Ich hatte am 29.8. an impressum@cc.o2online.de geschrieben und noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten. Mein Problem: Ich habe bei O2 einen Vertrag, der ist "schwebend unwirksam". Was das ist? Hier steht es
und müsste O2 bekannt sein. Bei anderen Anbietern funktioniert das mit dieser schriftlichen Bestätigung durch den Kunden. Übrigens ist das auch sinnvoll, da eine Mail auch mal verloren gehen kann bzw. im Spam landet.
Ich bin vom O2-Kundenservice sehr enttäuscht. Sie schicken mir eine Kündigungsbestätigung zu einem Vertrag der "schwebend unwirksam" ist und auch von mir gar nicht gekündigt wurde. Und diese Kündigungsbestätigung schicken sie auch noch per Post!
Ich möchte nun diesen schwebend unwirksamen Vertrag beenden. Wie geht das bei O2, auf meine Mails an impressum@cc.o2online.de bekomme ich ja nicht mal eine Eingangsbestätigung.
Seite 2 / 3
Worum es ihm geht? Er möchte im gesetzten Alter gegen Windmühlen kämpfen und beweisen, dass man diesen Kampf gewinnen kann. Die Verbraucherzentrale interpretiert hin und wieder etwas zu verbraucherfreundlich. Die TKG Novelle sieht vor
“Wann hast du denn nach dem Vertragsschluss das erste Mal Kontakt mit o2 aufgenommen?”
Wenn du den “Teltarif-hilft Artikel” lesen würdest, dann wüsstest du, warum das überhaupt keine Rolle spielt.
@FaceHugger
Woher weißt du, dass ich im gesetzten Alter bin?
Weil ich Deinen link gelesen habe und Du da fleißig kommentiert hast.
Verstehendes Lesen ist das Schlüsselwort! In dem Artikel wurde die Vertragszusammenfassung erst nach dem Gespräch versandt. Dadurch hat der junge Mann etwas zugestimmt, was er nie gesehen hat. Dementsprechend schwebend unwirksam. O2 schickt im Gespräch die Vorvertragsinfos raus und nach Erhalt und Deiner zu Kenntnisnahme erfolgt eine Bandaufzeichnung bei der Du am Ende den erhalten Vertrag mündlich bestätigst.
@FaceHugger
Das ist ja prima, dass du da meinen (einen) Kommentar gelesen hast. Da können wir ja mal darüber reden, was sich O2 so Alles einfallen lässt und welche Versprechungen gemacht werden, um die Kunden bei der Stange zu halten. Ja, und die Versprechungen werden dann natürlich nicht eingehalten.
Genau deshalb gibt es diese neuen Regelungen.
@FaceHugger Die Meinungen gehen hier zwar auseinander (ob eine Bandaufzeichnung (sic) die gesetzliche Anforderungen genügt) - z.B. zwischen BNetzA, VZ und Gerichten - und wenn ja, muss o2 natürlich im Zweifelsfall nachweisen, dass die in der Aufnahme bestätigten Konditionen und die Vertragszusammenfassung 1:1 übereinstimmen.
Wenn du den “Teltarif-hilft Artikel” lesen würdest, dann wüsstest du, warum das überhaupt keine Rolle spielt.
Es spielte für den Kunden im Artikel geschilderten Fall (habe ich jetzt doch überflogen) keine Rolle, aber das sind Einzelfallentscheidungen.
Du bist mir zu anstrengend! Mehrfach wurdest Du gefragt was am Vertrag nicht korrekt war, hier weichst Du aber jedes mal aus bzw. kommen dann schwammige Aussagen. Mit 42 bin ich in einem Alter in dem ich Don Quijote ohne Tatendrang beim Kampf zuschauen kann.
@bs0
Dann soll er das rechtlich prüfen lassen. Wenn alles entsprechend den O2 Vorgaben vom Mitarbeiter umgesetzt wurde, wird der dingfest sein.
@bs0
@FaceHugger
Wir sollten hier vielleicht ein bisschen trommeln, dass sich noch mehr O2 Kunden den “Teltarif-hilft” Artikel ansehen. Es gibt nämlich Viele, die genau das Problem haben.
Trommel Du mal allein! Bisher sehe ich nichts was Deinen Aufschrei rechtfertigt.
Liefere doch mal Fakten ... was hast du vor Februar für deinen "Free Unlimited Smart" gezahlt und was zahlst du aktuell für den "Mobile Unlimited Smart"?
Die Geschwindigkeit beim neuen ist mit "bis zu 15 Mbit/s" zumindest mal höher als im alten...
@Sächsin
Der "Free Unlimited Smart" hatte zuletzt eben auch schon "bis zu 15 Mbit/s" und wurde genauso beworben.
Bei dem Anliegen des Verbraucherschutzes geht es doch darum, dass die im Telefongespräch gemachten Angebote, u.a. auch die gemachten Versprechungen dokumentiert werden und der Verbraucher diesem dann aktiv zustimmt. Erst dann kommt es überhaupt zu einem Vertrag.
Warum macht das O2 nicht, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist? Du bist doch O2 Mitarbeiterin, da kannst du das sicher beantworten.
@Sächsin ist keine o2-Mitarbeiterin. Wie kommst du darauf?
“O2 schickt im Gespräch die Vorvertragsinfos raus und nach Erhalt und Deiner zu Kenntnisnahme erfolgt eine Bandaufzeichnung bei der Du am Ende den erhalten Vertrag mündlich bestätigst.”
Das dürfte wohl Schnee von gestern sein.
