Ich habe die Nase gestrichen voll. Ich bin seit zig Jahren zufriedene Mobilfunkkundin und habe mit dem Abschluss eines DSL-Vertrages des größten Fehler meines Lebens gemacht. Umzug ins neue Haus, Verfügbarkeitscheck sagte mir: 50.000 DSL Leitung ist möglich. Telekom-Techniker kommt vorbei und sagt auf Nachfrage, er hat die Freigabe für eine 16.000 Leitung, weil für Fremdanbieter nicht mehr freigeschalten werden kann. O2 direkt danach kontaktiert und über Sonderkündigung informiert. Selbiges per Post rausgeschickt. Mehrfach Telefonate geführt, Emails geschrieben, Fax geschickt, immernoch keine Antwort auf meine Sonderkündigung. Ich bin nun Telekom-Kundin und werde es mit meinem DSL Vertrag auch bleiben. Sämtliche Rechnungsbeträge, die DSL betreffen, werde ich nicht überweisen. Sollte von o2 die nächsten 2 Wochen keine Antwort mit Bestätigung der Sonderkündigung eingehen, wird sich mein Anwalt (Gott sei dank rechtschutzversichert!!!) um diese Sache kümmern. Mir reicht´s!
ich heiße dich in unserer Community und als neuen o2 DSL Kunden herzlich willkommen, auch wenn die “Anfangsschwierigkeiten” nicht schön sind.
In unseren Tarifen werden “bis zu” Bandbreiten angegeben. Detaillierte Infos findest du im Produktinformationsblatt deines gewählten Tarifes.
Wie von unseren Experten @stefanniehaus, @bs0, @Sandroschubert und @Joe Doe schon geschrieben, ist eine falsche mündliche Information sicherlich ärgerlich, keine Frage, verbindlich ist letztendlich die schriftlich zugesendeten Vertragsdokumente.
Ausschlaggebend sind bei einer Beschwerde über die Bandbreite in Kombination mit einer gewünschten Sonderkündigung die Minimalwerte des Produktinformationsblattes, welches dir online über die verlinkte Seite jeder Zeit zur Verfügung steht.
Diese Werte sind auch nochmal in deiner Auftragsbestätigung enthalten, welche so aussehen sollte:
Auch wenn eine ADSL Leitung mit 16 MBIt/s bei einem höheren Produkt ärgerlich ist, ist es lt. dem Produktdetails durchaus legitim, da wird auch dein rechtlicher Beistand nicht viel ausrichten können. Trotzdem steht es dir natürlich frei, diesen diesbezüglich zu kontaktieren und um Rat zu bitten.
Wir beauftragen im Übrigen nicht das geringere Produkt sondern das was der maximalbandbreite des bestellten Tarifes entspricht, also bei einem o2 my Home M eine 50 MBIt/s Leitung. Allerdings verwalten wir diese nicht und fragen daher nach einer freien Leitung beim lokalen Vorleister nach. Dieser bestätigt oder lehnt diese ab mit, sofern möglich, einer anderen Leitung. Sofern die mögliche freie Leitung dem Produktinformationsblatt des gewünschten Tarifes entspricht, wird diese Leitung dann bestellt und der Anschluss aktiviert. Sollte die verfügbare Bandbreite nicht dem bestellten Produkt entsprechen, kontaktieren wir unseren Kunden und besprechen das weitere Vorgehen.
Meine Kollegen werden auch dein Schreiben erhalten und zunächst unsere Fachabteilung darauf angesetzt haben zu schauen, ob bei dir nun zu einem späteren Zeitpunkt eine VDSL Leitung frei ist. Wann hast du denn das bzw. die Schreiben an uns gesendet?
Warum solltest du den Vertrag außerordentlich kündigen können? Welchen Tarif hast du?
Wenns der My Home M ist, der hat einen vertraglich vereinbarten Geschwindigkeitskorridor zwischen 3MBit/s und 50MBit/s. Da liegst du mit 16MBit/s dann ja satt drin.
