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Warum O2 Service
Gelöst

Laufende Verträge auf einer Rechnung


Flugente86
Lehrling
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Guten Tag,

nach einem leider erfolglosen Gespräch mit Ihrer Kundenbetreung muss ich leider diesen Weg wählen.

Ich habe derzeit drei Mobilfunkverträge bei Ihnen laufen, zwei davon werden seit Abschluss auf einer Rechnung ausgewiesen. Der dritte Vertrag soll dies auch. Leider hat der von Ihnen vor Ort zuständige Kollege bei Vertragsabschluss mir gegenüber nicht erwähnt, dass dies Geld kosten soll, sondern meinte, dies sei unproblematisch möglich und würde sowieso anhand der E-Mail Adresse / Kontakt- bzw. Anschriftsdaten erkannt werden. Eine Preisliste oder AGB hat er mir nicht ausgehändigt; diese hing im Übrigen sowieso nicht aus. Nachdem ich nunmehr feststellen musste, dass im Kundenportal der “neue” Vertrag nicht angezeigt wird, wollte ich dies geändert haben. Ihre Kollegin am Telefon fand zwar keine Preisliste, meinte aber “das sei so”. Eben jene mir bis gerade eben unbekannte Preisliste nebst AGB konnte ich zwar dank der großen Suchmaschine leicht finden (...), widerspricht aber inhaltlich dem, was mir bei Vertragsschluss gesagt wurde. 

Unabhängig von der Frage, ob die Höhe angemessen ist, sehe ich es als Fehler aus Ihrem Haus an, dass ich falsch informiert worden bin und bitte um Berichtigung. Danke für Ihre Mühen. 

Lösung von o2_Antje

Anliegen konnte gelöst werden.
Die Verträge laufen nun unter einer Kundennummer.
 

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11 Antworten

bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 27. November 2019
Flugente86 schrieb:

Guten Tag,

nach einem leider erfolglosen Gespräch mit Ihrer Kundenbetreung muss ich leider diesen Weg wählen.

Ich habe derzeit drei Mobilfunkverträge bei Ihnen laufen, zwei davon werden seit Abschluss auf einer Rechnung ausgewiesen. Der dritte Vertrag soll dies auch. Leider hat der von Ihnen vor Ort zuständige Kollege bei Vertragsabschluss mir gegenüber nicht erwähnt, dass dies Geld kosten soll, sondern meinte, dies sei unproblematisch möglich und würde sowieso anhand der E-Mail Adresse / Kontakt- bzw. Anschriftsdaten erkannt werden. Eine Preisliste oder AGB hat er mir nicht ausgehändigt; diese hing im Übrigen sowieso nicht aus. Nachdem ich nunmehr feststellen musste, dass im Kundenportal der “neue” Vertrag nicht angezeigt wird, wollte ich dies geändert haben. Ihre Kollegin am Telefon fand zwar keine Preisliste, meinte aber “das sei so”. Eben jene mir bis gerade eben unbekannte Preisliste nebst AGB konnte ich zwar dank der großen Suchmaschine leicht finden (...), widerspricht aber inhaltlich dem, was mir bei Vertragsschluss gesagt wurde. 

Unabhängig von der Frage, ob die Höhe angemessen ist, sehe ich es als Fehler aus Ihrem Haus an, dass ich falsch informiert worden bin und bitte um Berichtigung. Danke für Ihre Mühen. 

 

 

Wo und wann hast du den Vertrag abgeschlossen?

 

o2 versendet die AGB und die Preisliste mit der E-mail die nach Aktivierung/Umstellung des Vertrages kommt.


Flugente86
Lehrling
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  • 42 Antworten
  • 27. November 2019
bielo schrieb:
Flugente86 schrieb:

Guten Tag,

nach einem leider erfolglosen Gespräch mit Ihrer Kundenbetreung muss ich leider diesen Weg wählen.

Ich habe derzeit drei Mobilfunkverträge bei Ihnen laufen, zwei davon werden seit Abschluss auf einer Rechnung ausgewiesen. Der dritte Vertrag soll dies auch. Leider hat der von Ihnen vor Ort zuständige Kollege bei Vertragsabschluss mir gegenüber nicht erwähnt, dass dies Geld kosten soll, sondern meinte, dies sei unproblematisch möglich und würde sowieso anhand der E-Mail Adresse / Kontakt- bzw. Anschriftsdaten erkannt werden. Eine Preisliste oder AGB hat er mir nicht ausgehändigt; diese hing im Übrigen sowieso nicht aus. Nachdem ich nunmehr feststellen musste, dass im Kundenportal der “neue” Vertrag nicht angezeigt wird, wollte ich dies geändert haben. Ihre Kollegin am Telefon fand zwar keine Preisliste, meinte aber “das sei so”. Eben jene mir bis gerade eben unbekannte Preisliste nebst AGB konnte ich zwar dank der großen Suchmaschine leicht finden (...), widerspricht aber inhaltlich dem, was mir bei Vertragsschluss gesagt wurde. 