Das dürfte wohl Schnee von gestern sein.
leider nicht
Kein Schnee von gestern, sondern wie o2 und manche andere Anbieter die Anforderungen des Gesetzes auslegen. Diese Ansicht scheint auch die BNetzA zu teilen (leider, da eher nicht wie vom Gesetzgeber beabsichtigt).
Da du dir so sicher bist, dass du Recht hast, frage ich nochmal:
Freenet ist nicht o2. Die „mobile“ Tarife bietet o2 seit April 23 an, seitdem werden die Free Tarife nicht mehr vermarktet. Deine ersten beiden zeigen. Freenet Angebote aus Juni 23. In Deinem letzten link sieht man dann direkt die o2 Seite und da steht nichts mehr von „free“.
o2 und Freenet schließen Verträge und legen dort fest welche Leistungen Freenet nutzen darf. Freenet ist kein reseller! Dort bekam Freenet auch noch keinen Zugang zum 5G Netz, obwohl alle Free Tarife das seit spätestens 2021 hatten.
Du verrennst Dich, nutze Deine Zeit sinnvoller.
Ich möchte jetzt mal die Diskussion zusammenfassen. Sie war für mich sehr hilfreich.
Die alte Reglung bei Telefonabsprachen war: Zitat von @FaceHugger “O2 schickt im Gespräch die Vorvertragsinfos raus und nach Erhalt und Deiner zu Kenntnisnahme erfolgt eine Bandaufzeichnung bei der Du am Ende den erhalten Vertrag mündlich bestätigst.
Die neue Regelung: O2 muss nach dem Telefongespräch eine "Vertragszusammenfassung" bereitstellen. In dieser müssen die wichtigsten Informationen zu den Leistungen und Kosten aufgeführt sein. Nach Erhalt der Vertragszusammenfassung muss der Kunde den Vertrag in Textform genehmigen – beispielsweise per E-Mail oder Brief.
Die neue Regelung ist für O2 einfacher und für den Kunden etwas umständlicher, aber für Beide sicherer.
Nun ist der Begriff "Vertragszusammenfassung" für diese Vorgehensweise eher unüblich. Im Allgemeinen heißt das, O2 muss dem Kunden ein schriftliches Angebot machen. Der Kunde kann das Angebot annehmen, ablehnen oder gar nicht darauf reagieren.
Im 1. Fall schickt O2 die Vertragsunterlagen raus, im 2. Fall kommt kein Vertrag zustande. Schickt O2 im 3. Fall Vertragsunterlagen raus, Dann ist der Vertrag “schwebend unwirksam” bis 1 oder 2 erfolgt.
Hallo @Semi1940,
Die neue Regelung: O2 muss nach dem Telefongespräch eine "Vertragszusammenfassung" bereitstellen. In dieser müssen die wichtigsten Informationen zu den Leistungen und Kosten aufgeführt sein. Nach Erhalt der Vertragszusammenfassung muss der Kunde den Vertrag in Textform genehmigen – beispielsweise per E-Mail oder Brief.
Mir ist nicht bekannt, dass es hier so eine Änderung gegeben hätte.
Wenn ich dich recht verstanden habe, geht es in deinem Fall um einen telefonischen Vertragsabschluss.
Unsere Mitarbeiter versenden vorab die Vertragszusammenfassung mit allen relevanten Informationen in Textform, in der Regel per E-Mail. Die Zustimmung wird dann normalerweise direkt am Telefon, mit Sprachaufzeichnung, eingeholt.
Ich verstehe dein Anliegen daher leider nicht, wieso ist dein Vertrag schwebend unwirksam? Was ist denn deiner Meinung nach nicht korrekt abgelaufen? Möchtest du deinen Vertrag widerrufen?
Viele Grüße
Giulia
@o2_Giulia Das ist so wie o2 (und manche andere TK-Anbieter) die Regelung im TK-Gesetz auslegt (Sprachaufzeichnung ersetzt Textformerfordernis). Die Zustimmung in Texform ist in § 54 Abs. 3 S. 4 TKG vorgesehen:
Die Wirksamkeit des Vertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher nach Erhalt der Vertragszusammenfassung den Vertrag in Textform genehmigt.
In meinem Eingangspost habe ich einen Link zu Teltarif hilft geschrieben. Dort steht es genau und auch die Schlussfolgerung des Anbieters.
@Semi1940 Der Fall im Teltarif-Artikel trifft, wie bereits hier erwähnt, auf deine Situation nicht zu (der Kunde hat im Gegensatz zu dir keine Vertragszusammenfassung bekommen). Mit einem Artikel kannst du nicht argumentieren. Verweise bei deiner Reklamation lieber auf das Gesetz und die Auslegung dieser von Gerichten und Verbraucherschutzorganisationen. Erwarte aber keine anderslautende Aussage der Moderation, denn diese muss verständlicherweise die Sichtweise von o2 vertreten.
Hier wirst du nicht weiterkommen. Lass dich doch von der Verbraucherzentrale beraten, oder, wenn es sich für dich lohnt, von einem Anwalt, mit dessen Einschätzung du dann ggf. handeln kannst. Ich sehe in deinem konkreten Fall Argumente für beide Seiten.
Da wird keine VZ und kein Anwalt konsultiert. Man sieht doch in dem Topic gut dass das heisse Luft ist. Auf konkret gestellte Fragen kommen keine Antworten. Hier will jemand mit antworten beschäftigt werden.
Enter your E-mail address. We'll send you an e-mail with instructions to reset your password.
Scanne Datei nach Viren
Tut uns leid, wir prüfen noch den Inhalt dieser Datei, um sicherzustellen, dass sie gefahrlos heruntergeladen werden kann. Bitte versuche es in wenigen Minuten erneut.