Es geht um die Aussage, eine 50.000 Leitung wäre verfügbar. Das war schlichtweg gelogen. Und wenn man dann vorsätzlich eine geringere Leitung freischalten lässt, schreit das förmlich nach Betrug. Dafür den Betrag für eine höhere Leitung zahlen? Definitiv nicht!
Relevant ist, was vertraglich vereinbart ist und nicht was man rein persönlich als Betrug ansieht und was nicht. Das wird dir der Anwalt dann aber ja auch sagen können.
Bisher ist nicht klar, wo o2 sich nicht an den Vertrag halten soll.
Eine Rechstsschutzversicherung zu haben ist das eine, dass diese die Kosten übernimmt das andere. Es besteht hier kein “Sonderkündigungsrecht” sondern höchstens die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung einzureichen. Diese muss o2 nicht akzeptieren, aber wenn du der Ansicht bist, die Kündigung ist begründet, steht es dir frei, den Vertrag als gekündigt anzusehen und dich gegen die Forderungen von o2 - ggf. mit hilfe eines Anwalts - zu wehren. Einfach die Rechnungen nicht bezahlen führt schnell zu Mehrkosten und im schlimmsten Fal einem Schufa-Eintrag. Aus deiner Beschreibung des Sachverhalts sehe ich persönlich keine Begründung für eine außerordentliche Kündigung. Eine kostenfreie Erstberatung bei einem Anwalt kannst du eventuell über deine Rechtsschutzversicherung beanspruchen, aber du solltest sämtliche Vertragsunterlagen vorlegen und keine Behauptungen aufstellen. Wenn der Vertrag erfüllt wird, kann auch ein Anwalt nichts für dich tun.
Ob es sinnvoll war, einen TeekomVertrag abzuschließen, bevor die Sache mit o2 geklärt, mag ich nicht beurteilen. Zwei Verträge bezahlen wolltest du vermutlich nicht!
Mir grundsätzlich einen Vertrag zu verkaufen, dessen Mindest- Datenübertragungsrate noch unter einer 16.000 Leitung liegt, ist einfach frech und scheinbar eine Masche von o2, Kunden zu gewinnen. Und dagegen werde ich mich wehren!
Mir grundsätzlich einen Vertrag zu verkaufen, dessen Mindest- Datenübertragungsrate noch unter einer 16.000 Leitung liegt, ist einfach frech und scheinbar eine Masche von o2, Kunden zu gewinnen. Und dagegen werde ich mich wehren!
Der Unterschied zwischen Abschluss und Umzug scheint dir nicht bekannt zu sein. Ich denke man kann hier schliessen, wir drehen uns im Kreis.
Mir grundsätzlich einen Vertrag zu verkaufen, dessen Mindest- Datenübertragungsrate noch unter einer 16.000 Leitung liegt, ist einfach frech und scheinbar eine Masche von o2, Kunden zu gewinnen. Und dagegen werde ich mich wehren!
Der Unterschied zwischen Abschluss und Umzug scheint dir nicht bekannt zu sein. Ich denke man kann hier schliessen, wir drehen uns im Kreis.
Die my Home M Tarife mit Abschluss von 16.10.2018 bis 02.11.2020 hatten mindestens 5 Mbit im Download garantiert gehabt bzw. haben dies immer noch. Alle neuen my Home M halt 3 MBit.
Die Grenzen im O2-PIB sind aus meiner Sicht nicht ganz konform zur EU-VO. Man muss aber sorgfältig argumentieren. Da eine EU-VO und deren nationale Umsetzung nach meinen Infos immer noch über individual-vertragliche Regelungen geht, wäre das ein Ansatzpunkt.
ich heiße dich in unserer Community und als neuen o2 DSL Kunden herzlich willkommen, auch wenn die “Anfangsschwierigkeiten” nicht schön sind.
