Ich hatte am 29.8. an impressum@cc.o2online.de geschrieben und noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten. Mein Problem: Ich habe bei O2 einen Vertrag, der ist "schwebend unwirksam". Was das ist? Hier steht es
und müsste O2 bekannt sein. Bei anderen Anbietern funktioniert das mit dieser schriftlichen Bestätigung durch den Kunden. Übrigens ist das auch sinnvoll, da eine Mail auch mal verloren gehen kann bzw. im Spam landet.
Ich bin vom O2-Kundenservice sehr enttäuscht. Sie schicken mir eine Kündigungsbestätigung zu einem Vertrag der "schwebend unwirksam" ist und auch von mir gar nicht gekündigt wurde. Und diese Kündigungsbestätigung schicken sie auch noch per Post!
Ich möchte nun diesen schwebend unwirksamen Vertrag beenden. Wie geht das bei O2, auf meine Mails an impressum@cc.o2online.de bekomme ich ja nicht mal eine Eingangsbestätigung.
Es ist nicht ganz klar was dein Anliegen ist. Du hast einen Vertrag abgeschlossen aber nicht in Textform bestätigt, möchtest ihn auch nicht behalten, o2 möchte den Vertrag aber nicht beenden? Oder geht es dir nur um den Kontakt?
Hallo bsO,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja ich hatte telefonischen Kontakt mit O2 und da wurde mir ein neuer Vertrag mit schnellerem Internet angeboten. Dieser Vertrag wurde ohne meine schriftliche Zustimmung geschaltet und das telefonische Versprechen wurde auch nicht eingehalten.
Ich hatte danach telefonischen Kontakt mit mehreren Kundenbetreuern. Der Telefonsupport ist einfach eine Katastrophe. Warum O2 keinen Support per E-Mail anbietet verstehe ich wirklich nicht. Immer diese no-reply@ Adressen. Das ist nicht kundenfreundlich.
Ich werde nun das Kontaktformular nutzen. Ich vermute mal, dass ich da auch keine Kopie von O2 bekomme
@Semi1940
Ich werde nun das Kontaktformular nutzen. Ich vermute mal, dass ich da auch keine Kopie von O2 bekomme
wenn du ans Kontaktformular schreibst, bekommst du kurze Zeit später eine Eingangsbestätigung.
@Bumer
Diese Eingangsbestätigung nützt eigentlich nicht viel. Wenn es Sinn machen soll, müsste mein Text zitiert werden. Gerade im geschäftlichen Bereich ist eine E-Mail-Korrespondenz sehr wichtig und ersetzt die Brief-Korrespondenz. Ich verstehe nicht, warum O2 das nicht nutzen will.
Nun zum eigentlichen Thema: "schwebend unwirksam". Nach jeder telefonischen Vertragseinleitung ist unbedingt eine schriftliche Zustimmung des Kunden notwendig.
Wie das in etwa aussehen könnte, hier mal als Beispiel von einem anderen Anbieter:
“Damit Sie schnellstmöglich Ihren Vertrag nutzen können, bestätigen Sie bitte Ihre Bestellung innerhalb der nächsten 10 Tage. Dazu klicken Sie bitte den folgenden Link an ……… Erst danach wird Ihr Auftrag in die weitere Bearbeitung genommen und Ihre Bestellung durchgeführt.”
So etwas ist bei O2 aber gar nicht vorgesehen, solche Mails werden da nicht verschickt. Sie sind aber gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese schriftliche Zustimmung ist der Vertrag dann "schwebend unwirksam".
Keine schriftliche Zustimmung sondern eine Zustimmung in Textform. Dies schließt z.B. auch die Bestätigung per Link ein. Was nicht reicht ist eine mündliche Bestätigung. Sowas ist natürlich auch bei o2 vorgesehen, warum das bei dir nicht der Fall war keine Ahnung.
