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Warum O2 Service
Gelöst

Sony Ericson Arc S Schwarzes Display nach Gespräch


Macl
Neuling
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Ich hoffe mir kann hier weitergeholfen werden...

 

Das Display meines Arc S schalted sich während des aufbauens einer Verbindung oder beim anlegen ans Ohr ab (bis hier nicht weiter schlim) das Gespräch kann ich zwar führen jedoch bleibt es danach aus und das Handy kann nicht mehr genutzt werden. ledeglich das herausnehmen und wieder einlegen des Akkus hilft dann weiter. Ich habe keine Schutzfolie welche den Sensor verdeckt, ein Update wurde berreits gemacht, das Telefon wurde in den Werkszustand zurück versetzt usw. usw... Selbst nach einer Reperatur von seiten o2´s bleibt das Problem bestehen. Der Sensor selbst funktioniert auch. Im Interned findet man unter "Arc S black Display" viele die scheinbar das selbe Problem mit dem Gerät haben.

 

Eventuell gibt es ja hier jemanden der sich damit auskennt oder von selbigem Ärgerniss geplagt ist...

Lösung von bielo

brianna schrieb:
Auf gut Deutsch heißt es also dass man warten muss, was der Händler einem anbietet! Gut zu wissen und wir müssen uns nicht ärgern 😛

So, oder nächstes mal fragt ihr ihn, warum sich bei euch aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergeben soll, als es der § 440 BGB grundsätzlich vorschreibt.

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24 Antworten

LMSMDK
Legende
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  • 27. April 2012
Hallo,

 

es gibt da ja den Tipp, dass man die aktuelle Firmware über das Update Center (erhältlich bei Sony) nochmals neu aufspielen solle.

Vorher aber auf jeden Fall die Kontakte und wichtigen Daten sichern.


Macl
Neuling
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  • 28. April 2012
Das habe ich schon probiert. Leider ohne Erfolg.

o_kai
Lehrling
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  • 28. April 2012
Hallo,

 

ich hatte das gleiche Problem mit einem Motorola Defy Eclair 2.1. Das Problem wirklich behoben hatte damals nur das Update auf Froyo 2.2

 

Das ist wirklich ärgerlich und macht einem recht hilflos!

 

Beim Arc S ist doch 2.3 drauf, oder irre ich mich?


Warum reklamierst du den Reparaturversuch nicht? Noch einmal einschicken.

 

Im Notfall muss dann das Gerät gewandelt werden, wenn alle Versuche scheitern.

 

Gruß sandroschubert


o_kai
Lehrling
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  • 28. April 2012
 

Eine andere Möglichkeit, welche in den Foren diskutiert wird ist ein Problem des Annäherungssensors... 

 

http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=1021141


Macl
Neuling
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  • 28. April 2012
Habe den Sensortest mal gemacht wie im oben genannten Forum beschrieben. Der Sensor funktioniert scheinbar tadellos. Auch Updates die ich tätigen kann helfen nicht. Ein weiterer Besuch bei meinem O2 Händler ist für heute angesetzt.

andante
Superstar
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  • 28. April 2012
Vielleicht hast du einen SE Service Point in deiner Nähe. Da kann man manchmal sogar drauf warten:

 

http://www.se-world.info/faq-infos/144205-service-points-deutschland/

 

Gruß Claudia


Macl
Neuling
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  • 28. April 2012
Habe gerade mit der mir nächst liegenden telefoniert. SE Service Stationen an sich gibt es wohl keine mehr da die Aktion beendet wurde. Mir bleibt nichts anderes übrig als das Gerät wieder zur Reperatur zu geben.


andante
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  • 28. April 2012
😮 Wie meinst du das? Alle SE Service Points haben dicht gemacht??


Macl
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  • 29. April 2012
Das wurde mir so mitgeteilt. Wie weit das der Wahrheit entspricht weiß ich nicht. Ehemalige Servicestationnen schicken jetzt wohl auch nurnoch ein und reparieren nicht mehr selber.

andante
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  • 30. April 2012
Das wäre ja wirklich fatal für die Kunden! Augenscheinlich rechnet es sich nicht mehr...........


Macl
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  • 7. Mai 2012
Mein Handy war zwischenzeitlich in zur Reperatur weg. Ergebnis: Der Fehler taucht nicht mehr so häufig auf, Ich selber kann dann das Gespräch nicht beenden. Sobald die Gegenseite der Verbindung auflegt erscheint mein Display wieder. Dass kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein.


Macl
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  • 1. August 2012
Das Gerät ist mittlerweile ein drittes mal mit zusätzlichen Fehlern welche nach der "Reperatur" aufgetaucht sind weg. Bei der zweiten wurden diese im übrigen gekonnt ignoriert und mein Handy bekam ich mit dem schreiben zurück das keine Fehler festgestellt wurden und daher keine Reperatur vorgenommen wurde. Dass, obwohl ich extra ein Liste aller Fehler beigelegt habe welche scheinbar gekonnt ignoriert wurde. Die Fehlerbeschreibung des Briefes welchen ich bekam spotted gerade zu jener welcher ich beigelegt hatte.

