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Warum O2 Service
Gelöst

musicpaket nicht bestellt


Hallo, 

laut der Rechnung wurde für den Januar O2 Music Paket berechnet, welches ich nicht bestellt habe.

Dem widerspreche ich und bitte um die Erstattung.

Lösung von bielo

Reklamieren solltest du hier: https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

deaktivieren geht so: Bezahlen per Handyrechnung - Drittanbieter, Mehrwertdienste & Abos | O₂ Community (o2online.de)

 

Setze dringend eine Drittanbietersperre. https://www.o2online.de/service/drittanbieter/

 

o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.

 

Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat Regeln für die Abrechnung der Drittanbieterleistungen festgelegt. Seit Februar 2020 müssen Sie vor dem Kauf auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden. So darf Ihr Mobilfunkanbieter Drittanbieterdienstleistungen nur dann abrechnen, wenn:

- entweder ein Redirect durchgeführt wurde; der Redirect ist eine Art Umleitung. Der Kunde wird vor dem Kauf auf die Internetseite seines Mobilfunkanbieters mit allen relevanten Produktinformationen umgeleitet. Hier wird er für eine Dienstleistung erst bezahlen, nachdem er z.B. auf „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt hat.

- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Diese Kombinationslösung setzt sich u.a. aus RedirectRegistrierung und Login sowie Geld-Zurück-Garantie zusammen. Während das Redirect alleine eine technische Lösung bei der Identifizierung des Teilnehmers vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Festlegungsverfahrens moderierten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen über die Mobilfunkrechnung finden Sie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019) (pdf / 677 KB) .

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html

 

Beschwerde – so geht es!

Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern.

Diese Informationen brauchen wir

  1. Ihre persönlichen Daten,
  2. Die betroffene Mobilfunkrufnummer, über die die Abrechnung des unerwünschten Drittanbieterdienstes erfolgt ist,
  3. Informationen zu Ihrem Mobilfunkanbieter,
  4. Informationen zum unerwünschten Drittanbieter,
  5. Ggf. Kopie der Mobilfunkrechnung,

 

Direkt zum Beschwerdeformular

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4 Antworten

bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • Lösung
  • 9. Februar 2024

Reklamieren solltest du hier: https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

deaktivieren geht so: Bezahlen per Handyrechnung - Drittanbieter, Mehrwertdienste & Abos | O₂ Community (o2online.de)

 

Setze dringend eine Drittanbietersperre. https://www.o2online.de/service/drittanbieter/

 

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Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat Regeln für die Abrechnung der Drittanbieterleistungen festgelegt. Seit Februar 2020 müssen Sie vor dem Kauf auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden. So darf Ihr Mobilfunkanbieter Drittanbieterdienstleistungen nur dann abrechnen, wenn:

- entweder ein Redirect durchgeführt wurde; der Redirect ist eine Art Umleitung. Der Kunde wird vor dem Kauf auf die Internetseite seines Mobilfunkanbieters mit allen relevanten Produktinformationen umgeleitet. Hier wird er für eine Dienstleistung erst bezahlen, nachdem er z.B. auf „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt hat.

- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Diese Kombinationslösung setzt sich u.a. aus RedirectRegistrierung und Login sowie Geld-Zurück-Garantie zusammen. Während das Redirect alleine eine technische Lösung bei der Identifizierung des Teilnehmers vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Festlegungsverfahrens moderierten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen über die Mobilfunkrechnung finden Sie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019) (pdf / 677 KB) .

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html

 

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Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern.

Diese Informationen brauchen wir

  1. Ihre persönlichen Daten,
  2. Die betroffene Mobilfunkrufnummer, über die die Abrechnung des unerwünschten Drittanbieterdienstes erfolgt ist,
  3. Informationen zu Ihrem Mobilfunkanbieter,
  4. Informationen zum unerwünschten Drittanbieter,
  5. Ggf. Kopie der Mobilfunkrechnung,

 

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o2_Bianca
  • Moderatorin
  • 24375 Antworten
  • 14. Februar 2024

Hallo @Kundin_L,
herzlich willkommen in der o2 Community. 💙 Schön, dass du dich bei uns meldest, wenn auch aus keinem erfreulichen Grund. Ich habe kurz etwas recherchiert und gesehen, dass das Abo bereits am 09.02.24 deaktiviert wurde und auch eine Guthabenbuchung eingerichtet wurde. Sind denn damit alle offenen Punkte für dich geklärt oder kann ich dir da noch weiterhelfen?🤗
Liebe Grüße Bianca


  • Autor
  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 15. Februar 2024

Hallo Bianca! Vielen Dank für Ihre Nachricht! Ja, laut der Nachricht von 02-Kundenberaterin wurde die Gutschrift veranlasst! Vielen Dank!

Liebe Grüße

Larissa Benner


o2_Bianca
  • Moderatorin
  • 24375 Antworten
  • 15. Februar 2024

Vielen Dank für dein Feedback @Kundin_L. 💐 Es freut mich das alles geklärt werden konnte. Dann wünsche ich dir noch einen schönen Tag. Und wenn du noch etwas auf dem Herzen hast, melde dich gerne wieder bei uns.🤗
Liebe Grüße Bianca


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