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Warum O2 Service
Frage

Preisanpassungen für DSL Verträge in willkürlicher Höhe ?


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106 Antworten

o2_Matze
  • Moderator
  • 22353 Antworten
  • 7. April 2025

@fritzbee21 Ich sehe, wir verstehen uns da 😄🙏😄

VG Matze 


  • Neuling
  • 10 Antworten
  • 7. April 2025

Ich habe soeben mit dem Vertragsverlängerungs-Chat geschrieben. Das beste Angebot, das man mir dort machen will sind die Standard-Konditionen von der Website. Sehr enttäuschend! Mal schauen, was es aktuell so bei der Telekom, Vodafone und 1und1 so an Angeboten gibt…. :-)


Bumer
Lehrling
  • 22525 Antworten
  • 7. April 2025

@MaBoe73 

Für Neuverträge nutze ein Vergleichsportal, wegen Cashback und so. 😉


o2_Matze
  • Moderator
  • 22353 Antworten
  • 7. April 2025

Hallo ​@MaBoe73 

Es tut mir leid, dass dir das Angebot der Kolleg:innen nicht zugesagt hat, ich bin mir sicher, das diese ihr bestmöglichstes getan haben. Leider kann aber nicht jeder Wunsch erfüllt werden, auch wenn wir natürlich keinen Kunden verlieren möchten, daher kann ich deinen Impuls jetzt zur Sichtung der Angebote anderer Provider ein Stück weit nachvollziehen.  

Vielleicht gibst du uns ja irgendwann noch mal eine zweite Chance, wir würden uns sehr darüber freuen.

VG Matze 


  • Neuling
  • 10 Antworten
  • 7. April 2025

@o2_Matze Trotzdem finde ich es schwach, dass zwar gesagt wird, dass mir ein individuelles Angebot gemacht wird, mir aber nur die Konditionen von der Website vorgelesen werden. Wirklich schwach!


The_Voice_70
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 643 Antworten
  • 7. April 2025

@o2_Matze 

Ich sehe diese “Preisanpassungen” mittlerweile als “Kundenbindungsinstrument” . 

Bei mir kamen sie auch postalisch genau damit um die Ecke exakt als ich meinen DSL auf die neue Tarifgeneration angepasst hatte um mir den Unlimited Vorteil abzugreifen. Habe o2 diese “Preisanpassung” selbstverständlich um die Ohren gehauen und seitdem ist Ruhe. 

Ich sage mal : ziemlich schmales Brett auf dem sich o2 bewegt wenn man sich die Marktsituation anschaut. Und du hast es sehr schön formuliert “das o2 keine Kunden verlieren möchte” . Und das mit den “regionalen Vorleisterkosten” kann mir langfristig auch keiner verkaufen. Die Höhe der Preisanpassung wird bestimmt “ausgewürfelt”. 😁 Da macht sich o2 im Hintergrund selber die Taschen voll. 😉 o2 muss mal langsam von seinem hohen Ross runter kommen. Die Zeiten das die Kunden nicht vergleichen sind lange vorbei. 😉

@MaBoe73 

Hier stand Werbung für andere Provider, das finden wir nicht so gut 😄

Ich war mal so nett und habe dir mal was rausgesucht sofern du auf die Telefonflat vom Festnetz zu Handy verzichten kannst. Preise sind selbsterklärend.

LG Thomas

Edit o2_Matze 07.04.25 20:20 Werbelink zu Angebot eines anderen Providers entfernt


The_Voice_70
Fortgeschritten
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  • 7. April 2025

@o2_Matze 

Ich wusste sofort das einer um die Ecke kommt und den Link entfernt. Ist ja auch völlig in Ordnung. War auch nicht als Werbung gedacht sondern mal als Wink mit dem Gartenzaun. 😉


o2_Matze
  • Moderator
  • 22353 Antworten
  • 7. April 2025

@The_Voice_70 Wenn es nach mir persönlich geht hätte ich ihn drin gelassen, aber in der netiquette schließen wir verlinkte Werbung aus, da müssen wir uns alle dran halten ☝😉 

Hattest du gesagt “Schau dich mal bei XY um” drücken wir da immer ein Auge zu, aber einen direkten Link zum Angebot müssen wir da nun mal entfernen, da bitte ich um Verständnis 😄 


The_Voice_70
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 643 Antworten
  • 7. April 2025

@o2_Matze 

Kein Ding. 😉

Aber ich denke wir verstehen uns da ohne Worte..

