Skip to main content
Warum O2 Service
Gelöst

zu teures Handy aufgeschwatzt


Hallo,
meine Mutter (67) hat seit Jahren einen O2 S Vertrag. Nun bekam sie Post, dass dieser bald ausläuft und sie sich umgehend im Laden melden soll. Aus Angst, nicht mehr telefonieren zu können, hat sie das brav am nächsten Tag gemacht.

Die Verkäuferin dort hat ihr dann ein Huawei P30 für 600 € und noch 10 GB Datenvolumen für 4,99 € aufgeschwatzt. Meine Mutter hatte noch nie einen Computer und kommt mit ihrem Tastentelefon gerade so zurecht. Nun hat sie so ein teures Superding am Hals. Für nur Whats up (weil ihre Freundinnen das machen) ist das völlig überdimensionierte.

Da sie erst zu Hause geschnallt hat, dass das Handy 600 € kostet, ist sie am nächsten Tag wieder in den Laden um alles zu widerrufen. Ging aber nicht! Wer persönlich kommt ist der Doofe, denn dann gibt es kein Rücktrittsrecht und das Handy war schließlich schon eingerichtet und somit auch nicht mehr zurücknehmbar.

Wie kommt sie aus der Nummer wieder raus? Mit ihrer schmalen Rente sind die zusätzlichen 30 € im Monat echt ein Problem. Kann man irgenwie auf ein preiswerteres Handy tauschen?

Lösung von Anonymous

illi-bieber schrieb:
denn dann gibt es kein Rücktrittsrecht und das Handy war schließlich schon eingerichtet und somit auch nicht mehr zurücknehmbar.

Ich meine, dass Deiner Mutter ein Widerrufsrecht zusteht, weil Ratenzahlung vereinbart wurde. Dabei spielt es m.E. keine Rolle, dass es eingerichtet wurde.

Lies vielleicht mal Folgendes: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/vertrag-widerrufen-wann-das-geht-und-wie-sie-einen-widerruf-erklaeren-5117

Wenn der Laden den Widerruf für den Gerätevertrag und den Tarif nicht akzeptiert (beides wäre zu widerrufen!), würde ich die entsprechenden Formulare (siehe hier: klick) verwenden und das Gerät keck an o2 senden.
Zur Antwort springen
War das hilfreich für dich?

10 Antworten

  • 0 Antworten
  • Lösung
  • 26. September 2019
illi-bieber schrieb:
denn dann gibt es kein Rücktrittsrecht und das Handy war schließlich schon eingerichtet und somit auch nicht mehr zurücknehmbar.

Ich meine, dass Deiner Mutter ein Widerrufsrecht zusteht, weil Ratenzahlung vereinbart wurde. Dabei spielt es m.E. keine Rolle, dass es eingerichtet wurde.

Lies vielleicht mal Folgendes: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/vertrag-widerrufen-wann-das-geht-und-wie-sie-einen-widerruf-erklaeren-5117

Wenn der Laden den Widerruf für den Gerätevertrag und den Tarif nicht akzeptiert (beides wäre zu widerrufen!), würde ich die entsprechenden Formulare (siehe hier: klick) verwenden und das Gerät keck an o2 senden.

  • 0 Antworten
  • 26. September 2019
Vielleicht ist eine Widerrufsbelehrung in den Unterlagen schon dabei?
Gab es nicht auch schon solche Meldungen hier?

o2_Juliane
  • Team
  • 3445 Antworten
  • 28. September 2019
Hallo @illi-bieber und Willkommen in der Community!

Nach Vertragsabschluss (online) kann man den Vertrag oder die Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dies steht auch in den Vertragsunterlagen.
Die Widerrufsbelehrung verlinke ich dir hier -> Widerrufsbelehrung.
Bei Verträgen, die im Shop abgeschlossen werden, sieht das leider anders aus. Da müssen du und deine Mutter sich bitte direkt an den Shop wenden.

Bei weiteren Fragen melde dich gerne wieder!

Viele Grüße
Juliane

  • 0 Antworten
  • 28. September 2019
Hallo @illi-bieber,

Ein Widerruf des Verbundvertrags (Handy und Tarif) kann bei einem Warenwert ab 200€ innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Gruß
Gmo

  • 694 Antworten
  • 28. September 2019
Hallo,

ergänzend noch ein Hinweis!

Nachdem der Widerruf vollständig abgewickelt ist, sollten Sie zusammen mit Ihrer Mutter den Bedarf genau analysieren.

Kommt Ihre Mutter mit einem Smartphone klar oder soll das Tastentelefon das Gerät der Wahl sein. Ggf. einfach mal ein altes Smartphone zum Testen aus Ihrer Kollektion nutzen. Nichts geht über praktische Erfahrung.

O2 bietet Ihnen auch online VVL an. Dies beispielsweise in Form einer Anfrage hier im Forum. Vielleicht kann man ja noch ein paar Euro im Monat sparen. Wenn Sie genau wissen, was Ihre Mutter benötigt, gebe ich Ihnen gerne Tipps zum passenden Tarif mit/ohne Gerät.

Gruß

Hafe

o2_Juliane
  • Team
  • 3445 Antworten
  • 29. September 2019
Hallo @illi-bieber,

kann ich dir noch behilflich sein?

Viele Grüße
Juliane

o2_Juliane
  • Team
  • 3445 Antworten
  • 30. September 2019
Hallo @illi-bieber,

schaue gerne mal im Bereich "Neues und Aktuelles" vorbei, um keine aktuellen Aktionen und News rund um und von O2 zu verpassen!

Viele Grüße
Juliane

  • Autor
  • Neuling
  • 1 Antwort
  • 4. Oktober 2019
Sorry, dass ich erst jetzt antworte - die Mails waren im Spam gelandet.

Zum Thema Widerruf haben wir bereits unsere Erfahrung gemacht. Das hat Mama am nächsten Tag (nach dem bösen Erwachen) natürlich schon probiert. Im Laden haben Sie sie aber eiskalt abblitzen lassen. Widerruf geht nur, wenn man den Vertrag online, am Telefon oder an der Haustür abschließt.
Fazit: Wenn man so doof ist, sich in den Laden locken zu lassen, gibt's dieses Recht nicht.

Das war übrigens der O2 Shop am Steinweg in 99974 Mühlhausen.

Bollermann
Star
Forum|alt.badge.img+10
  • 27575 Antworten
  • 4. Oktober 2019
Doch, auch im Shop gibt's ein Widerrufsrecht, wenn:

Ratenzahlungsvereinbarung über 3 Monate hinaus ist vorhanden und der Warenwert beträgt über 200€

  • 694 Antworten
  • 5. Oktober 2019
Hallo,

das scheint ja schwieriger zu sein als dies hier erwartet wurde!

Beachten Sie die Widerrufsfrist von 14 Tagen!

Ggf. sollten Sie den Widerruf schriftlich erklären und per Post (Einschreiben mit Rückschein) oder Fax mit Sendebericht zusenden. Auch können Sie das Schreiben im Shop persönlich abgeben, sollten sich den Empfang jedoch schriftlich bestätigen lassen und ggf. zusätzlich einen neutralen Zeugen mitnehmen für den Fall, dass man Ihnen den Empfang nicht bestätigt.

Ich würde mit dem Geschäftsführer sprechen. Weisen Sie ihn auf das vorhandene Widerrufsrecht hin, u. a. könnten Sie auf die verlinkte Information der Verbraucherzentrale hinweisen. Sollte man das Smartphone zurück nehmen, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Sicher ist sicher.

Gruß

Hafe

Deine Antwort