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Warum O2 Service
Frage

O2 hat mein DSL kaputt gemacht schafft es seit mehr als 10 Tagen nicht, das zu reparieren


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99 Antworten

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  • Lehrling
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  • 4. Januar 2022

@Klaus_VoIP 

Nun, es ist doch offenbar so, daß das Problem gelöst wurde ohne daß ein Techniker raus gefahren ist, oder? Zwischen dem abschalten des Routers durch mich und dem Anschalten gestern Nacht gab es jedenfalls keinen Techniker-Termin. Das Problem muß also durch eine Konfigurationsänderung gelöst worden sein, die Remote vorgenommen wurde.

Wir wollen doch jetzt nicht so haarspalterisch sein und auch den Heini am Konfigurationsformular hier als Techniker bezeichnen?
Mein Punkt war (und ist) der, daß hier niemand etwas am Schaltkasten machen mußte, sondern daß alles vom Schreibtisch aus zu erledigen war.

 

Die ganze Verzögerung entstand hier doch dadurch, daß ein Techniker (unnötigerweise) raus geschickt werden sollte was 9x nicht geklappt hat, 1x ergebnislos geblieben ist und einmal wegen Zeitmangel abgebrochen wurde.

Wäre das Ticket korrekt bearbeitet worden, hätte ein Schreibtisch-Techniker dies problemlos schon am Nachmittag des 11.12.21 machen können.

Und bei den folgenden Anrufen bei der Hotline (insgesamt mehr als 3 Stunden!) hab ich mehrfach drauf hingewiesen, daß ein Außendienst-Einsatz wahrscheinlich nicht notwendig ist. Aber diese Information ist dort nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. :-(


Klaus_VoIP
Legende
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  • 4. Januar 2022
sqrt-1764 schrieb:

@Klaus_VoIP

Nun, es ist doch offenbar so, daß das Problem gelöst wurde ohne daß ein Techniker raus gefahren ist, oder?

Du hast den Kasten unter Kamerakontrolle? :kissing_closed_eyes:

Wir haben etliche Beispiele, bei denen bei einer anderen Entstörung Fehlschaltungen aufgefallen und behoben wurden. Dann siehst Du niemand bei Dir zuhause.

Eigentlich sollte doch für Dich hauptsächlich zählen “ es läuft ” - oder?
Aber meinetwegen hast Du Recht und alle anderen Ruh.  :wink:


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  • Lehrling
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  • 4. Januar 2022

@Klaus_VoIP

Nein, ich habe den Kasten natürlich nicht unter Kamerakontrolle. Aber wie wahrscheinlich ist es, daß jemand am 31.12.21 oder 3.1.22 an diesem Kasten war? Im Ticket ist nichts vermerkt.

… und wieso benachrichtigt man mich dann nicht, wenn jemand den Fehler nebenbei mir gefixt hat?

… und ich bin weiterhin auf einer Leitung mit > 280 MBit/s obwohl ich nur 50MBit/s gebucht habe.

Natürlich gibt es diese Theoretische Möglichkeit aber bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich davon aus, daß kein Techniker am Schaltkasten war. Es ist einfach zu unwahrscheinlich.


  • Autor
  • Lehrling
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  • 4. Januar 2022

Update 4.1.22 18:32:

Gerade bekomme ich eine SMS, daß mein Ticket an den Außendienst übergeben wurde. Dies, obwohl ich eben mit der DSL-Hotline telefoniert hatte und die die Information, daß meine Leitung jetzt funktioniert, ins System eingetragen hatte.

… ich befürchte Schlimmes ...


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  • 5. Januar 2022

Update 05.01.22:

Inzwischen bekam ich zwei weitere SMS in denen ich aufgefordert wurde mich um einen Techniker-Termin zu bemühen.

Hab also wieder die Hotline anrufen müssen. Die Mitarbeiterin konnte sehen, daß im Ticket vermerkt war, daß ich wieder Internet habe. Allerdings sei nicht explizit geschrieben worden, daß das Ticket geschlossen werden soll.

Sie mache das jetzt und ich solle alle weiteren Benachrichtigungen zu diesem Ticket ignorieren, meinte sie.


