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Warum O2 Service
Gelöst

Kombi Vorteil bei Inhaberwechsel


Hallo ich bin echt sauer .😡Uns wurde nach einer Vertagsverlängerung mit Kombivorteil ( ich 2 Verträge für mich und mein Sohn zu damaliger Zeit nicht volljährig.) Vertrag war der für meinen Sohn erst ordnungsgemäß gekündigt .Dann wurde er telefonisch kontaktiert zwecks verlängern ,da das Angebot gut war hat er der Vertrag Verlängerung zugestimmt (Vertrag mit Hardware) . Dann haben wir einen Inhaberwechsel vollzogen zusätzliche kosten von 34 € ok dachten wir . Jetzt aber ist der Vertrag gewechselt zu meinem Sohn aber die Hardware nicht .Somit fällt der Rabatt( Hardware)  der Anfangs abgeschlossen wurde weg .Sorry das wurde uns nicht gesagt bei Abschluss der Vertragsverlängerung .Obwohl wir explizit danach gefragt haben. Und werden diese Gespräche nicht immer aufgezeichnet man stimmt doch einer Aufzeichnung zu ODER?

Lösung von bielo

Wenn der Vertrag übernommen wird, entfallen leider Rabatte. Da es auch nichts mehr zu kombinieren gibt, wenn man nur einen Vertrag hat, ist das auch nicht so unlogisch. 

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19 Antworten

bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • Lösung
  • 13. Februar 2024

Wenn der Vertrag übernommen wird, entfallen leider Rabatte. Da es auch nichts mehr zu kombinieren gibt, wenn man nur einen Vertrag hat, ist das auch nicht so unlogisch. 


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 13. Februar 2024

danke für die Info . Das wurde uns bei der Verlängerung nicht gesagt obwohl danach gefragt haben ,das ist einfach Sche…. Jetzt zahlt mein Sohn knapp 90€ für den Vertrag mit Hardware .Hätten wir das vorher gewusst dann wäre es bei der Kündigung geblieben. So sieht Kundenbindung nicht aus.😕


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 13. Februar 2024

Es ist immer schlecht, wenn die Hotline Dinge verspricht, die nicht gehalten werden, keine Frage.

 

Ich weiß nicht, was da so an Bestätigungen kam oder ob ihr die angedachten Änderungen zugesandt bekommen habt und ob ihr sie bestätigt habt.

 

Lies das mal, evt kannst du da noch was rückabwickeln. Frag gern, wenn was unklar ist.

 

Verständliche Zusammenfassung vor Abschluss eines neuen Vertrags

Anbieter müssen Ihnen künftig eine Vertragszusammenfassung in Textform (z.B. eine PDF per E-Mail oder in ausgedruckter Form) geben, bevor Sie einen Telefonvertrag (für Festnetz, Internet und/oder Mobilfunkanschluss) abschließen.

Darin müssen ausdrücklich stehen:

  • die Kontaktdaten des Anbieters,
  • wesentliche Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste,
  • Aktivierungsgebühren,
  • und die Laufzeit sowie Bedingungen für Verlängerung und Kündigung.

Wenn diese Informationen beim Vertragsschluss nicht ausgehändigt werden können (das dürfte z.B. der Fall sein, wenn Sie Angebote am Telefon erhalten), muss Ihnen der Anbieter diese Zusammenfassung unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

Außerdem gibt es in diesen Fällen einen weiteren Schutzmechanismus: Kann der Anbieter vor dem Vertragsschluss am Telefon keine Vertragszusammenfassung zur Verfügung stellen, müssen Sie einen Vertrag nach dem Telefonat noch in Textform genehmigen. Bis dahin ist er "schwebend unwirksam", wie es in der Rechtswissenschaft heißt.

Das bedeutet: Geben Sie keine Genehmigung für den Vertrag, ist er nicht wirksam geworden. Der Anbieter hat dann nicht einmal Ansprüche Ihnen gegenüber, wenn er gleich nach dem Telefonat auf die neuen Leistungen umgeschaltet hat. Sie müssen dafür dann nicht zahlen. Stellen Sie also mit der zugeschickten Zusammenfassung fest, dass der Vertrag für Sie nicht in Frage kommt, können Sie an dieser Stelle noch leicht ablehnen.