Wenn ich etwas anmerke dann nie um jemanden anzugreifen oder sonst etwas. 

o2 ist im Moment manchmal zu sehr im eigenen Tunnel. Sprich die Innovationen. Speziell auch hier im DSL Bereich. Preisanpassungen sind immer ein ganz schmales Brett bei dem Druck am Markt. Und was mir noch auffällt: o2 sollte mal wieder an Innovationen bei den "Addon Produkten" arbeiten. Da steht mir im Moment zu viel still mit auch "überholten" Preisen.😉


  • Neuling
  • 10 Antworten
  • 9. April 2025

Hallo, ich würde gerne mal wissen, was passiert, wenn man der Preiserhöhung widerspricht, wie in meinem Brief auch möglich. Ich bin etwas verärgert, weil o2 erst 2023 oder Anfang 2024 die Preise erhöht hatte und jetzt eben wieder. Damals hätte ich auch widersprechen können, dachte mir aber, dass eine moderate Erhöhung schon ok wäre. Seltsame Geschichte.


Sächsin
Superstar
  • 25635 Antworten
  • 9. April 2025

Wenn du die Möglichkeit des Widerspruchs hast und sie nutzt, dann bekommst du entsprechend Antwort ... bei mir sah das so aus 

 


The_Voice_70
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 643 Antworten
  • 9. April 2025

Ja, exakt gleiche Antwort hatte ich auch. 


  • Fortgeschritten
  • 220 Antworten
  • 10. April 2025

Die Widerspruchsmöglichkeit gab es in meinem Schreiben nicht. Dort wurde nur Friss oder Stirb angeboten, also akzeptieren oder kündigen. Im Gegenzug sollte die Preianpassungsklausel gestrichen werden für die Zukunft. 
Wart ihr schon im Bereich der monatlichen Kündigung oder noch innerhalb der Mindestlaufzeit?


The_Voice_70
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 643 Antworten
  • 10. April 2025

@chrille610 

Ich war schon im Bereich der monatlichen Kündigung. Hatte dann auf die aktuelle Tarifgeneration angepasst.  Die Preisanpassungsklausel ist bei mir auch gestrichen worden. 


o2_Matze
  • Moderator
  • 22353 Antworten
  • 11. April 2025

Ich war schon im Bereich der monatlichen Kündigung. Hatte dann auf die aktuelle Tarifgeneration angepasst

Für mein Gefühl ist das in 99 v 100 Fällen genau der richtige Weg und bei allen anderen Fällen finden wir dann oft auch eine passende individuelle Lösung.

VG Matze


The_Voice_70
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 643 Antworten
  • 11. April 2025

@o2_Matze 

Wäre o2 nicht auf den Blödsinn gekommen hätte ich da überhaupt nichts angefasst. 😉

“Druckaufbau” zur VVL durch die Hintertür kann sich o2 sparen. 

Heißt ja nicht umsonst: never touch a running o2 System 😄. 

Warte eigentlich nur noch darauf das die hier mal im nächsten Jahr in die Gänge kommen beim Glasfaserausbau. Links von mir sind sie durch. Rechts buddeln sie gerade in drei Teilabschnitten bis Ende 2025. 

Und wenn das mal hier geschehen ist bin ich gerne bereit die Dinge neu anzupassen. Aber vorher Finger weg …. 😊


o2_Matze
  • Moderator
  • 22353 Antworten
  • 11. April 2025

Und wenn das mal hier geschehen ist bin ich gerne bereit die Dinge neu anzupassen. Aber vorher Finger weg …. 

Sir Yes Sir 😁


Castiel
Superstar
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  • 4301 Antworten
  • 15. April 2025

Ich habe heute folgende E-Mail erhalten:

Guten Tag ****,

wir schätzen Sie als treuen o2 Kunden und danken Ihnen für Ihr Vertrauen.