Unabhängig von der Frage, ob die Höhe angemessen ist, sehe ich es als Fehler aus Ihrem Haus an, dass ich falsch informiert worden bin und bitte um Berichtigung. Danke für Ihre Mühen. 

 

 

Wo und wann hast du den Vertrag abgeschlossen?

 

o2 versendet die AGB und die Preisliste mit der E-mail die nach Aktivierung/Umstellung des Vertrages kommt.

 

Vor mehr als einer Woche.

Danke für die Info. Keine AGB, keine Preisliste erhalten. Sowieso irrelevant, da dies vor (!) Abschluss eines Vertrages vorliegen muss, nicht danach. 

 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 27. November 2019
Flugente86 schrieb:
bielo schrieb:
Flugente86 schrieb:

Guten Tag,

nach einem leider erfolglosen Gespräch mit Ihrer Kundenbetreung muss ich leider diesen Weg wählen.

Ich habe derzeit drei Mobilfunkverträge bei Ihnen laufen, zwei davon werden seit Abschluss auf einer Rechnung ausgewiesen. Der dritte Vertrag soll dies auch. Leider hat der von Ihnen vor Ort zuständige Kollege bei Vertragsabschluss mir gegenüber nicht erwähnt, dass dies Geld kosten soll, sondern meinte, dies sei unproblematisch möglich und würde sowieso anhand der E-Mail Adresse / Kontakt- bzw. Anschriftsdaten erkannt werden. Eine Preisliste oder AGB hat er mir nicht ausgehändigt; diese hing im Übrigen sowieso nicht aus. Nachdem ich nunmehr feststellen musste, dass im Kundenportal der “neue” Vertrag nicht angezeigt wird, wollte ich dies geändert haben. Ihre Kollegin am Telefon fand zwar keine Preisliste, meinte aber “das sei so”. Eben jene mir bis gerade eben unbekannte Preisliste nebst AGB konnte ich zwar dank der großen Suchmaschine leicht finden (...), widerspricht aber inhaltlich dem, was mir bei Vertragsschluss gesagt wurde. 

Unabhängig von der Frage, ob die Höhe angemessen ist, sehe ich es als Fehler aus Ihrem Haus an, dass ich falsch informiert worden bin und bitte um Berichtigung. Danke für Ihre Mühen. 

 

 

Wo und wann hast du den Vertrag abgeschlossen?

 

o2 versendet die AGB und die Preisliste mit der E-mail die nach Aktivierung/Umstellung des Vertrages kommt.

 

Vor mehr als einer Woche.

Danke für die Info. Keine AGB, keine Preisliste erhalten. Sowieso irrelevant, da dies vor (!) Abschluss eines Vertrages vorliegen muss, nicht danach. 

 

 

 

Wo hast du den Vertrag abgeschlossen? im Shop? Du hast nach AGB und Preisliste gefragt? Was war die Antwort?

 

Online kommt der Abschluss erst mit der E-Mail zustande. Zudem sind AGB und PL online bei der Bestellung sichtbar.


Flugente86
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  • 27. November 2019
bielo schrieb:
Flugente86 schrieb:
bielo schrieb:
Flugente86 schrieb:

Guten Tag,

nach einem leider erfolglosen Gespräch mit Ihrer Kundenbetreung muss ich leider diesen Weg wählen.

Ich habe derzeit drei Mobilfunkverträge bei Ihnen laufen, zwei davon werden seit Abschluss auf einer Rechnung ausgewiesen. Der dritte Vertrag soll dies auch. Leider hat der von Ihnen vor Ort zuständige Kollege bei Vertragsabschluss mir gegenüber nicht erwähnt, dass dies Geld kosten soll, sondern meinte, dies sei unproblematisch möglich und würde sowieso anhand der E-Mail Adresse / Kontakt- bzw. Anschriftsdaten erkannt werden. Eine Preisliste oder AGB hat er mir nicht ausgehändigt; diese hing im Übrigen sowieso nicht aus. Nachdem ich nunmehr feststellen musste, dass im Kundenportal der “neue” Vertrag nicht angezeigt wird, wollte ich dies geändert haben. Ihre Kollegin am Telefon fand zwar keine Preisliste, meinte aber “das sei so”. Eben jene mir bis gerade eben unbekannte Preisliste nebst AGB konnte ich zwar dank der großen Suchmaschine leicht finden (...), widerspricht aber inhaltlich dem, was mir bei Vertragsschluss gesagt wurde. 