In unseren Tarifen werden “bis zu” Bandbreiten angegeben. Detaillierte Infos findest du im Produktinformationsblatt deines gewählten Tarifes.
Wie von unseren Experten @stefanniehaus, @bs0, @Sandroschubert und @Joe Doe schon geschrieben, ist eine falsche mündliche Information sicherlich ärgerlich, keine Frage, verbindlich ist letztendlich die schriftlich zugesendeten Vertragsdokumente.
Ausschlaggebend sind bei einer Beschwerde über die Bandbreite in Kombination mit einer gewünschten Sonderkündigung die Minimalwerte des Produktinformationsblattes, welches dir online über die verlinkte Seite jeder Zeit zur Verfügung steht.
Diese Werte sind auch nochmal in deiner Auftragsbestätigung enthalten, welche so aussehen sollte:
Auch wenn eine ADSL Leitung mit 16 MBIt/s bei einem höheren Produkt ärgerlich ist, ist es lt. dem Produktdetails durchaus legitim, da wird auch dein rechtlicher Beistand nicht viel ausrichten können. Trotzdem steht es dir natürlich frei, diesen diesbezüglich zu kontaktieren und um Rat zu bitten.
Wir beauftragen im Übrigen nicht das geringere Produkt sondern das was der maximalbandbreite des bestellten Tarifes entspricht, also bei einem o2 my Home M eine 50 MBIt/s Leitung. Allerdings verwalten wir diese nicht und fragen daher nach einer freien Leitung beim lokalen Vorleister nach. Dieser bestätigt oder lehnt diese ab mit, sofern möglich, einer anderen Leitung. Sofern die mögliche freie Leitung dem Produktinformationsblatt des gewünschten Tarifes entspricht, wird diese Leitung dann bestellt und der Anschluss aktiviert. Sollte die verfügbare Bandbreite nicht dem bestellten Produkt entsprechen, kontaktieren wir unseren Kunden und besprechen das weitere Vorgehen.
Meine Kollegen werden auch dein Schreiben erhalten und zunächst unsere Fachabteilung darauf angesetzt haben zu schauen, ob bei dir nun zu einem späteren Zeitpunkt eine VDSL Leitung frei ist. Wann hast du denn das bzw. die Schreiben an uns gesendet?
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In unseren Tarifen werden “bis zu” Bandbreiten angegeben. Detaillierte Infos findest du im Produktinformationsblatt deines gewählten Tarifes.
Wie von unseren Experten @stefanniehaus, @bs0, @Sandroschubert und @Joe Doe schon geschrieben, ist eine falsche mündliche Information sicherlich ärgerlich, keine Frage, verbindlich ist letztendlich die schriftlich zugesendeten Vertragsdokumente.
Ausschlaggebend sind bei einer Beschwerde über die Bandbreite in Kombination mit einer gewünschten Sonderkündigung die Minimalwerte des Produktinformationsblattes, welches dir online über die verlinkte Seite jeder Zeit zur Verfügung steht.
Diese Werte sind auch nochmal in deiner Auftragsbestätigung enthalten, welche so aussehen sollte:
Auch wenn eine ADSL Leitung mit 16 MBIt/s bei einem höheren Produkt ärgerlich ist, ist es lt. dem Produktdetails durchaus legitim, da wird auch dein rechtlicher Beistand nicht viel ausrichten können. Trotzdem steht es dir natürlich frei, diesen diesbezüglich zu kontaktieren und um Rat zu bitten.
Wir beauftragen im Übrigen nicht das geringere Produkt sondern das was der maximalbandbreite des bestellten Tarifes entspricht, also bei einem o2 my Home M eine 50 MBIt/s Leitung. Allerdings verwalten wir diese nicht und fragen daher nach einer freien Leitung beim lokalen Vorleister nach. Dieser bestätigt oder lehnt diese ab mit, sofern möglich, einer anderen Leitung. Sofern die mögliche freie Leitung dem Produktinformationsblatt des gewünschten Tarifes entspricht, wird diese Leitung dann bestellt und der Anschluss aktiviert. Sollte die verfügbare Bandbreite nicht dem bestellten Produkt entsprechen, kontaktieren wir unseren Kunden und besprechen das weitere Vorgehen.
