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Warum O2 Service
Frage

Probleme mit Auflösung eines o2 Partnervertrags uvm.


Sehr geehrte Damen und Herren,

da es mir nicht möglich ist Sie telefonisch oder per Mail zu erreichen, versuche ich es nun über diesen Weg.

Ich habe nun seit einigen Jahren einen Mobil- und DSL Vertrag bei O2.  

Da ich im Oktober 2019 aus meiner Wohnung ausgezogen bin, benötige ich den DSL Vertrag nicht mehr. Ich hatte diesen rechtzeitig gekündigt und habe auch eine Kündigungsbestätigung, die ich Ihnen gerne zusende. Dennoch wird mir der Betrag vom Konto abgezogen. Ich bitte darum, dass mir der Betrag innerhalb der nächsten 2 Wochen zurückerstattet wird.

Ein weiteres Problem ist, dass ich mir in einem o2 Shop vor circa 1,5 Jahren einen Partnervertrag aufquatschen lassen habe. Ich habe den O2 Mitarbeiter extra gefragt, ob es wirklich möglich ist, diesen Partnervertrag aufzulösen, falls mein Partner zurück ins Ausland muss. Der Mitarbeiter hat mir hierfür ein Sonderkündigungs-Formular mitgegeben und versichert, dass dies “AUF JEDEN FALL” möglich sei! Diese Bedingung war für mich extrem wichtig, da es tatsächlich so kam, dass mein Partner im September zurück ins Ausland ziehen musste und in Zukunft nicht zurück nach Deutschland kommen wird.

Als ich dieses Sonderkündigungs-Formular in dem O2 Shop bei dem gleichen Mitarbeiter abgeben wollte, sagte dieser zu mir, dass es nicht möglich sei den Vertragsteil meines Partners aufzulösen. Der Vertrag ginge nur im Gesamten zu kündigen, d.h. mit meinem Teil. Dieser ginge jedoch erst Mitte 2020 aufzulösen.

Ich fühl mich betrogen und bin extrem genervt über diese Situation.

Ich bitte darum, dass der Partnervertrag (wie mir versichert wurde), aufgelöst wird! Wie Sie einsehen können, wird dieser seit Monaten nicht genutzt!

Ich bitte außerdem darum, dass mir das Geld des DSL Vertrags, sowie des Partnervertrags zurück überwiesen wird! Wenn das alles in kurzer Zeit fließend verläuft, könnte ich mir auch vorstellen, die Kündigung meines Mobilvertrags zu überdenken.

Im Falle einer nicht angebrachten Klärung, fühle ich mich dazu verpflichtet einen Anwalt einzuschalten. 

Mit freundlichen Grüßen

 

4 Antworten

Bollermann
Star
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  • 27396 Antworten
  • 25. Dezember 2019

Zu der Partnerkarte: nur wenn der Vertragsinhaber (DU) ins Ausland zieht, ist ein Sonderkündigungsrecht möglich. 

 

Zu DSL: "rechtzeitig" bedeutet "fristgerecht" oder auch mit Sonderkündigung? Zu wann erfolgte die Kündigung bzw Abschaltung? 


stefanniehaus
Profi
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Zu wann ist dir denn die Kündigung des DSL-Vertrages bestätigt worden? Die Verträge haben ja eine Mindestvertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist.

 

Zum Mobilfunkvertrag:

Beim Umzug ins Ausland gibt es generell kein Kündigungsrecht, da der Vertrag auch im Ausland genutzt werden kann.  Erfahrungsgemäß beendet o2 den Vertrag aber aus Kulanz, wenn man alle geforderten Nachweise erbringt und 3 Monatsgrundgebühren Ablöse zahlt.

Verwende folgendes Formular

https://static2.o9.de/resource/blob/67642/ce938b6dd1f024d9ca55197488b47f05/kuendigung-umzug-ins-ausland-download-data.pdf

und sende es nach Nürnberg. Der Shop hat damit nichts zu tun; zumal er die Kulanzentscheidung  nicht selbst treffen kann. Werden alle Nachweise erbracht, wird der Vertragsauflösung oftmals zugestimmt

 

Wenn es um Kulanz geht, ist der Anwalt im übrigen vollkommen überflüssig. Aber das wird er dir dann auch selbst sagen können


Bollermann
Star
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  • 27396 Antworten
  • 26. Dezember 2019

@stefanniehaus sie selber zieht als Vertragsinhaber ja nicht ins Ausland. Deswegen denke ich, dass auch eine Kulanz nicht gewährt wird. 


o2_Matze
  • Moderator
  • 22413 Antworten
  • 3. Januar 2020

Hallo @lisaunterwegs 

Vielen Dank für deine Nachricht. 

Dein DSL Vertrag wurde am am 21/11/2019 deaktiviert, bei der letzten Abbuchung handelte es sich um die Abschlussrechnung mit der Berechnung der Grundgebühr bis zum Vertragsende.  

Weitere Gebühren werden dir bezüglich des DSL Anschlusses nicht in Rechnung gestellt. 

Bei deinem Mobilfunkvertrag sehe ich hier keine Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu deaktivieren, da -wie schon angemerkt- nicht der Vertragsinhaber den Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt, sondern nur der Nutzer.

Sollten noch Fragen offen sein melde dich gerne wieder hier bei uns. 

VG Matze 

 


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