Ich hatte meinen ursprünglichen Vertrag bei O² vor 2 Jahren gekündigt und den Partnervertrag für meine Frau behalten, da man mir am Telefon erklärte, dass man meiner Frau statt der Partner-Ermäßigung den Schwerbehindertenrabatt einräumt. (90% mit Merkzeichen G).
Andernfalls wäre ich zur Telekom gewechselt, wo es einen Nachteilsausgleich gibt.
Man überredete mich unter Rabatteinräumung von 5,- €/Monat für die Schwerbehinderung den Vertrag zu behalten. Damit wurde er ohne Laufzeit abgeschlossen bei jährlicher Kündigungsmöglichkeit. D.h. der Vertrag besteht eigentlich so lange bis ich ihn kündige oder er von O² gekündigt wird, zumindest nach BGB. O² sieht das leider anders und hat ohne jegliche Ankündigung einfach den Rabatt wegfallen lassen und führt den Vertrag als Basic S weiter. Insofern bitte ich um Auskunft, ob in diesem Fall ein fristloses Sonderkündigungsrecht aufgrund Preiserhöhung besteht? Die Schwerbehinderung besteht weiterhin, warum entfällt dann beim ungekündigten Vertrag plötzlich einseitig der Rabatt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.