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  • Lehrling
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  • 11. Januar 2022

Update 10.1.22:

Bisher läuft die Leitung wieder. Ich habe zwar “nicht behebbare Fehler” auf der Leitung, aber offenbar nicht so viele, daß die Leitung merkbar gestört wäre. Verbindungsabbrüche gibt es jedenfalls (noch) keine.

Hab natürlich die Entschädigungsforderung gestellt. Weil das Online-Formular nur die Eckdaten enthielt und man keinerlei Kommantare machen konnte, hab ich sogar per Brief nachgehakt.

 

Heute trudelte die aktuelle Rechnung für Dezember ein. Kein Abzug wegen nicht erbrachter Leistungen. Also die Hotline angerufen. Die Dame war etwas hilflos. Schaute ins Ticket und meinte, daß dort kein “Fehler” angegeben sei … Aber ich hab sie nicht vom Haken gelassen. Irgendwer hat einen Fehler gemacht und ich war es offenbar nicht.

Sie hat dann Rücksprache gehalten und gemeint, daß man sich (hoffentlich innerhalb von 24 Stunden) bei mir melden werde … 

Ich bin mal gespannt. 


o2_Sven
  • Moderator
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  • 19. Januar 2022

Hallo @sqrt-1764 ,

eine Entschädigung nach der Entstörung des Anschlusses kannst du selber über da entsprechende Onlineformular anfordern.

 

Schöne Grüße, Sven


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  • Lehrling
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  • 19. Januar 2022
o2_Sven schrieb:

Hallo @sqrt-1764 ,

eine Entschädigung nach der Entstörung des Anschlusses kannst du selber über da entsprechende Onlineformular anfordern.

 

Schöne Grüße, Sven

@o2_Sven 

Wie bereits in meinem letzten Post geschrieben, habe ich das bereits gemacht. Allerdings bis jetzt noch Null Feedback seitens O2.

Und dieses Onlineformular enthält keine Option irgendeinen Kommentar dazu schreiben zu können. Absolut untauglich für eine ordentliche Abwicklung solcher Vorgänge!


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  • Lehrling
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  • 25. Januar 2022

Update 25.1.22:

Heute finde ich das Antwortschreiben von O2 bezüglich meiner Entschädigung im Briefkasten vor.

Datiert auf dem 12.1.22 - wer hat da jetzt auf der Leitung gestanden? Die Post schaffte die Briefe ja meist in einem Tag, Hat da jemand das Datum auf dem Brief rückdatiert? Leider gibt es offenbar keine Poststempel mehr - der Briefumschlag ist jungfräulich.

Inhaltlich ist der Brief eine Frechheit. Mit keinem Wort wird auf meinen Brief eingegangen, den ich geschickt hatte. Es wird mir ein Betrag von € 70.- zugesprochen, der sich angeblich aus dem TKG §58 ergeben solle. Allerdings kann ich das in keiner Weise nachvollziehen.
Alleine für die ausgefallenen Tage vom 11.12. bis 4.1. addiere ich die Entschädigung nach §58.3 bereits auf € 220.- auf. Dazu kommen noch 11 geplatzte Techniker-Termine mit je € 10.- (§58.4) - also in Summe mindestens € 330.- die mir zustehen.

Ich habe außerdem jetzt eine Bearbeitungspauschale von € 20.- für jeden Brief gefordert, den ich in dieser Sache schreiben muß. Zusätzlicher Aufwand fürs Drucken, Papier, Briefumschläge besorgen, zum Postamt laufen … Ich fordere eine zeitgemäße Kommunikation per Mail!

 

Natürlich reicht mir das nicht - so dilletantisch wie dies hier gelaufen ist. Der Fehler hätte idealerweise innerhalb eines halben Tages behoben werden können, wenn alle beteiligten Stellen ihren Job richtig gemacht hätten. Diese Unfähigkeit auf Seiten von O2 muß O2 weh tun, sonst ändert sich da nichts!


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  • Lehrling
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  • 17. Februar 2022

Update 17.2.22:

Bis heute keine Reaktion auf meinen Widerspruch zur Entschädigungsankündigung von O2. Die Februar-Rechnung weist ungeändert nur eine Gutschrift über €70.- aus, die mit §58 TKG für mich in keinerlei Zusammenhang steht. (Wie gesagt, alleine aus TKG errechne ich €330.- an Entschädigung, die mir zusteht.) 

