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Warum O2 Service
Gelöst

Drittanbieter HandyFlash Insolvenz - Was nun?


Hi,
habe beim oben genannten Anbieter am 01.04.2019 einen Vertrag O2 free M abgeschlossen. Enthalten sollte eigentlich auch ein Xiaomi Mi9 sein. Die Lieferung des Smartphones war erst für den 25.04.2019 vorgesehen, leider hat der Anbieter am 22.04. Insolvenz angemeldet. Grundsätzlich ist der Vertrag, da nicht vollständig ausgeführt, zum Widerspruch berechtigt. Allerdings folgende Probleme: Portierung der bisherigen Handy-Nr. zu O2 ist bereits abgeschlossen (inkl. der verbundenen Kosten und Abrechnung durch den bisherigen Dienstanbieter) und ich finde den Vertrag eigentlich OK. Von der Kostenseite müsste ich aber widerrufen, da ich keine Hardware-Leistung erhalten habe. Fragen:

  • besteht eine Chance auf Rückerstattung der Kosten bei Widerruf?
  • besteht die Chance, das ganze mit O2 direkt so zu lösen, dass man den Vertrag ohne irgendwelches Portierungsgeglüngel direkt mit O2 neu abschließt und ich direkt von O2 ein neues Gerät bekomme?
  • Wenn ja, welche Hardware ist möglich?
Vielen Dank schon mal für etwaige Antworten.

gruß,

MM

Lösung von stefanniehaus

Das Handy wird es wohl nicht mehr geben:
https://www.handyflash.de/blog/handyflash/wichtige-informationen-zur-vertragslage-unserer-kunden/

Entsprechend wäre dann der Widerruf denkbar. Dass o2 dieselben Konditionen einräumt, halt ich für extrem unwahrscheinlich.
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35 Antworten

  • 0 Antworten
  • 25. April 2019
Das kommt ganz darauf an, was Du genau abgeschlossen hast.

Sofern HandyFlash das Gerät liefern wollte (was in Deinem Fall zu vermuten ist, siehe Auslieferungszeitpunkt des Handys: o2 liefert relativ schnell), wird o2 sicherlich nicht einspringen. Warum auch? Du wirst das irgendwie mit HandyFlash regeln müssen, oder besser gesagt: mit dem Insolvenzverwalter. Kunden stehen bei Ansprüchen aber nicht in der ersten Reihe, da sind einige Gläubigergruppen vor den Kunden dran, so ähnlich wie bei insolventen Fluglinien, Möbelhäusern usw.

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  • Neuling
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  • 25. April 2019
Omikron schrieb:
Das kommt ganz darauf an, was Du genau abgeschlossen hast.

Sofern HandyFlash das Gerät liefern wollte (was in Deinem Fall zu vermuten ist, siehe Auslieferungszeitpunkt des Handys: o2 liefert relativ schnell), wird o2 sicherlich nicht einspringen. Warum auch? Du wirst das irgendwie mit HandyFlash regeln müssen, oder besser gesagt: mit dem Insolvenzverwalter. Kunden stehen bei Ansprüchen aber nicht in der ersten Reihe, da sind einige Gläubigergruppen vor den Kunden dran, so ähnlich wie bei insolventen Fluglinien, Möbelhäusern usw.


soweit ich mich eingelesen habe, wirkt sich der Widerruf auch auf den Vertrag mit O2 aus. Er ist mit dem Widerruf auch hinfällig und O2 würde mich grundsätzlich auch als Kunden verlieren, wenn ich etwas anderes woanders abschließen würde. Insofern hoffe ich etwas auf „Entgegenkommen“ im beiderseitigen Interesse, ansonsten steigt eben mein Aufwand. Mein finanzieller Verlust ist derzeit überschaubar. Portierungsgebühren, Anschlussgebühr bei O2 und ein einstelliger Betrag für das Handy. Das habe ich eh abgeschrieben. Frage ist halt, ob es jetzt eine einfache Lösung mit O2 gibt oder eine umständliche ohne. Ich hoffe auf ersteres.

