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Warum O2 Service
Frage

mit DSL All in M nur 1500 kbit/s


script
Neuling
hallo freunde,

 

hab grad ein echtes Problem.

Ich bin dabei umzuziehen, hab aber schon Ende Januar meinen DSL Anschluss von O2 bekommen. Eigentlich wollte ich VDSL, doch der Herr von der O2 Hotline hat gemeint, ich könne nur zw. 12 und 16 Mbit empfangen, also wurde es das "All in M".

Jetzt, wo der ganze Umzugsstress vorbei ist, konnte ich mal die Geschwindigkeit mit dem Laptop testen: 350 kbit/s. O2 angerufen, die haben was versucht, Dienstag Abend/Nacht 21.15 (!!!) wurde ich von O2 angerufen, sinngemäß: wir können Ihnen jetzt 1500 kbit/s bieten.

ganz ehrlich, ich wollte VDSL, lande bei 1,5 mbit.

 

was mich an der ganzen Sache irritiert:

Als der Telekom Techniker da war, wollte der Router kein "DSL Sync" machen. Da ist er kurz weggefahren, kam zurück und meinte: "da war noch ein VDSL Filter davorgeschaltet, und eine Notiz: nur mit Telekom Geräten betreiben".

O2 sagt, ich habe kein VDSL, der Techniker sagt da war ein VDSL Filter.

 

was kann ich machen, was soll ich machen, wenn mir die Telekom z.B. VDSL bieten kann und O2 nicht, wäre das dann ein Fall für ein Sonderkündigungsrecht ?

 

muss ja nicht VDSL sein, aber minimum 12Mbit sollten es schon sein.

 

Bin für jede Idee dankbar

 

script

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9 Antworten

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Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 18. Februar 2014
!!! ich glaube falsches Forum --- sorry !!!

 

Beitrag jetzt in "internet und Telefonie"

 


o2_StefanX
  • Team
  • 16277 Antworten
  • 18. Februar 2014

da war noch ein VDSL Filter davorgeschaltet, und eine Notiz: nur mit Telekom Geräten betreiben".

 

 

Das macht irgendwie keinen Sinn, denn du liegst auf einem Telefonica Port. Warum sollte an unserer Technik eine Notiz hängen mit "nur mit Telekom geräten betreiben" ?.

 

Du hast von der Vermittlung aus eine Leitungslänge von über 6000 Meter und eine Dämpfung über ganze 70dB. Da ist technisch in der Tat nicht mehr machbar.

 

Es kann gut sein das dort Ports VDSL fähig sind, dann ist da aber eine Leitung aufgeschaltet dessen Abnehmer näher an der Vermittlung liegt. Denn bei 6000 Meter Leitung ist VDSL nicht nutzbar.

 

Gruß

Stefan


script
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 18. Februar 2014
hab ich das richtig verstanden:

 

ein Kunde der näher an der Vermittlungsstelle war hatte mal VDSL.

Dieser Kunde hat gekündigt, bei meinem Auftrag wurde mir dieser Port zugewiesen, und der hatte zufällig einen VDSL Filter. ?

also sind die ports nicht wohnungsgebunden ?

 

ich kann mich aber echt nicht mit den 1,5 Mbit zufrieden geben, deshalb nochmal die Frage, und ich will nicht unverschämt klingen aber trotzdem:

Falls mir ein anderer Anbieter versichern kann dass er mir deutlich mehr liefert als die 1,5 Mbit, wäre das ein Grund für ein Sonderkündigungsrecht ?

 

danke

  script


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  • 5520 Antworten
  • 18. Februar 2014
script schrieb:
Falls mir ein anderer Anbieter versichern kann dass er mir deutlich mehr liefert als die 1,5 Mbit, wäre das ein Grund für ein Sonderkündigungsrecht ?
Nein, für ein Sonderkündigungsrecht ist es unerheblich was andere Anbieter dir bieten können.

Aber: Laut Leistungsbeschreibung schaltet o2 mindestens 5.000 kBit/s und nur auf Kundenwunsch wenn nur weniger als 5.000 kBit/s möglich ist. Direkt kündigen kannst du glaube ich trotzdem nicht, sondern musst o2 zunächst schriftlich eine Nachbesserungsfrist von zwei Wochen setzen. Ich bin aber kein Jurist, also nagel mich nicht darauf fest.

 

script schrieb:
also sind die ports nicht wohnungsgebunden ? 

Nein, die Ports sind nicht wohnungsgebunden. Das Kabel, das zu deiner Wohnung führt, wird an einen freien Port des Anbieters angeschlossen, bei dem du DSL bestellt hast (oder der Anbieter mietet einen Port).

Das mit dem VDSL-Filter kann ich dir nicht erklären (weiß auch nicht was das ist).


script
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 18. Februar 2014
ich danke dir für deine schnellen antworten. Ich bleibe mal dran.

sw

  • 0 Antworten
  • 19. Februar 2014
 Direkt kündigen kannst du glaube ich trotzdem nicht, sondern musst o2 zunächst schriftlich eine Nachbesserungsfrist von zwei Wochen setzen. Ich bin aber kein Jurist, also nagel mich nicht darauf fest.
So ist es. Dies ist im § 314 Abs. 2 BGB zu finden. Dort werden zwar nicht direkt die 14 Tage angesprochen, doch diese sind Ausfluss der Rechtssprechung, die meint, eine Frist muss angemessen sein. Das sind in der Regel 14 Tage.


script
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 19. Februar 2014
hi frank ... das Problem dabei ist, dass O2 mir die wahl gelassen hat: entweder auf die 14 tage verzichten oder aber O2 würde erst nach den 14 tagen meinen auftrag bearbeiten ... wenns nicht geht dann gehts halt nicht, aber wenns ein anderer Anbietet doch schaffen sollte mehr zu bieten werde ich alles tun um zu wechseln ... Schade ist wirklich nur dass man mir bei Vertragsabachluss mindestens 12 mbit versprochen hat und jetzt sinds nur 1,5 ...

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  • 19. Februar 2014
Das hat nichts mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht zu tun.


  • 0 Antworten
  • 19. Februar 2014
@script: Bitte lies doch nochmal den Topic hier. Eigentlich steht alles drin, was du tun kannst. Jammern nutzt nun nichts mehr, du musst handeln.