Außerdem hatte ich in der Zwischenzeit nochmal mit der Hotline telefoniert, da ja auch der ursprüngliche Rechnungsbetrag nicht korrekt war. O2 hat in der Zeit des Ausfalls die Leistungen ja nicht erbracht und kann daher nicht die volle Gebühr einfordern. Das ist unabhängig von einer Entschädigung! Der Mitarbeiter versprach mir daher eine weitere Gutschrift über gut €20.- für den Ausfall. Auch dieser Betrag taucht auf der aktuellen Rechnung nicht auf.

Ich habe daher noch einmal mit der Hotline telefoniert. Die Bearbeiterin machte einen überaus hilflosen Eindruck. Natürlich hatte sie auch keinen Zugriff auf meine Briefe, die ich O2 geschrieben hatte - wie soll sie da überhaupt vernünftigen Support bieten?

Nach längerer Diskussion - bei der ich meine Zweifel habe, ob sie mein Anliegen überhaupt verstanden hat - versprach sie mir eine “Rechnungsbeschwerde” im System zu hinterlegen. Mal sehen was das bringt.


  • Autor
  • Lehrling
  • 116 Antworten
  • 28. Februar 2022

Update 28.2.22:

Ich hatte inzwischen auch mal den Video-Chat ausprobiert. Hier konnte ich zwar den Mitarbeiter sehen, aber meine Kamera und Mikro funktionierten nicht. Machte nix - ich konnte dort ja auch tippen.

Dem Mitarbeiter waren die aktuellen Regelungen nach TKG nicht geläufig. Er kenne solche hohen Entschädigungen (noch) nicht, sagte er. Aber er hat sich dann den Paragraphen durchgelesen. Er konnte dort nicht rauslesen, daß es sich dort um tägliche Entschädigungssummen handeln solle. Dabei steht das ganz klar in Absatz 1 des Paragraphen … Dieser Mitarbeiter gehört definitiv nachgeschult!

 

Er hat mir dann eine Mailadresse gegeben, an die ich mich wenden solle (auch wenn er die eigentlich nicht weiter geben dürfe, meinte er) - es war die aus dem Impressum.

Also hab ich mein Anliegen dort noch einmal ausführlich vorgetragen und meine beiden Schreiben als Anhänge mitgeschickt.

Ich habe heute sogar eine Antwort bekommen. Allerdings spottet der Inhalt jeder Beschreibung:

… Der Anspruch auf Entschädigung wird von einer Fachabteilung anhand gesetzlicher Vorgaben geprüft und entschieden. Es besteht keine möglichkeit, diesen zu widersprechen.Ich verstehe sehr gut, dass Sie sich eine andere Lösung vorgestellt haben, hoffe aber trotzdem, Ihnen mit meinen Informationen geholfen zu haben. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Man kann also einer fachlich falschen Entscheidung nicht widersprechen? Sorry, aber das kann ich natürlich nicht akzeptieren. 

 

Hier auch nochmal der Bescheid der “Fachabteilung”:

… Es ist ihr gutes Recht, bei Ausfall eines Dienstes entschädigt zu werden, das regelt §58 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Deshalb erhalten Sie die Summe von 70,00 EUR gutgeschrieben, die das TKG für diese Situation vorgesehen hat.

Der Betrag erscheint als Guthabenbuchung auf ihrer nächsten monatlichen Abrechnung. ... 

 

Keine Erläuterung, wie die EUR 70.- ermittelt wurden. Mit §58 TKG hat das jedenfalls überhaupt nichts zu tun.

Jeder mag den Gesetzestext selber nachlesen. Er ist ja recht allgemeinverständlich gehalten. https://dejure.org/gesetze/TKG/58.html Daraus kann ich nicht entnehmen, daß EUR 70.- hier angemessen sind.

 

Bin mal gespannt, wie das weiter geht.


o2_Lars
  • Moderator
  • 23600 Antworten
  • 9. März 2022

Hallo @sqrt-1764,

tut mir leid, dass wir jetzt erst antworten. Letztendlich können wir in einem solchen Fall hier in unsere Community jedoch auch nicht weiter helfen.  Erstattungen und Entschädigungen werden über das Formular beantragt und von einem internen Fachbereich bearbeitet, wir haben auf diese Prozesse keinen Zugriff oder Einblick.

