Guten Tag,
meine Mutter ist in der vergangenen Woche verstorben und hatte einen Vertrag bei o2. Nun habe ich zwei Fragen:
1) Gibt es eine Möglichkeit, den Vertrag zeitnah zu kündigen, d. h. vor der Mindestvertragslaufzeit?
2) Ich wohne in einem anderen Haus, aber im selben Vorwahlbereich wie meine Mutter und besitze einen DSL-Anschluss bei einem anderen Anbieter. Ist es dennoch möglich, dass ich ihre Rufnummer auf meinen Vertrag portiere? (Also die Rufnummer auf einen anderen Namen bei einem anderen Anbieter im selben Vorwahlbereich)
Viele Dank für die Hilfe!
Gelöst
Kündigung im Todesfall + Rufnummerportierung
Lösung von VoIP-Droide
Zuerst mal mein Beileid zu dem Verlust! Da hat man natürlich erst mal Streß.
1. Ein Todesfall wird i.d.R. als wichtiger Grund für eine fristlose Vertragsauflösung gewertet. Schicke die Kündigung am besten direkt nach Hamburg und zwar per Einschreiben. Da hat es erst kürzlich komische Probleme gegeben, wenn man nicht die richtige Stelle erwischt. Entziehe auch die Einzugsermächtigung und weise auf die Auflösung bzw. Nicht-Deckung des Kontos hin. Schicke, falls einer von o2 gestellt wurde, den Leih-Router zurück (Beleg sehr gut aufheben!).
2. NACH vollzogener Kündigung kannst Du binnen 90 Tagen die Nummer portieren, wenn der eigene Provider geschickt ist. Das gibt aber oft Probleme wg. mangelnder Kompetenz, Serviceorientierung und wegen der abweichenden Namen. Da muss man hartnäckig dranbleiben. Genaugenommen besteht nur Rechtsanspruch bei identischem Vertragsinhaber!
Manchmal hat man aber auch keine Möglichkeit zusätzliche Rufnummern in seinem eigenen Vertrag hinzuzufügen.
Zur Antwort springen1. Ein Todesfall wird i.d.R. als wichtiger Grund für eine fristlose Vertragsauflösung gewertet. Schicke die Kündigung am besten direkt nach Hamburg und zwar per Einschreiben. Da hat es erst kürzlich komische Probleme gegeben, wenn man nicht die richtige Stelle erwischt. Entziehe auch die Einzugsermächtigung und weise auf die Auflösung bzw. Nicht-Deckung des Kontos hin. Schicke, falls einer von o2 gestellt wurde, den Leih-Router zurück (Beleg sehr gut aufheben!).
2. NACH vollzogener Kündigung kannst Du binnen 90 Tagen die Nummer portieren, wenn der eigene Provider geschickt ist. Das gibt aber oft Probleme wg. mangelnder Kompetenz, Serviceorientierung und wegen der abweichenden Namen. Da muss man hartnäckig dranbleiben. Genaugenommen besteht nur Rechtsanspruch bei identischem Vertragsinhaber!
Manchmal hat man aber auch keine Möglichkeit zusätzliche Rufnummern in seinem eigenen Vertrag hinzuzufügen.
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