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Warum O2 Service
Gelöst

o2 Rechnung zu hoch trotz aller gesperrten Services


Hallo zusammen , 

Aktuell habe Ich folgendes Problem, letzten Monat war die Rechnung 139€ normalerweise habe ich nur 55€ zu zahlen. Diesen Monat ist die Rechnung bei 253€ und habe wieder eigentlich nur 55€ zu zahlen. Jedes Mal steht bei Verbindungen und Services der jeweilige Zuviel verlange Betrag. In meiner App wird aber bei keiner meiner 2 nr angezeigt das ich außerhalb meiner flat telefoniert habe oder sonstiges. Zusätzlich habe ich schon bei Vertrags Beginn alle auslandsanrufe und sonstiges Verbindung und Services sperren lassen. Diese habe ich 3 mal in der Hotline nachgefragt und wurde mir auch bestätigt. Letzten Monat habe die Zuviel gestellte Summe bezahlt und mir wurde gesagt dass dies mit der nächsten Rechnung verrechnet wird. auf der diesen monatigen Rechnung ist wieder nichts von dem zu viel gezahlten Betrag zu sehen und mir wurde sogar noch mehr in Rechnung gestellt schon wie vorhin beschrieben über 250€.

kann mir bitte jemand helfen weil im H in der Hotline kann mir keiner sagen, woher die Kosten sind.

 

liebe Grüße 

Lösung von poales

@Lomessi

du solltest innerhalb der vorgesehenen 8 Wochen die Rechnung reklamieren.

ich würde die immer schriftlich und nachweisbar machen.

z.b. über  das Kontaktformular

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

Du kannst zeitnah auch einen EEN Einzelentgeldnachweis anfordern.

das ist nicht der EVN !

 

 

Wer muss was beweisen?

Wenn Sie Ihre Telefonrechnung beanstanden, muss der Netzbetreiber nachweisen, dass die Verbindungen richtig berechnet wurden und die technischen Einrichtungen für die Ermittlung der Verbindungsentgelte fehlerfrei funktionierten. Dazu wird dieser in der Regel die Verbindungsdaten in einem Einzelentgeltnachweis (EEN) aufschlüsseln und seine technischen Anlagen überprüfen. Das Ergebnis der Prüfung muss er dem Kunden nur auf Verlangen vorlegen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/telefonrechnung-pruefen-so-reklamieren-sie-falsche-abrechnungen-5196

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24 Antworten

stefanniehaus
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Verbindungen und Services können auch Drittanbieterleistungen, Abos etc. sein.

Hast du schon mal einen Blick in den Einzelverbindungsnachweis geworfen? Der sollte erläutern wir sich die Verbindungen und Services zusammen setzen.

Wenn es beispielsweise aktive Abos sind, ist nicht zu erwarten, dass sich am monatlichen Betrag was ändert. Diese kündigen sich ja nicht von alleine


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  • Neuling
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  • 30. April 2024

Ich habe alles sperren lassen , auch Abos und alles. Auf meiner Einzelverbindungs steht nichts drin . 


poales
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  • 30. April 2024
Lomessi schrieb:

Auf meiner Einzelverbindungs steht nichts drin . 

da steht auch nur etwas, wenn du den Einzelverbindungsnachweis aktiv bestellt hast.


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  • 30. April 2024

Die Einzelverbindung ist aktiviert 


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  • 30. April 2024

Komisch das es letzten Monat ein Fehler von O2 gewesen ist das hat der Mitarbeiter in der Hotline selbst gesagt ! 


  • Neuling
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  • 30. April 2024

Derselbe, der Dir auch von der Verechnung mit der nächsten Rechnung erzählt hat.


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  • 30. April 2024

Ne heute war es ein anderer Mitarbeiter 


  • Neuling
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  • 30. April 2024

Welcher Fehler soll das sein?


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  • 30. April 2024

Er hatte gesagt das ist ein Fehler seitens O2 welcher hat er nicht gesagt, andere frage. O2 muss mir doch sagen können ob ich die Kosten mit telefonieren, abos oder App Käufe gemacht habe oder nicht? App Käufe oder abos müssen doch auch separat ausgewiesen werden auf der Rechnung oder liege ich da falsch 


stefanniehaus
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Da liegst du in Teilen falsch.

Wenn du o2 nicht erlaubt hast, entsprechende Daten dauerhaft zu speichern, dann sind diese auch für o2 nach Rechnungsstellung nicht einsehbar.

Im Wesentlichen relevant ist also, ob du der dauerhaften Datenspeicherung zugestimmt hast. Wenn nicht, können Kosten angefallen sein, der EVN kann aber dennoch leer sein.


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  • 30. April 2024

Ok, verstanden aber die müssen mir doch sagen können woher die Kosten kommen. Die müssen das ja auch in Rechnung stellen also muss doch aufgezeichnet werden wo was benutzt oder gebucht wurde, wie sonst stellen die Rechnungen auf Basis von nichts? 


stefanniehaus
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Wenn keine Erlaubnis zur dauerhaften Speicherung vorliegt, werden die Daten mit Rechnungsstellung gelöscht. 

Dann wird dir danach auch niemand sagen können und müssen, wie die Kosten entstanden sind.

o2 muss in diesem Fall nur den Behörden gegenüber regelmäßig die ordnungsgemäße Rechnungsstellung beweisen/darlegen.

Datenschutz ist schön, aber nicht immer hilfreich

 

Das ganze ist bisher aber nur eine Annahme. Aber Verbindungen/Services auf der Rechnung ohne EVN weisen schon mal darauf hin.


