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Warum O2 Service
Gelöst

...satte Preissteigerung; Sonderkündigung


Guten Tag, ich habe gestern, aus der O2 eMail entnommem, dass O2 die Preise für DSL kräftig anhebt. Meine Frage: Ist meine Sonderkündigung schon angenommen und akzeptiert, und gilt die satte Preissteigerung auch für die Mobil Online Tarife? Danke und lieben Gruß

Lösung von Harja

 

Nach einer langen und manchmal etwas holprigen Reise ist es nun geschafft: Der DSL-Vertrag ist zum 1. Juni gekündigt. Was von außen vielleicht wie eine Formalität aussieht, war in der Umsetzung alles andere als einfach.

Deshalb möchte ich mich bei allen bedanken, die auf unterschiedliche Weise mitgewirkt, unterstützt, mitgedacht oder einfach Geduld gehabt haben.

Danke für eure Hilfe, euer Engagement und eure Zeit.

 

 

 

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37 Antworten

Bumer
Lehrling
  • 22112 Antworten
  • 16. April 2025

gilt die satte Preissteigerung auch für die Mobil Online Tarife?

Nein.


  • Autor
  • Neuling
  • 19 Antworten
  • 16. April 2025

Danke für die Teilantwort, wie sieht es mit der Sonderkündigung aus?


Bumer
Lehrling
  • 22112 Antworten
  • 16. April 2025

Woher soll ich das wissen? Ich bin kein o2 Mitarbeiter. 🤷‍♂️


  • Autor
  • Neuling
  • 19 Antworten
  • 16. April 2025

ach so, dann ist das dein Hobby. Trotzdem danke.


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41810 Antworten
  • 16. April 2025

Wenn du sie erst gestern eingereicht hast wird sie sicherlich noch nicht bearbeitet worden sein. Du bekommst aber eine Rückmeldung direkt von der zuständigen Fachabteilung wenn eine Entscheidung vorliegt.


  • Autor
  • Neuling
  • 19 Antworten
  • 16. April 2025

ist gestern, per Fax rausgegangen. Das ausgezeichhnete O2 Team ist sonst auch so schnell und kompetent, aber bei der Sonderkündigung dauert es sicherlich etwas länger. Ich warte und freue mich auf ein Antwort. LG


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • 20741 Antworten
  • 16. April 2025

Hallo ​@Harja,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Deine Sonderkündigung ist gestern bei uns eingegangen und wird aktuell durch unser Kündigungsteam bearbeitet. Du wirst hierzu von unseren Mitarbeitern auf dem Schriftweg informiert.

Wie andere Unternehmen auch, überprüfen und aktualisieren wir unsere Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit und ändern sie. Durch die AGB-Änderung ändert sich der von dir zu zahlende monatliche Preis jedoch nicht.

Grundsätzlich besteht bei einer Änderung der AGB natürlich ein Sonderkündigungsrecht, so wird es in unserem Schreiben auch bestätigt.  Bitte beachte, dass sich die AGB-Änderung auf deinen Festnetzvertrag bezieht und nicht auf deine Mobiflunkverträge. Für diese besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Lass uns gerne wissen, wenn du dazu noch weitere Fragen hast.

Viele Grüße

Giulia


  • Autor
  • Neuling
  • 19 Antworten
  • 16. April 2025

Danke für die Info.


  • Autor
  • Neuling
  • 19 Antworten
  • 16. April 2025

tatsächlich gibt es da noch etwas. In einem Gespräch mit dem Kundenservice wurde mir gesagt bzw. versichert, dass, wenn ich die Kündigung für den o2 Online Xl Vertrag zurücknehme, ich dann den Tarif auf ein Günstigeren umstellen kann (kein bedarf an 100gb) und/aber sich die Vertragslaufzeit nicht verlängert und ich zum (bei mir möglich) Februar2026 kündigen kann. Richti und möglich? Dann würde ich mich über die Umstellung und Hilfe freuen -danke.


  • Autor
  • Neuling
  • 19 Antworten
  • 16. April 2025

ich muss mich korrigieren: ich bin mir nicht sicher, aber es sind; glaube ich -ungefähr 280GB im Online XL Tarif und die ich im Moment nicht benötige.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • 20741 Antworten
  • 16. April 2025

Hallo ​@Harja,

soweit mir bekannt ist, ist bei Laufzeitverträgen ein Wechsel auf einen kleineren Tarif nur im Rahmen einer Vertragsverlängerung (um 24 Monate) möglich. Hierfür können wir dir gerne ein entsprechendes Angebot erstellen.

Über den Vorschlag von der Kundenbetreuung bin ich etwas verwundert. Ein Angebot für diesen Tarifwechsel hat man dir soweit ich sehen konnte, ja nicht erstellt.

