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Warum O2 Service
Gelöst

Zählt eine Vertragsverlängerung als Neuvertrag?


Hi zusammen,

 

Bin seit Ewigkeiten O2 Kunde (8-9 Jahre dürften es mittlerweile sein) und habe letztes Jahr im Mai meinen Vertrag mal wieder verlängert (nach vorgemerkter Kündigung). Nun frage ich mich, ob jeder Vertragsverlängerung rechtlich als Neuvertrag über 24 Monate gilt, oder ob die neuen Verbraucherrechte greifen und dies als Altvertrag gilt? Oder ob dieser nur als Altvertrag gilt, wenn er er sich automatisch nach 24 Monaten verlängert (ohne neue Kondition etc.).

 

Liebe Grüße,

David

Lösung von Bollermann

Hallo @w4nkst4  

Die Mindestvertragslaufzeit bleibt unberührt, du kannst jetzt aber mit 1 Monat (statt 3 Monaten) zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen, danach monatlich. Also nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit dürfen sich Verträge nur noch um jeweils 1 Monat ,(statt 12 Monate) automatisch verlängern 

 

Eine aktive Vertragsverlängerung mit 24 Monaten  Mindestvertragslaufzeit ist einzuhalten.

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3 Antworten

Vilureef
Superstar
  • 50002 Antworten
  • 17. März 2022

Hallo,

dein Vertrag läuft jetzt bis Mai 23. Eine Vertragsverlängerung ist ein Neuvertrag. Er verlängert sich jetzt nur noch um 1 Monat nach Ablauf der Mindestlaufzeit, solange keine Kündigung vorliegt. Früher waren es 12 Monate.

LG


Bollermann
Star
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  • 27575 Antworten
  • Lösung
  • 17. März 2022

Hallo @w4nkst4  

Die Mindestvertragslaufzeit bleibt unberührt, du kannst jetzt aber mit 1 Monat (statt 3 Monaten) zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen, danach monatlich. Also nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit dürfen sich Verträge nur noch um jeweils 1 Monat ,(statt 12 Monate) automatisch verlängern 

 

Eine aktive Vertragsverlängerung mit 24 Monaten  Mindestvertragslaufzeit ist einzuhalten.


o2_Maria
  • Moderatorin
  • 22095 Antworten
  • 23. März 2022

Hallo @w4nkst4 ,

Willkommen in der Communuity.

Du hast hier von @Vilureef  und @Bollermann  bereits die korrekte Antwort erhalten. 
Danke euch beiden dafür. 🌼

Eine Vertragsverlängerung geht immer, wie ein Neuvertrag in der Regel auch, über 24 Monate.
Lediglich die Kündigungsfrist sieht nun anders aus, und es wird nicht mehr automatisch um 12 Monate verlängert, 
nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit. 

Liebe Grüße Maria


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