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Warum O2 Service
Gelöst

Widerrufszeit meiner Vertragsverlängerung (VVL) angeblich abgelaufen


Hallo!

 

Ich habe vor kurzem meine VVL storniert. Das ah dann so aus:

  1. 28.03.2020 (Sa.) VVL online

  2. 29.03.2020 (So.) „Aktivierungsdatum“

  3. 11.04.2020 (Sa.) Widerruf meiner VVL nach 14 Tagen, mit Bestätigung

  4. Mail vom o2 Team mit dem Text:

    „Da Ihre 14-tägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, ist ein Rücktritt der Verlängerung Ihres Mobilfunkvertrages nicht mehr möglich. Details hierzu entnehmen Sie bitte der Widerrufsbelehrung.“ (17.04.)

 

Ich glaube nicht, dass ich mich verzählt habe. Vom 28.03. bis zum 11.04. sind es genau 14 Tage.

 

Fehler passieren überall, doch werde ich den Verdacht nicht los, dass die Antwort von o2 einfach mal nach dem Motto: Mal sehen, ob es der Kunde merkt, versendet wird?

 

Wie soll ich jetzt vorgehen? Telefonisch will ich das nicht lösen!

 

Lösung von telcafe

telcafe schrieb:

 

Ich habe noch ein paar abschließende Fragen:

  1. Wen würdest Du als Nächstes kontaktieren?
  2. Wird meine Kündigung nach Wirksamkeit des Widerrufs aufrecht erhalten?
  3. Und zur Sicherheit: Gelange ich bei der Anerkennung des Widerrufs in meinem alten Tarif ohne die bisherigen Rabatte?
  4. Und könnte ich nach weiteren Überlegungen evtl. doch noch eine neue VVL vornehmen oder gibt es dafür eine zeitliche Sperre o.ä.?

 

Zunächst möchte ich noch anmerken, dass ich meinen Widerruf direkt an die E-Mail-Adresse widerruf@cc.o2online.de

gerichtet habe.

 

Ich möchte hier noch das Ergebnis meiner eigenen Fragen beantworten:

  1. Ich habe die “Beschwerdestelle” (wortwörtlich) bei der Kundenbetreuung in Nürnberg per normaler Briefpost angeschrieben. Nach einigen Tagen erhielt ich daraufhin eine wirklich sehr freundliche Rückmeldung per Brief.
  2. Die Kündigung bzw. die Beendigung von meinem Vertrag wurde bei mir nicht berücksichtigt. Ich hatte allerdings auch nur die VVL in meinem Anschreiben genannt. Deshalb wurde vermutlich auch nur meine VVL storniert. Ich denke, wer sein Vertragsverhältnis weiterhin beenden möchte, der sollte dies bei seinem Widerruf unbedingt mit angeben.
  3. Bei der Kündigung der VVL landet man in der Tat im alten Tarif, ohne Rabatte; diese waren ja bereits ausgelaufenen.
  4. Eine VVL kann natürlich erneut vorgenommen werden.

 

Unterm Strich hatte ich das Gefühl, dass alles sehr korrekt, recht schnell und freundlich gelöst wurde. Mit anderen Worten war ich mit dem Kundenservice wirklich sehr zufrieden (womit ich nicht unbedingt gerechnet hatte). :-)

 

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10 Antworten

Bollermann
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  • 27376 Antworten
  • 20. April 2020

Die Widerrufsfrist beginnt mit Zugang der Widerrufsbelehrung. Wenn die Widerrufsbelehrung im Anhang der Auftragsbestätigung am 28.3. eingegangen ist, ist der 28.3. der erste Tag, dann war der 10.4. der letzte Tag. 


  • Autor
  • Lehrling
  • 193 Antworten
  • 20. April 2020

Hallo Bollermann,

 

vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung! Interessante Info! Jetzt verstehe ich die Sache schon viel besser. :-)

Die Informationen zu meinem o2-Vertrag mit der Widerrufsbelehrung im Anhang, wurde mir am 29.03. um kurz vor 5 Uhr morgens zugestellt. Somit bin ich wohl auf der sicheren Seite.

 

Meine Recherchen haben allerdings noch etwas ergeben:

Haben Sie den Vertrag an einem Sams-, Sonn- oder Feiertag abgeschlossen, startet die Frist erst am nächsten Werktag (siehe § 193 BGB). Demzufolge sollte meine Frist ohnehin erst am Sonntag, dem 12.04. bzw. dem ersten Werktag geendet haben. Sehe ich das so richtig? VG

 

 

 

 

 


  • Autor
  • Lehrling
  • 193 Antworten
  • 21. April 2020

Ich würde gerne mit einem Mod. in Kontakt treten.

Würde mich über eine PN freuen. :relaxed:

 

 


  • 0 Antworten
  • 21. April 2020
Bollermann schrieb:

Die Widerrufsfrist beginnt mit Zugang der Widerrufsbelehrung. Wenn die Widerrufsbelehrung im Anhang der Auftragsbestätigung am 28.3. eingegangen ist, ist der 28.3. der erste Tag, dann war der 10.4. der letzte Tag. 

