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Warum O2 Service
Frage

Wechsel von O2 Mobile Unlimited Max in O2 Business Mobile Unlimited Max


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35 Antworten

Sandroschubert
Legende

@Kassiopeia1986  Man sieht leider das du nicht gut recherierst. Das geht damit los das eine neue AGB nur mit Zustimmung wirksam wird und hört mit der unsinnigen GbR Behauptung auf.

Alles Gute.


@Sandroschubert 

Das mit der GbR ist keine Behauptung, sondern eine Tatsache. Sobald man beispielsweise mit mindestens einer weiteren Person in einem Mietvertrag steht, wird man zur GbR. Dies hat mir ein Jurist erklärt, daher lief vor einigen Jahren bereits ein Vertrag bei o2 auf den Namen meiner damaligen GbR. Das war absolut kein Thema, auch seinerzeit gab es keinen Eintrag im Vereins- oder Gewerberegister, es reichte ein Gesellschaftsvertrag. 

 

Was die AGB betrifft, das kann so sein, wie Du sagst, wenn hier aber ein Wechsel von Privat- zu Geschäftskunde stattfindet oder aber ich einen Neuvertrag eingehen müsste um von den Vorteilen zu profitieren, würden die neuen AGB auch für mich gelten und dann hätte ich das Problem mit dieser Klausel am Hals. 

Des Weiteren ist es ja nicht das einzige. Die Portierung der Festnetznummer auf meinen Mobilfunkvertrag wurde bislang nicht erklärt. Wie konnte es dazu kommen, wenn diese Portierung bereits Anfang Januar 2025 nachweislich widerrufen wurde? Die Nummer lag nicht mehr bei DUS.net, daher konnte o2 diese auch nicht von dort beziehen, was also wurde hier portiert? Ich erwarte die Reaktivierung der bisherigen Festnetznummer auf dem Mobilfunkvertrag und die Bearbeitung meiner inzwischen drei ausgesprochenen außerordentlichen Kündigungen, anderenfalls werde ich eine vorzeitige Portierung der Rufnummer veranlassen und die Zahlungen ab dem Portierungsdatum einstellen. Dann können sich gern unsere Anwälte mit dem Thema befassen und o2 erklären das die außerordentliche Kündigung wirksam ausgesprochen wurde. 


o2_Michi
  • Moderator
  • 19868 Antworten
  • 5. Mai 2025

Hallo ​@Kassiopeia1986 🙂

auf die Fragen zur Portierung im Schreiben, wird unsere Fachabteilung denke ich mal, eingehen.

Bei der außerordentlichen Kündigung bin ich mir nicht sicher, ob es klappt. Wenn die Zahlungen eingestellt werden, läuft das automatisch in das Mahnverfahren und wird, wenn stark im Verzug an ein Inkassounternehmen abgegeben. Sollte das im Verlauf dann so passieren, können ggfs. offene Beträge als “strittig” gesetzt werden, um den Mahnprozess einzufrieren, bis die Angelegenheit abschließend geklärt wurde. Das als Info vorab, bevor es unnötig an Inkasso geht, obwohl eine Klärung noch aussteht.

Gruß,

Michi


Sandroschubert
Legende

@Kassiopeia1986 Du hast Recht - ich meine Ruhe. Du weisst eh alles besser, fragst aber in einem Forum. 

Alles gute für deinen weiteren Weg.


Klaus_VoIP
Legende

@Kassiopeia1986  Du schreibst in Rätseln:

… Portierung bereits Anfang Januar 2025 nachweislich widerrufen wurde? Die Nummer lag nicht mehr bei DUS.net, daher konnte o2 diese auch nicht von dort beziehen, was also wurde hier portiert?

Es gibt nur einen Widerruf für Kauf- und Dienstleistungsverträge.
Eine Portierung kann gar nicht stattfinden wenn der falsche Provider angegeben/angefragt wird. Insofern kann man sich auch eine Stornierung sparen, denn mit einer erfolglosen Anfrage stoppt der Prozess.

Und was portiert wurde, wenn überhaupt, siehst Du doch im Kundenportal und in den Rechnungen bei den vorhandenen Rufnummern.