Unabhängig von der Frage, ob die Höhe angemessen ist, sehe ich es als Fehler aus Ihrem Haus an, dass ich falsch informiert worden bin und bitte um Berichtigung. Danke für Ihre Mühen. 

 

 

Wo und wann hast du den Vertrag abgeschlossen?

 

o2 versendet die AGB und die Preisliste mit der E-mail die nach Aktivierung/Umstellung des Vertrages kommt.

 

Vor mehr als einer Woche.

Danke für die Info. Keine AGB, keine Preisliste erhalten. Sowieso irrelevant, da dies vor (!) Abschluss eines Vertrages vorliegen muss, nicht danach. 

 

 

 

Wo hast du den Vertrag abgeschlossen? im Shop? Du hast nach AGB und Preisliste gefragt? Was war die Antwort?

 

Online kommt der Abschluss erst mit der E-Mail zustande. Zudem sind AGB und PL online bei der Bestellung sichtbar.

 

Ganz klassisch offline abgeschlossen. Die Fragestellungen sind ja nett gemeint, aber gehen an einer Lösung des Problems vorbei. 


bielo
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  • 27. November 2019
Flugente86 schrieb:
bielo schrieb:
Flugente86 schrieb:
bielo schrieb:
Flugente86 schrieb:

Guten Tag,

nach einem leider erfolglosen Gespräch mit Ihrer Kundenbetreung muss ich leider diesen Weg wählen.

Ich habe derzeit drei Mobilfunkverträge bei Ihnen laufen, zwei davon werden seit Abschluss auf einer Rechnung ausgewiesen. Der dritte Vertrag soll dies auch. Leider hat der von Ihnen vor Ort zuständige Kollege bei Vertragsabschluss mir gegenüber nicht erwähnt, dass dies Geld kosten soll, sondern meinte, dies sei unproblematisch möglich und würde sowieso anhand der E-Mail Adresse / Kontakt- bzw. Anschriftsdaten erkannt werden. Eine Preisliste oder AGB hat er mir nicht ausgehändigt; diese hing im Übrigen sowieso nicht aus. Nachdem ich nunmehr feststellen musste, dass im Kundenportal der “neue” Vertrag nicht angezeigt wird, wollte ich dies geändert haben. Ihre Kollegin am Telefon fand zwar keine Preisliste, meinte aber “das sei so”. Eben jene mir bis gerade eben unbekannte Preisliste nebst AGB konnte ich zwar dank der großen Suchmaschine leicht finden (...), widerspricht aber inhaltlich dem, was mir bei Vertragsschluss gesagt wurde. 

Unabhängig von der Frage, ob die Höhe angemessen ist, sehe ich es als Fehler aus Ihrem Haus an, dass ich falsch informiert worden bin und bitte um Berichtigung. Danke für Ihre Mühen. 

 

 

Wo und wann hast du den Vertrag abgeschlossen?

 

o2 versendet die AGB und die Preisliste mit der E-mail die nach Aktivierung/Umstellung des Vertrages kommt.

 

Vor mehr als einer Woche.

Danke für die Info. Keine AGB, keine Preisliste erhalten. Sowieso irrelevant, da dies vor (!) Abschluss eines Vertrages vorliegen muss, nicht danach. 

 

 

 

Wo hast du den Vertrag abgeschlossen? im Shop? Du hast nach AGB und Preisliste gefragt? Was war die Antwort?

 

Online kommt der Abschluss erst mit der E-Mail zustande. Zudem sind AGB und PL online bei der Bestellung sichtbar.

 

Ganz klassisch offline abgeschlossen. Die Fragestellungen sind ja nett gemeint, aber gehen an einer Lösung des Problems vorbei. 


Hast du nun ohne nach Preisliste und AGB zu fragen den Vertrag im Shop unterzeichnet oder nicht? Wenn dir beides nach Rückfrage vorenthalten wurde, gehe ich mit dir schon etwas konform. Hast du nicht gefragt, so verstehe ich nicht, wie der Shop da schuld sein kann.