Das stimmt nicht. Die Zählung beginnt erst am Tag, der auf den Zugang der Widerrufsbelehrung folgt. Tag 1 von 14 ist also am nächsten Tag. Man kann sich deshalb schön merken, dass der letztmögliche Tag des Widerrufs immer am selben Wochentag ist wie der Zugang der Belehrung.
Maßgeblich hierfür ist §187 Absatz 1 BGB.

Eine Ausnahme steht im § 193 BGB:

“(…) fällt (...) der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.”

So oder so: Nach den Datumsangaben von @telcafe wurde fristgerecht widerrufen.


  • Autor
  • Lehrling
  • 193 Antworten
  • 22. April 2020

Hallo Omikron,

 

ich bin Dir sehr dankbar, dass Du hier noch zur Klärung beiträgst! Das ist echt klasse und klingt für mich sehr gut nachvollziehbar. 

 

Zur Verdeutlichung für uns alle: Ich habe am

  • Samstag, den 28.03. widerrufen, am 
  • Samstag, den 11.04. ist die Bestätigung eingegangen, die in diesem Fall zum nächsten Werktag, am
  • Montag, den 13.04. wirksam wird.

Wie gesagt, Fehler passieren überall...

 

Ich habe noch ein paar abschließende Fragen:

  1. Wen würdest Du als Nächstes kontaktieren?
  2. Wird meine Kündigung nach Wirksamkeit des Widerrufs aufrecht erhalten?
  3. Und zur Sicherheit: Gelange ich bei der Anerkennung des Widerrufs in meinem alten Tarif ohne die bisherigen Rabatte?
  4. Und könnte ich nach weiteren Überlegungen evtl. doch noch eine neue VVL vornehmen oder gibt es dafür eine zeitliche Sperre o.ä.?

Danke!

 

 

 

 


Denner
Legende
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  • Legende
  • 22405 Antworten
  • 22. April 2020
  1. ja
  2. ja
  3. ja, keine Sperre

Bollermann
Star
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  • 27376 Antworten
  • 22. April 2020

Danke für die Aufklärung. 


  • Autor
  • Lehrling
  • 193 Antworten
  • 22. April 2020

Vielen Dank natürlich auch von meiner Seite, Denner!

 

Wem noch etwas dazu einfällt, der möge sich natürlich gerne weiterhin zu Wort melden.:wink: .

 

 


  • Autor
  • Lehrling
  • 193 Antworten
  • Lösung
  • 31. Mai 2020
telcafe schrieb:

 

Ich habe noch ein paar abschließende Fragen:

  1. Wen würdest Du als Nächstes kontaktieren?
  2. Wird meine Kündigung nach Wirksamkeit des Widerrufs aufrecht erhalten?
  3. Und zur Sicherheit: Gelange ich bei der Anerkennung des Widerrufs in meinem alten Tarif ohne die bisherigen Rabatte?
  4. Und könnte ich nach weiteren Überlegungen evtl. doch noch eine neue VVL vornehmen oder gibt es dafür eine zeitliche Sperre o.ä.?

 

Zunächst möchte ich noch anmerken, dass ich meinen Widerruf direkt an die E-Mail-Adresse widerruf@cc.o2online.de

gerichtet habe.

 

Ich möchte hier noch das Ergebnis meiner eigenen Fragen beantworten:

  1. Ich habe die “Beschwerdestelle” (wortwörtlich) bei der Kundenbetreuung in Nürnberg per normaler Briefpost angeschrieben. Nach einigen Tagen erhielt ich daraufhin eine wirklich sehr freundliche Rückmeldung per Brief.
  2. Die Kündigung bzw. die Beendigung von meinem Vertrag wurde bei mir nicht berücksichtigt. Ich hatte allerdings auch nur die VVL in meinem Anschreiben genannt. Deshalb wurde vermutlich auch nur meine VVL storniert. Ich denke, wer sein Vertragsverhältnis weiterhin beenden möchte, der sollte dies bei seinem Widerruf unbedingt mit angeben.
  3. Bei der Kündigung der VVL landet man in der Tat im alten Tarif, ohne Rabatte; diese waren ja bereits ausgelaufenen.
  4. Eine VVL kann natürlich erneut vorgenommen werden.

 

Unterm Strich hatte ich das Gefühl, dass alles sehr korrekt, recht schnell und freundlich gelöst wurde. Mit anderen Worten war ich mit dem Kundenservice wirklich sehr zufrieden (womit ich nicht unbedingt gerechnet hatte). :-)

 


o2_Vivian
  • Team
  • 8569 Antworten
  • 9. Juni 2020

Hallo @telcafe,

schön, dass du dein Anliegen bereits erfolgreich klären konntest und uns auch am Ergebnis hast teilhaben lassen! :thumbsup_tone2::blue_heart:

Ich würde mich natürlich freuen, wenn du dich über kurz oder lang doch noch wieder für eine Vertragsverlängerung bei uns entscheiden würdest - melde dich bei Bedarf dann gerne nochmal. :wink:

Viele Grüße

Vivian


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