Ich habe Mitte Juli in Freiburg (nicht mein Wohnort) einen neuen Handyvertrag abgeschlossen mit dem Tarif o2 Blue Select. Jetzt wurden mir von o2 drei Beträge abgebucht. Und einen davon konnte ich nicht nachvollziehen. In meinem o2-Laden vor Ort hat man mir heute erklärt, dass die zweite Rechnung für den Tarif o2go wäre. Dieser Tarif ist monatlich kündbar und beläuft sich auf ca. 5 Euro monatlich. Allerdings fällt eine Einrichtungsgebühr von 30 Euro an. Ich kann nicht leugnen, dass auf dem Vertrag meine Unterschrift ist. Aber ich beharre darauf, dass von diesem o2go-Tarif nicht die Rede war und schon gleich gar nicht von einer einmaligen Gebühr von 30 Euro. Ich fühle mich zum wiederholten mal von o2 übers Ohr gehauen und werde wohl keinen Vertrag mehr mit o2 abschließen.
😡
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Gelöst
Ungewollter Vertrag
- 6. August 2014
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Lösung von Rumpelstilz
Gestern habe ich einen Brief von o2 bekommen, dass mir die 35 Euro, die mir durch den ungewollten Vertrag entstanden sind, gutgeschrieben werden! 👍
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57 Antworten
- Neuling
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- 11. August 2014
o2_Chantal schrieb:Hierzu vielleicht noch die Information, dass diese alle Shops betrifft, egal ob Vodafone, Telekom, O2, Kabelanbieter usw.
Zu dem was Rumpelstilz schreibt muss ich dich enttäuschen. Ein Widerrufrecht gibt es im Shop nicht.
Lieben Gruß,
Chantal
Hab da mal vor kurzem etwas gefunden, was das wohl am besten beschreibt.
Es gibt bei Kauf / Abschluss im Geschäft kein allgemeines Recht auf Widerruf, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der (Vertragsfähige) Verbraucher schon wissen muss, was er da abschließt. Ein solches Recht gibt es nur bei Fernabsatz nach §312d BGB, aber gerade nicht bei einem Ladenkauf, bei dem ja der Käufer selbst in das Geschäft des Verkäufers kommt, um einen Vertrag abzuschließen. Daher an dieser Stelle noch mal gesagt, dass es sich nicht um eine Erfindung von O2 handelt 😉
- 92958 Antworten
- 11. August 2014
Rechtlich vollkommen korrekt.
Aus eigener Erfahrung heraus kenne ich aber persönlich keine weitere Firma, die eine Rückgabe (evt. auch nur mit Gutschein) nicht wenigstens aus Kulanz heraus macht.
Aus eigener Erfahrung heraus kenne ich aber persönlich keine weitere Firma, die eine Rückgabe (evt. auch nur mit Gutschein) nicht wenigstens aus Kulanz heraus macht.
- Neuling
- 437 Antworten
- 11. August 2014
Naja wir sind ja alle Erwachsen, hoffe ich zumindest, und daher kann man ja über alles reden.
Obwohl es rein rechtlich kein Widerrufsrecht gibt, kann man versuchen beim Händler eine
Stornierung zu bewirken. Letztendlich ist dies dann eine reine Kulanzentscheidung des
Händlers. Es gibt Händler die so etwas machen und widerrum Händler dies es halt nicht machen.
Aber auch hier betrifft es halt alle anderen Shops von Telekommunikationsunternehmen.
Kulanz ist halt immer ein anderer Schnack 😀
Obwohl es rein rechtlich kein Widerrufsrecht gibt, kann man versuchen beim Händler eine
Stornierung zu bewirken. Letztendlich ist dies dann eine reine Kulanzentscheidung des
Händlers. Es gibt Händler die so etwas machen und widerrum Händler dies es halt nicht machen.
Aber auch hier betrifft es halt alle anderen Shops von Telekommunikationsunternehmen.
