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Handy während o2-Vertrag verkaufen?


Hallo,

ich hoffe, dass der gute “Tom_” die Frage liest und auch beantworten kann ;) Habe in der Vergangenheit ein Paar Mal durch die Community gestöbert und er ist mir sehr positiv aufgefallen. :P

Zu meiner Frage: 

ich würde gerne wissen, ob ich, wenn ich (über die Webseite Samsungs) bei o2 einen Tarif inkl. Handy bestelle, das Handy dann direkt verkaufen darf? Selbstverständlich bezahle ich ja die monatlichen Raten weiter und würde die Sim-Karte benutzen, nur bräuchte ich das Handy nicht. Ist das ohne weitere Bedenken möglich?

Ich bedanke mich schon mal und selbstverständlich auch über Antworten von allen anderen ;)

Liebe Grüße, Marco

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Lösung von Vilureef 18 November 2021, 19:42

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18 Antworten

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Da das Handy über Samsung direkt von Samsung kommt, musst du die AGB dort lesen... 

 

 

Von o2 kommt lediglich der Tarif. 

@MarcoSH11 

hi, im Regelfall ist das Handy bis zur endgültigen Abzahlung Eigentum des Verkäufers.

Du würdest also fremdes Eigentum verkaufen.

mfg

Da das Handy über Samsung direkt von Samsung kommt, musst du die AGB dort lesen... 

 

 

Von o2 kommt lediglich der Tarif. 

Das ist so nicht ganz richtig. In den AGB’s steht zwar: “Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen Sie bestehenden Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Sie die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere dürfen Sie Dritten vertraglich keine Nutzungsrechte an der Ware einräumen.”

Allerdings steht zuvor: “Der Mobilfunkvertrag wird nach Bestätigung des betreffenden Mobilfunkanbieters direkt zwischen Ihnen und dem Mobilfunkanbieter geschlossen. Samsung ist nicht Vertragspartei des Mobilfunkvertrages zwischen Ihnen und dem Mobilfunkanbieter, sondern agiert nur als Vermittler.”

Also verstehe ich daraus, dass in dem Fall die AGB’s von o2 “rechtens” sind...

Kompliziertes Thema, ich habe natürlich keine Lust am Ende ein größeres Problem zu bekommen, das Angebot ist aber zu gut, um es aus zu schlagen ;)

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Das gilt nur für den Mobilfunkvertrag 

"Der Mobilfunkvertrag wird nach Bestätigung des betreffenden Mobilfunkanbieters direkt zwischen Ihnen und dem Mobilfunkanbieter geschlossen. Samsung ist nicht Vertragspartei des Mobilfunkvertrages zwischen Ihnen und dem Mobilfunkanbieter, sondern agiert nur als Vermittler.” 

 

nicht für die Hardware.

 

 

@MarcoSH11 : Kannst du uns einmal die AGB zeigen (einen Link posten), aus welcher du  rezitierst?

Hallo,

@MarcoSH11 dass Samsung kannst du nach Kauf (Einmalpreis) weiter veräußern. Die vollständige Begleichung ist der Kaufpreis vom Smartphone.

LG

Das gilt nur für den Mobilfunkvertrag 

nicht für die Hardware.

 

 

Ist denn dann das Handy, wie von @Vilureef geschrieben, nach der Einmalzahlung abgezahlt?

Hallo,

ja.

LG

@MarcoSH11 : Kannst du uns einmal die AGB zeigen (einen Link posten), aus welcher du  rezitierst?

https://www.samsung.com/de/estore/static/link_terms_and_conditions_of_sale/

 

Unter:

4. Vertragsabschluss: 4. (b)

und

8. Risiko & Eigentum: 1.

Das gilt nur für den Mobilfunkvertrag 

nicht für die Hardware.

 

 

Ist denn dann das Handy, wie von @Vilureef geschrieben, nach der Einmalzahlung abgezahlt?

Steht alles auf der Webseite samsung,com

Musst nur lesen.

Ich füge mal zum Verständnis die Konditionen hinzu.

 

 

Das gilt nur für den Mobilfunkvertrag 

nicht für die Hardware.

 

 

Ist denn dann das Handy, wie von @Vilureef geschrieben, nach der Einmalzahlung abgezahlt?

Steht alles auf der Webseite samsung,com

Musst nur lesen.

Habe ich, deswegen frage ich ja zur Vergewisserung nochmal nach :)

Und ich hatte dich gefragt, wo du was gelesen haben willst.

 

Habe ich doch getan, oder nicht!?

Unsere Beiträge haben sich überschnitten (fast zeitgleich gepostet)

Du hast es gefunden und hast auch die richtigen Stellen erwähnt. Abschnitt 8 genüg schon.

 

@MarcoSH11 : Kannst du uns einmal die AGB zeigen (einen Link posten), aus welcher du  rezitierst?

https://www.samsung.com/de/estore/static/link_terms_and_conditions_of_sale/

 

Unter:

4. Vertragsabschluss: 4. (b)

und

8. Risiko & Eigentum: 1.

 

Da du den Kaufvertrag mit Samsung abschließt, ist nach der Zahlung der Einmalgebühr das Handy dein Eigentum und du kannst es dann verkaufen.

Es ist kein o2 my Handy Vertrag und daher kein Ratenvertrag oder Verkauf über o2.

 

Es ist immer wichtig, dass man sich die Zeit nimmt und alles liest und versteht. Es gab zwar hier keine falschen Informationen, aber es kann in einem Forum vorkommen (hier geht es auch noch darum, dass o2 mit dem Handyverkauf von Samsung nichts am Hut hat), dass man falsche Informationen bekommen kann.

 

 

 

Super, vielen Dank!

Bitte nicht als nervig auffassen, doch da die Einmalzahlung nur 5 Euro beträgt, ist es für mich nicht so einfach zu glauben, dass es mit der getätigten Zahlung direkt mein Eigentum ist. Also ganz sicher, dass ich es dann verkaufen darf, da es mir gehört? :sweat_smile:

Man kann dir nur sagen, was dort steht. Aber du musst es selber verstehen. Wenn doch etwas falsch sein sollte, dann wirst du “Bauschmerzen” bekommen und keiner von uns hier. Aber ich denke, dass es doch eindeutig dort steht.

Wenn du absolut sicher sein willst, musst du bei Samsung nachfragen.

 

Hallo @MarcoSH11 ,

herzlich willkommen in unserer o2 Community :grinning:

Hast du inzwischen die Informationen von samsung erhalten ?

Ich kann dir nicht sagen, ob es das Samsung Handy in deinem Screen wirklich für 5,- EUR gibt. Meist ist dann die monatliche Rate im “Tarif (monatlich)” noch mit enthalten. Aber dazu sind dort zu wenig Informationen zu sehen. Bei uns ist es so, wie auch schon oben geschrieben wurde, dass das Handy bis zur endgültigen Abzahlung Eigentum des Verkäufers bleibt. 

Du kannst es natürlich auf einmal zahlen, dann gehört es sofort dir.

Gruß, Solveig

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