  • Autor
  • Neuling
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  • 30. April 2024

Ok aber dann kann O2 mir also Beispiel 1000€ in Rechnung stellen muss mir aber nicht sagen wofür?


  • Autor
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  • 30. April 2024

Dazu kommt das ja die damaligen Rechnungen alle extra Positionen ausgewiesen hat jetzt halt nicht mehr 


stefanniehaus
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Theoretisch und provokant gesagt ja.

Praktisch obliegt das Abrechnungssystem ja auch externen Prüfungen.

 

Das betrifft im übrigen ja auch alle Anbieter. Was nicht gespeichert werden darf, kann auch nicht nachher eingesehen werden.


  • Autor
  • Neuling
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  • 30. April 2024

Ja ist klar aber ich als Kunde muss ja bezahlen da muss man mir ja sagen können ob es Telefonate waren oder App Käufe, das kann nicht sein das es keinerlei Informationen gibt. 


  • Neuling
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  • 1. Mai 2024

„Dem Teilnehmer sind die gespeicherten Daten derjenigen Verbindungen, für die er entgeltpflichtig ist, nur dann mitzuteilen, wenn er vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum in Textform einen Einzelverbindungsnachweis verlangt hat; auf Wunsch dürfen ihm auch die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden.“

§ 99 Abs. 1 TKG 


poales
Profi
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  • Lösung
  • 1. Mai 2024

@Lomessi

du solltest innerhalb der vorgesehenen 8 Wochen die Rechnung reklamieren.

ich würde die immer schriftlich und nachweisbar machen.

z.b. über  das Kontaktformular

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

Du kannst zeitnah auch einen EEN Einzelentgeldnachweis anfordern.

das ist nicht der EVN !

 

 

Wer muss was beweisen?

Wenn Sie Ihre Telefonrechnung beanstanden, muss der Netzbetreiber nachweisen, dass die Verbindungen richtig berechnet wurden und die technischen Einrichtungen für die Ermittlung der Verbindungsentgelte fehlerfrei funktionierten. Dazu wird dieser in der Regel die Verbindungsdaten in einem Einzelentgeltnachweis (EEN) aufschlüsseln und seine technischen Anlagen überprüfen. Das Ergebnis der Prüfung muss er dem Kunden nur auf Verlangen vorlegen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/telefonrechnung-pruefen-so-reklamieren-sie-falsche-abrechnungen-5196


poales
Profi
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  • 1. Mai 2024
stefanniehaus schrieb:

Wenn keine Erlaubnis zur dauerhaften Speicherung vorliegt, werden die Daten mit Rechnungsstellung gelöscht. 

@stefanniehaus

da der Kunde aber keine Möglichkeit hat dies selbst zu prüfen,

würde ich trotzdem die Rechnung reklamieren.

O2 muss das endlich mal nachbesser.😣


  • Neuling
  • 2053 Antworten
  • 1. Mai 2024

Was soll da nachgebessert werden? Ohne Zustimmung keine Speicherung und rückwirkend kann man die nicht erteilen. 

@Lomessi

lass den EVN doch jetzt erstellen. Wenn es regelmäßig entstehende Kosten sind, werden sie auch bei der nächsten Rechnung auftauchen. 
Was mich bei Dir irritiert, weshalb versicherst Du Dich dreimal ob alle Sperren gesetzt sind? Du wirst doch wissen wo Du hintelefoniert hast und kannst daher das Ausland ausschließen. 


  • Autor
  • Neuling
  • 10 Antworten
  • 1. Mai 2024

Dies ist eine separate nr von meiner Schwester, sie hat zwar gesagt das nichts gemacht wurde aber irgendwo her muss es ja kommen. Also Übers Formular den Einzelentgelt Nachweis anfragen, danke


Klaus_VoIP
Legende

Nein - den EVN kann man im Kundenportal aktivieren!

Und den EEN muss es auch geben. Reklamieren und EEN anfordern geht per Kontaktformular.

Das sind 2 unterschiedliche Belege. Siehe Verbraucherzentrale.


poales
Profi
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  • 1. Mai 2024
FaceHugger schrieb:

Was soll da nachgebessert werden? Ohne Zustimmung keine Speicherung und rückwirkend kann man die nicht erteilen. 

@FaceHugger

das ist richtig, aber auch wenn der EVN aktiviert wurde,

gab und gibt es die Situation das der EVN nicht erstellt wurde.

da aus welchen Gründen auch immer keine Einwilligung zur Datenspeicherung hinterlegt wurde.

das kann der Kunde nicht prüfen.

auch die Deaktivierung und später das neu aktivieren reicht da nicht.

ich habe das sebst schon durch und habe nach xx Kontakten mit dem Kundenservice

erst mit einer kostenpflichtige Aktion sicher gestellt, das der EVN erstellt wird.

Vorher klappte das jahrelang  ohne Probleme.


o2_Senay
  • Moderatorin
  • 3541 Antworten
  • 2. Mai 2024

Hallo @Lomessi, freut mich sehr, dass du auch den Weg zu uns in die Community gefunden hast😊 Wie ich sehe, wurdest du hier ganz toll von unseren User:innen unterstützt. Hast du schon unser Kontaktformular für dein Anliegen genutzt, das poales verlinkt hat? Falls du weiterhin unsere Unterstützung benötigts, melde dich bitte hier. Halte uns gerne auf dem Laufenden. 

Viele Grüße,

Senay


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