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Warum O2 Service
Gelöst

Garantiefall


Michi26
Neuling
Liebe O2 User !!!

Habe mir vor ca. 2 Wochen ein Tablet Samsung Galaxy Tab 3 über nen O2 Shop zugelegt !

Nun ist der Fall eingetreten,das mein Gerät ausgestiegen ist und ohne Stromzufuhr nicht mehr läuft !

Ich wollte nun das Gerät in dem selben Shop reklamieren, aber man sagte mir, das sie das nicht machen und ich das selber bei Samsung einschicken muss oder soll !

Jetzt meine Frage !!!

Ist das korrekt so, wie mir das der Mitarbeiter in diesem Shop gesagt hat, oder müssen sie das Gerät selber zu Samsung einschicken ???

Hoffe, es kann mir hier mal jemand einen Tip geben, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll !!! 

Vielen Dank schonmal im Voraus !!!

Gruß Micha

Lösung von o2_Matze

DerKurti schrieb:
moin moin,...

ich als Kunde würde in diesem Falle bei meinem Verkäufer gezielter auf mein RECHT der Gewährleistung pochen! Es macht sich der Verkäufer ( o2 ?) schon sehr einfach, "stumpf" auf den Garantieservice von Samsung zu verweisen.

Auch der Hinweis auf eine kostenpflichtige Servicerufnummer ist mieser Kundenservice.

 

Frage an die Moderation: Weshalb kann der o2-Shop augenscheinlich keine Gewährleistung für durch ihn verkaufte Tabletts leisten? Mit welcher Begründung wir augenscheinlich ein Gewährleistungsanspruch durch den Kunden abgelehnt?

 

Weshalb wird der Kunde auf eine theoretisch für ihn nachteilige Herstellergarantie verwiesen?

 

so long,

K.

Hi DerKurti,

natürlich kann der Kunde auf sein Recht der Gewährleistung pochen, das ganze ist ja gesetzlich verbrieft, dann sieht das ganze aber so aus:

Kunde--> Shop--> Samsung....Samsung--> Shop---> Kunde, daher ist es hier einfach viel besser und sinnvoller, wenn sich der Kunde DIREKT an Samsung wendet.

Man muss es doch nicht immer komplizierter machen als es ist ;-)

VG, Matze

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10 Antworten

o2_Henning
  • Team
  • 4694 Antworten
  • 17. August 2013
Hallo Micha

 

Defekte Tablets können wir leider nicht zur Reparatur einsenden. Daher war die Info im Shop schon korrekt.

 

Der Hersteller übernimmt dazu aber alles. Bitte wende dich direkt an Samsung unter 01805 726786

Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 17:00 Uhr
Festnetz der DTAG: 0,14 EUR/min
o2 DSL: 0,14 EUR/min
o2 Postpaid: 0,42 EUR/min
o2 Prepaid: 0,42 EUR/min




DerKurti
Lehrling
  • 59 Antworten
  • 26. September 2013
moin moin,...

ich als Kunde würde in diesem Falle bei meinem Verkäufer gezielter auf mein RECHT der Gewährleistung pochen! Es macht sich der Verkäufer ( o2 ?) schon sehr einfach, "stumpf" auf den Garantieservice von Samsung zu verweisen.

Auch der Hinweis auf eine kostenpflichtige Servicerufnummer ist mieser Kundenservice.

 

Frage an die Moderation: Weshalb kann der o2-Shop augenscheinlich keine Gewährleistung für durch ihn verkaufte Tabletts leisten? Mit welcher Begründung wir augenscheinlich ein Gewährleistungsanspruch durch den Kunden abgelehnt?

 

Weshalb wird der Kunde auf eine theoretisch für ihn nachteilige Herstellergarantie verwiesen?

 

so long,

K.


o2_Matze
  • Moderator
  • 22686 Antworten
  • Lösung
  • 26. September 2013
DerKurti schrieb:
moin moin,...

ich als Kunde würde in diesem Falle bei meinem Verkäufer gezielter auf mein RECHT der Gewährleistung pochen! Es macht sich der Verkäufer ( o2 ?) schon sehr einfach, "stumpf" auf den Garantieservice von Samsung zu verweisen.

Auch der Hinweis auf eine kostenpflichtige Servicerufnummer ist mieser Kundenservice.

 

Frage an die Moderation: Weshalb kann der o2-Shop augenscheinlich keine Gewährleistung für durch ihn verkaufte Tabletts leisten? Mit welcher Begründung wir augenscheinlich ein Gewährleistungsanspruch durch den Kunden abgelehnt?

 

Weshalb wird der Kunde auf eine theoretisch für ihn nachteilige Herstellergarantie verwiesen?

 

so long,

K.

Hi DerKurti,

natürlich kann der Kunde auf sein Recht der Gewährleistung pochen, das ganze ist ja gesetzlich verbrieft, dann sieht das ganze aber so aus:

Kunde--> Shop--> Samsung....Samsung--> Shop---> Kunde, daher ist es hier einfach viel besser und sinnvoller, wenn sich der Kunde DIREKT an Samsung wendet.

Man muss es doch nicht immer komplizierter machen als es ist ;-)

VG, Matze


DerKurti
Lehrling
  • 59 Antworten
  • 26. September 2013
Hej Matze,

 

dann passt aber diese Aussage

"Defekte Tablets können wir leider nicht zur Reparatur einsenden. Daher war die Info im Shop schon korrekt."

nicht... .

 

Was macht der Shop denn dann, wenn er es nicht zur Reparatur einsenden kann? Würde der Kunde gar ein neues Tablett bekommen, da IHM zunächst die Wahl zu lassen ist, WIE die Gewährleistung ausgeführt wird?

