Hallo,
in den Rechnungen klärt O2 routinemäßig auf:
> Die berechneten nutzungsabhängigen Entgelte können Sie innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der jeweiligen Rechnung beanstanden. Das Unterlassen fristgerechter Beanstandungen gilt als Genehmigung.
Verstehe ich es richtig, dass die Einhaltung der acht Wochen Frist bei der Beanstandung einer Rechnung NICHT relevant ist, wenn es NICHT um nutzungsabhängigen Entgelte geht, sondern darum, dass o2 bei der Berechnung den vertraglich vereinbarten Rabatt NICHT berücksichtigt bzw. falsch berechnet hat.
gruss, StrohhalmInGruen