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir für Ihren aktuellen Internet- & Festnetz-Vertrag die Preisanpassungsklausel mit Wirkung zum 1.6.2025 aus Ihren AGB streichen. Diese Klausel (Ziffer 9 unserer AGB für o2 Home Produkte) finden Sie weiter unten.

Wenn Sie mit den aktualisierten AGB einverstanden sind, brauchen Sie nichts weiter zu tun.

Sie können den Vertrag innerhalb von 3 Monaten ab Zugang dieses Schreibens ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform (z. B. per Brief, E-Mail oder online über die Kündigungsschaltfläche auf o2.de) außerordentlich kündigen; per Brief z. B. unter Angabe Ihrer oben angegebenen Rufnummer oder Kundenummer an: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, 90345 Nürnberg. Der Vertrag kann durch diese Kündigung frühestens zum 1.6.2025 beendet werden.

Falls Sie noch Fragen haben, sind wir unter der Rufnummer 089 78 79 79 400 gerne persönlich für Sie da (Mo.–Fr. 7:00–20:00 Uhr, Sa. 10:00–18:00 Uhr).

Freundliche Grüße
Ihr o2 Team

Bisherige Ziffer 9. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für o2 Home Produkte – WIRD WIE ZUVOR BESCHRIEBEN GESTRICHEN MIT WIRKUNG ZUM 1.6.2025.

9. Preisanpassungen

9.1. Telefónica Germany ist bei Kostensteigerungen berechtigt und bei Kostensenkungen verpflichtet, die auf der Grundlage dieses Vertrags zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind.

9.2. Die für die Preisberechnung maßgeblichen Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für die Bereitstellung der Telekommunikationsnetze und -anlagen (z. B. deren Betrieb, Nutzung und Wartung einschließlich Materialkosten), für Netzzusammenschaltungen und Teilnehmeranschlussleitungen, Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Kundenservice, Abrechnungs- und IT-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Gemeinkosten (z. B. Kosten für Büro- und Servicestandorte und Energiekosten) sowie hoheitlich auferlegte, allgemeinverbindliche Belastungen, z. B. durch die Bundesnetzagentur (jedoch keine Bußgelder o. Ä.), soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten der vertraglichen Leistung haben.

9.3. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn und soweit sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Gesamtkosten nach Abschluss des Vertrags erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Kosten für die Netznutzung, dürfen nur in deren Verhältnis zu den für die Preisberechnung maßgeblichen Gesamtkosten berücksichtigt werden und nur, soweit kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, z. B. bei der Kundenbetreuung, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind die Preise entsprechend zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Telefónica Germany wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens im gleichen Umfang wirksam werden wie Kostenerhöhungen.

9.4. Preiserhöhungen gem. Ziffern 9.1–9.3 werden dem Kunden mindestens 6 Wochen, höchstens 2 Monate, bevor die Preiserhöhung wirksam werden soll, auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. In dieser Mitteilung wird der Kunde klar und verständlich über Zeitpunkt und Inhalt der Preiserhöhung informiert. Soweit dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 9.5 zusteht, wird der Kunde in der Mitteilung auch hierüber klar und verständlich informiert.

9.5. Der Kunde kann innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der Mitteilung nach Ziffer 9.4 ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Vertrag kündigen, es sei denn, die mitgeteilte Preiserhöhung ist unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Preiserhöhung wirksam werden soll. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags bleibt unberührt.

9.6. Preisermäßigungen gem. Ziffern 9.1–9.3 werden dem Kunden mindestens 6 Wochen, höchstens 2 Monate, bevor die Preisermäßigung wirksam werden soll, auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. In dieser Mitteilung wird der Kunde klar und verständlich über Zeitpunkt und Inhalt der Preisermäßigung informiert. Anlässlich einer Preisermäßigung besteht kein Kündigungsrecht des Kunden. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags bleibt unberührt.

9.7. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.


Bumer
Lehrling
  • 22525 Antworten
  • 15. April 2025

@Castiel 

du bist nicht allein…

De Vertrag ist übrigens keine 2 Monate alt.


