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Warum O2 Service
Gelöst

Mobilfunkvertrag stonieren/ wiederrufen


Ich war in einem O2-Shop und habe einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Die SIM-Karte wird erst in einem Monat aktiviert. Ich musste meine Daten eingeben und schließlich sollte ich elektronisch unterschreiben. Danach wurde mir gesagt, dass der Drucker kaputt ist und ich den Vertrag per E-Mail bekommen werde. Nach drei Tagen bin ich hingegangen und habe dem Händler mitgeteilt, dass ich noch nichts erhalten habe. Daraufhin habe ich eine Kopie des Auftrags vom Händler erhalten. Nachdem ich den Vertrag gelesen hatte, wurde mir klar, dass das so nicht besprochen wurde. Danach wollte ich es direkt stornieren. Aber der Händler meinte, aufgrund dessen, dass ich den Vertrag im Laden unterschrieben habe, kann ich den Vertrag nicht widerrufen. Ich dachte, dass jemand mir weiterhelfen kann. 

Lösung von bielo

Wobei zu vermuten ist, dass er mit der digitalen Unterschrift die Bereitstellung der zusätzlichen Vertragszusammenfassung bestätigt hat. Hier wäre noch zu klären, was Bereitstellung rechtlich bedeuten kann. 

 

Daher ist der Gang in den Shop erstmal der erste Weg, um sich Ausdrucke zu holen, was man unterzeichnet hat.

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15 Antworten

Bollermann
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  • 26780 Antworten
  • 1. April 2024

Es ist korrekt, dass bei Abschluss im Geschäft kein Widerrufsrecht besteht. 

 

Es ist aber Pflicht der Shops , vor Unterschrift eine schriftliche Vertragszusammenfassung auszuhändigen. Hast du diese nicht erhalten, kannst du den Vertrag mit dieser Begründung anzweifeln. 


  • Autor
  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 1. April 2024

Ich habe leider vom Händler nichts bekommen. Erst nach meinem erneuten Besuch habe ich eine Kopie des Auftrags erhalten. 


Bollermann
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  • 26780 Antworten
  • 1. April 2024

@Matin030 

Dann fechte den Vertrag an 

 

Vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung muss der Shop Ihnen seit dem 01. Dezember 2021 zusätzlich eine Vertragszusammenfassung bereitstellen. Diese muss alle wichtigen Vertragsbestandteile enthalten, also die Kosten, Informationen über Endgeräte und gewährte Rabatte oder Vergünstigungen. Der Inhalt dieser Vertragszusammenfassung wird dann Inhalt des Vertrages. 

 


  • Autor
  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 1. April 2024

@Bollermann vielen dank für die Infos. Allerdings wo kann ich melden. Ich habe leider keine direkte Anlaufstelle gefunden. Kann es telefonisch klären oder per Mail?


Bollermann
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  • 26780 Antworten
  • 1. April 2024

Entweder über das Kontaktformular 

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/ 

 

Per Post an

Telefonica Germany GmbH & Co OHG

Vertragsanzweiflung/Händlerbeschwerde 

90345 Nürnberg 

 

oder du gehst vorher nochmal zu dem betreffenden Shop mit dem Hinweis, dass dieser in der Beweispflicht ist, dir die Vertragszusammenfassung VOR Unterschrift ausgehändigt zu haben. 

 


  • Autor
  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 1. April 2024

@Bollermann Ich werde morgen hingehen und mit den Händler  sprechen. 

Vielen Dank 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • Lösung
  • 2. April 2024

Wobei zu vermuten ist, dass er mit der digitalen Unterschrift die Bereitstellung der zusätzlichen Vertragszusammenfassung bestätigt hat. Hier wäre noch zu klären, was Bereitstellung rechtlich bedeuten kann. 

 

Daher ist der Gang in den Shop erstmal der erste Weg, um sich Ausdrucke zu holen, was man unterzeichnet hat.


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41390 Antworten
  • 2. April 2024

Der Abschluss mit digitaler Unterschrift ist aber leicht anfechtbar. Damit tun sich die Shops keinen Gefallen, sie hoffen nur, dass sie damit durchkommen weil nicht jeder sich wehrt. Die Beweislast liegt beim Shop, dass die Vertragszusammenfassung vor der Unterschrift ausgehändigt wurde.


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 2. April 2024

Die Beweislast liegt beim Shop, dass die Vertragszusammenfassung vor der Unterschrift ausgehändigt wurde.

Ist Bereitstellung bei dir zwingend Aushändigung?

Ist die Unterschrift, die die Bereitstellung quittiert, kein Beweis, zumindest Anscheinsbeweis? 

Dann wären die Shops gezwungen, alles zu drucken und dem Kunden das zusätzlich analog abzeichnen zu lassen?

 

Edit 02.04.2024; 08:14 Uhr:

 

Nachdem ich bei der BNetzA etwas gelesen habe, sprechen die da eindeutig vom aushändigen.

 

 

 

 

Bleibt dann am Ende erstmal zu prüfen, ob der TE diese Aushändigung per Unterschrift bestätigt hat. Dann kann man tiefer einsteigen. 

