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Lösung von Rumpelstilz
Zur Antwort springenLösung von Rumpelstilz
Zur Antwort springeno2_Chantal schrieb:Hierzu vielleicht noch die Information, dass diese alle Shops betrifft, egal ob Vodafone, Telekom, O2, Kabelanbieter usw.
Zu dem was Rumpelstilz schreibt muss ich dich enttäuschen. Ein Widerrufrecht gibt es im Shop nicht.
Lieben Gruß,
Chantal
o2_Chantal schrieb:
Hallo Rumpelstilz,
Bei einer Beschwerde nehmen wir den Kontakt auf und prüfen die Aspekte.
Den Namen solltest du aus dem Vertrag auch vom System hinterlegt haben (außer die Unterschrift) magst du da nochmal gucken?
Lieben Gruß,
Chantal
Jeri schrieb:Wo hast du das gelesen?
Das habe ich mal gelesen:
"Wird der Kaufpreis eines Mobiltelefons durch den Abschluss eines Mobilfunkvertrages subventioniert und kann der Kunde das Mobiltelefon nur für den günstigen Preis erwerben, wenn er gleichzeitig einen Mobilfunkvertrag abschließt, so steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nach"
Rumpelstilz schrieb:Ja, mit dieser Händlernummer lande ich in einem o2Shop in Freiburg. Einem genauen Mitarbeiter können wir diese nicht zuordnen. Das muss der Shop dann machen.
o2_Chantal schrieb:
Hallo Rumpelstilz,
Bei einer Beschwerde nehmen wir den Kontakt auf und prüfen die Aspekte.
Den Namen solltest du aus dem Vertrag auch vom System hinterlegt haben (außer die Unterschrift) magst du da nochmal gucken?
Lieben Gruß,
Chantal
Hallo Chantal,
ich war heute im o2-Shop und habe dort meine Kündigung des o2 go-Vertrags faxen lassen. Dort habe ich dann auch nachgefragt wer sich hinter der Händlernummer verbirgt. Seine Auskunft: Er hat keinen Zugriff auf diese Information. Aber wenn ich einen Beschwerdebrief an o2 schicken würde mit Angabe der Händlernummer könnten die nachschauen wer sich hinter dieser Nummer verbirgt.
Die Nummer ist 14149300. Und jetzt?
Jeri schrieb:Sorry, ich meinte Dortmund.
Sehe da nix von Düsseldorf,aber auch egal.erkundigen sollte man sich vorher richtig.ob es eine rechtslücke gibt oder nicht.
o2_Chantal schrieb:jetzt bin ich ein bisschen verwirrt. Ich habe den Satz von Anfang an nicht ganz verstanden. Du schreibst: Magst du da nochmal gucken? Wo soll ich denn gucken? Wo ist der Name vom System hinterlegt? Mit System meinst du die Software, oder? Und was schlägst du vor wie ich vorgehen soll?
Den Namen solltest du aus dem Vertrag auch vom System hinterlegt haben (außer die Unterschrift) magst du da nochmal gucken?
Rumpelstilz schrieb: Ich hätte den Strich unter dem Zitat nicht wegmachen dürfen. So hat der Computer alles als Zitat interpretiert! ☺️So ist es. Passiert mir auch öfter. Dann einfach alles löschen und das Zitat neu einfügen.
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