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Warum O2 Service
Frage

Netzstörung im Postleitzahlenbereich 18055


Marcel9680
Neuling
Hallo, seit nunmehr zwei Wochen kommt es im Postleitzahlengebiet 18055 immer wieder zur gleichen Meldung im O2 Live-Check:

 

"Eine Basisstation in der Nähe funktioniert im Moment nicht einwandfrei.
In diesem Bereich kann es Probleme beim Telefonieren und Surfen geben. Wir arbeiten daran und bitten um Ihr Verständnis...."

 

Wir haben im Haus keinen Empfang, nur wenn wir das Handy ans Fenster legen.

 

Wann kann hier mit einer Lösung gerechnet werden, wann funktioniert hier die Station wieder?

 

Grüße Marcel

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25 Antworten

o2_Christian
Hallo Marcel9680,

 

leider ist mir noch kein Termin für die endgültige Entstörung bekannt.

 

Hintergrund ist, dass die Station, oder der Standort beschädigt wurden. Für die Reparatur, bzw. den Umbau der Station müssen bauliche Maßnahmen in größerem Umfang eingeleitet werden.

 

Gruß
Christian


Marcel9680
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 7. Januar 2015
Hallo Christian,

besteht denn Möglichkeit, eine SMS über den Termin der Endstörung zu erhalten, sobald dieser feststeht?

 

Gruß

Marcel


o2_Dörte
  • Team
  • 2553 Antworten
  • 7. Januar 2015
Hallo Marcel,

ich habe in deinen Daten hinterlegt, dass du von der Störung betroffen bist. Bei Änderungen (z.B. Behebung) solltest du informiert werden.

Viele Grüße
Dörte

wauzmauz666
Neuling
  • Neuling
  • 9 Antworten
  • 14. Januar 2015
Rostock. Frust bei Rostocks Mobilfunknutzern: Seit August 2014 ist ein Sendemast des Mobilfunkanbieters O2 defekt. Seitdem können Kunden betroffener Rostocker Stadtgebiete kaum bis gar nicht telefonieren.

Die Verbraucherzentrale rät Kunden in Rostock und Umgebung den Vertrag zu kündigen, wenn sie das Handy nicht ordentlich nutzen können.

Wann wird das behoben? Ich werde meinen Vertrag aufgrund des schlechten Empfanges kündigen.

Mfg Liane

tommiFFM
Profi
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  • Profi
  • 3541 Antworten
  • 14. Januar 2015

bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 14. Januar 2015
Schau dir mal die Anzahl der BST dort an. Wegen einer kann der Mangel nicht so groß sein. Ich denke der Rat der Verbraucherzentrale ist sehr gewagt. Wenn ich dann im Artikel lese: "Kunden in Lichtenhagen, Lütten Klein, Hohe Düne, Warnemünde sowie Torfbrücke sollen betroffen sein." ist der Bereich für eine BST einfach zu groß. Wenn die BST bis Hohe Düne reicht, fress ich einen Besen. Sehr schlechter Artikel der OZ.

 

 

https://


Marcel9680
Neuling
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  • 6 Antworten
  • 14. Januar 2015
Aber trotzdem hat die Verbraucherzentrale nicht ganz unrecht! Was tut O2 denn? Sie bietet den betroffenen ja noch nicht mal einen Kompromiss an! Man könnte ja den zum Beispiel den Monatsbeitrag senken oder andere Entschädigungen anbieten!

bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 14. Januar 2015
 oder andere Entschädigungen anbieten!
Das macht o2 auch. Sie nennen es Kulanzgutschrift und diese gibt es nach der Störung durch den Kundenservice, wenn ihr euch da meldet. Aber, meldet euch dennoch auch jetzt bei der Hotline, damit ihr als Betroffene registriert sein.

 

Marcel9680 schrieb:
Aber trotzdem hat die Verbraucherzentrale nicht ganz unrecht!
Das Problem ist, dass ein Mobilfunkvertrag nicht nur für einen Ort ist, dieser Vertrag auch keine Garantie für eine Abdeckung und Verfügbarkeit gibt. Daher ist mir der Rat der Verbraucherzentrale sehr gewagt. Schon gar nicht kann es sein, dass diese eine BST das Ausmaß an Störung erzeugt.


Marcel9680
Neuling
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  • 6 Antworten
  • 14. Januar 2015
Komisch, ich bin registriert, habe dennoch kein Angebot enthalten

bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 14. Januar 2015
Lies meinen Beitrag nochmal. Oder ist die Störung schon vorbei?


Marcel9680
Neuling
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  • 14. Januar 2015
Hab eben noch mal geguckt, jetzt wird die Störung als behoben angezeigt...

bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 14. Januar 2015
Ob sie behoben ist, solltest du ja nach einem Neustart merken, oder?


wauzmauz666
Neuling
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  • 14. Januar 2015
Was ist das denn für ein Kommentar?
Zitat:"Wegen einer kann der Mangel nicht so groß sein. " Fest steht doch, dass man seinen o2 Vertrag nicht in vollem Umfang nutzen kann, dies stellt einen Mangel dar, der behoben werden muss. Ich muss meine Rechnung ja auch voll bezahlen obwohl ich das mobile Internet kaum nutzen kann.
Frechheit!