Hinsichtlich der Paragraphen kann ich auch nur sagen, dass ich keine juristische Ausbildung habe, daher bei Paragraphen auch nur sehr interessiert nicken und schauen kann, eine Interpretation oder gar Auslegung ist jedoch nichts, was hier auch nur ansatzweise möglich ist.

Ebenso wird eine juristische Auslegung solcher Paragraphen durch unsere Kollegen an der telefonischen Kundenbetreuung möglich sein.

So leid es mir tut, in einem solchen Fall kann ich leide nur empfehlen ,das ganze einmal entsprechend aufzubereiten und uns postalisch zukommen zu lassen.

Gruß,

Lars


  • Autor
  • Lehrling
  • 116 Antworten
  • 9. März 2022

Moin @o2_Lars 

Wie Du meinen letzten Posts entnehmen kannst habe ich mein Anliegen bereits postalisch vorgetragen. Anschließend auch noch einmal per eMail an die offiziell verschwiegene Mail-Adresse. Darauf habe ich außer dieser unsäglichen Mail, die ich hier zitiert habe keine Antwort bekommen, die sich inhaltlich mit meinem Anliegen auseinander setzt.

 

Du solltest Dir vielleicht mal §58 TKG durchlesen (habe ich oben ja verlinkt). Er passt auf einen Bildschirm und bietet relativ wenig Interpretationsspielraum. Eine Entschädigungssumme ist daraus für diesen Fall in keinem Falle ableitbar. Um das zu erkennen braucht man kein Jurist zu sein diese Ausrede zieht nicht.

Alleine die Entschädigungssumme, die sich aus §58.3 aus den Tagen ergibt in denen der Service gestört war ist eindeutig zu berechnen und beläuft sich hier auf €220.- Dazu kommen dann die fehlgeschlagenen Techniker-Termine für die mir §58.4 weitere Entschädigungen zuspricht. Hier kommen nochmal 10 Termine dazu - O2 wird hier vemutlich versuchen zu drücken. Aber €70.- ist auf jeden Fall außerhalb aller Grenzen, die dieser Paragraph vorgibt.

Und die Aussage “Es besteht keine möglichkeit, diesen zu widersprechen.” ist ein Unding das in einer juristischen Auseinandersetzung wohl zerrissen werden wird.

 

Mal sehen was passiert wenn das Guthaben aus der angebotenen Entschädigung aufgebraucht sein wird und ich weiterhin nicht zahlen werde (der Einzugsermächtigung habe ich ja bereits widersprochen). Mal sehen ob sich O2 dann bewegt um einer juristischen Auseinandersetzung aus dem Wege zu gehen. Bis dahin habe ich wenig Hoffnung, daß sich hier noch was tut.

 

Mir ist klar, daß aus diesem Forum keine Hilfe kommen wird. Ich mache diese Posts um dieses Verhalten öffentlich zu machen. Vielleicht hilft diese “Werbung” ja, daß Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit von O2 mal aufsteht und den anderen Abteilungen hier mal den Marsch bläst.

 

HTH
ML


o2_Lars
  • Moderator
  • 23600 Antworten
  • 10. März 2022

Hallo @sqrt-1764,

für eine Diskussion über Gesetzestexte bin ich der falsche Ansprechpartner und unsere Community für eine entsprechende Aussage durch uns auch nicht der geeignete Platz :-)

Ich möchte nur noch drauf hinweisen, dass bei einem Zahlungsausfall entsprechende Automatismen greifen, was unter anderem auch zur Sperrung des Anschlusses führen kann.

Gruß,

Lars

 

 


  • Autor
  • Lehrling
  • 116 Antworten
  • 27. September 2022

Ich hatte ja versprochen, diesen Thread aktuell zu halten:


Inzwischen ist ja eine Menge Zeit vergangen. Da ich meine Einzugsermächtigung zurück gezogen hatte, sind entsprechende Forderungen von O2 aufgelaufen. Diesen habe ich natürlich widersprochen, da ich immer noch nicht eine adäquate Entschädigung für meinen Internet-Ausfall bekommen hatte.
Ich hatte den Mahnungen widersprochen und am 5.9. hat mich tatsächlich jemand zurück gerufen gehabt. Ich habe den Fall nochmal erklärt (§58 TKG ist ja wirklich nicht schwer zu lesen). Mir wurde dann versprochen, daß sie mein Anliegen intern an die richtige Stelle zur Bearbeitung schickt. Ich würde dann Feedback erhalten.
Bis heute habe ich allerdings immer noch keine Rüclmeldung erhalten. :-((

Dafür habe ich heute eine “letzte Mahnung” erhalten.

