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Warum O2 Service
Gelöst

Sind alte Daten im Vertrag ein Problem? (Vorsicht: genervte trans Person)


Liebe Community, 

 

Das Problem gab es bereits schon einmal hier: Mithilfe eines neues Gesetzes wurden Geschlechtseintrag und Vornamen geändert, und alles lässt sich damit beantragen und ändern; neuer Personalausweis und Geburtsurkunde liegen vor, eine extra Bescheinigung, die die Änderung aufzeigt gibt es nicht kostenlos; Bankkonto hat Daten ebenfalls geändert; Krankenkasse, Steuer-ID etc. 

 

Nur O2 ist partou nicht für eine solche Gesetzesänderung ausgelegt und bereit und ich habe jetzt anscheinend zwei Möglichkeiten; entweder ich zahle mind. 9€, muss das Geburtsstandesamt beauftragen mir ein Dokument auszustellen, welches die Änderung aufzeigt und wahrscheinlich einen halben Monat darauf warten, weil dies in einem anderen Bundesland etc. ist;

Oder ich zahle mal eben ein knapp 35€ für eine Vertragsänderung, wo ich von mir selbst mir selbst den Vertrag übertrage. 

 

Fakt ist, ich finde es ziemlich beschissen und aufwendig. 

 

Wie scheiß egal ist es, wenn O2 einfach meine alten Daten behält, die weiter von demselben Konto abbuchen, aber sich halt der Kontoinhaber namentlich verändert hat?

Ich sehe nicht ein mehr Geld als nötig hier reinzustecken und mir Stress zu machen. 

 

Ich habe noch eine Idee, die ich probieren werde; und wenn es wieder heißt, dass O2 mir einen Vertragswechsel ala an mich selbst von mir selbst für so viel Geld verlangt, dann behalte ich entweder die alten Daten oder wechsel den Anbieter komplett, weil mich sowas echt nur frustriert gerade. 

 

Ich besitze momentan sowohl einen Vertrag für mein Handy, als auch für das WLan zuhause und weiß nicht mal, ob bei einer Vertragsübertragung, ich den gesamten Mist sogar gleich zwei Mal zahlen dürfte.

Lösung von o2_Antje

Hallo ​@DramakingChaos,

herzlich willkommen in der o2 Community.

Schön zu lesen, dass du dich hier bereits austauschen konntest. Ich bedaure, dass der Namenswechsel sich für deine o2 Verträge als herausfordernd erweist. Den von poales verlinkten Artikel hast du ja vermutlich bereits selbst im Vorfeld gelesen, ich möchte aber auch hier noch einmal kurz darauf eingehen und bestätigen, dass nach einer neuen Geschlechtseintragung mit Änderung des Namens selbstverständlich kein Vertragsinhaberwechsel notwendig ist da es sich ja weiterhin um dieselbe Person handelt. 

Tatsächlich benötigen wir für die Änderung neben dem neuen Ausweis oder der Geburtsurkunde aktuell ein zusätzliches amtliches Dokument auf dem die Änderung ersichtlich ist. Im Anschluss kann eine Änderung direkt durchgeführt

Bei weiteren Fragen unterstützen wir dich hier in der Community gerne jederzeit. 

Gruß Antje 

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13 Antworten

poales
Profi
  • Profi
  • 11883 Antworten
  • 15. Januar 2025

😉​@DramakingChaos 

wie lange läuft dein Vertrag noch?

edit

(das geht so nur für den Mobilfunkvertrag)

 

wenn du den Stress nicht willst,

kündige zum Laufzeitende und portiere die Rufnummer  in einen neuen korrekten Vertrag.

Das funktioniert bei O2 auch mit verschiedenen “Personen”.

 

Internes Portierungsformular

https://www.o2online.de/assets/blobs/pdfs/internes-portierungsformular

 

bis O2 den Vorgang vereinfacht dauerts wohl noch ( Jahre).

Immerhin kann jeder jetzt  1x in Jahre seine Namem ändern

und irgendwann wirds wohl einfacher.

 

jeder Inhaberwechsel würde einzeln berechnet,

ein myHandyRatenkauf-Vertrag kann nicht per Inhaberwechsel übertragen werden.

 

wobei O2 dies gesetzlich eigentlich nicht über einen Inhaberwechsel so abwickeln darf,

da die ehemalige Person nicht mehr existiert.😊


schluej
Superstar
  • 15817 Antworten
  • 15. Januar 2025

Moin,

ich fürchte das der “normale” Mitarbeiter damit überfordert ist. Jetzt muss man aber auch sage das sich Vornamen nicht so häufig ändern wie Nachnahmen.

Ich würde mal auf eine O2 Moderator warte, eventuell habe die eine gute Idee.

Diskriminierungsfrei Ist es jedenfalls nicht, meiner Meinung. Allerdings dürfte O2 wohl eine Bearbeitungsgebühr erheben. 