Kulanz ist halt immer ein anderer Schnack 😀
- Autor
- Lehrling
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- 11. August 2014
o2_Chantal schrieb:
Hallo Rumpelstilz,
Bei einer Beschwerde nehmen wir den Kontakt auf und prüfen die Aspekte.
Den Namen solltest du aus dem Vertrag auch vom System hinterlegt haben (außer die Unterschrift) magst du da nochmal gucken?
Lieben Gruß,
Chantal
Hallo Chantal,
ich war heute im o2-Shop und habe dort meine Kündigung des o2 go-Vertrags faxen lassen. Dort habe ich dann auch nachgefragt wer sich hinter der Händlernummer verbirgt. Seine Auskunft: Er hat keinen Zugriff auf diese Information. Aber wenn ich einen Beschwerdebrief an o2 schicken würde mit Angabe der Händlernummer könnten die nachschauen wer sich hinter dieser Nummer verbirgt.
Die Nummer ist 14149300. Und jetzt?
- Lehrling
- 758 Antworten
- 11. August 2014
Das habe ich mal gelesen:
"Wird der Kaufpreis eines Mobiltelefons durch den Abschluss eines Mobilfunkvertrages subventioniert und kann der Kunde das Mobiltelefon nur für den günstigen Preis erwerben, wenn er gleichzeitig einen Mobilfunkvertrag abschließt, so steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nach"
"Wird der Kaufpreis eines Mobiltelefons durch den Abschluss eines Mobilfunkvertrages subventioniert und kann der Kunde das Mobiltelefon nur für den günstigen Preis erwerben, wenn er gleichzeitig einen Mobilfunkvertrag abschließt, so steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nach"
- Profi
- 42070 Antworten
- 11. August 2014
Jeri schrieb:Wo hast du das gelesen?
Das habe ich mal gelesen:
"Wird der Kaufpreis eines Mobiltelefons durch den Abschluss eines Mobilfunkvertrages subventioniert und kann der Kunde das Mobiltelefon nur für den günstigen Preis erwerben, wenn er gleichzeitig einen Mobilfunkvertrag abschließt, so steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nach"
In einem Diskussionsforum werden Meinungen ausgetauscht. Meine Beiträge in diesem Kunden-helfen-Kunden-Forum stellen meine persönliche Meinung dar.
- Lehrling
- 758 Antworten
- 11. August 2014
Im Internet eine Gerichtsentscheidung.
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: I-17 U 203/09
Hinsichtlich der Schadenspauschalierung sei verwiesen auf:
Gericht: Oberlandesgericht Köln
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 6 U 119/09
Bezüglich Anwendbarkeit des § 506 auf subventioniertes Mobiltelefon biete ich folgende Fundstelle:
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: I-17 U 203/09
Hinsichtlich der Schadenspauschalierung sei verwiesen auf:
Gericht: Oberlandesgericht Köln
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 6 U 119/09
Bezüglich Anwendbarkeit des § 506 auf subventioniertes Mobiltelefon biete ich folgende Fundstelle:
- Profi
- 42070 Antworten
- 11. August 2014
Ich habe das Forum gefunden, aus dem du kopiert hast.
Das Urteile des OLG Hamm und des OLG Köln haben damit nichts zu tun. Die Fundstelle, die du beim Copy/Paste leider weggelassen hattest war das wichtigste: Das Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf (417 C 3787/10).
Auch wenn das Urteil durchaus auf diesen Fall zutrifft, sehe ich allerdings folgende Probleme, wenn man damit argumentieren möchte:
- Das Urteil wurde nicht gegen o2 erwirkt und als AG-Entscheidung ist diese auch keine gefestigte Rechtsprechung
- Bei o2 wird das Handy nicht subventioniert, sondern man erhält einen Preisnachlass auf den Mobilfunkvertrag (warum und ob das bewusst so gemacht wurde um die Anforderungen des BGB zu umgehen mag ich an dieser Stelle nicht beurteilen)
Ich befürchte es kommt auf die Auslegung des Vertragsinhalts an und im Zweifelsfall müsste ein Urteil gegen o2 ergehen.