Natürlich habe ich dieser widersprochen und nochmal die Mahnabteilung angerufen,

Die erklärt sich aber für nicht zuständig. Die wollen nur das Geld für die offenen Forderungen eintreiben. Also wurde ich 2x weiter geleitet. Wieder nur an eine Person, die diesmal sehen konnte, daß mein Anlliegen am 5.9. intern zur weiteren Bearbeitung weiter geleitet wurde. Allerdings ist es immer noch in Bearbeitung.
Ich habe nochmal darauf hingewiesen, daß dieser Fall im Falle einer DSL-Sperre vor Gericht landen wird.
Parallel dazu hab ich auch per eMail nochmal widersprochen - damit mein Widerspruch auch ordentlich dokumentiert ist.

Ob O2 das hin bekommt, den Fall zu klären, bevor sie mein DSL sperren?
Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, daß ich mich geirrt haben sollte hatten sie lange genug Zeit mein Anliegen zu beantworten und den Fall dann ggf. so aufzulösen ...


Klaus_VoIP
Legende
  • 31987 Antworten
  • 28. September 2022

Auch wenn ich gerne meine Kundenrechte ausreize, so würde ich mir in der Situation eine möglichst konfliktfreiere Variante überlegen. Falls Deine Aufrechnung, die ich als Annahme für die Zahlungsverweigerung vermute, nicht stimmt, dann wird das bitter. Daher der Rat - zahle unter Vorbehalt oder zumindest unstrittige Beträge. Wenn Du Dich um nur 10€ verhaust, dann kann das Mehrkosten von 100€ verursachen. Unser Rechtsystem ist da nicht besonders toll und Richter am Amtsgericht verstehen bei TKG nur Bahnhof und interessieren sich eher für Espresso. 

Strittige Beträge dürfen zwar nicht in die 100€-Grenze einbezogen werden, aber wenn die Leitung abgeschaltet wird, dann bist Du in einer ungünstigen Situation - egal ob rechtmäßig oder nicht! Und dann ist es wichtig die Beträge auch vorher eindeutig als strittig zu erklären. 


  • Autor
  • Lehrling
  • 116 Antworten
  • 28. September 2022

Hallo @Klaus_VoIP 

So gerne ich Deinem Ratschlag folgen würde - ich kann leider nicht.

Ich hatte ja, wie bereits ausgeführt, im Januar der Entschädigung widersprochen gehabt. Ich kann nicht sehen wie man auf den Betrag von € 70.- kommen kann, der mir da gutgeschrieben wurde. Diesen Widerspruch habe ich sowohl per Mail als auch per Brief gemacht. Reaktion: Keine! (Es hieß später irgendwann mal, daß ich diese Entscheidung zu akzeptieren hätte - keine Möglichkeit der Rückfrage oder ähnliches. Irgendwie kann ich das nicht mit meinem Rechtsempfinden unter einen Hut bringen. Wir leben ja hoffentlich nicht in einer Bananenrepublik.

Mir blieb also nur, die Einzugsermächtigung zurück zu ziehen um O2 so zu zwingen sich dieses Falles irgendwann anzunehmen, denn alle meine weiteren Versuche dies zu klären kamen nur bis zu den 1st Level Supportern, die dann erklärten nichts machen zu können. Es gibt noch nicht einmal die Möglichkeit zu deren Vorgesetzten zu eskalieren. :-((

(interessanterweise - und nur der Vollständigkeit halber - haben die das dann auch auf meinen Mobilfunkvertrag ausgeweitet. Dort stehen aktuell auch ein paar Cent an Forderungen. Auch auf meinen Hinweis, daß ich dieser Einzugsermächtigung nicht widersprochen hatte, kam bisher keine Reaktion (aber auch noch keine Zahlungsaufforderung oder Mahnung).

 

Aktuell möchte O2 knapp €124.- von mir haben. Meine Gegenforderungen sind mit €330.- (minus €70.- die man mir als Entschädigung zugestanden und meinem Kundenkonto schon gutgeschrieben hatte). Damit habe ich also nach meiner Rechnung nicht € 124.- Schulden, sondern aktuell immer noch € 136.- Guthaben.