Ich drücke die Daumen das die Moderatoren ein gute Lösung für Dich finden.


poales
Profi
  • Profi
  • 11883 Antworten
  • 15. Januar 2025

@DramakingChaos 

ich vermute den Beitrag hast du gelesen 👋🏻

 

von ​@o2_Katja 

Wenn es sich um eine reine Namensänderung handelt, und unser:e Vertragspartner:in immer noch derselbe Mensch ist, so läuft das ganze selbstverständlich über den Namenswechsel, nicht als Vertragsinhaberwechsel. 👍

 

 


Sandroschubert
Legende

Wann wurde die Änderungsurkunde an O2 geschickt/hochgeladen?


poales
Profi
  • Profi
  • 11883 Antworten
  • 15. Januar 2025

@Sandroschubert 

die muss erst beantragen werden,

da gesetzlich nicht nötig

 

entweder ich zahle mind. 9€, muss das Geburtsstandesamt beauftragen mir ein Dokument auszustellen, welches die Änderung aufzeigt und wahrscheinlich einen halben Monat darauf warten, weil dies in einem anderen Bundesland etc. ist;


Sandroschubert
Legende

Ja muss man sowieso weil o2 auch nur ein Teil ist wo die Änderung erfolgen muss  und wenn die die yunterlagen anfordern hat das nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern damit das o2 sich auch sicher sein muss das die Änderungen korrekt sind.


poales
Profi
  • Profi
  • 11883 Antworten
  • 15. Januar 2025

in vielen mir bekannten Fällen reicht der neue Perso,

z.b. Führerschein Umschreibung, Bankkonten, Schulabschluss-Zeugnisse,Steuer …..

( da ging es nicht um O2)


Sandroschubert
Legende

Ok danke. Und der neue Perso wird ohne Änderungsdokument ausgestellt? Vielleicht liege ich auch falsch und ein Mod sagt ja das geht so. Dann warte ich mal gespannt auf eine Info dazu.


poales
Profi
  • Profi
  • 11883 Antworten
  • 15. Januar 2025

@Sandroschubert 

es gibt eigentlich nur das Standesamt-Formular

mit altem und  neuen Vornamen. Das ist aber normalerweise nicht als Nachweis gedacht.

in dem verlinkten Beitrag hat ​@o2_Katja  geschrieben,

dass z.b. alter ( ungülig gemachter) + neuer Perso nicht ausreicht.🤷

 


o2_Antje
  • Moderatorin
  • 42149 Antworten
  • Lösung
  • 16. Januar 2025

Hallo ​@DramakingChaos,

herzlich willkommen in der o2 Community.

Schön zu lesen, dass du dich hier bereits austauschen konntest. Ich bedaure, dass der Namenswechsel sich für deine o2 Verträge als herausfordernd erweist. Den von poales verlinkten Artikel hast du ja vermutlich bereits selbst im Vorfeld gelesen, ich möchte aber auch hier noch einmal kurz darauf eingehen und bestätigen, dass nach einer neuen Geschlechtseintragung mit Änderung des Namens selbstverständlich kein Vertragsinhaberwechsel notwendig ist da es sich ja weiterhin um dieselbe Person handelt. 

Tatsächlich benötigen wir für die Änderung neben dem neuen Ausweis oder der Geburtsurkunde aktuell ein zusätzliches amtliches Dokument auf dem die Änderung ersichtlich ist. Im Anschluss kann eine Änderung direkt durchgeführt

Bei weiteren Fragen unterstützen wir dich hier in der Community gerne jederzeit. 

Gruß Antje 


Hallo ​@o2_Antje,

Ich habe jetzt es mal mit einer PDF Compilation probiert; darin enthalten ist zwar kein Dokument das selbst explizit sagt, dass eine Namensänderung von A zu B erfolgt ist, aber man kann meine alten Ausweisdokumente sehen damt Geburtsurkunde (plus meinen damaligen Ergänzungsausweis, bei dem ich bereits meinen bevorzugten Namen führte); dass ich beim Amt eine Namensänderung beantragt habe, eine Quitting für eine durchgeführte Namensänderung, eine neue Geburtsurkunde, wo alles gleich ist und lediglich Vorname und Geschlecht geändert wurden und dann den vorläufigen als auch den neuen Personalausweis, den ich damit bekommen habe. Ich weiß nicht, ob es letztendlich funktioniert, aber ich versuche es mal. 

Meine Mutter hat außerdem bemerkt, dass die Registriernummer auf BEIDEN Geburtsurkunden (alt und neu) DIESELBE ist. Vielleicht kann O2 sowas mit als Beweis dafür erkennen, dass es sich hierbei nicht um Zwillinge aus derselben Minute oder so handelt, sondern tatsächlich um diesselbe registrierte Person. 

Bei meiner alten Urkunde steht “Nr. 75/2001”; und bei der neuen Urkunde steht “Registriertnummer: G 75/2001” (G aufgrund meines NICHT geänderten Nachnamens). 

Diese zwei Dokumente stehen auch definitiv allen Personen zur Verfügung, welche eine Änderung beantragt haben und wären damit ein gutes legitimes Mittel, um zu bestimmen, dass es sich hierbei um diesselbe Person handelt. Mal abgesehen davon, dass natürlich außer der Vornamen und dem Geschlechtseintrag, die Informationen auf diesen Geburtsurkunden identisch ist (aka. Eltern, Geburtsort, Geburtszeit; Geburtsdatum).

Gruß, Charlie


poales
Profi
  • Profi
  • 11883 Antworten
  • 16. Januar 2025

das sind eigentlich viel zu viele persönliche Daten die O2 nix angehen.🤔


o2_Antje
  • Moderatorin
  • 42149 Antworten
  • 18. Januar 2025

@DramakingChaos Danke für die schnelle Rückmeldung.
Ich hoffe mit den Unterlagen klappt es dann ganz fix.
Hast du bereits eine neue Anfrage gestellt, auf Anhieb konnte ich dazu noch nichts in deinen Kundendaten entdecken?
Hab noch ein schönes Restwochenende.

Gruß
Antje


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