Es gibt aber andere Entscheidungen, die den Ratenkauf als Finanzierung (Darelehen) einstufen, und man deswegen ein Widerrufsrecht hat. Inwiefern sich dieses Recht auf das komplette Rechtsgeschäft bezieht hängt aber vom genauen Wortlaut des Vertrags ab. Es gibt allerdings Meinungen, die diese Einstufung ablehnen, wenn es sich um eine 0%-Finanzierung handelt (auch wenn bei o2 die Zinsen im erhöhten Kaufpreis versteckt sind).
Das Urteile des OLG Hamm und des OLG Köln haben damit nichts zu tun. Die Fundstelle, die du beim Copy/Paste leider weggelassen hattest war das wichtigste: Das Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf (417 C 3787/10).
Auch wenn das Urteil durchaus auf diesen Fall zutrifft, sehe ich allerdings folgende Probleme, wenn man damit argumentieren möchte:
- Das Urteil wurde nicht gegen o2 erwirkt und als AG-Entscheidung ist diese auch keine gefestigte Rechtsprechung
- Bei o2 wird das Handy nicht subventioniert, sondern man erhält einen Preisnachlass auf den Mobilfunkvertrag (warum und ob das bewusst so gemacht wurde um die Anforderungen des BGB zu umgehen mag ich an dieser Stelle nicht beurteilen)
Ich befürchte es kommt auf die Auslegung des Vertragsinhalts an und im Zweifelsfall müsste ein Urteil gegen o2 ergehen.
Es gibt aber andere Entscheidungen, die den Ratenkauf als Finanzierung (Darelehen) einstufen, und man deswegen ein Widerrufsrecht hat. Inwiefern sich dieses Recht auf das komplette Rechtsgeschäft bezieht hängt aber vom genauen Wortlaut des Vertrags ab. Es gibt allerdings Meinungen, die diese Einstufung ablehnen, wenn es sich um eine 0%-Finanzierung handelt (auch wenn bei o2 die Zinsen im erhöhten Kaufpreis versteckt sind).
In einem Diskussionsforum werden Meinungen ausgetauscht. Meine Beiträge in diesem Kunden-helfen-Kunden-Forum stellen meine persönliche Meinung dar.
- Lehrling
- 758 Antworten
- 11. August 2014
Deswegen lieber einen Rechtsberater/Anwalt fragen der sich damit auskennt bevor man schon Entscheidungen fällt.
- Lehrling
- 758 Antworten
- 11. August 2014
Sehe da nix von Düsseldorf,aber auch egal.erkundigen sollte man sich vorher richtig.ob es eine rechtslücke gibt oder nicht.
Hallo zusammen!
Zur Frage der Laufzeitklausel dürfte dieser Fall zugrunde gelegen haben:
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: I-17 U 203/09
Hinsichtlich der Schadenspauschalierung sei verwiesen auf:
Gericht: Oberlandesgericht Köln
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 6 U 119/09
Bezüglich Anwendbarkeit des § 506 auf subventioniertes Mobiltelefon biete ich folgende Fundstelle:
AG Dortmund
417 C 3787/10
"Wird der Kaufpreis eines Mobiltelefons durch den Abschluss eines Mobilfunkvertrages subventioniert und kann der Kunde das Mobiltelefon nur für den günstigen Preis erwerben, wenn er gleichzeitig einen Mobilfunkvertrag abschließt, so steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nach title='Widerrufsrecht' target='_blank'>§ 495 BGB zu. In der Kopplung des günstigen Endgerätepreises an den Vertrag liegt eine sonstige entgeltliche Finanzierung i.S.v. title='Abweichende Vereinbarungen' target='_blank'>§ 506 BGB."
Hoffe geholfen zu haben.