Nun ist diese Störung aber maximal beschissen behandelt worden (sorry für den Kraftausdruck) - da muß O2 über die Regelungen von §58 TKG hinaus Buße tun:

Es war offensichtlich, daß ich von meinem Anschluß eine Kupfer-Verbindung bis zur Vermittlungsstelle hatte, denn man konnte meine Fritzbox dort die ganze Zeit sehen. Es war offenbar ein Konfigurationsfehler auf meinem Port. Erkennbar auch daran, daß meine Leitung am 4.1.22 morgens auf einmal wieder funktionierte - und zwar vor dem Zeitfenster in dem der Techniker angekündigt war (der dann natürlich wieder nicht erschienen ist und sich auch nicht entschuldigt hatte). Offenbar hat da endlich jemand die Konfiguration am Port gerade gezogen ...

Ich habe also vom 11.12.21 bis zum 4.1.22 nicht ordentlich in meinem Home-Office arbeiten können. Ich wurde genötigt 10 mal 6 Stunden auf einen Techniker zu warten, der nie erschienen ist (und es zweifelhaft war, daß er überhaupt bei mir ins Haus hätte kommen müssen). Ich habe bis jetzt mehr als 5.5 Stunden in der Hotline von O2 verbracht.

All das sollte ebenfalls, ober §58 TKG hinaus gehend, Entschädigugswürdig sein. Man kommt hier locker in den vierstelligen Bereich …

 

Damit habe ich Schwierigkeiten irgendwelche unstrittigen Beträge zu sehen, die ich aktuell zahlen könnte. Alles was ich jetzt zahle ermöglicht es O2, diesen Vorgang weiter auszusitzen - und das werden sie tun wenn man sie nicht anderweitig zwingt. Man sieht es ja wie dieser Vorgang bis jetzt behandelt wurde.

Es wurde intern jetzt ja offenbar am 5.9. eskaliert. Nur habe ich bis jetzt immer noch kein Feedback bekommen. Ich kann also nicht beurteilen ob sich da etwas tut, oder ob ich wieder nur hingehalten werde.

 

Nochmal kurz meine Argumentation:

Ich hoffe man darf hier Links veröffentlichen.
§58 TKG findet man z.B, hier: https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html

Ich zitiere Absatz 3 dieses Paragraphs - der ist IMHO ziemlich eindeutig formuliert

(3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

Damit habe ich also Anspruch auf

je € 5.- für den 13.12. und 14.12. und je € 10.- für den 15.12. bis 4.1.22.

Dies summiert sich auf € 220.-

ich sehe nicht, wo dort eine Lücke sein könnte - der Zeitraum meiner Störung sollte ja unstrittig sein. Alleine dieser Teilbetrag übersteigt noch die aktuell offenen Forderungen von O2.


Wir haben aber noch Absatz 4 dieses Paragraphes

(4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.

Hier stehen 11 Techniker Termine zu Buche, die allesamt nicht wahrgenommen wurden. Es stehen mir also weitere € 110.- an Entschädigung zu.

 

Und in Absatz 5 

(5) Die Bundesnetzagentur kann weitere Einzelheiten der Entstörung durch Festlegung regeln. Dabei kann sie insbesondere auch weitere Fristen, Dokumentations- und Informationsanforderungen zum Beginn und Ablauf des Entstörungsverfahrens sowie Anforderungen an die Vereinbarung und Dokumentation von Kundendienst- und Installationsterminen festlegen.

wird obige Regelnungen ja nur verschärfen können.

 

Wenn O2 mir den Saft abdrehen sollte hoffe ich auf nachbarschaftliche Hilfe und werde das vor Gericht ausfechten. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich da verlieren könnte. OK, doch, denn Recht haben und Recht bekommen sind ja leider immer noch 2 verschiedene Sachen. Aber wenn ich es nicht versuche ...


Klaus_VoIP
Legende
  • 31987 Antworten
  • 28. September 2022

Selbst die BNetzA schreibt:

Denken Sie bitte daran, Ihre Rechnungen vorsichtshalber weiterhin ungekürzt, unter Vorbehalt zu bezahlen, solange die Abweichungen und die Höhe eines eventuellen Minderungsanspruches mit Ihrem Anbieter nicht geklärt sind. Wenn offene Rechnungen nicht bezahlt werden, kann der Anbieter den Anschluss ganz oder teilweise sperren. Darüber hinaus können Ihnen Folgekosten - wie zum Beispiel Inkassokosten - entstehen.