Der Hintergrund: Betroffene berichten den Verbraucherzentralen regelmäßig von am Telefon untergeschobenen Verträgen und unerwartet teuren Dienstleistungen. Das soll in Zukunft aufgrund der neuen Regelungen nicht mehr möglich sein. Außerdem machen verständliche Zusammenfassungen sowie Produktinformationsblätter Telekommunikationsangebote vergleichbar.

 

 

Wichtige Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge | Verbraucherzentrale.de


Bollermann
Star
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  • 26780 Antworten
  • 13. Februar 2024

@Manu29 

Um was geht's denn jetzt genau 

 

Hardwarerabatt oder Kombivorteil? 

 

Ein myHandy kann nicht auf eine andere Person übertragen werden. 


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 13. Februar 2024

Danke für die schnelle Antwort .Der Vertrag vor Inhaberwechsel hat den Rabatt uns wurde aber nicht erzählt das er weg fällt dann. 😏


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 13. Februar 2024
Bollermann schrieb:

@Manu29

Um was geht's denn jetzt genau 

 

Hardwarerabatt oder Kombivorteil? 

 

Ein myHandy kann nicht auf eine andere Person übertragen werden. 

Ja das weiß ich jetzt auch nach vielen Telefonaten .Aber es wurde uns so suggeriert. 


Bollermann
Star
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  • 26780 Antworten
  • 13. Februar 2024

@bielo 

Es wurde verlängert, also den Konditionen zugestimmt und dann erst der Vertragsinhaberwechsel getätigt.. woraufhin wohl der Hardwarerabatt entfallen ist. 


Vertragsinhaberwechsel wird online durchgeführt. dort steht dann auch was bleibt und was wegfällt.


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 13. Februar 2024
Bollermann schrieb:

@bielo

Es wurde verlängert, also den Konditionen zugestimmt und dann erst der Vertragsinhaberwechsel getätigt..

Dass den Konditionen zugestimmt wurde, lese ich hier nicht.

 

dann erst der Vertragsinhaberwechsel getätigt..

 

Ob selber oder über Hotline, weiß ich leider nicht.

 

woraufhin wohl der Hardwarerabatt entfallen ist. 

 

Und der Kombi-Vorteil


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 13. Februar 2024

@bielo 

Konditionen zur Vertrags Verlängerung zugestimmt und dann ein Inhaberwechsel vollzogen .Kosten hierfür 34 € 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 13. Februar 2024

Wenn du das selber gemacht hast, mit dem Vertragsinhaberwechsel, dann bin ich bei @Sandroschubert . Dort steht, was wegfällt. 

 

 

 


Bollermann
Star
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  • 26780 Antworten
  • 13. Februar 2024

Und beim online Inhaberwechsel steht folgendes: 

 


Soweit ich weiss kann der Vertraginhaberwechselk nicht an der Hotline gemacht werden.

Ich würde diesen rückgängig machen sofern noch möglich und danach die Verlängerung widerrufen/anfechten. Anders wird das wohl leider nichts werden.


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 13. Februar 2024

@Bollermann 

ok danke für die schnellen ,lustigen und aufschlussreichen Antworten hier . Werde es prüfen. 👍


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 13. Februar 2024

Vielen Dank nochmal für alle eure schnellen Antworten .😉Was mal wieder zeigt das man immer erst alles durchlesen muss auch das klein gedruckte sonst kauft  man noch zum Handy eine Kuh oder Waschmaschine dazu . 😂


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 13. Februar 2024

Das ist schon richtig. Ideal wäre es, wenn die Hotline mit offenen Karten spielt. 


Dazu muss man sagen wir waren beim Gespräch nicht dabei… 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 13. Februar 2024

Ich weiß. Ich unterstelle hier immer, dass man mit offenen Karten spielt und die Wahrheit schreibt.

 

Wer Geschichten schreibt, kann mit der Antwort am Ende nichts anfangen. Alles anzweifeln möchte ich auch nicht, das stresst mich nur. 


o2_Anna
  • Moderatorin
  • 5504 Antworten
  • 17. Februar 2024

Hallo @Manu29

Toll, dass du hier viele hilfreiche Antworten erhalten hast. 😊

Natürlich sehr schade um den Rabatt, der entfallen ist. Hast du die Vertragsübernahme nun rückgängig gemacht oder alles erstmal so belassen? 
Ggf. kann man deinem Sohn bald ja schon ein neues und passendes Angebot für seinen Vertrag anbieten, unabhängig von einem Hardwarerabatt. 

Gruß, 
Anna


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