Allen hier weiterhin gutes Gelingen!!
Hallo zusammen!
Zur Frage der Laufzeitklausel dürfte dieser Fall zugrunde gelegen haben:
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: I-17 U 203/09
Hinsichtlich der Schadenspauschalierung sei verwiesen auf:
Gericht: Oberlandesgericht Köln
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 6 U 119/09
Bezüglich Anwendbarkeit des § 506 auf subventioniertes Mobiltelefon biete ich folgende Fundstelle:
AG Dortmund
417 C 3787/10
"Wird der Kaufpreis eines Mobiltelefons durch den Abschluss eines Mobilfunkvertrages subventioniert und kann der Kunde das Mobiltelefon nur für den günstigen Preis erwerben, wenn er gleichzeitig einen Mobilfunkvertrag abschließt, so steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nach title='Widerrufsrecht' target='_blank'>§ 495 BGB zu. In der Kopplung des günstigen Endgerätepreises an den Vertrag liegt eine sonstige entgeltliche Finanzierung i.S.v. title='Abweichende Vereinbarungen' target='_blank'>§ 506 BGB."
Hoffe geholfen zu haben.
Allen hier weiterhin gutes Gelingen!!
- Team
- 2913 Antworten
- 11. August 2014
Rumpelstilz schrieb:Ja, mit dieser Händlernummer lande ich in einem o2Shop in Freiburg. Einem genauen Mitarbeiter können wir diese nicht zuordnen. Das muss der Shop dann machen.
o2_Chantal schrieb:
Hallo Rumpelstilz,
Bei einer Beschwerde nehmen wir den Kontakt auf und prüfen die Aspekte.
Den Namen solltest du aus dem Vertrag auch vom System hinterlegt haben (außer die Unterschrift) magst du da nochmal gucken?
Lieben Gruß,
Chantal
Hallo Chantal,
ich war heute im o2-Shop und habe dort meine Kündigung des o2 go-Vertrags faxen lassen. Dort habe ich dann auch nachgefragt wer sich hinter der Händlernummer verbirgt. Seine Auskunft: Er hat keinen Zugriff auf diese Information. Aber wenn ich einen Beschwerdebrief an o2 schicken würde mit Angabe der Händlernummer könnten die nachschauen wer sich hinter dieser Nummer verbirgt.
Die Nummer ist 14149300. Und jetzt?
Lieben Gruß,
Chantal
- Profi
- 42070 Antworten
- 11. August 2014
Jeri schrieb:Sorry, ich meinte Dortmund.
Sehe da nix von Düsseldorf,aber auch egal.erkundigen sollte man sich vorher richtig.ob es eine rechtslücke gibt oder nicht.
In einem Diskussionsforum werden Meinungen ausgetauscht. Meine Beiträge in diesem Kunden-helfen-Kunden-Forum stellen meine persönliche Meinung dar.
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- 37 Antworten
- 11. August 2014
o2_Chantal schrieb:jetzt bin ich ein bisschen verwirrt. Ich habe den Satz von Anfang an nicht ganz verstanden. Du schreibst: Magst du da nochmal gucken? Wo soll ich denn gucken? Wo ist der Name vom System hinterlegt? Mit System meinst du die Software, oder? Und was schlägst du vor wie ich vorgehen soll?
Den Namen solltest du aus dem Vertrag auch vom System hinterlegt haben (außer die Unterschrift) magst du da nochmal gucken?
//Edit von bielo: Zitat lesbar gemacht.
- 92958 Antworten
- 11. August 2014
Ich denke, sie meint die Unterlagen aus dem Shop. Dort vermutet sie, dass in den Unterlagen der Name des Mitarbeiters vom System vor eingetragen wird.
PS: Ich mache deinen Post mal lesbar, okay?
PS: Ich mache deinen Post mal lesbar, okay?