  • 0 Antworten
  • 25. April 2019
Da Du den Vertrag nicht direkt mit o2 abgeschlossen hast, bin ich ein wenig pessimistisch, dass Du die mit dem Drittanbieter vereinbarten Konditionen und Preise direkt bei o2 erhalten würdest. Diese Drittanbieter kaufen besonders günstige Kontingente bei den großen Anbietern ein und verscherbeln diese dann auch zu besonders günstigen Preisen, oft halt mit Geräten, die auf ihre eigene Kappe gehen. Die Margen sind da offenbar so gering, dass auch für die Drittanbieter nicht viel abfällt, was man m.E. an der Insolvenz des von Dir genannten Anbieters sehen kann.

Also: meine persönliche Einschätzung ist die, dass o2 mit Dir nicht zu den Konditionen mit Dir ins Geschäft wird kommen wollen. Dennoch kannst Du hier natürlich gerne auf die offizielle Antwort von o2 (vertreten durch eine/n o2_Moderatoren/in) warten.

  • 694 Antworten
  • 25. April 2019
Hallo,

eine Insolvenz ist für den Kunden sehr ärgerlich.

Auf der Homepage ist keine diesbezügliche Information zu finden. Offenbar geht der Geschäftsbetrieb weiter. Ich würde mal beim Insolvenzverwalter nachfragen ob das Gerät noch geliefert wird. Letztlich besteht sicher auch ein Interesse seitens des Insolvenzverwalters, dass der Vertrag nicht storniert wird. Vermutlich ist das Gerät bereits vorhanden. Man muss es nur noch versenden.

Vielleicht haben Sie Glück und es entsteht Ihnen kein Schaden.

Gruß

Hafe

stefanniehaus
Profi
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  • Profi
  • 31269 Antworten
  • Lösung
  • 25. April 2019
Das Handy wird es wohl nicht mehr geben:
https://www.handyflash.de/blog/handyflash/wichtige-informationen-zur-vertragslage-unserer-kunden/

Entsprechend wäre dann der Widerruf denkbar. Dass o2 dieselben Konditionen einräumt, halt ich für extrem unwahrscheinlich.

Sächsin
Superstar
  • 25591 Antworten
  • 25. April 2019
soweit ich mich eingelesen habe, wirkt sich der Widerruf auch auf den Vertrag mit O2 aus.

Ich fürchte, das wird nichts werden, denn nur

Kunden, die erst in den vergangenen 14 Tagen ihren Vertrag abgeschlossen haben, können daher in Erwägung ziehen, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
...
Kunden, deren Vertragsabschluss länger als 14 Tagen her ist, müssen sich möglicherweise mit einem Verlust abfinden. Offene Forderungen können sie zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, in der Insolvenztabelle anmelden. Doch erfahrungsgemäß ist dieses den Aufwand nicht wert, da oftmals keine Gelder vorhanden sind, die unter den Schuldnern aufgeteilt werden können.

https://www.inside-handy.de/news/insolvenz-bei-handyflash-was-kunden-jetzt-wissen-muessen

Du schreibst oben, der Abschluss war am 1.4.2019 ... was steht bei "mein o2" als Vertragsbeginn?

  • 694 Antworten
  • 25. April 2019
Hab gerade die Information bei Hanfyflash gefunden. Handys werden nicht mehr geliefert. Falls es also nicht bereits verschickt wurde wird dies wohl auch nicht mehr versandt. Schade!

Trotzdem, ich würde noch nachfragen und ansonsten bleibt wohl nur die Vertragsstornierung.

Mal sehen ob ein Moderator ein Angebot machen kann.

