Hallo @Jordan20222,
herzlich willkommen bei uns in der o2 Community. Vielen Dank, dass du dich mit deinem Anliegen bei uns meldest. Zum 01.12.2022 wird §120 Abs. 4 TKG wirksam. Durch diese neue gesetzliche Verpflichtung zu Anrufen aus dem Ausland soll der Missbrauch von deutschen Rufnummern unterbunden werden. Details dazu werden auf der Webseite der Bundesnetzabentur kommuniziert. Die Rufnummer wird bei Anrufen von deutschen Mobilfunk Kunden aus dem Ausland teilweise, aufgrund von technischen Ausnahmefällen, nicht mehr an Anschlüsse in Deutschland übermittelt. Es wird in diesen Fällen “Anonym” oder “Unbekannt” auf dem Dispaly des Gerätes angezeigt, selbst wenn die Nummer des Anrufers in den Kontakten gespeichert ist.
Viele Grüße Bianca