schrieb:

Ein Entgegenkommen ist nur dann zu erwarten, wenn man androht den Anbieter zu wechseln.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Meinst du andere Anbieter sagen kein Thema zahlst du wenn du kannst ist egal  


bs0
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  • May 23, 2012
Und ein Entgegenkommen wird in diesem Fall auch nicht zu erwarten sein, wenn er bereits drei mal dieses Jahr nicht zahlen konnte. o2 hat wahrscheinlich auch nichts dagegen, wenn er den Anbieter wechselt.


lexmarkz55
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  • May 23, 2012
Vorausgesetzt die offenen Rechnungen werden beglichen vorm Anbieterwechsel. ;-)

Nee, aber im Ernst; die Rücklastschriftgebühr wird immer ein leidiges Thema bleiben.
Das die 19 Euro sehr hoch abgesetzt sind, wird niemand hier bestreiten.
Allerdings hat man es in 99% der Fälle selbst in der Hand, dass es gar nicht erst soweit kommt.

Gruß
Lexmark

Johanne85
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  • May 23, 2012
Die Leute in der Hotline sind verständnisvoll und wenn es mal eng wird braucht man doch nur anzurufen ! Das hat mein Freund gemacht als sein Chef schon den dritten Monat kein Gehalt mehr überwiesen hatte. Mein Freund hat eine Lösung mit der Hotline finden können !


lexmarkz55
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  • May 23, 2012
Johanne85 schrieb:
Die Leute in der Hotline sind verständnisvoll und wenn es mal eng wird braucht man doch nur anzurufen ! 


Und genau das (!) machen leider nicht viele, bzw. erst, wenn das Kind schon im Brunnen gefallen ist.

Rechtzeitig die Hotline anrufen und den Sachverhalt schildern. Schämen muss man sich dafür nicht. Gibt genug Gründe, warum mal eine Lastschrift zurück geht:

 

Johanne85 schrieb:
 Das hat mein Freund gemacht als sein Chef schon den dritten Monat kein Gehalt mehr überwiesen hatte. 

Also, bei sowas ruhig mal rechtzeitig und vor Abbuchungstermin die Hotline anrufen! Sind auch "nur" Menschen und haben bestimmt auch ein Herz!

 

Gruß

Lexmark


terry007
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  • May 24, 2012
Mobilfunker darf nicht generell 15 Euro für Rücklastschrift kassieren

 Das Oberlandesgericht Brandenburg Ein Mobilfunk-Anbieter darf keine pauschale Gebühr im Falle einer Rücklast­schrift erheben - zumindest dann nicht, wenn diese deutlich über dem von Banken normalerweise berechneten Entgelt liegt. Das entschied das Oberlandes­gericht Brandenburg (Beschluss vom 24.02.2012, Az.: 7 W 92/11), wie die Kanzlei Dr. Bahrberichtet. Mobilfunker verlangte pauschal 15 EuroIm konkreten Fall hatte ein Mobilfunk-Unternehmen in seinen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) Klauseln untergebracht, nach denen im Falle einer mangels Kontodeckung entstehenden Rücklastschrift eine Pauschale in Höhe von 15 Euro fällig wurde. Kunden des Unternehmens konnten ihre Rechnung indes ausschließlich per Lastschrift­verfahren zahlen.

Gegen diese fixe Kostenpauschale ging eine Verbraucher­schutz­organisation vor und verklagte den Anbieter auf Unterlassung. Das OLG Brandenburg schlug sich auf die Seite der Verbraucherschützer: Die monierte Klausel, nach der Kunden im Falle einer Rücklastschrift generell 15 Euro zahlen sollten, verstoße gegen das Recht der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen, befanden die Richter. Dies gelte zumindest dann, wenn "die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteige".

Verwaltungs- und Personalkosten dürfen nicht auf den Kunden abgewälzt werdenNormalerweise berechneten Geldinstitute lediglich Beträge zwischen 3 Euro und 8,11 Euro für eine Rücklastschrift, hatten die Verbraucherschützer vorgerechnet. Die Brandenburger Richter sahen das ebenso: Der Mobilfunkanbieter dürfe interne Verwaltungskosten nicht in die Schadenspauschale für eine Rücklastschrift einrechnen. Da das Unternehmen ausschließlich die Lastschriftzahlung anbiete, seien die anfallenden Personalkosten eine "Folge der Angebotsstruktur" und müssten vom Anbieter als "Aufwendungen zur weiteren Durchführung und Abwicklung des Vertrags" getragen werden.

Verlange ein Anbieter einen beliebigen Pauschalbetrag als Schadenersatz für eine Rücklastschrift, sei dies einseitig und benachteilige den Kunden


Marcooooo
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  • May 24, 2012
und es bleibt auch beim 100. posting dieses urteils immer noch ein "EINZELURTEIL" , soweit ich weiß ging dies damals gegen E Plus.

 

Aber nun noch mal das ganze Thema aufzuwärmen um es dann wieder eskalieren zu lassen, darauf hab ich nun keine große Lust.


stefanniehaus
Legende
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Marcooooo schrieb:
und es bleibt auch beim 100. posting dieses urteils immer noch ein "EINZELURTEIL" , soweit ich weiß ging dies damals gegen E Plus.

Richtig. Zudem war Grundlage des Urteils, dass man ausschließlich per Lastschrift zahlen konnte.

Das ist bei o2 aber nicht der Fall. Somit sind die RLS-Kosten keine "Folge der Angebotsstruktur".

Allein deswegen kann man das Urteil bezogen auf o2 schon in die Tonne kloppen ;-)