Bei der GbR bist Du sicher durchgerutscht, denn der Vertrag wurde vermutlich nicht näher geprüft. Den Trick werde ich mir merken. Üblicherweise zielen GK- und Businessverträge auf Kunden mit Gewinnerzielungsabsicht.


Ich habe im Dezember diese Portierung beauftragt, von DUS.net zu o2, dann aber im Januar 2025 widerrufen. Die Nummer wurde dann auch von DUS.net zu Easybell übertragen, sodass bei DUS.net, von wo die Nummer ursprünglich portiert werden sollte, überhaupt nicht mehr bestand. Diese liegt bis heute bei Easybell und ist dort auch nach wie vor erreichbar. In meinem O2-Account ist aber genau diese Nummer als Festnetznummer für meinen Mobilfunkvertrag angegeben. 

Was die GbR angeht, so kann ich nur das sagen, was mir ein Jurist erklärt hat. Hier auch eine Erklärung dazu:

“Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft. Das heißt, dass sie von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet wird. Falls eine juristische Person Teil der GbR ist, muss mindestens eine natürliche Person als Geschäftsführer*in mit eingetragen sein. 

Eine Besonderheit der GbR ist außerdem, dass sie durch ihre formlose Gründung auch ungewollt entstehen kann, denn für die Gründung reicht ein Handschlag aus. Sobald du dich beispielsweise mit einem oder mehreren Beteiligten zusammentust und ihr beispielsweise

  • einen „gemeinsamen Zwecke erreichen“ wollt
  • eine unausgesprochene Abmachung habt
  • gemeinsam nach außen auftretet

kann es für Dritte im Geschäftsverkehr so aussehen, dass ihr eine GbR seid.”

 

Noch Fragen ​@Sandroschubert?

 

 


Klaus_VoIP
Legende

Diese liegt bis heute bei Easybell und ist dort auch nach wie vor erreichbar. In meinem O2-Account ist aber genau diese Nummer als Festnetznummer für meinen Mobilfunkvertrag angegeben. 

Klar, das wird man korrigieren müssen. Da es keinen Widerruf für Portierungen gibt und ein Storno ebenso schwierig ist, sehe ich trotzdem keine fristlose Kündigungsmöglichkeit, denn die Leistungen werden erbracht und diesen Fehler hast Du selbst mit verursacht.


Ich habe widerrufen, das geht durchaus. Das habe ich schon bei verschiedenen anderen Anbietern so gehandhabt. Im Übrigen hätte die Portierung aufgrund damals noch bestehender Vertragslaufzeiten erst Mitte April 2025 durchgeführt werden können. Seltsamerweise wurde dieser Widerruf bei DUS.net vermerkt, weswegen die Portierung zu Easybell überhaupt erst möglich würde, dies wäre sonst nicht gegangen, weil die Portierung zu o2 dies blockiert hätte. Daher sehe ich hier keine Schuld bei mir. O2 hat hier nicht korrekt bearbeitet. 

 

"Eine Rufnummernmitnahme kann grundsätzlich widerrufen werden, jedoch nicht in allen Fällen und nicht beliebig spät. Wenn die Rufnummernmitnahme zu einem Vertragsende beantragt wurde, kann sie oft noch bis kurz vor dem Umstellungstermin storniert werden. Bei einer sofortigen Rufnummernmitnahme aus einem laufenden Vertrag ist eine Stornierung in der Regel nicht mehr möglich."


Moin, 

also die Rufnummernportierung wurde rückgängig gemacht, ich habe meine alte Rufnummer zurückerhalten. 

Hierbei wurde dann auch endlich vonseiten des Beschwerdemanagements telefonisch auf meine fristlose Kündigung eingegangen. Diese wurde zum 19.05.2025 akzeptiert, an dem Datum wird der Vertrag abgeschaltet, meine Rufnummer bereits vorher rausportiert. Dies wurde auch nochmals von dem Beschwerdemanagement schriftlich fixiert und mir per E-Mail übersandt. 

Gruß


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • 36001 Antworten
  • 17. Juni 2025

Hallo ​@Kassiopeia1986 ,
danke für die Rückmeldung. 
Schön, dass dein Anliegen geklärt werden konnte. 
Schau dich gerne weiter hier bei uns in der Community um. 
Wie wäre es mit diesem Beitrag 

Gruß, Solveig 
 


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