Es gibt auch Schlichtung u.a. 

Ich wollte Dich nur vor noch mehr Verdruß schützen. Inhaltlich habe ich keine Lust das zu diskutieren und das würde zu sehr in Richtung unerlaubte Rechtsberatung gehen. Dabei soll es nur der gut gemeinte Rat eines lebenserfahrenen Kunden sein.

Good Luck!


  • Autor
  • Lehrling
  • 116 Antworten
  • 30. September 2022

Für eine Schlichtung bräuchte ich ja erst einmal ein Feedback von O2. Ich bin ja durchaus bereit einen Fehler einzugestehen, wenn man mir einen nachweist. Nur muß man dazu mit mir reden und sich nicht hinter den 1st Level-Supportern verstecken, die zu diesem Thema nichts zu sagen haben außer daß sie es weiter leiten können.

Natürlich kann ich keine Rechtsberatung von Dir erwarten (bist Du Anwalt?), aber immerhin hast Du ja wohl keine offensichtlichen Fehler in meiner Argumentation gefunden, denn dazu hättest ja problemlos eine Anmerkung machen können und dann wohl auch gemacht. ;-)

Leider verhalten sich nach meiner Erfahrung alle (zumindest die großen) Provider ähnlich, sonst wäre ich wohl schon längst woanders hin gezogen.

 

Hab jetzt über PM den Tip bekommen mich mal an teltarif.de zu wenden. Mal sehen - vielleicht bewegt sich über diese Schiene ja was.


Klaus_VoIP
Legende
  • 31987 Antworten
  • 30. September 2022

Nein, Anwalt bin ich wirklich nicht, aber ich durfte in Teilbereichen des Rechts sogar Beratungen ausführen. Ich wäre aber auch derzeit nicht in der Lage eine rechtsichere Berechnung des Schadensersatzes durchzuführen. Das die Berechnung etwas … äh … unsicher ist, hat auch Teltarif berichtet. Daher der Hinweis. Wenn Du nur 1-2 Monatsbeträge überweist und vielleicht unter die 100€-Grenze kommst, dann beweist das Zahlungsbereitschaft und könnte die Lage entschärfen.

Das ist aber nur meine persönliche Einstellung dazu! 


  • 0 Antworten
  • 30. September 2022

@sqrt-1764 

du solltest dann (Teil-) Zahlungen unter Vorbehalt machen

und natürlich weiter die Rechnungen reklamieren.😀


  • Autor
  • Lehrling
  • 116 Antworten
  • 1. Oktober 2022

Moin @Klaus_VoIP , @fritz04 

Danke für die Hinweise. Diese €100.- Schwelle war mit bisher nicht bekannt. Hab danach gegoogelt und gefunden, daß dies in §61 Absatz 4 TKG geregelt ist. Diese Info will ich hiermit auch mal weiter leiten.

Dort ist auch geregelt, daß nicht titulierte Forderungen hier leider nicht angerechnet werden - ich wäre also tatsächlich in eine anstrengende Situation geraten.

Habe daher erstmal € 60.- überwiesen um (auch mit der nächsten Rechnung) unter die € 100.- Grenze zu kommen und das auch per Mail angekündigt. 


  • Autor
  • Lehrling
  • 116 Antworten
  • 6. Oktober 2022

Update 06.10.22:

Habe eben ein Schreiben von O2 aus meinem Briefkasten gefischt.

Ich fasse es nicht!

Sie gehen dort auf meine Störung vom 28.1.22 bis 1.2.22 ein, die sie korrekt nach §58 TKG entschädigt hatten. Aber um diese Störung ging es ja gar nicht! Wenn die Bearbeiter meine Eingaben nur in Ansätzen gelesen hätten, dann hätten Sie feststellen müssen, daß es sich nicht um diese Störung gehandelt hat.

So langsam muß ich glauben, daß man mich mürbe machen will. :-(


o2_Sven
  • Moderator
  • 15517 Antworten
  • 3. Januar 2023

Es hat sich am Ende ja alles doch noch klären lassen.

 

Schöne Grüße, Sven


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