Die Bundesnetzagentur lässt in diesem Jahr die regelmäßige Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen ausfallen. Stattdessen verlängert sie die Nutzungsrechte für die wertvollen Frequenzen.
Die geplante Verlängerung der Nutzungsrechte für Mobilfunkfrequenzen ist abgeschlossen. Nachdem der Beirat der BNetzA in seiner Sitzung am Montag seine Zustimmung gegeben hatte, steht dem Plan der Regulierungsbehörde nichts mehr im Weg. Damit werden die Nutzungsrechte der drei Mobilfunknetzbetreiber für Frequenzen in den Bereichen um 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz um fünf Jahre bis 2030 verlängert.
Die nun verlängerten Nutzungsrechte wären Ende 2025 ausgelaufen. Die Verlängerung ist an weitere Ausbauauflagen geknüpft:
Fünf Vorgaben macht die Behörde den Netzbetreibern im Gegenzug für den Wegfall der Auktion
- Eine Versorgung von bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030.
- Eine Versorgung in jedem Bundesland von mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029.
- Eine Versorgung aller Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029.
- Eine Versorgung aller Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes mit mindestens 50 Mbit/s ab 2029.
- Eine Versorgung aller Kreisstraßen mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030.
Markus Haas (CEO O₂), sieht die BNetzA-Entscheidung zur Frequenzverlängerung als "Gamechanger für Deutschland. Damit ist die Grundlage für beste digitale Versorgung für Menschen und Wirtschaft hierzulande gelegt. Jetzt braucht es zudem klare Schritte zur Förderung der Digitalisierung im Land. Dazu gehört die Definition des Netzausbaus als überragendes öffentliches Interesse. Nur so kommt schnelles Internet auch in jede Ecke der Republik. Auch künftige Frequenzverfahren müssen Netzqualität und damit Kundennutzen unterstützen.
Jetzt seid ihr gefragt: Werden die ehrgeizigen Ziele in fünf Jahren erfolgreich umgesetzt werden können? Schreibt es uns in die Kommentare. 🙂
Bild: O₂