Dass der Vertrag ohne diese Bestätigung schwebend unwirksam ist brauchst du hier niemandem erklären ;-)
Der kritische Punkt könnten die entsprechenden Unterlagen sein. Wenn Dir diese VOR Vertragsschluß ausgehändigt wurden, dann ist nicht nochmals eine Bestätigung notwendig - so wurde es mal diskutiert. Diese Vertragsinfos kommen rasend schnell. Deine Auslegung würde zutreffen, wenn du die Vertragsinfos gar nicht erhalten würdest oder Stunden später. Du kannst die Vorgehensweise ja gerne mal an die Verbraucherzentrale weiterleiten mit Bitte um deren Meinung. Hier im Forum sind solche juristischen Laienauslegungen weniger sinnvoll.
Hallo @Semi1940 ,
ich habe gerade einmal in deine Daten geschaut und konnte hier jetzt nichts zu einem Neuvertrag entdecken. Geht es dir um die Vertragsverlängerung aus dem Februar?
Schöne Grüße, Sven
Wurde der Neuvertrag mit einer neuen Kundennr. angelegt?
Hallo @o2_Sven,
es geht um den Vertrag vom Februar. Eine Vertragsverlängerung mit erneuter 24 monatlicher Mindestlaufzeit ist doch wohl gesetzlich nicht vorgesehen.
Was stimmte denn jetzt nicht bei der Verlängerung? Der Preis oder die Laufzeit? Mit Zugang der Vorvertragsinformationen inkl AGBs und Widerrufsbelehrung kann anschließend der Vertrag mündlich geschlossen werden. Dort bestätigst Du den Zugang und die zur Kenntnisnahme. Die hast Du während des Gesprächs nicht erhalten?
@Semi1940
Verträge verlängern sich automatisch nur noch um 1 Monat.
Eine aktive Vertragsverlängerung mit Rabatten setzt bei o2 eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten voraus.
Die Verbraucherzentrale schreibt dazu:
Das Wichtigste in Kürze:
"Beliebtes Mittel der Kundenansprache ist seit jeher die telefonische Werbung. Kund:innen werden mit Worten wie "Treueangebot" oder "Sie können jetzt mit uns noch günstiger telefonieren" geködert und direkt am Telefon zur Vertragsverlängerung bzw. zum Tarifwechsel veranlasst. Anbieter müssen Ihnen nach dem Telefongespräch inzwischen eine "Vertragszusammenfassung" bereitstellen. In dieser müssen die wichtigsten Informationen zu den Leistungen und Kosten aufgeführt sein. Nach Erhalt der Vertragszusammenfassung müssen Sie zudem den Vertrag in Textform genehmigen – beispielsweise per E-Mail oder Brief."
Jetzt komm doch endlich mal zum Punkt! Wir haben September.
Warum kommst Du jetzt damit? Nie eine Auftragsbestätigung erhalten? Warum kein Widerruf genutzt?
Eine Vertragsverlängerung mit erneuter 24 monatlicher Mindestlaufzeit ist doch wohl gesetzlich nicht vorgesehen.
Das ist falsch. Natürlich kann mit einer erneuten Laufzeit von 24 Monaten verlängert werden. Du schreibst um den heissen Brei herum. Du weisst auch sicher warum.
Die Gesetzeslage ist bekannt. Du brauchst nicht ständig darauf hinzuweisen. Ein schwebend unwirksamer Vertrag kann durch die nachträgliche Genehmigung oder konkludent wirksam werden, z.B. durch Duldung wenn du den Vertrag über längere Zeit nutzt.
Kann es sein, dass du erst jetzt gemerkt hast, dass dir der Vertrag nicht passt und du da irgendwie rauszukommen versuchst?
@bs0
“Ja die Gesetzeslage ist bekannt”
Wenn ein Verbraucher das 14-tägige Rückgaberecht verpasst, dann hat er eben Pech gehabt. Wenn O2 gesetzlich verpflichtet ist, eine Zustimmung in Textform vom Kunden anzufordern und O2 macht das nicht. Dann hat O2 eben Pech gehabt.
Man könnte auch fragen, warum macht es O2 eigentlich nicht. Sie kennen doch die gesetzlichen Bestimmungen.
