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Warum O2 Service
Gelöst

Sonderkündigung wegen Umzug


  • Lehrling
  • 24 Antworten

Wegen einem Umzug musste ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Meine Abmeldebescheinigung habe ich auch vorgelegt. Und jetzt soll ich eine „Einmalgebühr“ wegen „vorzeitiger Vertragsauflösung“ zahlen und man hat angekündigt für weitere 3 Monate Kosten laufen zu lassen. Alles wohlgemerkt ohne das ich Leistungen in Anspruch nehmen kann.

Soll das so (verbraucherunfreundlich) sein?

Lösung von Jogi

Moin,

 

es ist Gesetzeskonform und wird von allen Providern so gehandhabt, damit du solchen Dingen aus dem Weg gehen kannst, gibt es die Flex Verträge.

 

Greetz

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7 Antworten

Jogi
Superstar
  • 11292 Antworten
  • Lösung
  • 28. April 2020

Moin,

 

es ist Gesetzeskonform und wird von allen Providern so gehandhabt, damit du solchen Dingen aus dem Weg gehen kannst, gibt es die Flex Verträge.

 

Greetz


Bollermann
Star
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  • 27391 Antworten
  • 28. April 2020

bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 28. April 2020

  • Autor
  • Lehrling
  • 24 Antworten
  • 29. April 2020

Wer macht solche Gesetze *Kopfschüttel*:zipper_mouth:

Welcher Interessenausgleich soll da hergestellt werden *lol* Die Wohnung wird weitervermietet und der Anschluss neu belegt. Fazit: das Telekommunikationsunternehmen verdient doppelt. Toller Interessenausgleich.

Welcher Lobbyist hat sich dabei eine goldene Nase verdient?

 


Bollermann
Star
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  • 27391 Antworten
  • 29. April 2020

Sei doch froh, dass du in deinem Fall ein Sonderkündigungsrecht hast und nicht bis Ende der regulären MVLZ bezahlen musst. Bis 2012 gab es das Sonderkündigungsrecht aufgrund Umzug nicht. Alternativ kann man auch Verträge ohne MVLZ (monatlich kündbar) abschließen. 

 


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41945 Antworten
  • 29. April 2020
TK77 schrieb:

Wer macht solche Gesetze *Kopfschüttel*:zipper_mouth:

 

Leute, die verstehen was Verträge sind.


Denner
Legende
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  • Legende
  • 22405 Antworten
  • 29. April 2020

O2 verdient erst ab dem 15 Monat Geld mit dsl, also nachvollziehbar. 
 

 


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