 


o2_Lea
  • Moderatorin
  • 4029 Antworten
  • 6. April 2024

Hallo @Matin030,

willkommen in unserer Community. 😊

Warst du mittlerweile wieder im Shop? Wenn ja, was ist der aktuelle Stand?

Liebe Grüße 

Lea


  • Autor
  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 7. April 2024

Hallo @o2_Lea,

Ja, ich war letzte Woche dort und habe der Händler darum gebeten, dass den Auftrag stornieren soll. Aber der Händler wollte nicht. Er meinte, wenn er etwas storniert, bedeutet dass er etwas falsch gemacht hat und er sieht es nicht ein.  Zitat „ Ich storniere niemals  doch zwei Verträge.“ 

Dann habe ich ein Brief an Kundenberatung in Nürnberg geschrieben und den Sachverhalt erläutert.

Nun warte ich auf eine Rückmeldung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Matin


  • Neuling
  • 1 Antwort
  • 8. April 2024

Hallo 

Ich habe ein problem vor 2monaten ist mein Mann von O2 kundendienst angerufen vorden wegen Vertragsverlängerung. Mein mann kann kein Deutsch er hat dem Mietarbeiter immer wieder wiederholt gesagt er kann kein Deutsch wenn neine Frau da ist ruft Sie zurück. aber was haben die gemacht 5 Handyverträge. Obwohl ich angerufen habe werden die Verträge nicht Storniert bin auch nicht in der lange die zu bezahlen da wir Arbeitslos sind.

Bitte um dringende hilfe soll ich an die Presse gehen  oder zum Anwalt 

 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 8. April 2024

Wer ist Inhaber der Verträge?

 

Ihr wurdet per E-Mail über die Verträge informiert, so dass ihr hättet widerrufen müssen. Wenn du telefonisch widerrufen hast, dürfte es dir schwer fallen, dass zu beweisen. Ggf kannst du noch einen  Screenshot vom Anruf in deinem Handy machen.

 

Zudem könnte dir das hier weiter helfen (bitte auf Inhalte Anzeigen klicken). 

 

Inhalte anzeigen

Wichtige Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge | Verbraucherzentrale.de

Verständliche Zusammenfassung vor Abschluss eines neuen Vertrags

Anbieter müssen Ihnen künftig eine Vertragszusammenfassung in Textform (z.B. eine PDF per E-Mail oder in ausgedruckter Form) geben, bevor Sie einen Telefonvertrag (für Festnetz, Internet und/oder Mobilfunkanschluss) abschließen.

Darin müssen ausdrücklich stehen:

  • die Kontaktdaten des Anbieters,
  • wesentliche Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste,
  • Aktivierungsgebühren,
  • und die Laufzeit sowie Bedingungen für Verlängerung und Kündigung.

Wenn diese Informationen beim Vertragsschluss nicht ausgehändigt werden können (das dürfte z.B. der Fall sein, wenn Sie Angebote am Telefon erhalten), muss Ihnen der Anbieter diese Zusammenfassung unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

Außerdem gibt es in diesen Fällen einen weiteren Schutzmechanismus: Kann der Anbieter vor dem Vertragsschluss am Telefon keine Vertragszusammenfassung zur Verfügung stellen, müssen Sie einen Vertrag nach dem Telefonat noch in Textform genehmigen. Bis dahin ist er "schwebend unwirksam", wie es in der Rechtswissenschaft heißt.

Das bedeutet: Geben Sie keine Genehmigung für den Vertrag, ist er nicht wirksam geworden. Der Anbieter hat dann nicht einmal Ansprüche Ihnen gegenüber, wenn er gleich nach dem Telefonat auf die neuen Leistungen umgeschaltet hat. Sie müssen dafür dann nicht zahlen. Stellen Sie also mit der zugeschickten Zusammenfassung fest, dass der Vertrag für Sie nicht in Frage kommt, können Sie an dieser Stelle noch leicht ablehnen.

Der Hintergrund: Betroffene berichten den Verbraucherzentralen regelmäßig von am Telefon untergeschobenen Verträgen und unerwartet teuren Dienstleistungen. Das soll in Zukunft aufgrund der neuen Regelungen nicht mehr möglich sein. Außerdem machen verständliche Zusammenfassungen sowie Produktinformationsblätter Telekommunikationsangebote vergleichbar.

 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 8. April 2024
Nursi schrieb:

 

Bitte um dringende hilfe soll ich an die Presse gehen  oder zum Anwalt 

 

Mach das. Insbesondere zum Anwalt solltest du gehen. 


o2_Senay
  • Moderatorin
  • 2982 Antworten
  • 11. April 2024

Hallo @Nursi, wie bielo bereits erklärt hat, gibt es nach dem Vertragsabschluss immer eine Bestätigungsemail mit der Widerrufsbelehrung. In dem Fall ist die 14 tägige Widerrufsfrist schon lange überschritten, so dass uns hier in der Community die Hände gebunden sind, um etwas in der Hinsicht zu bewirken. Hier empfehle ich dir auch den schriftlichen Kontakt nach Nürnberg, wie @Matin030 es getan hat. 

Melde dich bei Fragen gerne hier erneut.

Viele Grüße,

Senay


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