Marcel9680
Neuling
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  • 14. Januar 2015
Da stimme ich dir voll und ganz zu! Ein Handyvertrag besteht aus zwei Teilen, dem Handy und dem Vertrag. Sobald eins von Beiden nicht ordnungsgemäß funktioniert, hat man das Recht auf eine fristlose Kündigung. Dazu gibt's sogar ein Gerichtsurteil...

bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 14. Januar 2015
wauzmauz666 schrieb:
Was ist das denn für ein Kommentar?
Zitat:"Wegen einer kann der Mangel nicht so groß sein. " 
@wauzmauz666 

 

Das ist nun mal ein Fakt. Dann betrifft es eben mehrere BST oder was weiß ich. Aber die eine kann niemals bis Hohe Düne reichen und dort für Ausfälle sorgen. Wenn du die mein Foto dort ansiehst, erkennst du, dass in Richtung Hohe Düne noch weitere BST stehen. Demnach ist der Artikel in der OZ einfach nur schlecht. 


Marcel9680
Neuling
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  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 14. Januar 2015
Fakt ist, dass die Station defekt ist/war und weiterhin Fakt ist, dass es viel zu lange gedauert hat bzw dauert...

bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 14. Januar 2015
Dem habe ich nicht einmal widersprochen. Meine Beiträge beziehen sich eindeutig auf den Artikel der OZ und den Tipp der Verbraucherzentrale.


wauzmauz666
Neuling
  • Neuling
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  • 14. Januar 2015
Von wegen die Störung ist beseitigt, in dem Artikel der Ostsee Zeitung steht, dass umfangreiche Baumaßnahmen erfolgen müssen. Davon sehe ich nichts. O2 lügt bewusst seine Kunden an wenn man den Störungscheck macht. Vor allem besteht diese Störung seit August 2014! Wie lange wird man noch verarscht?

Ein Vertrag setzt von beiden Seiten Erfüllung voraus, wenn ein Vertragspartner diesen Vertrag nicht oder unzureichend erfüllt, dann kann der Vertrag gelöst werden.

bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 14. Januar 2015
wauzmauz666 schrieb:
Von wegen die Störung ist beseitigt, i
Wer sagt denn das?

 



Ein Vertrag setzt von beiden Seiten Erfüllung voraus, wenn ein Vertragspartner diesen Vertrag nicht oder unzureichend erfüllt, dann kann der Vertrag gelöst werden.
Eigentlich hätte ich jetzt große Lust, mit dir deinen Vertrag durchzugehen, um die Stelle zu finden, wo o2 dir flächendeckende Abdeckung und 100% Verfügbarkeit garantiert. 


wauzmauz666
Neuling
  • Neuling
  • 9 Antworten
  • 14. Januar 2015
@bielo bist du nur ein Community Schreiberling oder hast du auch Kompetenzen? Dieses Wischiwaschi Geschreibsel ist ja nicht zum Aushalten!

Es kommen keine konkreten Ansagen und nichts verbindliches, einfach nur lächerlich das alles.

Und bei der Kundenbetreuung an der Hotline das gleiche in grün.

bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 14. Januar 2015
Hast du meine Frage überlesen? 

 

 Dieses Wischiwaschi Geschreibsel ist ja nicht zum Aushalten!
Liegt wahrscheinlich daran, dass du die Beiträge nicht richtig liest. 

 

Na mir egal was du machst. 


wauzmauz666
Neuling
  • Neuling
  • 9 Antworten
  • 14. Januar 2015
Willst oder kannst du nicht lesen?

Ich habe nicht behauptet, dass o2 in den Verträgen eine flächendeckende Nutzung zusichern, wären sie ja blöd, es würde nur Klagen hageln

Ich rede ja noch nicht einmal vom mobilen Internet, auch das Funknetz, telefonieren ist kaum möglich, weil die Sendeleistung des Mobilfunkanbieters O2 nicht grottenschlecht ist.

Ich lebe nicht aufn Kuhdorf wo ich es wohl in Kauf nehmen müsste und der einzige Kunde mit dem Problem bin ich auch nicht.


  • 0 Antworten
  • 14. Januar 2015
Du scheinst nicht nur Kommentare nicht richtig zu lesen, sondern auch zu vergessen, was Du selbst geschrieben hast:

 

wauzmauz666 schrieb:

Ein Vertrag setzt von beiden Seiten Erfüllung voraus, wenn ein Vertragspartner diesen Vertrag nicht oder unzureichend erfüllt, dann kann der Vertrag gelöst werden.
Also war bielos Gedankenspielerei, vielleicht mal Deinen Vertragstext mit Dir gemeinsam durchzugehen, nicht so ganz abwegig...  😉


wauzmauz666
Neuling
  • Neuling
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  • 14. Januar 2015
Das ist mir einfach zu blöd hier und bringt eh nichts.

Sandroschubert
Legende
Marcel9680 schrieb:
Sobald eins von Beiden nicht ordnungsgemäß funktioniert, hat man das Recht auf eine fristlose Kündigung. Dazu gibt's sogar ein Gerichtsurteil...
Kannst du das 1 Urteil mal bitte verlinken?

 

Danke und Gruß