Flugente86
Lehrling
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  • 42 Antworten
  • 27. November 2019

Danke für die Ausführungen. Kleiner Hinweis von meiner Seite, wie das mit AGB funktioniert: 

Ein “aktives Nachfragen” durch denjenigen, der nicht Verwender der AGB ist, gibt es in diesem Rechtsraum nicht. Gemäß § 305 Abs. 2 BGB werden AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender auf sie vor oder bei Vertragsabschluss ausdrücklich hinweist, er dem anderen Vertragspartner die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und der Vertragspartner mit ihrer Geltung einverstanden ist.

Oder anders ausgedrückt: Wenn´s nicht übergeben wird oder bräßig an der Wand hängt...der Rest steht da ja. 

Aber mal zum Kernthema: Interessiert inhaltlich aber sowieso nicht und geht am Kern der Sache vorbei. 

Faktisch ist das “Zusammenführen” der Verträge / Rechnungen ja unproblematisch möglich. Kosten sollten dabei nach eingangs gen. Aussage nicht anfallen. Es geht also darum, dass etwas gesagt wurde, was nun nicht eingehalten wird. Damit haben AGB nichts zu tun, sowieso wären diese durch Individualvereinbarung in der Hinsicht obsolet. 

Würde sich bitte ein Mitarbeiter dazu äußern? So amüsant ich es auch finde auf diverse Fragen Unbeteiligter Rede und Antwort zu stehen - einem lösungsorientierten Ansatz entspricht es nicht.  


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 27. November 2019
Flugente86 schrieb:

Danke für die Ausführungen. Kleiner Hinweis von meiner Seite, wie das mit AGB funktioniert: 

Ein “aktives Nachfragen” durch denjenigen, der nicht Verwender der AGB ist, gibt es in diesem Rechtsraum nicht. Gemäß § 305 Abs. 2 BGB werden AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender auf sie vor oder bei Vertragsabschluss ausdrücklich hinweist, er dem anderen Vertragspartner die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und der Vertragspartner mit ihrer Geltung einverstanden ist.

Oder anders ausgedrückt: Wenn´s nicht übergeben wird oder bräßig an der Wand hängt...der Rest steht da ja. 

Aber mal zum Kernthema: Interessiert inhaltlich aber sowieso nicht und geht am Kern der Sache vorbei. 

Faktisch ist das “Zusammenführen” der Verträge / Rechnungen ja unproblematisch möglich. Kosten sollten dabei nach eingangs gen. Aussage nicht anfallen. Es geht also darum, dass etwas gesagt wurde, was nun nicht eingehalten wird. Damit haben AGB nichts zu tun, sowieso wären diese durch Individualvereinbarung in der Hinsicht obsolet. 

Würde sich bitte ein Mitarbeiter dazu äußern? So amüsant ich es auch finde auf diverse Fragen Unbeteiligter Rede und Antwort zu stehen - einem lösungsorientierten Ansatz entspricht es nicht.  


Die Frage treffen schon des Pudels Kern. Auf den ersten Teil gehe mal nicht drauf ein, weil ich vermute, dass die Verträge was zu den AGB sagen.

Nun zum Kernthema:

Du gibst den Sachverhalt nun auch anders wieder. Da hätte ich gleich anders geantwortet.

Zunächst hat er nicht erwähnt, dass es Geld kosten soll, nun sagte er, dass keine Kosten anfallen. Das sind zwei Aussagen.

 

Die Mitarbeiter aus dem Forum waren bei dem Gesprüch nicht dabei. Daher kann dir da eigentlich nur der Shop weiter helfen.


Flugente86
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  • 27. November 2019
bielo schrieb:
Flugente86 schrieb:

Danke für die Ausführungen. Kleiner Hinweis von meiner Seite, wie das mit AGB funktioniert: 

Ein “aktives Nachfragen” durch denjenigen, der nicht Verwender der AGB ist, gibt es in diesem Rechtsraum nicht. Gemäß § 305 Abs. 2 BGB werden AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender auf sie vor oder bei Vertragsabschluss ausdrücklich hinweist, er dem anderen Vertragspartner die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und der Vertragspartner mit ihrer Geltung einverstanden ist.

Oder anders ausgedrückt: Wenn´s nicht übergeben wird oder bräßig an der Wand hängt...der Rest steht da ja. 

Aber mal zum Kernthema: Interessiert inhaltlich aber sowieso nicht und geht am Kern der Sache vorbei. 

Faktisch ist das “Zusammenführen” der Verträge / Rechnungen ja unproblematisch möglich. Kosten sollten dabei nach eingangs gen. Aussage nicht anfallen. Es geht also darum, dass etwas gesagt wurde, was nun nicht eingehalten wird. Damit haben AGB nichts zu tun, sowieso wären diese durch Individualvereinbarung in der Hinsicht obsolet. 