Wenn der Kunde einen Vertrag nutzt, den er vor sieben Monaten abgeschlossen hat, dann könnte ein Gericht feststellen, dass er seine Zustimmung konkludent gegeben hat.
Anderes Beispiel: Schwebend unwirksame Verträge kommen häufig in Verbindung mit Personen vor, die beschränkt geschäftsfähig sind. Wenn die Person, die zustimmen muss, Kenntnis vom Rechtsgeschäft hat, aber nichts unternimmt, um die Inanspruchnahme der Leistung zu unterbinden, kann das als eine konkludente Zustimmung ausgelegt werden.
@Semi1940
was genau hast du jetzt schriftlich und nachweisbar gemacht?
wurden Fristen gesetzt? Welche? was gab es an Rückmeldungen?
und was möchtest du genau erreichen?
lasse dich evtl. mal bei der Verbraucherzentrale beraten,
wie das Vertrags aufheben durchgesetzt werden kann.
dort gibt es auch Musterbriefe,
diese Entscheidungen werden von der entsprechenden O2 Fachabteilung
getroffen und nicht hier im Forum.
Hallo @Semi1940,
wenn es um den Vertrag geht, mit welchem du hier eingeloggt bist, dann ging am 20.02.2024 eine Vertragszusammenfassung zusammen mit einer Widerrufsbelehrung und am am 21.02.2024 die Tarifkonditionen zusammen zusammen mit einer Widerrufsbelehrung jeweils per E-Mail an deine hinterlegte Kontaktadresse.
Viele Grüße,
Gerrit
@o2_Gerrit
Darum geht es doch gar nicht. Wie bereits oben geschrieben geht es um das:
Die Verbraucherzentrale schreibt dazu:
Das Wichtigste in Kürze:
"Beliebtes Mittel der Kundenansprache ist seit jeher die telefonische Werbung. Kund:innen werden mit Worten wie "Treueangebot" oder "Sie können jetzt mit uns noch günstiger telefonieren" geködert und direkt am Telefon zur Vertragsverlängerung bzw. zum Tarifwechsel veranlasst. Anbieter müssen Ihnen nach dem Telefongespräch inzwischen eine "Vertragszusammenfassung" bereitstellen. In dieser müssen die wichtigsten Informationen zu den Leistungen und Kosten aufgeführt sein. Nach Erhalt der Vertragszusammenfassung müssen Sie zudem den Vertrag in Textform genehmigen – beispielsweise per E-Mail oder Brief."
Ja es werden Versprechungen am Telefon gemacht, die dann nicht eingehalten werden. Bei mir war es nicht "Sie können jetzt mit uns noch günstiger telefonieren", sondern “Sie bekommen schnelleres Internet für den gleichen Preis”.
@o2_Gerrit Es geht scheinbar darum, dass die gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung in Textform nicht erfolgt ist.
@Semi1940 Wann hast du denn nach dem Vertragsschluss das erste Mal Kontakt mit o2 aufgenommen?
@poales
Ich habe mich bereits an O2 gewandt. Als Antwort kamen Worthülsen, wie 14-tätiges Widerrufsrecht oder Vertragszusammenfassung.
O2 hätte auch einfach schreiben können, die Gesetzeslage ist uns egal. Wir machen, was wir wollen.
Übrigens andere Firmen machen es gesetzeskonform.
@bs0
Lies mal den oben verlinkten Artikel von “Teltarif-hilft”.
Warum sollte ich den Artikel lesen? Ich kenne die rechtliche Situation sehr gut.
Wenn du meinst Ansprüche gegen o2 zu haben, dann solltest du diese eben geltend machen - wenn du alleine nicht weiterkommst und wenn es sich lohnt ggf. mit Hilfe eines Rechtsanwalts.
Die Antwort auf folgende Frage wäre wichtig (wird auch ein Rechtsanwalt wissen wollen, um die Situation einschätzen zu können):
Wann hast du denn nach dem Vertragsschluss das erste Mal Kontakt mit o2 aufgenommen?
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