Skip to main content
Warum O2 Service
Gelöst

Kündigung im Todesfall + Rufnummerportierung


lscrignii
Neuling
Guten Tag,

meine Mutter ist in der vergangenen Woche verstorben und hatte einen Vertrag bei o2. Nun habe ich zwei Fragen:

1) Gibt es eine Möglichkeit, den Vertrag zeitnah zu kündigen, d. h. vor der Mindestvertragslaufzeit?

2) Ich wohne in einem anderen Haus, aber im selben Vorwahlbereich wie meine Mutter und besitze einen DSL-Anschluss bei einem anderen Anbieter. Ist es dennoch möglich, dass ich ihre Rufnummer auf meinen Vertrag portiere? (Also die Rufnummer auf einen anderen Namen bei einem anderen Anbieter im selben Vorwahlbereich)

Viele Dank für die Hilfe!

Lösung von VoIP-Droide

Zuerst mal mein Beileid zu dem Verlust! Da hat man natürlich erst mal Streß.

1. Ein Todesfall wird i.d.R. als wichtiger Grund für eine fristlose Vertragsauflösung gewertet. Schicke die Kündigung am besten direkt nach Hamburg und zwar per Einschreiben. Da hat es erst kürzlich komische Probleme gegeben, wenn man nicht die richtige Stelle erwischt. Entziehe auch die Einzugsermächtigung und weise auf die Auflösung bzw. Nicht-Deckung des Kontos hin. Schicke, falls einer von o2 gestellt wurde, den Leih-Router zurück (Beleg sehr gut aufheben!).

2. NACH vollzogener Kündigung kannst Du binnen 90 Tagen die Nummer portieren, wenn der eigene Provider geschickt ist. Das gibt aber oft Probleme wg. mangelnder Kompetenz, Serviceorientierung und wegen der abweichenden Namen. Da muss man hartnäckig dranbleiben. Genaugenommen besteht nur Rechtsanspruch bei identischem Vertragsinhaber!

Manchmal hat man aber auch keine Möglichkeit zusätzliche Rufnummern in seinem eigenen Vertrag hinzuzufügen.

Zur Antwort springen
War das hilfreich für dich?

3 Antworten

  • 2105 Antworten
  • Lösung
  • 24. Juli 2018
Zuerst mal mein Beileid zu dem Verlust! Da hat man natürlich erst mal Streß.

1. Ein Todesfall wird i.d.R. als wichtiger Grund für eine fristlose Vertragsauflösung gewertet. Schicke die Kündigung am besten direkt nach Hamburg und zwar per Einschreiben. Da hat es erst kürzlich komische Probleme gegeben, wenn man nicht die richtige Stelle erwischt. Entziehe auch die Einzugsermächtigung und weise auf die Auflösung bzw. Nicht-Deckung des Kontos hin. Schicke, falls einer von o2 gestellt wurde, den Leih-Router zurück (Beleg sehr gut aufheben!).

2. NACH vollzogener Kündigung kannst Du binnen 90 Tagen die Nummer portieren, wenn der eigene Provider geschickt ist. Das gibt aber oft Probleme wg. mangelnder Kompetenz, Serviceorientierung und wegen der abweichenden Namen. Da muss man hartnäckig dranbleiben. Genaugenommen besteht nur Rechtsanspruch bei identischem Vertragsinhaber!

Manchmal hat man aber auch keine Möglichkeit zusätzliche Rufnummern in seinem eigenen Vertrag hinzuzufügen.


Sächsin
Superstar
  • 25637 Antworten
  • 24. Juli 2018
1. Ja, mit der Einsendung der Sterbeurkunde und einem kurzen Schreiben, dass der VI verstorben ist und du deswegen den Vertrag beendet haben mochtest, dürfte das kein Problem sein.

2. Nein, das geht nicht.


o2_Lars
  • Moderator
  • 23602 Antworten
  • 24. Juli 2018
Hallo @lscrignii,

auch von unserer Seite zuerst einmal unsere Anteilnahme zu diesem Verlust.

Im Todesfall kann, wie von @Klaus_VoIP und @Sächsin schon geschrieben ein bestehender Vertrag unter Vorlage der Todesurkunde beziehungsweise des Totenscheines vorzeitig beendet werden. Alternativ kann, sofern eine Nutzung an der Anschrift noch stattfinden soll, auch eine Vertragsübernahme stattfinden.

Die Übernahme der dort bestehenden Festnetznummer zu einen anderen Anbieter kann nach vorzeitiger Auflösung des Vertrages funktionieren, versprechen können wir dies jedoch nicht.

Gruß und viel Kraft in dieser schweren Zeit,

Lars


Deine Antwort