Würde sich bitte ein Mitarbeiter dazu äußern? So amüsant ich es auch finde auf diverse Fragen Unbeteiligter Rede und Antwort zu stehen - einem lösungsorientierten Ansatz entspricht es nicht.  


Die Frage treffen schon des Pudels Kern. Auf den ersten Teil gehe nich mal nicht drauf ein, weil ich vermute, dass die Verträge was zu den AGB sagen.

Nun zum Kernthema:

Du gibst den Sachverhalt nun auch anders wieder. Da hätte ich gleich anders geantwortet.

Zunächst hat er nicht erwähnt, dass es Geld kosten soll, nun sagte er, dass keine Kosten anfallen. Das sind zwei Aussagen.

 

Die Mitarbeiter aus dem Forum waren bei dem Gesprüch nicht dabei. Daher kann dir da eigentlich nur der Shop weiter helfen.

 

Der Inhalt der Aussage bleibt gleich, evtl. hätte ich es deutlicher schreiben sollen. 

Helfen kann mir aber sicherlich mein Vertragspartner - und der heißt Telefonica. 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 27. November 2019
Flugente86 schrieb:
bielo schrieb:
Flugente86 schrieb:

Danke für die Ausführungen. Kleiner Hinweis von meiner Seite, wie das mit AGB funktioniert: 

Ein “aktives Nachfragen” durch denjenigen, der nicht Verwender der AGB ist, gibt es in diesem Rechtsraum nicht. Gemäß § 305 Abs. 2 BGB werden AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender auf sie vor oder bei Vertragsabschluss ausdrücklich hinweist, er dem anderen Vertragspartner die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und der Vertragspartner mit ihrer Geltung einverstanden ist.

Oder anders ausgedrückt: Wenn´s nicht übergeben wird oder bräßig an der Wand hängt...der Rest steht da ja. 

Aber mal zum Kernthema: Interessiert inhaltlich aber sowieso nicht und geht am Kern der Sache vorbei. 

Faktisch ist das “Zusammenführen” der Verträge / Rechnungen ja unproblematisch möglich. Kosten sollten dabei nach eingangs gen. Aussage nicht anfallen. Es geht also darum, dass etwas gesagt wurde, was nun nicht eingehalten wird. Damit haben AGB nichts zu tun, sowieso wären diese durch Individualvereinbarung in der Hinsicht obsolet. 

Würde sich bitte ein Mitarbeiter dazu äußern? So amüsant ich es auch finde auf diverse Fragen Unbeteiligter Rede und Antwort zu stehen - einem lösungsorientierten Ansatz entspricht es nicht.  


Die Frage treffen schon des Pudels Kern. Auf den ersten Teil gehe nich mal nicht drauf ein, weil ich vermute, dass die Verträge was zu den AGB sagen.

Nun zum Kernthema:

Du gibst den Sachverhalt nun auch anders wieder. Da hätte ich gleich anders geantwortet.

Zunächst hat er nicht erwähnt, dass es Geld kosten soll, nun sagte er, dass keine Kosten anfallen. Das sind zwei Aussagen.

 

Die Mitarbeiter aus dem Forum waren bei dem Gesprüch nicht dabei. Daher kann dir da eigentlich nur der Shop weiter helfen.

 

Der Inhalt der Aussage bleibt gleich, evtl. hätte ich es deutlicher schreiben sollen. 

Helfen kann mir aber sicherlich mein Vertragspartner - und der heißt Telefonica. 

 

Der Inhalt ist schon anders. Soll mir aber egal sein, ich entscheide ja nicht über Kulanz.

Bislang wurde immer an die Shops verwiesen. Warte auf einen Mod, der das prüft und sich äußert.


o2_Antje
  • Moderatorin
  • 40960 Antworten
  • 27. November 2019

Hallo @Flugente86,

 

vielen Dank für deine Nachricht.
Gerne schaue ich mir den Fall an.
Ich kann auf Anhieb allerdings nur die beiden bereits seit längerer Zeit bestehenden Verträge finden.
Aus diesem Grund erhältst du gleich eine private Nachricht von @o2_Support.

 

Gruß
Antje


o2_Antje
  • Moderatorin
  • 40960 Antworten
  • Lösung
  • 16. Dezember 2019

Anliegen konnte gelöst werden.
Die Verträge laufen nun unter einer Kundennummer.
 


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