Hi zusammen,
Bin seit Ewigkeiten O2 Kunde (8-9 Jahre dürften es mittlerweile sein) und habe letztes Jahr im Mai meinen Vertrag mal wieder verlängert (nach vorgemerkter Kündigung). Nun frage ich mich, ob jeder Vertragsverlängerung rechtlich als Neuvertrag über 24 Monate gilt, oder ob die neuen Verbraucherrechte greifen und dies als Altvertrag gilt? Oder ob dieser nur als Altvertrag gilt, wenn er er sich automatisch nach 24 Monaten verlängert (ohne neue Kondition etc.).
Liebe Grüße,
David