Für alle Interessierten/Betroffenen:

https://www.handyflash.de/blog/handyflash/wichtige-informationen-zur-vertragslage-unserer-kunden/

Gruß

Hafe

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  • 25. April 2019
Sächsin schrieb:

soweit ich mich eingelesen habe, wirkt sich der Widerruf auch auf den Vertrag mit O2 aus.
Ich fürchte, das wird nichts werden, denn nur


Kunden, die erst in den vergangenen 14 Tagen ihren Vertrag abgeschlossen haben, können daher in Erwägung ziehen, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
...
Kunden, deren Vertragsabschluss länger als 14 Tagen her ist, müssen sich möglicherweise mit einem Verlust abfinden. Offene Forderungen können sie zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, in der Insolvenztabelle anmelden. Doch erfahrungsgemäß ist dieses den Aufwand nicht wert, da oftmals keine Gelder vorhanden sind, die unter den Schuldnern aufgeteilt werden können.
https://www.inside-handy.de/news/insolvenz-bei-handyflash-was-kunden-jetzt-wissen-muessen

Du schreibst oben, der Abschluss war am 1.4.2019 ... was steht bei "mein o2" als Vertragsbeginn?



Die Widerrufsfrist beginnt allerdings erst nach Lieferung aller Vertragsbestandteile. Da das Handy noch nicht geliefert ist, ist ein Widerspruch noch möglich. Das Risiko liegt wohl bei O2. Auch inkl. aller verbundenen Kosten im Übrigen.

  • 0 Antworten
  • 25. April 2019
Das sehe ich völlig anders. Das Risiko liegt bei HandyFlash und den Kunden. 😉

Den Widerruf musst Du bei HandyFlash eingeben. Mit denen hast Du den Vertrag gemacht.

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  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 25. April 2019
Hafe1 schrieb:
Trotzdem, ich würde noch nachfragen und ansonsten bleibt wohl nur die Vertragsstornierung.

Mal sehen ob ein Moderator ein Angebot machen kann.



Werde Morgen mal die Insolvenzverwalterin anrufen und sehen, was da geht. Ansonsten hoffe ich natürlich auf Entgegenkommen. Eine Lösung weiß ich selbst nicht. Ob die die Geräte auslösen können oder ähnliches... keinen Schimmer. Ich stelle mir halt vor, dass ein Vertragsrückabwicklung ja auch Kosten verursacht.

  • Autor
  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 26. April 2019
Omikron schrieb:
Das sehe ich völlig anders. Das Risiko liegt bei HandyFlash und den Kunden. 😉


Den Widerruf musst Du bei HandyFlash eingeben. Mit denen hast Du den Vertrag gemacht.


Kontakt mit der Insolvenzverwalterin hatte ich jetzt zwar noch nicht, da ich nicht durchkomme, allerdings ein paar mehr Informationen erlangt. U.a. über andere Betroffene, aber auch Rücksprache mit Insolvenzspezialisten.

  • Hoffnung auf Auslieferung der Geräte durch HF gibt es wohl tatsächlich kaum bis keine, da dies Bevorzugung von einzelnen Gläubigern darstellen würde. Da gibt es zwar ein paar Graubereiche, Sachkundige sagen aber, dass das selbst unter dem Gesichtspunkt verursachende Kosten unwahrscheinlich ist.
  • Der Widerruf ist an HF selbst zu richten, dieser wird dann von dort an O2 weitergeleitet und die Vertragsrückabwicklung eingeleitet. O2 scheint sich hier auch nicht grundsätzlich quer zu stellen, da auch hier ein Graubereich besteht. Das Risiko ist hier nicht beim Kunden, sondern zwischen HF und O2. Problem für O2 kann sein, dass die Provision an HF evtl. schon geflossen ist. Dann wird beim Widerruf die Gläubigerschaft vom Kunden/Nutzer an O2 übergehen. Für O2 bedeutet dies natürlich ein Ausfallrisiko.
  • bei Widerruf werden seitens O2 wohl alle Kosten rückerstattet, wobei evtl. in Anspruch genommene Leistungen berechnet werden dürfen. Bedeutet z.B., dass die Anschlussgebühr erstattet wird. Wenn der erste Monat aber geleistet wird, kann der auch berechnet werden.
  • Nicht erstattet wird eine etwaige Portierungsgebühr für eine Rufnummermitnahme zu O2, was aber schlicht und ergreifend damit zusammenhängt, dass dies nichts mit O2 oder Hf direkt zu tun hat. Für eine Portierung zu einem neuen Anbieter sollen wohl keine Kosten seitens O2 erhoben werden. Rechtlich ist dies wohl auch unklar. Insolvenzrechtler sagt, normalerweise nicht zulässig.
wenn ich mehr Informationen erlangen kann, würde ich es hier wieder schreiben.