- Autor
- Lehrling
- 37 Antworten
- 11. August 2014
Ups, Wunder der Technik! ☺️ Da habe ich offensichtlich einen Fehler gemacht beim zitieren. Das nächste mal wenn ich etwas zitiere klicke ich auf Vorschau! Ach, ich glaub ich weiß was ich falsch gemacht habe. Ich hätte den Strich unter dem Zitat nicht wegmachen dürfen. So hat der Computer alles als Zitat interpretiert! ☺️
- 92958 Antworten
- 11. August 2014
Rumpelstilz schrieb: Ich hätte den Strich unter dem Zitat nicht wegmachen dürfen. So hat der Computer alles als Zitat interpretiert! ☺️So ist es. Passiert mir auch öfter. Dann einfach alles löschen und das Zitat neu einfügen.
- Autor
- Lehrling
- 37 Antworten
- 11. August 2014
Danke, Bielo fürs formatieren! ☺️
- Autor
- Lehrling
- 37 Antworten
- 16. August 2014
Am Mittwoch habe ich von o2 eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung des o2 go-Tarifs bekommen. - Eine Beschwerde habe ich gesondert geschickt und wird noch bearbeitet! - Ich habe dann noch mal, wie gewünscht, bei der kostenlosen Kundenhotline angerufen. So weit, so gut! Am nächsten Morgen hatte ich in meinem E-Mail-Postfach zwei Bestellbestätigungen für den o2 go-Tarif. Ich rief wieder bei der Kundenhotline an und fragte was das solle. Sie meinte ich solle die Bestellbestätigung einfach ignorieren. Die Kündigung sei im System hinterlegt. Alles in Ordnung! Sie hätte auch so eine Erfahrung mit o2 gemacht, sei auch zuerst erschrocken, der Computer habe sein eigenes Leben ... Ich kann mir schwer vorstellen, dass das eine verspätete Mail war, weil ich die Vertragsunterlagen ja schon längst hatte. Inzwischen habe ich drei Bestellbestätigungen und eine Kündigungsbestätigung! Ich werde die Bestellbestätigung(en) einfach, wie empfohlen, ignorieren. Aber dass ich einen Tag nach Eingang einer Kündigungsbestätigung gleich zwei Bestellbestätigungen bekomme ist schon ein komischer Zufall!
- Team
- 19198 Antworten
- 16. August 2014
Hi Rumpelstilz,
die Kündigung deines o2 go Vertrages ist zum 12.09.2014 hinterlegt.
Gruß,
Marc
die Kündigung deines o2 go Vertrages ist zum 12.09.2014 hinterlegt.
Gruß,
Marc
Neues & aktuelles zu o2 und dem digitalen Leben findest du hier: https://hilfe.o2online.de/neues-und-aktuelles-zu-o2-digitalem-leben-3
- Autor
- Lehrling
- 37 Antworten
- Lösung
- 26. September 2014
Gestern habe ich einen Brief von o2 bekommen, dass mir die 35 Euro, die mir durch den ungewollten Vertrag entstanden sind, gutgeschrieben werden! 👍
- Team
- 2793 Antworten
- 28. September 2014
Hi Rumpel,
das freut mich, Danke für die Rückmeldung 😉
Grüße
Yvonne
das freut mich, Danke für die Rückmeldung 😉
Grüße
Yvonne
- Superstar
- 11875 Antworten
- 28. September 2014
Super! Ich habs also mal als Lösung markiert!
Manche Menschen haben ein Niveau, das hat sogar im Keller Höhenangst (Martin Rassau)
- Neuling
- 5 Antworten
- 14. Januar 2015
Hallo zusammen,
mir ist folgendes passiert. Ende Juli wurde ich von O2 angerufen, dass mein Tarif geändert werden kann weil ich schon so lange Kundin bin ( über 12 Jahre). Statt 34,99€ sollte ich 24,99€ zahlen.