Meine Kollegen werden auch dein Schreiben erhalten und zunächst unsere Fachabteilung darauf angesetzt haben zu schauen, ob bei dir nun zu einem späteren Zeitpunkt eine VDSL Leitung frei ist. Wann hast du denn das bzw. die Schreiben an uns gesendet?
Liebe Grüße
Larissa
Die außerordentliche Kündigung habe ich bereits nach Besuch des Technikers am gleichen Tag (21.09.2020) abgeschickt, nachdem ich O2 telefonisch darüber informiert habe und mir von der Dame ebenfalls bestätigt wurde, dass diese Leitung garnicht verfügbar ist. Eine Antwort erhielt ich Mitte Oktober, dass diese Kündigung nicht akzeptiert werden kann. Ich habe unzählige Male angerufen (Gespräche wurden aufgezeichnet, es wurde mir gesagt, ich soll mich per Email an sie wenden, da eine solche Kündigung eine Einzelfallentscheidung wird). Auf meine Widersprüche per Email habe ich immernoch keine Antwort oder Reaktion bekommen. Ich habe Anfang November (!) eine Email bekommen, dass ein Technologiewechsel ansteht. Da ich diesen Vertrag allerdings wie schon gesagt, nicht nutze, habe ich einen erneuten Technikerbesuch abgelehnt. Auch das müsste bei Ihnen vermerkt sein. Ich habe keinerlei Schreiben von Ihnen bekommen, wie weiter verfahren wird bezüglich der nicht verfügbaren 50.000 Leitung. Die Telekom wird Ihnen bestätigen, dass zum damaligen Zeitpunkt nur bei der Telekom selber höhere Leitungen verfügbar waren, aber eben nicht für Fremdanbieter. Ich hätte ja schon lang eine Info bekommen müssen, dass der Vertrag ihrerseits nicht erfüllt werden kann.
Wann werde ich eine Antwort auf meinen Widerspruch bekommen?
@s.Nörv Wird bei einer Onlineverfügbarkeitsabfrage bei der Telekom das Wort Regio bei den möglichen Tarifen angezeigt? Und wie sind die Werte bei einem Speedtest? Falls eine Fritzbox als Endgerät eingesetzt wird, würden mich die Leitungswerte aus der Fritzbox interessieren.
Auch wenn du aufgrund der Aussage des Technikers deinen Anschluss direkt außerordentlich gekündigt hast, bedarf es immer noch einer Fristsetzung, von 2-3 Wochen, zur Möglichkeit der Nachbesserung. Ja, auch DSL Anbieter haben ein Nachbesserungsrecht! Während dieser Frist hätte o2 reagieren und dir schriftlich mitteilen können, dass dein Anschluss *bis zu 50 mbits heißt, Erst nach Ablauf dieser Frist, hättest du im Fall, dass o2 im Unrecht ist, auch eine Chance auf vorzeitige Kündigung .gehabt.
"Einfach so fristlos kündigen und ich schließe woanders einen besseren Vertrag ab" ist nicht.
Letzten Endes bist du hier auf Kulanz angewiesen. Nach dem geschilderten Sachverhalt scheint vertraglich alles in Ordnung zu sein. Und darum geht es bei einer außerordentlichen Kündigung, die ja Einzelfallentscheidungen sind. Die Aussagen eines Telekomtechnikers ändert daran nichts.
wenn ich dich richtig verstehe, wurde der Technologiewechsel bereits durchgeführt. Ein Technikerbesuch ist dazu nicht erforderlich. Du hast dann sicherlich auch eine entsprechende Bestätigung erhalten haben, dass die Bandbreite auf 50 Mbit/s erhöht wurde.
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