Castiel
Superstar
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  • 4301 Antworten
  • 15. April 2025

@Bumer jetzt fängt man an erst die Klauseln zu streichen damit man dann nach Ablauf der Widerrufsfrist die Preise erhöhen kann?

Bei einem nicht mal 2 Monate alten Vertrag wie bei dir schon n starkes Stück.

Machst du vom Sonderkündigungsrecht gebrauch?


o2_Matze
  • Moderator
  • 22353 Antworten
  • 16. April 2025

jetzt fängt man an erst die Klauseln zu streichen damit man dann nach Ablauf der Widerrufsfrist die Preise erhöhen kann?

@Castiel Das eine muss nicht das andere nach sich ziehen. Oft werden die AGB einfach nur für den Fall der Fälle angepasst, es passiert aber trotzdem nichts weiter. 

Daher nicht immer vom schlimmsten ausgehen☝😊

VG Matze  


Castiel
Superstar
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  • 4301 Antworten
  • 19. April 2025

@o2_Matze muss nicht, liegt aber nahe wenn man bedenkt das o2 die bisherigen Widersprüche einfach so geschluckt hat und die Kunden ihre Tarife für den Ursprünglichen Preis behalten durften.

Da macht man vorher eine AGB Änderung und erhöht dann später irgendwann die Preise und man ist auf der sicheren Seite.

Hab das so bei einem anderen Anbieter in der Vergangenheit auch schon mal erlebt, von daher kenne ich die Situation nur zu gut.

 

Wie sieht das denn aus wenn ich von meinem “Sonderkündigungsrecht” gebrauch machen möchte.

DSL Verträge lässt man ja vom neuen Anbieter kündigen, wird mein “Sonderkündigungsrecht” aus der E-Mail dann beachtet oder teilt man dem neuen Anbieter mit “Geht nicht der Kunde hat bei uns noch Restlaufzeit”?

Ich hatte in der Vergangenheit hier mal einen Thread gesehen gehabt in dem dies so war das man den Kunden nicht wechseln lassen wollte trotz “Sonderkündigungsrecht”.

 

VG


o2_Matze
  • Moderator
  • 22353 Antworten
  • 19. April 2025

@Castiel Das könnte im ersten Schritt vielleicht nicht funktionieren, aber im Nachgang sollte das dann kein Thema sein. Falls also die Anfrage vom neuen Provider kommt und abgelehnt wird, können wir dann ein mal positiv eingreifen und die Kolleg:innen entsprechend briefen, danach stellt der Provider dann eine zweite Anfrage und alles sollte ganz easy über die Bühne gehen.

VG Matze 


The_Voice_70
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 643 Antworten
  • 19. April 2025

o2 sollte es einfach lassen solche “Hintertüraktionen” auszuführen. Sowas hat immer einen sehr faden Beigeschmack. Manchmal denke ich das geglaubt wird das Kunden vom Wickeltisch gefallen sind und nicht lesen können. So hart es klingt. 

@o2_Matze 

Für den Fall der Fälle ist nett gesagt. Heißt ja nicht umsonst : “Die kleine Schwester von  nett ist hässlich” 😁. Und für den “Fall der Fälle” lässt zu viel Spielraum für Blödsinn. 😉

Und ein langjähriger Kunde dem man nicht versucht einen “reinzudrücken” der verlängert auch von sich aus und passt an wenn es dazu Möglichkeiten gibt. 

Der “Leiter Kundenver…...” hat das nur noch  nicht ganz verstanden. 

Die Vorleistungsgebühren sind konstant seit dem letzten Jahr und ich halte den Kopf nicht dafür hin nur weil die DTAG den Hals nicht voll bekommt. Und ich finaziere auch keine Aktionäre 😉

Bisschen was zu lesen: 

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.pdf?__blob=publicationFile

Sicherlich ist mir klar das o2 erst ab dem driiten Jahr bei einem Kunden verdient. Aber genau die sollten nicht verprellt werden. 

Und ja, ich weiß das man mich jetzt mal wieder nicht mag. 😉

LG Thomas


Bumer
Lehrling
  • 22525 Antworten
  • 19. April 2025

@Castiel 

ich kann dir leider nicht antworten. 😉 Wie lange ist denn noch deine Mindestlaufzeit?


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