Die nette Dame hat mir alles erklärt und meinte ich erhalte eine neue Sim-Karte damit mein neuer Tarif aktiviert wird. Bei der Aussage neue Sim-Karte habe ich einige male nachgefragt ob es ein neuer Vertrag sei und Ihre Aussage war nein es ist nur eine Tarifänderung.
Ich habe dann eingewilligt. Die Sim-Karte kam einige Tage später bzw. es kamen 2 Stück hier an. Ich habe beide karten nie aktiviert, weil ich einige Tage später mein Baby bekommen habe.
Dann im September die Überraschung, ich habe 2 Rechnungen erhalten (eine Rechnung von meinem aktuellen richtigen Vertrag und eine Rechnung von dem neuen Vertrag) und habe sofort O2 angerufen und reklamiert. Seit September bis heute (14.01.2015) läuft es hin und her.
O2 sag aus das ich ein neuen Vertrag abgeschlossen habe und ich habe dann die ganz Geschichte einige Male erzählt. Es war eine Tarifänderung und kein Neu-Vertrag uns außerdem hatte die Dame auch gesagt das wenn ich die Karte liegen lasse nichts passiert. Nach 3 Wochen wurde dann die Karte automatisch aktiviert ohne mein wissen.
Eine Stornierung sei aus O2 Sicht nicht möglich, doch eine nette Mitarbeiterin hatte mir gesagt, dass man aus Kulanz so was machen kann.
Was ich komisch finde, ich erhalte 2 Sim-Karten und nur eine wird aktiviert?
Dann kommen die mit 14 Tage Wiederrufsrecht, ich hätte es ja Wiederrufen, wenn ich es gewusst hätte denn ich bin von einer Tarifänderung ausgegangen.
Ich bin am Überlegen zur Verbraucherzentrale zu gehen und zum Anwalt wenn O2 nicht diesen Vertrag storniert.
mir ist folgendes passiert. Ende Juli wurde ich von O2 angerufen, dass mein Tarif geändert werden kann weil ich schon so lange Kundin bin ( über 12 Jahre). Statt 34,99€ sollte ich 24,99€ zahlen.
Die nette Dame hat mir alles erklärt und meinte ich erhalte eine neue Sim-Karte damit mein neuer Tarif aktiviert wird. Bei der Aussage neue Sim-Karte habe ich einige male nachgefragt ob es ein neuer Vertrag sei und Ihre Aussage war nein es ist nur eine Tarifänderung.
Ich habe dann eingewilligt. Die Sim-Karte kam einige Tage später bzw. es kamen 2 Stück hier an. Ich habe beide karten nie aktiviert, weil ich einige Tage später mein Baby bekommen habe.
Dann im September die Überraschung, ich habe 2 Rechnungen erhalten (eine Rechnung von meinem aktuellen richtigen Vertrag und eine Rechnung von dem neuen Vertrag) und habe sofort O2 angerufen und reklamiert. Seit September bis heute (14.01.2015) läuft es hin und her.
O2 sag aus das ich ein neuen Vertrag abgeschlossen habe und ich habe dann die ganz Geschichte einige Male erzählt. Es war eine Tarifänderung und kein Neu-Vertrag uns außerdem hatte die Dame auch gesagt das wenn ich die Karte liegen lasse nichts passiert. Nach 3 Wochen wurde dann die Karte automatisch aktiviert ohne mein wissen.
Eine Stornierung sei aus O2 Sicht nicht möglich, doch eine nette Mitarbeiterin hatte mir gesagt, dass man aus Kulanz so was machen kann.
Was ich komisch finde, ich erhalte 2 Sim-Karten und nur eine wird aktiviert?
Dann kommen die mit 14 Tage Wiederrufsrecht, ich hätte es ja Wiederrufen, wenn ich es gewusst hätte denn ich bin von einer Tarifänderung ausgegangen.
Ich bin am Überlegen zur Verbraucherzentrale zu gehen und zum Anwalt wenn O2 nicht diesen Vertrag storniert.