 

Ich Zitiere:

Kann keinem Aktion bei Geschpräts duhrchfüren.

 

Meine war wie folgt:

1. Der Bildschirm bleibt nach Gesprächen schwarz. Der Benutzer kann das Gespräch selber nicht beenden da keine Aktion durchgeführt werden kann.

Sobald die Gegenseite das Gespräch beendet ist das Gerät wieder nutzbar.

 

2. Im Betrieb reagiert das Gerät ab und an nicht., das schon nach einfachen Eingaben wie der Wahl einer Telefonnummer. Das führt dann stellenweise dazu das der Akku entnommen werden muss damit ein Neustart erfolgen kann.

 

3. Die Fehlermeldung „XPeria Home wurde beendet“ erscheint immer häufiger.

 

Wenn das für denjenigen der mein Handy wieder in Ordnung bringen sollte zu viel war dann weis ich auch nicht weiter...


Macl
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  • 1. August 2012
Nach nun einer nicht erfolgreichen Reperatur (hier nach zu lesen) und einer weiteren bei welcher scheinbar kein Fehler ermitellt werden konnte weil die Fehlerliste welche ich extra beigelegt hatte gekonnt ignoriert wurde. Wurde mein Gerät nun ein drittes mal eingeschickt. Beim zweiten mal wurde es im übrigen an meine alte Adresse in Duisburg gesendet was mich Benzn und Nerven gekosted hatt...

 

Nun habe ich gelinde gesagt die Schnauze voll und möchte mein Gerät gegen ein anderes Modell austauschen in der Hoffnung dann ruhe zu haben. Ist mir dieses jetzt möglich?

 


brianna
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  • 1. August 2012
Dies ist erst nach dem 4. Mal möglich. Mehr zu diesem Thema findest du auch in diesem Beitrag; LINK


Macl
Neuling
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  • 1. August 2012
Laut Hotline müsse es nur zwei mal der Fall sein. Vier mal ist ja auch nach deutschem Recht nicht gültig.

Was mich sehr aufregt ist die Tatsache das scheinbar beim zweiten mal überhaupt nicht nach Fehlern gesucht wurde, mir ein weiterhinn defektes Gerät zurück gesandt wurde und ich aus diesem Grund einen dritten Versuch unternehmen lassen muss.


brianna
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  • 1. August 2012
Bei uns im Cafe war vor 2 Jahren ein Gerät defekt und da wurde uns auch mitgeteilt, dass erst nach der 4. fehlgeschlagenden Reparatur eine Rückgabe erfolgen kann.

Aber wenn dir die Hotline zugesagt hat dass es nach dem 2. Mal funktioniert, verstehe ich deine Frage hier nicht.


Macl
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  • 1. August 2012
Ich möchte auf diesem Wege Informationen anderer sammeln und gegebenenfalls eine weitere Bestätigung O2's erhalten.


bielo
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  • 2. August 2012
Auszug aus dem BGB:

§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

brianna
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  • 2. August 2012
bielo schrieb:
Auszug aus dem BGB:

§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Danke bielo! Da wurden wir ja ganz schön hinters Licht geführt  [img]http://www.3d-smilies.de/smiley.php?bild=M2Qtc21pbGV5cy1zbWlsaWVzL3dzXzNkLXNtaWxpZV8yOC5naWY=[/img]Aber zuletzt haben wir ein neues Gerät bekommen. Zeitlich hätte es nur schon viel früher sein können


bielo
Legende
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  • 2. August 2012
brianna schrieb:Da wurden wir ja ganz schön hinters Licht geführt. Aber zuletzt haben wir ein neues Gerät bekommen. Zeitlich hätte es nur schon viel früher sein können  

Das muss nicht sein brianna, denn der 2. Halbsatz ist auch zu beachten:

 

"wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."

 

Das ist halt das schöne an der Juristerei. Es ist alles eine Frage der Auslegung.


 


brianna
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  • 2. August 2012
Auf gut Deutsch heißt es also dass man warten muss, was der Händler einem anbietet! Gut zu wissen und wir müssen uns nicht ärgern 😛


bielo
Legende
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  • Lösung
  • 2. August 2012
brianna schrieb:
Auf gut Deutsch heißt es also dass man warten muss, was der Händler einem anbietet! Gut zu wissen und wir müssen uns nicht ärgern 😛

So, oder nächstes mal fragt ihr ihn, warum sich bei euch aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergeben soll, als es der § 440 BGB grundsätzlich vorschreibt.


brianna
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  • 2. August 2012
Diesen Paragraphen habe ich mir schon gut abgelegt! Man weiß ja nie 😉