Fände es ja schön, wenn sich mal ein Mitarbeiter von O2 einklinken würde, wenn es soweit geklärt ist, wie mit den Fällen umgegangen wird. Aktuell ist wohl noch keine Klarheit in der Kommunikation gegeben, da noch nicht final abgestimmt.

Klaus_VoIP
Legende
  • 31924 Antworten
  • 28. April 2019
In solchen speziellen Fällen wird es bestimmt keine rechtsverbindlichen Erklärungen seitens eines Moderators geben können, vermute ich mal ...
Ein Moderator sieht nur den O2-Vertrag. Was soll er zu der unbekannten Beziehung zum Händler äussern? Das kann vermutlich nur eine Einzelfallbetrachtung einer Fachabt. werden.

  • Autor
  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 29. April 2019
So. Jetzt ging es ganz schnell. Es werden scheinbar auch die Verträge >14 Tage storniert. Habe vor einer Stunde die Storno-Mail für einen Vertrag vom 25.03. für den o2 free m direkt von Handyflash bekommen.

Habe mich mal in die Telefonhotline von o2 geklinkt und auch einen netten Mitarbeiter am Rohr gehabt. Bei o2 ist noch keine Information angekommen. Grundsätzlich ist es aber so, dass das alles in geregelten Bahnen laufen wird - heißt: der Vertrag wird auch bei o2 storniert. Da die Hotline auch keine genaueren Auskünfte hatte, hat er meine Nummer jetzt erst einmal zur möglichen Portierung freigegeben, somit bin ich 30 Tage safe. Wenn in dieser Zeit das Storno kommt, kann ich die Nummer mitnehmen. Innerhalb Telefonica in jedem Fall auch kostenfrei. Aktuell ärgert es mich zwar alles. Aber es scheint insgesamt einigermaßen glimpflich auszugehen. Hole mir jetzt erst einmal die 4,95 über Paypal zurück...

Sandroschubert
Legende
Hallo,

diese Information steht auch in dem Link der vor ein paar Tagen bereits gepostet wurde.

Gruß

Andreas1337
Neuling
Hallo, ich bin im selben Boot und im live chat hat mir eine Mitarbeiterin gerade gesagt dass die Stornierung abgelehnt wurde? Gibt es immer noch keine genauen Neuigkeiten, wie es mit den betroffenen Handyflash Kunden weitergeht?

Klaus_VoIP
Legende
  • 31924 Antworten
  • 2. Mai 2019
Eine Stornierung ist was anderes als ein Widerruf. Kommt sicher auch auf individuelle Umstände an. Natürlich ist es immer riskanter bei fremden Händlern zu bestellen, da dann die Insolvenzfolgen meist zu Ungunsten des Kunden gehen.

  • 0 Antworten
  • 2. Mai 2019
Ich fühle mich mal wieder bestätigt, dass ich keine Verträge über Reseller oder sog. Drittanbieter abschließe.

Andreas1337
Neuling
Aber ich habe nie eine Widerrufsbelehrung von o2 bekommen, nur von Handyflash und in der heißt es, dass die Frist erst läuft, sobald der Vertrag vollständig erfüllt wurde.

In allen Emails die ich von o2 bekommen habe bzgl. des Vertrages, war nie eine Widerrufsbelehrung dabei. Also sollte es doch rechtlich so sein, dass der Vertrag noch problemlos widerrufen werden kann?

Sächsin
Superstar
  • 25591 Antworten
  • 2. Mai 2019
Andreas1337 schrieb:
Aber ich habe nie eine Widerrufsbelehrung von o2 bekommen, nur von Handyflash und in der heißt es, dass die Frist erst läuft, sobald der Vertrag vollständig erfüllt wurde.

In allen Emails die ich von o2 bekommen habe bzgl. des Vertrages, war nie eine Widerrufsbelehrung dabei. Also sollte es doch rechtlich so sein, dass der Vertrag noch problemlos widerrufen werden kann?