- Team
- 19198 Antworten
- 14. Januar 2015
Hi JaOIMi,
vorab herzlich Willkommen im Forum ☺️
Tatsächlich wurde im Juli ein Neuvertrag abgeschlossen. War dies nie gewollt, kann ich mich für dieses Missverständnis nur ausführlich entschuldigen. So ärgerlich es in dem Falle klingen mag, liegt jedoch auch dir eine Überprüfungsplicht vor. Hättest du bereits rechtzeitig deine Rechnung überprüft, auch wenn du einen triftigen Grund hattest dies nicht zu tun, und somit bemerkt dass dieser Tarif nicht den Konditionen entspricht die dir zusagen bzw. du diesen so nicht wolltest, hätten wir innerhalb der 14 Tage reagieren können und diesen stornieren.
Auch wenn der Stornierungszeitraum schon lange nicht mehr besteht, bin ich aus Kulanz gerne bereit, diesen Tarif direkt zum Folgetag für dich zu deaktivieren. Zusätzlich bin ich bereit, dir mit einem großen Teil der bisher angefallen Kosten über 137,70 Euro entgegenzukommen und dir eine Gutschrift über 70,00E Euro zu erstellen. So hättest du noch eine Restsumme von 67,70 Euro zu begleichen. Bist du damit einverstanden, gebe hier bitte bescheid.
Der Neu aktivierte Vertrag ist ein o2 Blue All-In L inkluisver einer Multicard. Diese wurde dir auch zugestellt, daher die zwei SIM-Karten.
Gruß,
Marc
vorab herzlich Willkommen im Forum ☺️
Tatsächlich wurde im Juli ein Neuvertrag abgeschlossen. War dies nie gewollt, kann ich mich für dieses Missverständnis nur ausführlich entschuldigen. So ärgerlich es in dem Falle klingen mag, liegt jedoch auch dir eine Überprüfungsplicht vor. Hättest du bereits rechtzeitig deine Rechnung überprüft, auch wenn du einen triftigen Grund hattest dies nicht zu tun, und somit bemerkt dass dieser Tarif nicht den Konditionen entspricht die dir zusagen bzw. du diesen so nicht wolltest, hätten wir innerhalb der 14 Tage reagieren können und diesen stornieren.
Auch wenn der Stornierungszeitraum schon lange nicht mehr besteht, bin ich aus Kulanz gerne bereit, diesen Tarif direkt zum Folgetag für dich zu deaktivieren. Zusätzlich bin ich bereit, dir mit einem großen Teil der bisher angefallen Kosten über 137,70 Euro entgegenzukommen und dir eine Gutschrift über 70,00E Euro zu erstellen. So hättest du noch eine Restsumme von 67,70 Euro zu begleichen. Bist du damit einverstanden, gebe hier bitte bescheid.
Der Neu aktivierte Vertrag ist ein o2 Blue All-In L inkluisver einer Multicard. Diese wurde dir auch zugestellt, daher die zwei SIM-Karten.
Gruß,
Marc
Neues & aktuelles zu o2 und dem digitalen Leben findest du hier: https://hilfe.o2online.de/neues-und-aktuelles-zu-o2-digitalem-leben-3
- Neuling
- 5 Antworten
- 19. Januar 2015
Hallo Marc,
bedeutet das, dass mein Vertrag dann storniert wird oder ich trotzdem daran gebunden bin für 24 Monate?
Den dann bringt mir das alles nichts und ich gehe lieber zum Anwalt und zur Verbraucherzentrale. Denn wie ich gelesen habe, haben so einige dieses Problem bei O2.
Wieso macht ihr so etwas??
bedeutet das, dass mein Vertrag dann storniert wird oder ich trotzdem daran gebunden bin für 24 Monate?
Den dann bringt mir das alles nichts und ich gehe lieber zum Anwalt und zur Verbraucherzentrale. Denn wie ich gelesen habe, haben so einige dieses Problem bei O2.
Wieso macht ihr so etwas??
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