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Warum O2 Service
Gelöst

o2 MyHandy Garantie und Gewährleistung bei Abbezahlung


mjd
Neuling
  • Neuling
  • 7 Antworten
Hallo!

 

Im Moment habe ich seit ein paar Monaten einen o2 MyHandy Vertrag. Das Gerät gehört ja bis zur vollständigen Abbezahlung noch o2, dh wenn Gerätefehler auftreten, gilt die Gewährleistung und ich habe die Herstellergarantie, oder?

 

Wie sieht das nun aus, wenn ich das Handy früher abbezahle? Gilt die Gewährleistung von o2 noch? In meinen AGB habe ich unter 8.4 diesen Absatz gefunden:

8.4 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt beim Kauf einer gebrauchten Sache 1 Jahr.

Bedeutet das, dass die Gewährleistung bei früherer Abbezahlung auf früher endet?

 

Wäre sehr dankbar über Antworten =)

Lösung von pirol430

mjd schrieb:

Bedeutet das, dass die Gewährleistung bei früherer Abbezahlung auf früher endet?

Nein, unabhängig von einer vorzeitigen Ablösung des My Handy Vertrages bleibt die Gewährleistung trotzdem über den gesamten gesetzlich vorgesehenen Zeitraum bestehen. Theoretisch hättest du ja auch die Möglichkeit, den Vertrag sofort nach Erhalt des Handys abzubezahlen.

 

Im Gewährleistungsfall ist und bleibt dein Ansprechpartner o2.

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4 Antworten

pirol430
Lehrling
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  • 2493 Antworten
  • Lösung
  • 7. Mai 2014
mjd schrieb:

Bedeutet das, dass die Gewährleistung bei früherer Abbezahlung auf früher endet?

Nein, unabhängig von einer vorzeitigen Ablösung des My Handy Vertrages bleibt die Gewährleistung trotzdem über den gesamten gesetzlich vorgesehenen Zeitraum bestehen. Theoretisch hättest du ja auch die Möglichkeit, den Vertrag sofort nach Erhalt des Handys abzubezahlen.

 

Im Gewährleistungsfall ist und bleibt dein Ansprechpartner o2.


mjd
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 7 Antworten
  • 7. Mai 2014
Das ging ja schnell, vielen Dank für die Auskunft!


pirol430
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  • 7. Mai 2014
Bitte, gerne! 😉


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 7. Mai 2014
 In meinen AGB habe ich unter 8.4 diesen Absatz gefunden:8.4 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt beim Kauf einer gebrauchten Sache 1 Jahr.

Du hast doch kein gebrauchtes Handy gekauft.