Wenn du nur von Handyflash die Widerrufsbelehrung bekommen hast, geht dein Widerruf auch an die ... um den Rest müssen die sich dann kümmern.

Andreas1337
Neuling
Ich habe meinen Widerruf an handyflash geschickt und auch eine Bestätigung erhalten. Die sagten mir dass sie eine Stornierung an o2 am 29.04 übermittelt haben.

Heute habe ich bei o2 nachgefragt, ob es bei denen eingegangen ist und mir wurde gesagt dass die Stornierung abgelehnt wurde und ich mich wieder an handyflash wenden soll.. Wirklich frustrierend

Klaus_VoIP
Legende
  • 31924 Antworten
  • 2. Mai 2019
Der primäre Vertragspartner ist nun mal Handyflash. Daher muss alles über Handyflash laufen.
Das die Leistungserbringung und der Laufzeitvertrag eine Teilleistung von o2 ist, ist unabhängig von der Vereinbarung mit Handyflash.
Oft braucht man nur etwas Zeit und Nerven um das zu klären.

  • Lehrling
  • 255 Antworten
  • 25. Mai 2019
Das ist doch Murks. {Sorry für das späte Hochholen.} Das vergünstigte Handy ist Teil des Vertragsabschlusses. Wenn das aus Insolvenzgründen nicht geliefert werden kann, Hast du das Widerrufsrecht, selbst wenn ein Teil des Vertrages über einen Dritten (O2) läuft. Die müssen eigentlich bei O2 den Widerruf akzeptieren!
Und falls O2 die Provision an den insolventen Vermittler schon ausbezahlt hat, trotz rechtskräftigen Widerruf, muss O2 sich halt auch in die Schuldnerliste beim Insolvenzverwalter eintragen lassen um evtl. ihr Geld wieder zu kriegen. Ein Grund den Widerruf abzulehnen wäre das nicht.
Wenn die sich wirklich sperren, bleibt nur der Gang zur Verbraucherschutzzentrale (oder 'nem Anwalt). Die helfen Dir auch deine Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden. Oder, man guckt nochmal ganz genau nach, ob man von O2 wirklich alle Tarifbedingungen und AGBs zum Tarif erhalten hat: Wenn nicht, hat man auch bei O2 ein unbefristetes Widerrufsrecht.


By-the-Way: O2 Tarifen mit Smartphone-Ratenzuzahlung (nicht Finanzierung) z.B. O2 Free M Smartphone+5 oder O2 Free M Smartphone+15 dürfte O2 auch beim Smartphone in der Mithaftung sein. Mit evtl. Ersatzpflicht.

  • 0 Antworten
  • 25. Mai 2019
Tut mir wirklich sehr leid, aber ich habe in diesem Forum leider selten so einen gequirlten Unsinn lesen müssen.

bs0
Profi
Forum|alt.badge.img+9
  • Profi
  • 41812 Antworten
  • 25. Mai 2019
1. Eine unbefristetes Widerrufsrecht hat man nicht, sondern maximal 12 Monate und 14 Tage und das auch nur wenn man die Widerrufsbelehrung nicht bekommen hat. Die AGB und andere Vertragsunterlagen haben damit nichts zu tun.
2. Da das Handy bei solchen Verträgen nicht von o2 sondern vom Vermittler kommt, hat das nichts mit o2 zu tun. Das ist u.U. einer der Nachteile wenn man bei einem Vermittler oder einem Reseller Verträge abschliesst.

Das alles ist hier allerdings nicht relevant, da Handyflash von sich aus die Verträge storniert hat.

Klaus_VoIP
Legende
  • 31924 Antworten
  • 25. Mai 2019
m2d schrieb:
Das ist doch Murks.

.... was DU schreibst! Da sich der Fragesteller seit 3 Wochen nicht mehr gemeldet hat, wird es bestimmt wunschgemäß erledigt sein. Natürlich macht es Sinn weitere Erfüllungsgehilfen (hier o2) über eine Stornierung/Widerruf zu informieren. Rechtsverbindlich ist aber nun mal WER der primäre Vertragspartner ist und an den muss man sich zuerst halten.

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