Hallo,
ich habe im September letzten Jahres einen Anruf von O2 bekommen, bei dem mir erklärt wurde, dass ich neue Hardware benötige. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben und die neue Hardware. Mit wurde sogar für 12 Monate ein Nachlass von 5 EUR je Monat eingeräumt.
Ende Oktober bin ich zu meinem neuen Lebenspartner gezogen, den ich erst Ende September kennen gelernt habe. In unser gemeinsamen Wohnung existiert bereits ein DSL-Festnetzanschluss eines anderen Anbieters. Daraufhin habe ich mich an O2 gewandt und eine schriftliche Kündigung geschickt.
Als Antwort kam mit Schreiben vom 5.11. nur der Text:
"Ihrem Kündigungswunsch zu sofort können wir aufgrund der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit bis zum 10.10.2016 leider nicht entsprechen."
Es wurde ein Umzug zur neuen Adresse angeboten, dafür war aber maximal bis zum 15.11. Zeit.
Bereits vorher (22.10.) hatte die Mitbewohnerin, die zeitgleich aus der bis dahin geführten WG in die Nachbarwohnung des ursprünglichen Anschlusses gezogen war, mit O2 Kontakt aufgenommen und wollte den Vertrag und damit auch die Telefonnummern übernehmen. Ihr wurde am Telefon dazu jedoch abgeraten, da es für sie besser wäre einen neuen Vertrag abzuschließen, da ich ja schließlich von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen könnte.
Am 10.11. habe ich mit ihr gemeinsam ein Schreiben aufgesetzt, um die Neuschaltung ihres Vertrages zum 14.11. zu vermeiden und doch die Übernahme in die Wege zu leiten. Mir wurde ja auf telefonische Anfrage mitgeteilt, dass ich kein Sonderkündigungsrecht hätte, da mein Lebenspartner vor Ort einen anderen Anbieter hat. ?!?!?!?! Es wird also erwartet, dass dann trotz gemeinsamer Nutzung 2 Anschlüsse bezahlt werden.
Nach dem Schreiben vom 10.11. gab es dann einen erneuten Brief von O2 vom 24.11.2014, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Kündigung zum 02.12.2014 in Kraft tritt, die Nummer abgeschaltet wird und ich die Hardware entsprechend zurückschicken soll.
Für mich war damit alles OK und anscheinend wurde aufgrund unseres gemeinsamen Schreibens vom 10.11. nun doch die Sonderkündigung akzeptiert. Also habe ich die Hardware zurück geschickt und das Thema war für mich erledigt.
Am 01.12. folgte jedoch das nächste Schreiben von O2. Darin wurde auf unser Schreiben vom 10.11. eingegangen. Dort wurde schriftlich erklärt, dass eine Sonderkündigung nicht möglich ist, da am neuen Standort kein O2 Anschluss vorhanden ist. Weiterhin würde die alte Nummer am 02.12. abgeschaltet und dann die komplette Restlaufzeit mit einem Mal in Rechnung gestellt werden.
Zwischenzeitlich liegt nun die Rechnung in Höhe von 741,88 EUR (sofort komplett fällig) an mich gestellt. Wäre der Vertrag normal weiter und ausgelaufen, würde ich dank eingeräumter Nachlässe noch ca. 610 EUR verteilt über die nächsten 19 Monate bezahlen.
Zwischenzeitlich habe ich dann versucht den Anschluss doch hier auf die neue Adresse umlegen zu lassen, so dass ich wenigsten noch einen kleinen Nutzen hätte. Dies ist jedoch nicht mehr möglich, da der Vertrag bereits geschlossen wurde. Am Telefon wurde mir erklärt, dass die Nummer nicht mehr verfügbar wäre. Das ist ja kein Problem, der neue Wohnort hat eh eine komplett andere Vorwahl...
Fazit, ist also, dass ich Stunden in Warteschlangen verbracht habe, um zu versuchen eine vernünftige Lösung zu finden.
Es sind ein riesiges Chaos und Arbeitsaufwand bei O2 und mir entstanden. Das Endergebnis ist, dass ich nun für nichts 741,88 EUR bezahlen soll und extrem sauer auf so viel Unverständnis bin!!!
Soll ich mich damit an einen Anwalt wenden, oder gibt es eine Stelle bei O2 die das vernünftig betrachten und klären kann. Die Mitarbeiter an den Telefonen haben da ja keinerlei Handlungsspielraum...
Ich hoffe hier auf Verständnis und Hilfe zu stoßen.
Gelöst
Sonderkündigungsrecht, riesiges Chaos... Wer weiß einen Rat?
Lösung von phonefux
Hhm, mal wieder ein ziemliches Chaos. Für mich liest es sich so, dass o2 in dem Schreiben vom 24.11. die Kündigung bereits akzeptiert hatte. Dann gibt es auch keinen Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe der verbliebenen Grundgebühren. Schließlich haben sie ja sowohl die von dir angebotene Übernahme an den neuen Standort als auch die Übernahme durch deine ehemalige Mitbewohnerin abgelehnt.
Selbst wenn es diesen Anspruch gäbe, wäre er um mindestens 50 % zu kürzen.
http://www.teltarif.de/flatrate-kuendigung-schadensersatz/news/58169.html
(Urteil betrifft zwar Mobilfunk, die rechtlichen Grundsätze sind aber die Gleichen. Im Festnetz spricht viel dafür, sogar noch einen höheren Abschlag vorzunehmen, weil ja hier tatsächlich pro Anschluss "harte" Kosten anfallen wie die TAL-Miete.)
Ich verstehe irgendwie nicht, warum o2 den Anschluss abgeschaltet hat. Wenn sie der Auffassung sind, dass kein Kündigungsrecht besteht, dann müssen sie auch die Leistung weiter erbringen. Und dann kann der Kunde entscheiden, was er mit dem Anschluss macht.
Zur Antwort springenSelbst wenn es diesen Anspruch gäbe, wäre er um mindestens 50 % zu kürzen.
http://www.teltarif.de/flatrate-kuendigung-schadensersatz/news/58169.html
(Urteil betrifft zwar Mobilfunk, die rechtlichen Grundsätze sind aber die Gleichen. Im Festnetz spricht viel dafür, sogar noch einen höheren Abschlag vorzunehmen, weil ja hier tatsächlich pro Anschluss "harte" Kosten anfallen wie die TAL-Miete.)
Ich verstehe irgendwie nicht, warum o2 den Anschluss abgeschaltet hat. Wenn sie der Auffassung sind, dass kein Kündigungsrecht besteht, dann müssen sie auch die Leistung weiter erbringen. Und dann kann der Kunde entscheiden, was er mit dem Anschluss macht.
Zu diesem Thema können keine neuen Antworten hinzugefügt werden. Du kannst gern ein eigenes Thema erstellen.
Werde Teil der O₂ Community!
- Melde dich bei Mein O₂ an (oder registriere dich schnell)
- Wähle deinen Nutzernamen für die Community
- Erstelle dein Thema oder deinen Kommentar und lass dir schnell und unkompliziert helfen
Anmelden
Enter your E-mail address. We'll send you an e-mail with instructions to reset your password.