Viele Grüße

Giulia


  • Autor
  • Neuling
  • 19 Antworten
  • 16. April 2025

Nein, dass hat der Herr tatsächlich nicht gemacht, da ich ihm das mir gemachte Angebot so auch nicht abnahm und als die Aufnahme für den Abschluss des Vertrags losging und der Herr über nicht vereinbarte Dinge sprach, gretschte ich ein und unterbrach den Ablauf und somit den Abschluss, und fühlte mich in meiner Haltung gegenüber dem oft -und wie ich finde absurd- zitierte "ausgezeichnete Kundenservice" bestätigt -daher die Kündigung. Wir können über den Handytarif gerne reden, aber nur wenn ich den o2 online xl aus der verpflichtung nehmen kann.


  • Autor
  • Neuling
  • 19 Antworten
  • 16. April 2025

Ach ja, bevor ich das vergesse: danke für deine Mühe.


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41810 Antworten
  • 16. April 2025

Am besten du schreibst genau welche(n) Tarif(e) du möchtest, dann kann dir die Moderation ein Verlängerungsangebot zuschicken.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • 20741 Antworten
  • 16. April 2025

Hallo ​@Harja,

dann schauen wir uns gerne an, was hier möglich ist. Bitte beachte, dass die Bearbeitung hier über die Community immer ein paar Tage in Anspruch nehmen kann.

Es wäre natürlich hilfreich, wenn du uns deine ungefähre Vorstellung zum zukünftigen Tarif vorab schon einmal mitteilst, wie bs0 schon schrieb.

Das Angebot erhältst du per E-Mail und kannst es in Ruhe prüfen, bevor du es dann direkt über einen Link bestellst (oder nicht).

Bitte prüfe vorab auch, ob du bei uns eine aktuelle Kontakt-Emailadresse hinterlegt hast.

Viele Grüße

Giulia


  • Autor
  • Neuling
  • 19 Antworten
  • 16. April 2025

Also im Idealfall habe ich zwei Simkarten: die Eine steckt in mein Smartphone mit dem ich telefoniere und ein paar Dinge tue, wie z. B. nach den Service XY suche und eine SMS an die Oma schicke, die Zweite steckt in einem 5g Router, mit einem flexiblen Tarif, da ich im Winter meinen Sessel mit warme Winde überziehe dafür aber im Sommer draußen im stehen die Blumen gieße, macht so ein Flex-Tarif für mich Sinn. 


  • Autor
  • Neuling
  • 19 Antworten
  • 17. April 2025

Okay, wir können diesen Trade gerne abschließen, und ich schaue selbst nach mehr Flexibilität -danke, ich schätze euch sehe als Provider. 


o2_Maria
  • Moderatorin
  • 21659 Antworten
  • 17. April 2025

Hallo ​@Harja ,

gerne schauen wir hier für dich nach einem passenden Angebot.
Ich habe dir soeben eine Private Nachricht über o2vvl geschickt.
Schaue bitte hier in den Postfach.

Viele Grüße Maria


  • Autor
  • Neuling
  • 19 Antworten
  • 6. Mai 2025

es ist mittlerweile 20 Tage her, mit der eMail und der Kündigung. Wann bekomme ich endlich Bescheid, wann schaltet ihr mein DSL Vertrag ab?


Bumer
Lehrling
  • 22112 Antworten
  • 6. Mai 2025

Schaue ins Kundenportal ob du dort eine eingetragene Kündigung siehst.


  • Autor
  • Neuling
  • 19 Antworten
  • 10. Mai 2025

Ich habe heute mit den Kundenservice telefoniert. Angeblich ist kein Fax eingegangen. Ich kann, anhand des Faxbericht, beweisen, dass das Fax am 15.4.2025 zugestellt wurde und ich habe, hier, von o2_Giulia im Chat eine Bestätigung erhalten, dass das Fax eingegangen ist.

Sollte sich das so da stellen, dass O2 darauf besteht kein Fax erhalten zu haben, dann bewegen wir uns schon im Strafrechtlichen Raum und das wird Konsequenzen mit sich ziehen.

Den Chatverlauf habe ich gesichert und nochmals ein Fax mit der Kündigung vom 15.4.2025 gesendet und auch hier ein positiven Sendebericht erhalten.

Guten Tag


Bumer
Lehrling
  • 22112 Antworten
  • 10. Mai 2025

Also ist keine eingetragene Kündigung im Kundenportal?


jsc
Meister/In
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  • Meister/In
  • 6250 Antworten
  • 10. Mai 2025

…so einfach , mal nur ne Frage zu beantworten, bevor man wieder Romane schreibt 🙄


  • Autor
  • Neuling
  • 19 Antworten
  • 10. Mai 2025

Doch die Reguläre, aber nicht die die sich auf die Änderung der AGB´s vom 15.04.2025 bezieht. 

Um freundlich zu antworten: Nein, warum sollt ich? Wir hatten, dass schon; kein Mitarbeiter keine Entscheidung und nett chaten kann ich anderswo und nicht bei o2 -sorry, kein interesse.


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41810 Antworten
  • 10. Mai 2025

Im strafrechtlichen Raum? Bestimmt nicht. Das ist Vertragsrecht. Und die Beweislast, dass dein Fax eingegangen ist, trägst du. Das Faxprotokoll hast du ja, also ist im Zweifelsfall alles gut.

Und es sind AGB ;-)


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