 

Im vorliegenden Fall war/ist es ja so:  Kunde > Shop > zurück nach Hause > kostenpflichtige Hotline anrufen > Paket versandfertig machen > Post (?) > Anwesenheit bei Rücksendung zur Entgegennahme sicherstellen > alternativ Weg zur POST oder Packstation ?

Also da ist es aus meiner Ansicht nach einfacher: Abgeben und Abholen dort, wo ich es auch erworben hab...

 

so long,

K.

 

 

 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 26. September 2013
Ich denke, dass ist ja nun geklärt. Der Shop hat sich blöd ausgedrückt oder war faul. Der TE war auch seither nicht mehr online und hat die Antwort von Henning demnach noch nichtmal gelesen.

 

Ich setze das mal auf "gelöst".


o2_Matze
  • Moderator
  • 22686 Antworten
  • 26. September 2013
DerKurti schrieb:
Hej Matze,

 

dann passt aber diese Aussage

"Defekte Tablets können wir leider nicht zur Reparatur einsenden. Daher war die Info im Shop schon korrekt."

nicht... .

 

Was macht der Shop denn dann, wenn er es nicht zur Reparatur einsenden kann?

 

 

Wir können Tablets nicht im Rahmen unseres normalen Prozesses (wie bei einem Handy) aufnehmen, es endet dann so, dass der Mitarbeiter im Shop selber bei Samsung anruft und praktisch das macht was sonst der Kunde gemacht hätte. Hier ist aber aber in meinen Augen unsinnig den Shop bzw. den Verkäufer als zusätzliche Komponente einzubauen.

Ich würde mir wünschen, dass das jetzt hier nicht in einer Prinzipendiskussion endet, wo dann mit § aus dem BGB um sich geworden wird, da gewinnt am Ende niemand, vor allem wenn sich das ganze mit einem Anruf beim Hersteller lösen lässt. 

Ich persönlich habe im Übrigen immer die besten Erfahrungen gemacht wenn ich mich im Defektfall direkt an den Hersteller gewandet habe, den Verkäufer sehe ich eigentlich immer nur einmal, und zwar wenn ich ihm beim Kauf das Geld über den Tresen schiebe 😉

VG, Matze

 

p.s Bielo hat natürlich völlig Recht.

 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 26. September 2013
o2_Matze schrieb:
Ich würde mir wünschen, dass das jetzt hier nicht in einer Prinzipendiskussion endet, wo dann mit § aus dem BGB um sich geworden wird,

Schaaaade. http://www.digicamclub.de/images/smilies/daz.gif


Michi26
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 1 Antwort
  • 26. September 2013
Hallo zusammen !!!
Habe ds Tablet wie beschrieben selbst zu Samsung eingeschickt und nach ca. 14 Tagen wieder zugeschickt bekommen! !! Laut dem beigefügten Schreibens wurde angeblich die Platine getauscht !!! Schön und gut, aber nach dem ich das Tablet wieder in Betrieb nehmen wollte, ist das gleiche Problem wieder !!! Soll ich nun das Spiel noch 2mal ausführen , oder kann das Gerät nicht gleich in ein Neues getauscht werden !!! Wollte eigentlich ein Gerät haben, was funktioniert und bezahle auch dafür , aber habe jetzt nur ärger damit und kann es nicht nutzen! !! Gibt es da keine andre Möglichkeit ???

Gruß Micha

DerKurti
Lehrling
  • 59 Antworten
  • 27. September 2013
o2_Matze schrieb:
(...)
 

Wir können Tablets nicht im Rahmen unseres normalen Prozesses (wie bei einem Handy) aufnehmen, es endet dann so, dass der Mitarbeiter im Shop selber bei Samsung anruft und praktisch das macht was sonst der Kunde gemacht hätte. Hier ist aber aber in meinen Augen unsinnig den Shop bzw. den Verkäufer als zusätzliche Komponente einzubauen.

Ich würde mir wünschen, dass das jetzt hier nicht in einer Prinzipendiskussion endet, wo dann mit § aus dem BGB um sich geworden wird, da gewinnt am Ende niemand, vor allem wenn sich das ganze mit einem Anruf beim Hersteller lösen lässt. 

(...)

VG, Matze

 

(...)

 

Auch wenn Du keine Prinzipienreiterei magst muss ich nochmals die eigentlich zuvor implizierte Frage stellen: Akzeptiert o2 eine Garantiereparatur (Mangelbeseitigung) durch den Hersteller (bzw. durch einen beauftragten Dienstleister) als gleichwertige Mangelbeseitigung wie sie durch den Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung hätte auch erbracht werden müssen? Wichtiges Augenmerkt liegt hierbei darauf, dass der Kunde selbst unter Umgehung des Verkäufers (o2 ?) die Garantiereparatur veranlasst. Ergo könnte der Kunde also nach zwei vergeblichen Reparaturen (-Versuchen) direkt und ohne Probleme bei o2 von seinem Kaufvertrag z.B. zurücktreten?

Hierin sehe ich genau das Problem, da ich eine solche Zusage/Bestätigung seitens o2 gegenüber dem/den Kunden noch nie gesehen habe.

 

so long,

K.

 

 


o2_Marc
  • Team
  • 19198 Antworten
  • 27. September 2013
Ja.

 

Wenn der Kunde sein Gerät zweimalig erfolglos hat nachbessern lassen, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Diese Nachbesserung muss über uns, eine vom Hersteller verifizierte Werkstatt oder direkt dem Hersteller nachweisbar vorgenommen worden sein.

 

Gruß,
Marc