Liebe Mitgeplagte,
ich wollte mal Meinungen einholen zu folgendem Problem:
Nicht abrechnungsrelevante Daten werden im EVN nicht mehr aufgeführt, nach meiner Ansicht geht das nicht in Ordnung.
Ich kann nun weder mein Telefonverhalten überprüfen noch, wenn nötig, eine Verbindung nachweisen. Wie soll ich denn nun sehen, ob sich mein Tarif überhaupt noch lohnt oder ob ein Inkl.-Min.-Paket nicht doch mehr Sinn macht? Vor allem DÜRFEN diese Verbindungen ja noch aufgelistet werden trotz Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Siehe hierzu § 99 Abs. 1 TKG:
"Dem Teilnehmer sind die gespeicherten Daten derjenigen Verbindungen, für die er entgeltpflichtig ist, nur dann mitzuteilen, wenn er vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum in Textform einen Einzelverbindungsnachweis verlangt hat; auf [b]Wunsch dürfen ihm auch die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden. Dabei entscheidet der Teilnehmer, ob ihm die von ihm gewählten Rufnummern ungekürzt oder unter Kürzung um die letzten drei Ziffern mitgeteilt werden."
Aber O2 weigert sich hier strikt; Zitat: "Wir haben uns dafür entschieden, dem Kunden diese Wahlmöglichkeit nicht anzubieten" - ein Grund, außer dass es das neue Rechnungslayout wäre und dieses dies nun nicht mehr hergibt, wird nicht genannt.
Bin auf weitere Meinung sehr gespannt... 🙂
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